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Melanie Mathis, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Partnerin

Einholen einer Zweitmeinung entscheidet über Erfolg

4. Juni 2014/von Martin Quirmbach

Nicht nur bei einer schwierigen oder größeren ärztlichen Behandlung ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen. Auch bei anwaltlichen Beratungen ist die Zweitmeinung zu empfehlen, vor allem dann, wenn es um weitreichende Entscheidungen und hohen Schadensersatz geht. Genau aus diesem Grunde besprechen die Anwälte bei Quirmbach und Partner relevante Fragen und Fallkonstellationen stets im Team, um den Sachverhalt aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und damit Wissen und Erfahrung aller zwölf Rechtsanwälte zu nutzen.
Deutlich wird der Nutzen einer Zweitmeinung im Fall von Jonas W., bei dem es um eine Schadensersatzforderung in Millionenhöhe ging.

Jonas wurde im Alter von 6 Jahren Opfer eines schweren Verkehrsunfalls. Er erlitt u. a. ein schweres Schädelhirntrauma und leidet bis heute unter bleibenden Schäden. Den Alltag bewältigt er nur unter Mühen, emotional ist er extrem labil und psychisch stark angeschlagen.
Ein Gutachter hat bestätigt, dass die Beschwerden einzig und allein auf den Unfall zurückzuführen sind, und es besteht keine Aussicht auf Verbesserung, ganz im Gegenteil: Weitere Komplikationen und eine drastische Verschlechterung des Gesamtzustandes sind durchaus möglich.

Zweitmeinung auch bei anwaltlichen Beratungen

Melanie Mathis, Rechtsanwältin

Melanie Mathis, Rechtsanwältin

Auf den ersten Blick ist Jonas kaum etwas anzusehen, was möglicherweise auch der Grund dafür war, dass der vorbefasste Anwalt die Situation völlig falsch einschätzte. Er hat das Ausmaß der Beschwerden sowie die langfristigen Auswirkungen des Unfalls auf Jonas‘ Leben auch nicht annähernd erkannt. Nachdem die Versicherung in der Vergangenheit insgesamt ca. 140.000€ gezahlt hatte, empfahl der Anwalt der Familie, die Sache abzuschließen, wenn die Versicherung noch 5.000€ zahlt. Diesen Betrag hielt er für ausreichend. Doch die Mutter wurde skeptisch und bat uns um unsere Expertenmeinung.

Nach eingehender Beratung übernahmen wir das Mandat und im Rahmen eines Regulierungstermins mit der gegnerischen Versicherung erreichten wir schließlich eine abschließende Zahlung in Höhe von 1 Million Euro. Ein Ergebnis, das nicht nur der intensiven Einarbeitung in den Fall und der Bearbeitung der Akte geschuldet war, sondern vor allem dem Sachverstand unserer spezialisierten Anwälte, die die weitreichenden Beeinträchtigungen des Mandanten von vornherein richtig eingeschätzt haben. Wir konnten den Fall innerhalb von 6 Monaten zum Abschluss bringen, so dass Jonas und seine Familie nach nunmehr 12 Jahren endlich zur Ruhe kommen und die Auseinandersetzung mit der Versicherung ad acta legen können.

Hätte der vorbefasste Anwalt nicht 5.000 €, sondern einen Betrag von beispielsweise 100.000€ genannt, wäre die Mutter vermutlich auf den Vorschlag eingegangen und Jonas hätte statt der insgesamt knapp 1,15 Mio. € noch nicht einmal 150.000€ erhalten.

Über ähnliche Fälle könnten wir jede Woche mehrfach berichten. Versicherungen sparen Milliardenbeträge, weil die Ansprüche der Geschädigten nicht korrekt beziffert und durchgesetzt werden.
Es zeigt sich, wie wichtig es ist, bei einer solch weitreichenden Entscheidung, von der letztendlich die finanzielle Zukunft vollständig abhängt, eine zweite Meinung einzuholen.
Entscheidend ist es dabei, einen spezialisierten Anwalt zu fragen, der sich dazu möglichst ausschließlich mit Personenschadenrecht befasst.

Melanie Mathis, Rechtsanwältin

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