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Forderungsausfallversicherung, Teil Privathaftpflichtversicherung

Schwer verletzt, arbeitsunfähig – und der Schuldige kann nicht zahlen!

23. März 2018

Forderungsausfallversicherung – Ein kleines Kreuz in Ihrem privaten Haftpflichtversicherungsvertrag kann die Rettung sein.

Die sogenannte Forderungsausfallversicherung als ein Teil der Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.

Ein Beispiel:
Sie steigen aus dem Bus aus und ein Fahrradfahrer, der auf dem Gehweg fährt, fährt Sie um. Sie stürzen so unglücklich, dass Sie sich schwere Verletzungen zuziehen, lange Zeit im Krankenhaus verbringen müssen und danach zu 70% arbeitsunfähig sind.
Der Fahrradfahrer, der die Alleinschuld trägt und für den Schaden aufkommen müsste, besitzt jedoch keine Haftpflichtversicherung, hat kein Vermögen und ist zudem Rentner mit einer kleinen Altersrente. D.h,. er kann für den entstandenen Schaden jetzt und in Zukunft nicht aufkommen. Sie bekommen kein Geld, obwohl der Rentner schuld ist und müssen mit allen Problemen und finanziellen Einbußen selbst klarkommen. Das könnte ihr wirtschaftlicher Ruin sein.

Forderungsausfallversicherung, Teil Privathaftpflichtversicherung In einem solchen Fall kann der Blick in den eigenen Haftpflichtversicherungsvertrag die Rettung sein. Denn wenn der Vertrag eine Forderungsausfalldeckung einschließt, können Sie ihre Forderung gegenüber Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung geltend machen. Diese Zusatzversicherung, die nicht teuer ist, tritt ein, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aus begründetem Anlass nicht in Anspruch genommen werden kann.

Einige Bedingungen gilt es allerdings zu beachten. Beispielsweise

  • tritt die Versicherung nicht ein, wenn dem Schädiger ein Vorsatz nachgewiesen werden kann.
  • muss der entstandene Schaden eine im Vertrag festgelegte Mindestsumme überschreiten und zudem innerhalb der maximalen Deckungssumme
  • Verlangen viele Versicherer, dass der Versicherungsnehmer eine erfolglose Zwangsvollstreckung beim Schädiger nachweisen kann

Trotz dieser und weiterer Einschränkungen gibt es gute Argumente dafür, eine private Haftpflichtversicherung um eine Forderungsausfallversicherung zu ergänzen.

In einem unserer Fälle konnten wir dem Mandanten auf diesem Weg zu einer Schadenersatzsumme von mehr als einer halben Million Euro verhelfen. Ohne die Forderungsausfallversicherung wäre er komplett leer ausgegangen.

Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner

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