Vertrauen Sie nie dem Blinker anderer Verkehrsteilnehmer
Immer wieder kommt es beim Blinken zu Missverständnissen in der Kommunikation zwischen Autofahrern. Jemand blinkt rechts, möchte aber links abbiegen und fährt dennoch geradeaus. Es gibt zahlreiche weitere denkbare Konstellationen, die zu Irrtümern führen.
Im Ernst: Sie stehen an einer Kreuzung und möchten auf die vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen. Ein anderer Autofahrer kommt von links und signalisiert mit seinem Blinker, dass er in Ihre Straße einbiegen will. Sie setzen die Fahrt fort, weil der Weg vermeintlich frei und kein weiterer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist. Doch der nach rechts Blinkende biegt wider Erwarten nicht ab und es kommt zu einer Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen. Wie sieht es in dieser Konstellation mit der Haftung aus? Durften Sie darauf vertrauen, dass der Blinkende auch tatsächlich abbiegt?
Dem Blinker alleine nicht vertrauen
Mit diesem Sachverhalt hat sich jüngst das Oberlandesgericht Dresden beschäftigt (Az. 7 U 1876/13).
Der Senat ist nach Abwägungen der wechselseitigen Mitverursachung-und Verschuldensbeiträge zu dem Ergebnis gelangt, dass derjenige, dem ein Vorfahrtverstoß zur Last fällt, gegenüber demjenigen, dem ein missverständliches Verhalten vorzuwerfen ist, die Hauptverantwortung an dem Unfall trägt. Die Haftungsquote wurde mit 70:30 veranschlagt. Heißt konkret, dass Sie in der oben genannten Konstellation zu 70 % haften würden.
Der Wartepflichtige darf nur dann auf ein Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn zu dem bloßen Betätigen des Blinkers weitere Handlungen kommen, die ebenfalls für die Durchführung des Abbiegevorgangs sprechen.
So ist z.B. eine deutliche Herabsetzung der Geschwindigkeit ein ganz deutlicher Hinweis. Ist das nicht gegeben, dürfen Sie auch nicht davon ausgehen, dass der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich abbiegen wird.
Vertrauen Sie also nicht blind auf den Blinker. Der könnte Sie in die Irre führen und im Falle einer Kollision zu einer wesentlichen Haftung Ihrerseits beitragen, da Sie gegen Ihre Wartepflicht verstoßen und das Vorfahrtsrecht missachtet haben.
Sollte es unter Beachtung dieser Kriterien dennoch zu einem Unfall kommen, suchen Sie einen Spezialisten für Verkehrsrecht auf, der Sie kompetent und mit dem nötigen Fachwissen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertritt.