Kurzgefasst: Ablauf der Schadensregulierung nach Personenschäden
Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüchen für Personenschäden nach Unfällen und durch ärztliche Behandlungsfehler. Mit unserer Arbeit möchten wir unseren schwerstgeschädigten Mandanten einen finanziellen Ausgleich für das erlittene Leid verschaffen. Zwar kann auch eine noch so hohe Entschädigung die Gesundheit nicht zurückbringen, doch wird dadurch zumindest die wirtschaftliche Situation unserer Mandanten deutlich verbessert.
Welche Schadenspositionen können geltend gemacht werden?
Bei den Forderungen, die wir gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen, geht es neben den Auslagen wie Fahrtkosten, Zuzahlungen usw. vor allem um folgende Schadenspositionen:
- Erwerbsschaden: Unter Erwerbsschaden ist der Verdienstausfall bzw. bei Selbständigen der entgangene Gewinn zu verstehen.
- Haushaltsführungsschaden: Wenn jemand durch eine Verletzung körperlich so beeinträchtigt ist, dass er die im Haushalt anfallenden Arbeiten nicht mehr selbstständig erledigen kann und die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen muss, nennt man das einen Haushaltsführungsschaden.
- Mehrbedarfsschaden: Alle zusätzlichen Kosten, die durch die veränderte Situation neu entstehen, bedeuten einen finanziellen Mehrbedarf.
- Schmerzensgeld: Das Schmerzensgeld ist die Entschädigung für immaterielle Schäden wie verlorene Lebensqualität und Lebensfreude. Auch diese Schäden können – und müssen – beziffert werden!
Wenn die Haftung geklärt ist, ist es unser erstes Ziel, uns mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf die Zahlung eines angemessenen Vorschusses für unsere Mandanten zu verständigen, um dann die Ansprüche im Einzelnen zu ermitteln. Wir berechnen die Schadensersatzansprüche jeweils individuell, klären die medizinische Situation detailliert auf, fordern ggfs. Gutachten an und achten dabei vor allem auch auf langfristige Folgen oder Dauerschäden.
Die Mithilfe der Mandanten ist wichtig
Damit wir einen möglichst umfassenden und genauen Überblick erhalten, ist die Mithilfe der Mandanten von wesentlicher Bedeutung. Im Gedächtnisprotokoll beispielsweise wird der Tagesablauf mit allen Einschränkungen und Schmerzen festgehalten. Wir müssen auch wissen, wie der tägliche familiäre Ablauf vor und nach dem Schadensereignis ausgesehen hat. Wenn Geschädigte Pflege oder Hilfe von Dritten benötigen, ist es ganz wichtig, dies genauestens zu dokumentieren. Am besten ist es, hier jede Hilfeleistung mit dem entsprechenden Zeitaufwand über mehrere Tage hinweg zu notieren. Dies gilt auch für die Hilfe von Freunden und Nachbarn, beispielsweise bei der Gartenarbeit oder ähnlichem.
Hat der Unfall bzw. der Behandlungsfehler zu einem Dauerschaden geführt, berechnen wir die Ansprüche auch für die Zukunft, wie beispielsweise den Verdienstausfall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, der Rente.
Unser grundsätzliches Ziel ist es, in den Regulierungsgesprächen mit der gegnerischen Versicherung eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, nicht zuletzt deshalb, um unseren Mandanten die Risiken und Strapazen, die mit einem Prozess verbunden sind, zu ersparen. Führen die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung allerdings zu keinem Ergebnis, machen wir die Ansprüche im Klageverfahren geltend.