Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
  • Unfallopfer
    • Verkehrsunfälle
    • Motorradunfall
    • Zweiradunfälle
    • Brandunfall
    • Querschnittlähmung
    • Schmerzensgeld
    • Schmerzensgeldtabellen
    • Versicherung zahlt nicht
    • Sozialversicherungsrecht
    • VINQO.DE
  • Arzthaftung
    • Arzthaftungsrecht
    • Medizinrecht
    • Geburtsschäden
    • Behandlungsfehler in der Geburtshilfe
    • Neurologie/Schlaganfall
    • Querschnittlähmung
    • Kindermedizin
    • Behandlungsfehler
    • Aufklärungsfehler
    • Schmerzensgeld
    • Schmerzensgeldtabellen
    • Sozialversicherungsrecht
  • Team
    • Das Kanzleiteam
    • RA Thomas Gfrörer
    • RAin Melanie Mathis
    • RA Sven Wilhelmy
    • RA Martin Quirmbach
    • RAin Ines Gläser
    • RAin Irem Scholz
    • RA Malte Oehlschläger
    • RAin Eleonore Wunder
    • RA Mathias Holl
    • RA Paul-Albert Schullerus
    • RAin Michaela Fischer
  • Kanzlei
    • Wie wir für Sie arbeiten
    • WebAkte
    • Erfolge
    • Medien
      • Publikationen
      • Presse
      • TV
    • Psychologische Beratung
    • Fachbegriffe
    • Fragen und Antworten
    • Mandanten-Feedback
    • Netzwerk
  • Ratgeber
  • Service
    • Kontakt / Standorte
    • Stellenangebote
    • Mission Statement
    • Qualitätsmanagement
    • Online-Fragebogen
    • WebAkte – Mandanten-Login
    • Support
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
    • Sitemap
  • » Anfrage
  • Menü Menü
Fortschritte in der modernen Medizin

Fortschritt in der modernen Medizin – Fluch oder Segen?

Medizinrecht

In der Süddeutschen Zeitung wird tagesaktuell über Fluch und Segen des Fortschritts in der modernen Medizin berichtet:  Wenn Medizin schädlich wird

Der Artikel zeigt eindrucksvoll den Einfluss von Fortschrittsdenken, technischen Innovationen und finanziellen (Fehl-) Anreizen auf die Qualität der medizinischen Behandlung von Patienten auf. Insbesondere, wenn alle drei Faktoren zusammenkommen sind unnötige Behandlungen, Überdiagnosen und sog. Übertherapien mitunter die Folge. Über die potentiellen und schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen in diesem Zusammenhang wird dabei nur am Rande berichtet.

Choosing wisely – Klug entscheiden

„Mittlerweile haben mehr als 60 medizinische Fachgesellschaften 500 Verfahren aufgelistet, die unterbleiben sollten – darunter unnötige Bluttests, Bestimmungen von ‚Biomarkern‘, Hirn-Scans nach banalen Stürzen, Antibiotika bei viralen Infekten und Nebenhöhlenentzündungen, Gelenkspiegelungen ‚zur Orientierung‘ und vieles mehr.“

medizinroboterDiesem Vorgehen liegt eine sog. „Choosing wisely“-Empfehlung zugrunde, die zwar keine international anerkannte Behandlungsrichtlinie darstellt, aber gleichwohl in medizinischen Fachkreisen hohe Akzeptanz genießt. In Deutschland wurde die Initiative übrigens 2015 von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin unter dem Namen „Klug-Entscheiden“ gestartet.

„Unter dem Schlagwort ‚Choosing Wisely‘ stellten Mediziner Listen auf und gaben Empfehlungen, welche Tests und Therapien besser unterlassen werden sollten, weil sie keine Vorteile haben, jedenfalls nicht für Patienten.“

Gefäßverödung mittels Kathetertechnik bei Bluthochdruckerkrankungen, Hüftoperationen durch den sog. RoboDoc-Operationsroboter, Nierenentfernungen mittels Operationsroboter sind die bekanntesten Beispiele dafür, wie vermeintlicher Fortschritt in der Medizin den Patienten mehr schaden als nutzen kann.

Das Problem der ordnungsgemäßen Aufklärung

Neben einer selbstbestimmten Entscheidung nach ordnungsgemäßer Patientenaufklärung bedarf es für den Haftungsfall aber zusätzlich auch noch einer nicht ausreichend reflektierten Entscheidung des jeweiligen Behandlers oder Operateurs. So reizvoll der Einsatz moderner Apparatetechnik oder medizinischer Neuerungen auch klingen mag, erfordert jede, nicht durch die Person des Patienten begründete Abweichung von einer Standardbehandlung, die Anwendung von Neulandmethoden oder auch der sog. Off-Label-Use von Medikamenten, also die Anwendung von Medikamenten, die auf dem deutschen Markt keine Zulassung haben, eine besonders akribische Aufklärung des Patienten.  Aufgeklärt werden muss dann im Regelfall auch darüber, dass bei Anwendung der Methode „unbekannte Risiken“ auftreten können, die bislang noch nicht bekannt, geschweige denn erforscht sind. Zwangsläufig kann gerade dann über die Häufigkeit von Folgen des Eingriffs wenig gesagt werden. Es besteht kein Zweifel daran, dass entsprechend aufgeklärte Patienten wohl in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten, ob sie sich der Behandlung oder dem Eingriff noch unterziehen, vor allem, wenn es noch alternative und etablierte Behandlungsmethoden gibt, worüber der Arzt pflichtgemäß auch aufzuklären hat. Man wird unterstellen können, dass es jedenfalls in den meisten Haftungsfällen an einer solchen Aufklärung gefehlt haben dürfte.

Hartwig Bauer, langjähriger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, erinnert sich an die Begeisterung für den „Robo-Doc“ vor ein paar Jahren, der Hüftoperationen exakter ausführen sollte. „Die Operation hat Kollege Roboter gut hinbekommen, aber für den Eingriff musste die Hüfte der Patienten so überstreckt werden, dass sie Nervenschäden davontrugen. Roboter-Hinken hieß das, wenn wir jemanden damit durch die Klinik humpeln sahen“, sagt der ehemalige Chefarzt. „Inzwischen stehen die Roboter in den Kliniken im Keller.“

Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht

25. Oktober 2017

Neueste Beiträge

  • Kinder im Straßenverkehr: Wenn die Kleinen mobil werden
  • Hilfsmittel – Unterstützung für Unfallopfer und geschädigte Patienten
  • Risiko Querschnittlähmung: So verhindern Sie das Schlimmste
  • Berufsunfähigkeit: Wenn die Versicherung mauert
  • Der Frühling kommt! Motorradfahrer aufgepasst
Jetzt Fall schildern
TOP Kanzlei Medizinrecht
eine der besten Kanzleien Medizinrecht für Privatmandanten

Zentrale Montabaur

Anwaltsbüro
Quirmbach & Partner mbB
Robert-Bosch-Str. 12/V
56410 Montabaur

Fon: 02602 99 969 0
Fax: 02602 99 969 24
Mail: kanzlei@ihr-anwalt.com

▷ Stellenangebote

Büro Köln

Beethovenstraße 12
50674 Köln
Fon: 0221 65 04 88 80
Fax: 0221 65 04 88 88
Mail: koeln@ihr-anwalt.com

Büro Wiesbaden

Peter-Sander-Str. 15
55252 Wiesbaden
Fon: 0611 711 868 68
Fax: 0611 711 868 69
Mail: wiesbaden@ihr-anwalt.com

Qualitätsmanagement

TÜV-Zertifikat QMS, Quirmbach & Partner

Datenschutzsiegel von Datenschutzexperte.de digitale Top Kanzlei
Fragen Sie jetzt an Rufen Sie uns an
© Anwaltsbüro Quirmbach & Partner | Impressum | Datenschutzerklärung
  • Facebook
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Instagram
  • Rss
  • Mail
2. Verkehrsrechtssymposium in MainzRechtsanwältin Melanie MathisRechtsanwältin Ines Gläser, Fachanwältin für MedizinrechtBeendigung der Verjährungshemmung in der Unfallschadensregulierung
Nach oben scrollen