Schadensersatz und Schadensersatzansprüche für Geschädigte
Schadensersatz heißt im Juristendeutsch „Naturalrestitution“ und bedeutet, es muss der Zustand hergestellt werden, der ohne das Schadensereignis bestehen würde. Da bei Opfern eines Unfalls oder eines schweren Behandlungsfehlers die Gesundheit meist nicht wiederhergestellt werden kann, muss für alle aus der Schädigung resultierenden Nachteile Schadensersatz geleistet werden.
Schadensersatzansprüche, die dem Geschädigten zustehen
Verdienstausfall: Solange der Geschädigte nicht arbeiten kann (gegebenenfalls bis zum Rentenalter), muss der Verdienstaufall in Form einer Rente oder als Abfindung gezahlt werden.
Zusätzlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die fehlenden Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen, damit der Geschädigte später eine volle Altersrente erhält.
Haushaltsführungsschaden: Aufgrund der gesundheitlichen Folgen des Unfalls bzw. des Behandlungsfehler können Arbeiten im Haushalt meist nicht, oder nur eingeschränkt verrichtet werden. Auch hier fällt eine monatliche Rente an, die je nach Art des Haushaltes und Anzahl der Familienmitglieder weit mehr als 1.000 Euro im Monat betragen kann.
Zu ersetzen sind auch die vermehrten Bedürfnisse, insbesondere der Pflege- und Betreuungsaufwand. Bei einer 24-Stunden-Pflege beispielsweise, wenn der Betroffene von mehreren Personen rund um die Uhr gepflegt und betreut werden muss, entstehen monatliche Forderungen von mehr als 10.000 Euro, die netto an den Geschädigten auszuzahlen sind.
Sind die Verletzungen so schwer, dass die Behinderungen Änderungen in der Wohnung oder am Haus erfordern, müssen die Kosten für erforderliche Umbauten ersetzt werden. Im sogenannten Schlossherren-Urteil des Bundesgerichtshofes wurden beispielsweise einer Unternehmerin, die unfallbedingt schwerstgeschädigt war, die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung ihres Hauses mit 300.000 DM und zusätzlich die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung ihres Wochenendhauses mit nochmals 150.000 DM zugesprochen.
Alle wiederkehrenden Kosten für Arztbesuche, zusätzliche Medikamente, Pflege- und Stärkungsmittel, sind zu ersetzen.
Unter Umständen ist auch ein Rentenschaden zu ersetzen und zwar dann, wenn der Geschädigte noch nicht im Erwerbsleben stand. Hat er noch keinen Rentenanspruch erworben und kann ihn unter Umständen auch nicht erwerben, muss hier eine Ersatzleistung erfolgen.
Zusätzlich zu den oben genannten Schadenspositionen ist ein Schmerzensgeld zu zahlen, das den sogenannten „immateriellen Schaden“ ersetzen soll. Das Schmerzensgeld soll Ausgleich sein für Verlust und Lebensfreude und darüber hinaus dem Geschädigten auch eine gewisse Genugtuung bieten. Dem Schmerzensgeld wird von der Allgemeinheit gegenüber den anderen Schadenspositionen oft eine zu große Bedeutung beigemessen. Natürlich ist beispielsweise bei Geburtsschäden mit lebenslangen schwersten Folgen ein hohes Schmerzensgeld zu zahlen. Hier geht die Rechtsprechung durchaus von 500.000 Euro aus, unter Umständen auch noch etwas mehr.
In vielen Fällen, wenn z.B. ein junger Mensch betroffen ist, übersteigen der Verdienstausfall und auch die Pflege- und Betreuungskosten das Schmerzensgeld um ein Vielfaches
Bei den genannten Schadenspositionen sind die tatsächlichen Behandlungskosten, die Pflegekosten, die durch die Pflegeversicherung gezahlt werden und Rentenbeiträge noch nicht berücksichtigt. Die hier entstehenden Forderungen werden direkt von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung eingezogen.
Für Betroffene ist es wichtig, dass die Schäden richtig ermittelt und die Ansprüche konsequent durchgesetzt werden. Es ist stets fallentscheidend, dass ein spezialisierter Anwalt sich des Falles annimmt. Nur er verfügt über die notwendigen juristischen und auch medizinischen Kenntnisse.
Ziel sollte es stets sein, eine schnelle außergerichtliche Lösung zu finden, denn die Erfahrung zeigt, dass die Gesundheit weiter leidet, wenn sich die Schadensregulierung über Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte hinzieht. Zuden hat eine schnelle Regulierung gerade auch aufgrund der finanziellen Entlastung eine äußerst positive Wirkung auf den Verlauf der Genesung.