Geburtshilfe: Viele Hebammen betreuen drei Gebärende gleichzeitig
Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt einen erheblichen Personalmangel bei Hebammen und zudem eine hohe Arbeitsbelastung. Wie aus dem Gutachten hervorgeht, muss fast jede zweite Hebammen in Deutschland drei Gebärende gleichzeitig betreuen. Dabei empfehlen die medizinischen Fachgesellschaften für die stationäre Geburtshilfe eine Eins-zu-eins-Betreuung.
Dazu passen die Zahlen, die das Deutsche Ärzteblatt Ende vergangenen Jahres veröffentlicht hat und bei denen ebenfalls die Hebammen im Fokus stehen. Sie geben einen Einblick in die Entwicklung des Aufkommens von Geburtshilfeschäden: „Die Schadensfälle bei klinischen und außerklinischen Geburten durch freiberufliche Hebammen schwankten zwischen 2004 und 2014 zwischen sechs und 31 Fällen pro Jahr. Im Mittel wurden rund 20 Geburtsschäden pro Jahr an die Berufshaftpflicht freiberuflicher Hebammen gemeldet.“
Mit ausreichendem Personal könnte die Zahl der Geburtsschäden deutlich verringert werden.
Zentralisierung der Geburtshilfe ist in vollem Gang
Blickt man auf die Entwicklung der Geburtshilfe in Deutschland in den letzten 25 Jahren, so wird gerade vor dem Hintergrund des Rückgangs der Kreißsäle (1.200 Kreißsäle in 1991 / 690 Kreißsäle in 2018) deutlich, dass die sog. Zentralisierung der Geburtshilfe, also der Trend zur Entbindung in größeren, höher qualifizierten Kliniken, in vollem Gange ist.
Trotz dieses Trends zur Zentralisierung werden noch immer ein Fünftel aller Geburten in Deutschland freiberuflichen, nicht in den Klinikbetrieb eingebundenen Hebammen betreut. Hierbei handelt es sich um Hebammen, die als Beleghebammen, in Geburtshäusern oder bei Hausgeburten arbeiten (Quelle: Frankfurter Rundschau online, 11.8.2018).
Der Bericht der Ärztekammer hebt hervor, dass es nach wie vor kein verlässliches Erfassungsregister für Geburtsschäden (Geburtsschadensregister) gibt. Ein solches Register ist aber dringend erforderlich, um mehr Transparenz bei den Qualitätsdefiziten der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe zu erlangen.
Geburtsschäden auch in großen spezialisierten Kliniken ein Thema
Dabei lenkt der Artikel von der Tatsache ab, dass es auch in großen spezialisierten Kliniken eine hohen Zahl von Geburtsschäden gibt. Im Bereich hebammengeleiteter Geburtshilfe außerhalb von Krankenhäusern überwiegen Fehler vor allem aufgrund defizitärer diagnostischer Möglichkeiten und Selbstüberschätzung: kein verfügbares CTG, kein Ultraschall, keine Möglichkeiten der Durchführung eines Notkaiserschnitts, keine Möglichkeit adäquater Neugeborenenversorgung. Am schwerwiegendsten jedoch ist die Verkennung von Facharzt- bzw. Überweisungsindikationen.
In großen Kliniken/Zentren hat man es mit dem Problem unzureichender organisatorischer Strukturen zu tun: häufiger Anfängereinsatz, Schnittstellen- und Kommunikationsversäumnisse zwischen ärztlichem und nichtärztlichem Personal, Verkomplizierung der Abläufe durch hierarchisches Weisungsgefälle.
Forderung nach nationalem Aktionsprogramm zur Verhinderung von Geburtsschäden
Mit einer besseren Kommunikation zwischen den Berufsgruppen sowie ausreichendem Personal könnten Geburtsschäden reduziert werden. „Das sind genau die Strukturverbesserungen, die generell die Geburtshilfe für alle Frauen verbessern würden. Doch Gesundheitsminister Spahn fehlt es offensichtlich an dem Willen, diese Strukturprobleme endlich zu beheben“. Die Grünen Abgeordnete Kappert-Gonther fordert ein nationales Aktionsprogramm zur Verhinderung von Geburtsschäden. Darin müssten zum Beispiel Leitlinien für die Geburtshilfe, Kommunikationsregeln und Personalschlüssel festgelegt werden. Ein solches Programm sollte auch die Einführung eines Geburtsschadenregisters umfassen.
„Das BMG muss endlich schlüssige Konzepte zur Reform der Hebammenausbildung vorlegen“, so die Grünen-Politikerin.
Es liegt auf der Hand, dass diese Forderungen im Bereich außerklinischer Geburtshilfe niemals realisiert werden können. In einem Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt wird eine Geburt von vornherein ohne die organisatorische oder apparatetechnische Möglichkeit eines Notkaiserschnitts von ein bis zwei freiberuflichen Hebammen ohne verfügbares CTG-Gerät begleitet.
Das Lösungskonzept für die freiberuflichen Hebammen muss zwingend hinterfragt werden, wenn der in der Theorie noch so ausgefeilte Personalschlüssel und das noch so ausgefeilte Organisationskonzept an den tatsächlichen Gegebenheiten scheitert. Das Problem der Schadensfälle aus dem Bereich außerklinischer Geburtshilfe, also in Geburtshäusern und bei Hausgeburten, wird hiermit nicht entschärft. Lediglich das Konzept verbesserter Hebammenausbildung und in der weiteren Folge die seltenere Verkennung einer Facharztindikation vor oder während der Geburt könnte deutlich zur Verbesserung beitragen. Das scheint gegenwärtig der vielversprechendste Ansatz, da damit eine möglicherweise frühere Überweisung der Gebärenden in eine Klinik eher sichergestellt ist und risikobehaftete Geburten von vornherein nicht den Weg in die Geburtshäuser finden.
Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht