Motorrad fahren – aber sicher!
Der Winter scheint endlich auf dem Rückzug und der Frühling setzt sich allmählich durch. An den ersten schönen Wochenenden waren bereits viele Motorradfahrer unterwegs und haben sich nach der langen Winterpause den Fahrtwind um die Nase wehen lassen.
Wer hat da nicht gleich das Bild von kurvigen Landstraßen und der Fahrt gen Sonnenuntergang im Hinterkopf? Schön auch die Vorstellung, einmal ohne Helm unterwegs zu sein, so wie auf dem Highway in den USA.
Schutzhelm ist Pflicht
Allerdings ist das, was sich nach grenzenloser Freiheit anhört, hier bei uns in Deutschland leider oder vielmehr zum Glück nicht erlaubt. § 21 a Abs. 2 StVO schreibt nämlich das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes vor.
Eine Missachtung dieser Vorschrift wird nicht nur mit einem Bußgeld geahndet, sondern führt auch in der Regel dazu, dass dem Motorradfahrer, sollte es zu einem Unfall kommen, ein Mitverschulden gem. § 254 BGB angelastet wird. Und das selbst dann, wenn er den Unfall nicht verursacht hat. Dieses Mitverschulden kann zu einer drastischen Reduzierung der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche des Motorradfahrers führen. Gerade bei Kopfverletzungen, etwa einem Schädelhirntrauma, kann der Schmerzensgeldanspruch sehr hoch sein. Die Mithaftung fällt dann hier besonders ins Gewicht.
Der gesetzlich normierten Pflicht, einen Helm zu tragen, sollte man deshalb auch aus diesem Grund immer nachkommen.
Geeignete Schutzkleidung ist sinnvoll
Generell gilt, dass eine geeignete Schutzkleidung getragen werden sollte, um nach einem Unfall die Kürzungen der eigenen Ansprüche zu vermeiden. Auch wenn es was Jacke oder Stiefeln angeht (noch) keine einheitliche Rechtsprechung gibt, sollte man schon im eigenen Interesse für den bestmöglichen Schutz durch geeignete Kleidung sorgen.
Viel Spaß auf der Straße wünsche ich allen Motorradfahrern auch in diesem Jahr.