Geschädigte unter Generalverdacht – eine tägliche Herausforderung
Der Kampf für Menschen, die durch einen Unfall oder Behandlungsfehler schwer verletzt wurden, ist hart, lohnt sich aber fast immer. Rechtsanwalt und Partner Thomas Gfrörer beschreibt die wichtigsten Herausforderungen – und erklärt, warum er nach dem Besuch eines Seminars besser versteht, was die Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung antreibt.
Schwerverletzte sind keine Gegenstände, sondern Menschen aus Fleisch und Blut. Die größte Herausforderung bei der Personenschadensregulierung liegt also schon in der Natur der Sache: Kein Mensch ist wie der andere. Jeder empfindet Schmerzen und Beeinträchtigungen anders, jeder hat eine individuelle Lebenssituation. Bei einem VW Golf weiß man genau, wie viel ein Kotflügel mit Lackierung und Montage kostet. Bei einem schwerstverletzten Menschen müssen wir den Heilungsverlauf abwarten.
Besonders deutlich zeigt sich die Individualität jenseits der Physis: Fast alle unserer Mandanten sind auch seelisch verletzt worden. Leider schämen sich viele und trauen sich nicht, mit den Ärzten oder der Familie darüber zu sprechen – und schon gar nicht mit ihrem Anwalt. Das ist verständlich, zumal posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und andere psychische Erkrankungen viel schwieriger in Worte zu fassen sind als körperliche Verletzungen.
Für Außenstehende, die noch nie traumatische Erfahrungen gemacht haben, sind solche seelische Verletzungen eigentlich gar nicht zu begreifen.
Anwälte auf Geschädigtenseite brauchen Spezialwissen
Aber genau das ist unsere Aufgabe als Anwälte, die ausschließlich schwer verletzte Menschen vertreten. Wir müssen die geänderte Lebenssituation, die körperlichen Schmerzen und Beeinträchtigungen sowie die seelischen Nöte unserer Mandanten erkennen und verstehen. Und wir müssen sie im nächsten Schritt gegenüber dem Sachbearbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung nachvollziehbar darstellen.
Um die sich hieraus ergebenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldpositionen richtig einzuschätzen und korrekt zu berechnen, bedarf es detaillierter Spezialkenntnisse. Daran fehlt es Anwälten, die sich nicht jeden Tag mit der komplizierten Materie auseinandersetzen. So übernehmen wir fast 70 Prozent unserer Fälle von Kollegen, die nicht auf Personenschadensregulierung spezialisiert sind.
Das Ringen mit den Versicherern
Wenn wir die Situation richtig erfasst und die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche korrekt berechnet haben, heißt dies in manchen Fällen aber noch lange nicht, dass die Regulierung wie geschmiert läuft.
Denn selbst Sachbearbeiter bei Versicherungen, die konstruktiv und auch mit einem gewissen Verständnis für unsere Mandanten an die Sache herangehen, sind natürlich den Auflagen durch ihre Vorgesetzten unterworfen. Sie verlangen deshalb äußerst detaillierte Beweise und versuchen oftmals, die Schadensregulierung ganz oder teilweise zu verweigern.
Das Problem: Die Verletzten, die sich ja ohnehin in einer schwierigen Lebenssituation befinden, haben meist nicht die finanziellen Mittel, um sämtliche gewünschten Belege und Beweise zu liefern – zum Beispiel in Form eines Sachverständigengutachtens. Denn das kostet schnell mehrere Tausend Euro.
Wie Sachbearbeiter beeinflusst werden
Was mich in diesem Zusammenhang ärgert: Sachbearbeitern von Versicherungen wird vielfach eingetrichtert, eine noch härtere Linie gegen Geschädigte zu verfolgen. Das habe ich jüngst auf einem Seminar erlebt, das sich auf das Thema Haushaltsführungsschaden konzentrierte. Beim Haushaltsführungsschaden geht es darum, welche Summen ein schwerverletzter Mensch von der Versicherung verlangen kann, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt so zu führen wie vor dem Unfall.
Dieses Seminar wurde von einem Unternehmen durchgeführt, das hauptsächlich für Versicherungen arbeitet. Nur selten sind Anwälte anwesend, die auf Verletztenseite stehen. Ich wollte mir das Ganze allerdings einmal anschauen und dachte, dass ich womöglich das eine oder andere dazulernen kann.
Doch das Seminar war für mich ein fürchterliches Erlebnis. Natürlich ist es gestattet, Versicherern Angriffspunkte an die Hand zu geben, die sie gegen Argumente der Anwälte vorbringen können. Das ist das normale „Spiel“ der Auseinandersetzung.
Was mich aber bis ins Mark getroffen hat, war das menschenverachtende Bild, dass die beiden Seminarleiter – von denen einer Richter bei einem Oberlandesgericht gewesen ist – von Geschädigten gezeichnet haben: Es wurde einfach unterstellt und mit einer Arroganz vorgetragen, dass Menschen heutzutage überhaupt keinen Haushaltsführungsschaden mehr hätten, da sie alle über Spülmaschinen oder Rasenmäher-Roboter verfügten. Kochen würde man ja sowieso nicht mehr, alle würden ja nur noch bei Lieferando bestellen. Wer einen solchen Schaden geltend mache, so die unverhohlene Botschaft, wolle ohnehin meist die Versicherung abzocken.
Warum ich Sachbearbeiter jetzt besser verstehe
Ich bin diesen Behauptungen natürlich energisch entgegengetreten. Man ruderte dann zurück und erklärte, man sei doch neutral und sachlich. Sicher: Versicherer sehen sich häufig ungerechtfertigten Forderungen ausgesetzt. Dass sie sich darüber ärgern, ist absolut nachvollziehbar.
Doch alle Opfer gleichzusetzen und ein Bild zu entwerfen, das ihnen und ihrer Situation überhaupt nicht gerecht wird, ist jedoch völlig unangemessen. Da sicherlich mehr als 50 Sachbearbeiter von Versicherungen das Seminar besucht haben, kann ich jetzt immerhin besser nachvollziehen, warum Assekuranz-Mitarbeiter teilweise ähnlich herablassend mit Geschädigten umgehen.
Dabei kann es in nahezu allen Fällen eine vernünftige und außergerichtliche Lösung geben. Doch wenn Sachbearbeiter sich verweigern, womöglich unter dem Einfluss solcher Seminare, werden Schwerverletzte unnötig in Klagen und in jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen gezwungen.
Wir geben Geschädigten eine Stimme
Aber keine Sorge: Trotz all der geschilderten widrigen Umstände schaffen wir es immer wieder, gerade durch die teilweise jahrzehntelange Erfahrung unserer Anwälte, für unsere Mandanten hervorragende Ergebnisse zu erzielen – vielfach sogar ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Doch auch die Gerichte hören auf unsere Argumente und richten sich immer wieder nach unseren Fachveröffentlichungen in Büchern oder Zeitschriften. Deshalb ist es uns wichtig, regelmäßig in den relevanten Medien vertreten zu sein – auch im Sinne unserer Mandanten. Denn jahrelang gab es ausschließlich Veröffentlichungen von Anwälten oder Fachjuristen, die für die Versicherungswirtschaft tätig sind. Das hat auch die Rechtsprechung geprägt.
Darüber hinaus verstehen wir uns auch auf Fachtagungen und Seminaren als Stimme der Geschädigten. Hätte ich auf dem besagten Seminar nicht das Wort ergriffen, wären die Behauptungen wohl unwidersprochen geblieben. Hoffen wir, dass meine Argumente möglichst viele der anwesenden Sachbearbeiter zum Nachdenken gebracht haben.
Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner
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