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Wachkoma

Patienten im Wachkoma

7. Mai 2018

In der vergangenen Woche besuchten Rechtsanwältin Melanie Mathis und Rechtsanwalt Sven Wilhelmy eine Pflegeeinrichtung des Vereins Patienten im Wachkoma e.V. in Bergneustadt im Bergischen Land. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Lebensqualität von Wachkoma-Patienten zu verbessern. Die Therapie setzt da an, wo in anderen Häusern der Patient bereits als austherapiert gilt. Während ihres in der Regel 3 bis 6-monatigen Aufenthaltes werden die Patienten fit für die häusliche Pflege gemacht. Auch die Angehörigen werden mit eingebunden, damit sie lernen, wie sie mit ihren schwer beeinträchtigen Angehörigen umgehen können.

Hinführung zu einem möglichst normalen Leben

Hauptziel des Vereins ist nach eigenen Angaben „die Hinführung zu einem möglichst normalen Leben in der eigenen Häuslichkeit mit einer größtmöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Patienten und Angehörige.“
Wir konnten uns persönlich davon überzeugen, wie liebevoll und engagiert sich das Team für seine Patienten einsetzt. Besonders positiv ist uns aufgefallen, dass es während der Therapiezeiten eine 1:1 Betreuung gibt, d.h. jeder Patient hat einen eigenen Betreuer. Beeindruckend sind auch die Therapieergebnisse, die durch dieses außerordentliche Engagement erreicht werden. Wir hatten übrigens nie das Gefühl, in einer Pflegeeinrichtung zu sein. Das Haus, das maximal 9 Patienten aufnimmt, vermittelt vielmehr den Eindruck eines kleinen, gemütlichen Hotels.

„Berührungen im Licht“

Der Verein bietet mehrmals im Jahr eine 14-tägige Wasser-/Lichttherapie an: „Berührungen im Licht“ verbindet eine sanfte Körperbehandlung mit einer Klang- und Lichttherapie in körperwarmem Wasser. Adressaten sind hier neben Wachkoma-Patienten Patienten mit Störungen des zentralen Nervensystems, die in der Regel auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind. Das Besondere an diesem Konzept ist, dass auch die Angehörigen in diese Therapie mit eingebunden werden.

Uns hat diese Einrichtung so überzeugt, dass wir unseren betroffenen Mandanten einen Aufenthalt dort empfehlen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Patienten im Wachkoma e.V.

Melanie Mathis, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Partnerin
Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt und Partner

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