Opfer von Geburtsschäden – von der Politik vergessen
Nicht oft erhält der bedauerliche Fall eines Kindes mit einem Geburtsschaden so viel mediale Aufmerksamkeit wie ein aktueller Fall, über den SPIEGEL Online berichtet. Ausschlaggebend für die vermeidbare Geburtsverzögerung des Kindes, das offenbar im Mutterleib einen Sauerstoffmangel erlitt, der bei einer früheren Geburt hätte vermieden werden können, war in diesem Fall das Ignorieren klassischer Warnzeichen durch den niedergelassenen Gynäkologen.
Vermeidbare Behandlungsfehler
Das Oberlandesgericht Hamm, das über den Fall entschied, urteilte, dass der Arzt die Aufzeichnung der Herzfrequenz und der Wehentätigkeit, bei der sich Probleme abzeichneten, innerhalb von bis zu 20 Minuten nach Beendigung hätte sichten müssen.
Tatsächlich sah sich der Arzt die Daten jedoch erst nach etwa 50 Minuten an und führte dann eine Ultraschalluntersuchung durch. Danach hätte er die Mutter „so schnell wie möglich“ in eine nahe gelegene Geburtsklinik einweisen müssen, urteilten die Richter. Stattdessen fuhr die Frau zunächst mit ihrem eigenen Auto nach Hause.
Immer wieder kommt es in der Geburtshilfe zu Zwischenfällen und auch tragischen Ereignissen, die bei Einhaltung der medizinischen Standards meist vermeidbar gewesen wären. Das Verkennen von Risikomerkmalen in der mütterlichen Anamnese oder auch das Übersehen von Warnzeichen in der Herztonwehenregistrierung (CTG) gehören zu den häufigsten Fehlern in der ambulanten und klinischen Geburtshilfe. Sie gehen fast ausnahmslos mit einer Haftung der Behandelnden einher.
Opfer von Geburtsschäden finden wenig Beachtung
Im Gegensatz zu Ereignissen mit einer Vielzahl von Opfern, wie dem Absturz der Germanwings-Maschine im Rahmen eines erweiterten Suizids des Piloten, finden Geburtsschäden vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit in den Medien, ganz zu schweigen von einer Wahrnehmung auf politischer Ebene. Der Absturz der Germanwings-Maschine führte zu einer sofortigen strukturellen Überprüfung der Sicherheitsrichtlinien und sogar zu einer Änderung der Gesetzeslage hinsichtlich der Entschädigungsansprüche von Angehörigen der Opfer.
Die Tatsache, dass seit Jahrzehnten vermutlich jährlich mehrere tausend Kinder durch ärztliches Versagen ebenfalls schwer geschädigt werden oder sogar zu Tode kommen, führt kaum zu gesundheitspolitischen oder gesetzgeberischen Konsequenzen.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen geht in seinem Gutachten 2007 von jährlich 340.000 bis 720.000 Patientenschäden (alle medizinischen Fachgebiete) und 17.000 Todesfällen durch vermeidbare Behandlungsfehler aus. Diese Zahlen werden jedoch von den Krankenhausbetreibern vehement bestritten.
Dabei könnte ein Medizinschadenregister oder ein TÜV für Geburtskliniken tatsächlich einiges zum Positiven verändern und die strukturellen Defizite in organisatorischer Hinsicht deutlich verringern.
REDAKTION GEBURTSSCHADENSRECHT
Wir sind spezialisiert auf die Bearbeitung von Geburtsschadensfällen.
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen setzen wir uns engagiert für die Rechte von Familien ein, deren Kinder durch Geburtshilfefehler geschädigt wurden. Unsere Expertise umfasst die umfassende rechtliche Beratung, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Begleitung durch komplexe medizinrechtliche Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Sensibilität in dieser besonders anspruchsvollen Rechtsmaterie.