54. Verkehrsgerichtstag in Goslar – Rückblick
Am 27.01.2016 war es wieder soweit. Goslar hat in die Tore für den Verkehrsgerichtstag geöffnet.
Bereits bei der Eröffnungsansprache des Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, wurde es interessant, denn er sprach die bestehende Problematik der Schweigepflichtentbindungserklärungen an. Aktuell ist es so, dass einige Versicherer die Bearbeitung der Schadensregulierung verweigern, wenn die Schweigepflichtentbindungserklärung nicht oder stark gekürzt unterschrieben wird. Ohne diese Erklärung können sie keine oder nur eingeschränkt Informationen bei den behandelnden Ärzten einholen. Nehm warf die Frage auf, inwieweit für die Bearbeitung eines Schadensfalles in die Grundrechte des Betroffenen eingegriffen werden darf. Diese Frage wird voraussichtlich im nächsten Jahr einen Arbeitskreis beschäftigen. Da uns der Schutz unserer Mandanten besonders am Herzen liegt, sehen wir diesem außerordentlich wichtigen Arbeitskreis mit großem Interesse entgegen.
Empfehlungen des Arbeitskreises „Schadensersatz und Steuern“
Ebenso interessant und anspruchsvoll war auch der Arbeitskreis „Schadensersatz und Steuern“. Bereits der Blick auf die Teilnehmerliste dieses Arbeitskreises hat die große Bedeutung gezeigt: In überwiegender Mehrheit waren Vertreter der Versicherer anwesend. Es ist erstaunlich, wie sehr sich die Versicherer vor den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages fürchten und bei brisanten Themen dafür sorgen, dass sie in der Mehrheit sind. Ein Teilnehmer hatte es ironisch so kommentiert, dass das Personal mit Sonderzügen nach Goslar gebracht wird. Umso schwerer ist es dann, eine faire Abstimmung zu erreichen. Doch obwohl die Anwaltschaft in der Minderheit war, wurden recht vernünftige Empfehlungen beschlossen:
- Bei der Bemessung des Verdienstausfalls ist die dabei etwaig entstehende Steuerschuld des Geschädigten mit einzubeziehen. Deren Ermittlung ist nicht einfach und ein weiterer Beleg dafür, wie komplex die Abwicklung von Personenschäden ist.
- Um die Anwaltschaft für die Bedeutung der Steuerfragen bei der Berechnung des Verdienstausfalls zu sensibilisieren, empfiehlt es sich, diese Thematik in die Fachanwaltsausbildung, aber auch in das Angebot der jährlichen Fortbildungsveranstaltungen, gezielt aufzunehmen.
- Auch die Gerichte bedürfen angesichts der gerade bei Personenschäden auftretenden schwierigen Sach- und Rechtsfragen besonderer Fachkunde. Daher er-neuert der Verkehrsgerichtstag seinen Appell an die Gerichte, für die Befassung mit Personenschäden – jedenfalls soweit diese Schäden bestimmte Größenordnungen überschreiten – spezialisierte Spruchkörper einzurichten.
Sowohl die Anwaltschaft als auch die Richter sollen demnach so ausgebildet und spezialisiert sein, dass eine adäquate Regulierung des Erwerbsschadens inklusive Steuern erfolgen kann.
Empfehlungen des Arbeitskreises „Die Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses“
Im Arbeitskreis „Die Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses“ hatte sich eine gemischte Gruppe versammelt. Teilnehmer waren vor allem Rechtsanwälte, Vertreter von Versicherern und Richter. Folgende Empfehlungen ausgesprochen:
Eine raschere Rechtsgewährung im Verkehrszivilprozess, der meist von komplexen Tatsachen- und Beweisfragen sowie der Notwendigkeit der Einschaltung von Sachverständigen geprägt ist, setzt eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Gericht, Anwaltschaft und Sachverständigen und eine verstärkte Spezialisierung der beteiligten Professionen voraus.
- Die Erfahrung zeigt, dass Spezialspruchkörper sich positiv auf die Dauer der Verfahren und die Qualität der Entscheidungen auswirken. Die Präsidien sollten deshalb die schon heute bestehenden Möglichkeiten zur Einrichtung von Spezialkammern konsequenter nutzen. Der Bundesgesetzgeber sollte den Ländern die Möglichkeit einräumen, durch Rechtsverordnung die Einrichtung solcher Spruchkörper und überörtliche Zuständigkeitskonzentrationen vorzunehmen.
- Das vorhandene Instrumentarium der Zivilprozessordnung sollte konsequenter genutzt werden (z. B. frühzeitige gerichtliche Hinweise, ebenso frühzeitige Einschaltung und Einbindung des Sachverständigen, Einholung von mündlichen Ergänzungsgutachten, Fristen- und Terminmanagement). Änderungsbedarf in der Zivilprozessordnung sieht der Verkehrsgerichtstag insoweit nicht. Landesjustizverwaltungen, Rechtsanwaltsorganisationen und die für die Sachverständigen zuständigen Körperschaften sollten Fortbildungen, fachlichen Austausch und Unterstützung stärker darauf ausrichten.
- Die Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten sollte unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel intensiviert werden.
Diese Empfehlungen zeigen, wie wichtig es den Teilnehmern des Arbeitskreises war, dass sich nicht nur Rechtsanwälte spezialisieren sollten, sondern auch die Richter. Nur ein Richter, der genau weiß, wovon er redet, kann einen Prozess so führen, dass er zeitnah zu einem fairen Ergebnis kommt.
Ausblick
Wir sind gespannt, welche Themen nächstes Jahr beim Deutschen Verkehrsgerichtstag bearbeitet werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Schweigepflichtentbindungserklärungen kritisch hinterfragt würde und es hier zu einer fairen Abstimmung kommt. Das kann allerdings nur gelingen, wenn der Anteil der Rechtsanwälte und der der Vertreter der Versicherer ausgewogen ist.
Rechtsanwältin Melanie Mathis, Fachanwältin für Verkehrsrecht