Fortschritt in der modernen Medizin – Fluch oder Segen?
In der Süddeutschen Zeitung wird tagesaktuell über Fluch und Segen des Fortschritts in der modernen Medizin berichtet: Wenn Medizin schädlich wird
Der Artikel zeigt eindrucksvoll den Einfluss von Fortschrittsdenken, technischen Innovationen und finanziellen (Fehl-) Anreizen auf die Qualität der medizinischen Behandlung von Patienten auf. Insbesondere, wenn alle drei Faktoren zusammenkommen sind unnötige Behandlungen, Überdiagnosen und sog. Übertherapien mitunter die Folge. Über die potentiellen und schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen in diesem Zusammenhang wird dabei nur am Rande berichtet.
Choosing wisely – Klug entscheiden
„Mittlerweile haben mehr als 60 medizinische Fachgesellschaften 500 Verfahren aufgelistet, die unterbleiben sollten – darunter unnötige Bluttests, Bestimmungen von ‚Biomarkern‘, Hirn-Scans nach banalen Stürzen, Antibiotika bei viralen Infekten und Nebenhöhlenentzündungen, Gelenkspiegelungen ‚zur Orientierung‘ und vieles mehr.“
Diesem Vorgehen liegt eine sog. „Choosing wisely“-Empfehlung zugrunde, die zwar keine international anerkannte Behandlungsrichtlinie darstellt, aber gleichwohl in medizinischen Fachkreisen hohe Akzeptanz genießt. In Deutschland wurde die Initiative übrigens 2015 von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin unter dem Namen „Klug-Entscheiden“ gestartet.
„Unter dem Schlagwort ‚Choosing Wisely‘ stellten Mediziner Listen auf und gaben Empfehlungen, welche Tests und Therapien besser unterlassen werden sollten, weil sie keine Vorteile haben, jedenfalls nicht für Patienten.“
Gefäßverödung mittels Kathetertechnik bei Bluthochdruckerkrankungen, Hüftoperationen durch den sog. RoboDoc-Operationsroboter, Nierenentfernungen mittels Operationsroboter sind die bekanntesten Beispiele dafür, wie vermeintlicher Fortschritt in der Medizin den Patienten mehr schaden als nutzen kann.
Das Problem der ordnungsgemäßen Aufklärung
Neben einer selbstbestimmten Entscheidung nach ordnungsgemäßer Patientenaufklärung bedarf es für den Haftungsfall aber zusätzlich auch noch einer nicht ausreichend reflektierten Entscheidung des jeweiligen Behandlers oder Operateurs. So reizvoll der Einsatz moderner Apparatetechnik oder medizinischer Neuerungen auch klingen mag, erfordert jede, nicht durch die Person des Patienten begründete Abweichung von einer Standardbehandlung, die Anwendung von Neulandmethoden oder auch der sog. Off-Label-Use von Medikamenten, also die Anwendung von Medikamenten, die auf dem deutschen Markt keine Zulassung haben, eine besonders akribische Aufklärung des Patienten. Aufgeklärt werden muss dann im Regelfall auch darüber, dass bei Anwendung der Methode „unbekannte Risiken“ auftreten können, die bislang noch nicht bekannt, geschweige denn erforscht sind. Zwangsläufig kann gerade dann über die Häufigkeit von Folgen des Eingriffs wenig gesagt werden. Es besteht kein Zweifel daran, dass entsprechend aufgeklärte Patienten wohl in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten, ob sie sich der Behandlung oder dem Eingriff noch unterziehen, vor allem, wenn es noch alternative und etablierte Behandlungsmethoden gibt, worüber der Arzt pflichtgemäß auch aufzuklären hat. Man wird unterstellen können, dass es jedenfalls in den meisten Haftungsfällen an einer solchen Aufklärung gefehlt haben dürfte.
Hartwig Bauer, langjähriger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, erinnert sich an die Begeisterung für den „Robo-Doc“ vor ein paar Jahren, der Hüftoperationen exakter ausführen sollte. „Die Operation hat Kollege Roboter gut hinbekommen, aber für den Eingriff musste die Hüfte der Patienten so überstreckt werden, dass sie Nervenschäden davontrugen. Roboter-Hinken hieß das, wenn wir jemanden damit durch die Klinik humpeln sahen“, sagt der ehemalige Chefarzt. „Inzwischen stehen die Roboter in den Kliniken im Keller.“
Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht