Anspruch auf Hinterbliebenengeld gerichtlich festgestellt
Für Hinterbliebene, die einen Angehörigen durch einen Unfall oder Behandlungsfehler verloren haben, besteht seit dem 21.07.2017 ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld. Gesetzlich nicht geregelt war bisher allerdings die Höhe des Hinterbliebenengelds.
Höhe des Hinterbliebenengelds abhängig vom Einzelfall
Das Landgericht Tübingen hat nun mit Urteil vom 17.05.2019 (3 O 108/18) entschieden, dass der Ehefrau, den Kindern und dem Bruder des Verstorbenen nach einem tödlichen Verkehrsunfall Hinterbliebenengeld in unterschiedlicher Höhe zusteht. Die Höhe bemesse sich anhand der Umstände des Einzelfalles. Weiter entschied das Landgericht Tübingen, dass der Anspruch nur dann bestehe, wenn kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens vorliege.
Bisher haben Versicherer die Ansicht vertreten, dass das Hinterbliebenengeld eine Größenordnung von bis zu 5.000 € nicht überschreiten sollte. Das halten wir für falsch, denn bei außergerichtlichen Verhandlungen wurden regelmäßig durchaus höhere Beträge erzielt. Erfreulicherweise hat das Landgericht Tübingen mit seiner Entscheidung die Rechte der Hinterbliebenen gestärkt.
Gemäß § 844 Abs. 3 BGB, in dem das Hinterbliebenengeld geregelt ist, haben Hinterbliebene, die zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, gegen den für die Tötung Verantwortlichen einen Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung für das ihnen zugefügte seelische Leid. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird z.B. vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.
In dem entschiedenen Fall wurde ein 60 Jahre alter vierfacher Familienvater durch einen Unfall tödlich verletzt. Er hinterließ seine Ehefrau, vier erwachsene Kinder und seinen Bruder, der bei dem Unfall anwesend war.
Hinterbliebenengeld übersteigt die von Versicherern angebotenen Beträge
Das Landgericht sprach der Ehefrau ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 12.000 € zu. Hierbei wurde berücksichtigt, dass sie ihren langjährigen Ehemann durch einen grob fahrlässigen Verkehrsverstoß verlor. Seine Kinder erhielten jeweils 7.500 €, wobei berücksichtigt wurde, dass sie sämtlich über 20 Jahre alt waren und nicht so lange mit dem Unfallopfer zusammenlebten wie seine Ehefrau. Der Bruder erhielt 5.000 €. Maßgeblich war hier, dass er den Unfalltod seines Bruders miterleben musste.
Somit ist die Entscheidung des Landgerichts Tübingen ein Weg in die richtige Richtung, gehen die zugesprochenen Beträge doch zum Teil deutlich über die bislang von Versicherern angebotenen Beträge hinaus. Es ist durchaus denkbar, dass diese Beträge in der Zukunft noch übertroffen werden.
Laura Quirmbach, LL.M. (Medizinrecht), Fachanwältin für Medizinrecht