Hinterbliebenengeld: Auf die Nähe kommt es an
Das Hinterbliebenengeld hat sich inzwischen etabliert – und die Praxis zeigt, dass fünfstellige Beträge möglich sind.
Wenn ein Mensch durch einen Verkehrsunfall oder einen Behandlungsfehler getötet wurde, hatten Angehörige bis vor wenigen Jahren schlechte Karten: Sie konnten nur in seltenen Fällen eine Entschädigung durchsetzen. Doch im Mai 2017 hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eingeführt, der einfacher durchzusetzen ist (§ 844, Absatz 3, BGB).
Dieser Anspruch hat sich inzwischen etabliert: Nach mehr als fünf Jahren Rechtspraxis lässt sich ganz grob sagen, dass beim Hinterbliebenengeld Beträge zwischen 2.500 und 15.000 Euro möglich sind. Wie viel genau die Gerichte festsetzen, hängt vor allem davon ab, wie nahe der Angehörige dem Getöteten stand und wie stark er unter dem Verlust leidet.
Kreis der potentiellen Empfänger ist groß
Der Kreis der potentiellen Empfänger ist größer, als viele glauben: Als nahe Angehörige können neben dem Ehepartner und den Kindern des Verstorbenen auch Eltern und sogar Großeltern gelten. Nach unserer Erfahrung kommt es in Vergleichs- und Gerichtsverhandlungen stets besonders auf die Argumentation hinsichtlich des Näheverhältnisses an.
Wir vertreten häufig Angehörige von Opfern eines schweren Unfalles oder eines Behandlungsfehlers mit Todesfolge. Deshalb wissen wir, wie man einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld durchsetzt. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne – auch bei der Identifikation weiterer potentieller Ansprüche, etwa mit Blick auf einen ererbten Schmerzensgeldanspruch oder den Ersatz der Beerdigungskosten.