Abfindungsvergleich – was ist zu beachten
Unsere Verhandlung mit Haftpflichtversicherern haben in der Regel das Ziel, einen Abfindungsvergleich herbeiführen. Das bedeutet, der Mandant erhält eine Einmalzahlung, die alle Schäden aus der Vergangenheit und für die Zukunft berücksichtigt. Ein solcher Abfindungsvergleich ist für Betroffene meist die richtige Wahl, denn ein erfolgreicher Abschluss verbessert nicht nur die wirtschaftliche Situation der Geschädigten, sondern auch die psychische und die physische Belastungssituation.
Durch die Unterzeichnung einer Abfindungserklärung erklärt sich der Mandant als vollständig abgefunden. Diese endgültige Lösung hat einerseits den Vorteil, dass er sich in Zukunft nicht mehr mit der Versicherung auseinandersetzen muss, andererseits bedeutet das aber auch, dass keine weiteren Ansprüche mehr an die Haftpflichtversicherung gestellt werden können. Es müssen also auch die Schäden, die in Zukunft noch eintreten können, berücksichtigt werden.
Eine Abfindungslösung ist immer dann sinnvoll, wenn der Schaden feststeht und auch die Ärzte keine außergewöhnlichen zukünftigen Risiken sehen. Schadenspositionen, wie beispielsweise den Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter oder aber den Mehrbedarfsschaden bis zum statistischen Lebensende, berechnen wir mit Hilfe aktuellster Zahlen.
Keine finanziellen Nachteile bei Abfindungslösungen
Für den Geschädigten ist wichtig zu wissen, dass er gegenüber einer Rentenlösung wertmäßig keine Nachteile erleidet. Um dies zu erreichen muss bei der Berechnung der Abfindung der Kapitalbetrag ermittelt werden, der wertmäßig der Entschädigung entspricht, die der Geschädigte bei einer Rentenlösung erhalten hätte. Das heißt konkret, wenn der Kapitalbetrag der Abfindung über die Laufzeit verzinst wird, muss er ausreichen, um die monatlichen Rentenzahlungen bis zum erwarteten Lebensende zu erbringen.
Mit dem Abschluss ihres Falles durch eine Abfindungserklärung verfügen unsere Mandanten über eine entsprechend hohe Summe, die sie selbst verwalten können. In vielen Fällen ist diese Lösung einer Rentenlösung vorzuziehen.
In jedem Fall raten wir, vor der Unterzeichnung einer Abfindungserklärung anwaltlichen Rat einzuholen, damit alles genau geprüft werden kann, denn in jedem Fall handelt es sich um eine endgültige Lösung!