Ist der Weg von der Arztpraxis zur Arbeitsstätte ein versicherter Wegeunfall?
Viele kennen die Situation: vor der Arbeit noch schnell zum Arzt fahren, um möglichst wenig Zeit zu verlieren. Der Arztbesuch und die damit verbundene Verspätung des Arbeitsbeginns ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen. Was aber, wenn auf dem Weg vom Arzt zur Arbeitsstätte ein Unfall passiert, bei dem der Arbeitnehmer so schwer verletzt wird, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden muss – ist das ein sogenannter Wegeunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung eintrittspflichtig ist?
Mit Urteil vom 05.07.2016 (Az.: B 2 U 16/14 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass es sich hierbei nicht um einen Wegeunfall handelt, und die gesetzliche Unfallversicherung nicht eintrittspflichtig ist.
Direkter Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist versichert
Die Begründung: Ein versicherter Betriebsweg ist dann gegeben, wenn der Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird. Das ist bei einem Arztbesuch, wenn er im eigenen Interesse und ohne arbeitsrechtliche Verpflichtung erfolgt, nicht der Fall.
Ein versicherter Weg zur Arbeit setzt voraus, dass man sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befindet, was im vorliegenden Fall ebenfalls nicht gegeben war.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts besteht der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte von einem anderen Ort als dem der Wohnung unter anderem dann, wenn der Aufenthalt an diesem sogenannten dritten Ort – hier der Arztpraxis – „angemessen“ ist. Das heißt, die Länge des (Um-)Weges muss in einem adäquaten Verhältnis zum normalerweise zurückgelegten Weg stehen. Außerdem muss ein Zusammenhang zwischen dem Weg zu oder von dem dritten Ort und der Tätigkeit im Betrieb bestehen und der geplante Aufenthalt an dem dritten Ort muss mindestens zwei Stunden dauern. Im vorliegenden Fall hielt sich der Geschädigte nur 40 Minuten beim Arzt auf.
Kann der geschädigte Arbeitnehmer trotzdem auf eine Entschädigung hoffen? Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, z.B. weil ihm die Vorfahrt genommen wird, hat zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Unfallgegner. Es ist wichtig, diese Ansprüche möglichst schnell mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts geltend zu machen, um nicht in finanzielle Not zu geraten, beispielsweise dann, wenn man so lange krank ist, dass man auf Krankengeld angewiesen ist, das nur ca. 70 % des Gehalts ausmacht.