Melderegister für Behandlungsfehler
SpiegelOnline berichtete in der letzten Woche über aktuelle (gesundheitspolitische) Entwicklungen in der Geburtshilfe. Das Fazit ist: Es gibt nur geringe Fortschritte, aber viele Forderungen und unerfüllte Wünsche.
Melderegister für Behandlungsfehler dringend erforderlich
Zum wiederholten Mal wurde auch in diesem Bericht die Forderung nach einen Melderegister für Behandlungsfehler laut.
Nach wie vor werden Zwischenfälle in der Geburtshilfe wie z.B. verspäteter Kaiserschnitt, unterlassene Mikroblutuntersuchung beim Kind, fehlerhafte Auswertung der Herz-Wehenton-Aufzeichnung, verspätete Weiterverlegung von Mutter oder Kind vor bzw. nach der Geburt (um nur einige zu nennen), selten öffentlich oder bei den für die Qualitätssicherung in der Medizin relevanten Stellen bekannt.
Dies ist bestenfalls dann der Fall, wenn über die häufig sehr tragischen Ereignisse auch medienwirksam berichtet wird. Sinnvolle und wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden deshalb möglicherweise nicht mit dem nötigen Engagement umgesetzt. Mit der Einrichtung eines seit Jahrzehnten von verschiedenen Stellen geforderten Melderegisters würde sich das grundlegend ändern .
Nach wie vor ist es so, dass bei 25 bis 35% der vermuteten Behandlungsfehler tatsächlich auch einer oder sogar mehrere passiert sind. Wir gehen allerdings von einer deutlich hören Quote aus.
Kliniken und deren Versicherer können im Fall der Fälle meist eine Stillhalte- und Verheimlichungspolitik umsetzen, selbst wenn es um nachweisliche Standardverstöße in der Geburtshilfe geht. Dass Behandlungsfehler in der Geburtshilfe katastrophale wirtschaftliche Folgen haben können, spielt dabei kaum eine Rolle. Haftpflichtversicherer von Geburtskliniken, Hebammen und Geburtshäusern müssen pro Schadensfall Rückstellungen von durchschnittlich 3 Mio EUR einkalkulieren, weil die schwerwiegenden Behinderungen betroffener Kinder ein Leben lang kompensiert werden müssen. Zusätzlich stellen Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialämter häufig eigene Forderungen infolge des Schadensfalles.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fordert seit vielen Jahren ein Melderegister für Behandlungsfehler. Die Politik zieht – mit Ausnahme vereinzelter Stimmen – leider nicht mit. Dabei liegt der Vorteil, aus dem Dunkelfeld der Behandlungsfehler ein Hellfeld zu machen, auf der Hand: Strukturfehler werden schnell und systematisch erkannt, im Zweifel wird umgehend nachgebessert. Auf diese Weise etablieren sich möglichst situationsfeste Standards.
Nur vermeintlich patientenfreundliche Regulierungspraxis
SpiegelOnline trifft folgende Aussage: „Ein Großteil der tatsächlichen Behandlungsfehler wird dagegen überhaupt nicht bekannt, weil Kliniken die Vorwürfe von sich aus regeln und die Patienten gegebenenfalls entschädigen, ohne dass sie darüber Auskunft geben müssten.“
Dem kann jedoch nicht uneingeschränkt zugestimmt werden. Das Gegenteil ist nach meiner Erfahrung der Fall (ich war vier Jahre lang für die Versicherungswirtschaft tätig): Wenn der Klinik oder deren Haftpflichtversicherer ein geburtshilflicher Schadenfall bekannt wird, findet in aller Regel keine Regulierung oder „proaktive“ Herangehensweise statt. Das passiert nur dann, wenn sich die betroffenen Patienten mit konkreten Forderungen zu Worte melden oder den Medizinischen Dienst oder einen Patientenanwalt aufsuchen. Der Versicherer fährt dann in aller Regel eine abwartende Strategie, in der Hoffnung, sich selbst bei begründeten Behandlungsfehlervorwürfen nach einem gewissen Zeitablauf auch noch auf die Verjährung der Ansprüche der Eltern eines geburtshilfegeschädigten Kindes berufen zu können.
Aus unserer Sicht entsteht jedenfalls der Eindruck, dass sich die verantwortlichen Behandler bewusst in die Anonymität eines fehlenden Melderegisters flüchten und aus der Haftung buchstäblich herausschleichen können.
„In Deutschland weiß aber nicht einmal die Fachöffentlichkeit über Fehler umfassend Bescheid (…) Das geht auf Kosten der Patientensicherheit, denn aus Fehlern, die man nicht kennt, kann man nicht lernen.“
Diese Aussage und letztendlich auch Forderung von Max Skorning vom MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen) unterstreichen wir zu 100%.
Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht