Melderegister für Behandlungsfehler
Nach wie vor werden Zwischenfälle in der Geburtshilfe wie z.B. verspäteter Kaiserschnitt, unterlassene Mikroblutuntersuchung beim Kind, fehlerhafte Interpretation der Wehenschreiberaufzeichnung, verspätete Verlegung von Mutter oder Kind vor oder nach der Geburt (um nur einige zu nennen) nur selten der Öffentlichkeit oder den für die Qualitätssicherung in der Medizin zuständigen Stellen bekannt.
Melderegister für Behandlungsfehler dringend notwendig
Dies ist allenfalls dann der Fall, wenn über die oft sehr tragischen Ereignisse auch medienwirksam berichtet wird. Sinnvolle und wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden deshalb möglicherweise nicht mit dem notwendigen Engagement umgesetzt. Mit der Einrichtung eines Melderegisters, das seit Jahrzehnten von verschiedenen Seiten gefordert wird, würde sich dies grundlegend ändern.
Nach wie vor ist es so, dass bei 25 bis 35 Prozent der vermuteten Behandlungsfehler tatsächlich ein oder sogar mehrere Fehler aufgetreten sind. Wir gehen aber von einer deutlich hörbaren Quote aus.
Die Kliniken und ihre Versicherer sind in der Regel in der Lage, auch bei nachgewiesenen Standardverletzungen in der Geburtshilfe eine Stillhalte- und Vertuschungspolitik zu betreiben. Dass Behandlungsfehler in der Geburtshilfe katastrophale wirtschaftliche Folgen haben können, spielt dabei kaum eine Rolle. Haftpflichtversicherer von Geburtskliniken, Hebammen und Geburtshäusern müssen pro Schadensfall Rückstellungen von durchschnittlich 3 Mio. EUR einkalkulieren, weil die schweren Behinderungen betroffener Kinder ein Leben lang kompensiert werden müssen. Darüber hinaus stellen Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialämter häufig eigene Forderungen aus dem Schadensfall.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fordert seit vielen Jahren ein Melderegister für Behandlungsfehler. Leider zieht die Politik – bis auf vereinzelte Stimmen – nicht mit. Dabei liegt der Vorteil, aus dem Dunkelfeld der Behandlungsfehler ein Hellfeld zu machen, auf der Hand: Strukturfehler werden schnell und systematisch erkannt, im Zweifelsfall wird sofort nachgebessert. Auf diese Weise etablieren sich möglichst situationsresistente Standards.
Mangelnde Transparenz und Patientensicherheit
Wenn eine Klinik oder ihr Haftpflichtversicherer von einem geburtshilflichen Schadensfall erfährt, gibt es in der Regel keine Regulierung oder „proaktive“ Vorgehensweise. Dies geschieht erst, wenn sich betroffene Patienten mit konkreten Forderungen melden oder den Medizinischen Dienst oder einen Patientenanwalt einschalten. Der Versicherer verfolgt dann in der Regel eine abwartende Strategie in der Hoffnung, sich auch bei begründeten Behandlungsfehlervorwürfen nach einem gewissen Zeitablauf auf die Verjährung der Ansprüche der Eltern eines geburtshilflich geschädigten Kindes berufen zu können.
Aus unserer Sicht entsteht jedenfalls der Eindruck, dass sich die verantwortlichen Behandler bewusst in die Anonymität eines fehlenden Melderegisters flüchten und sich buchstäblich aus der Verantwortung stehlen können.
REDAKTION GEBURTSSCHADENSRECHT
Wir sind spezialisiert auf die Bearbeitung von Geburtsschadensfällen.
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen setzen wir uns engagiert für die Rechte von Familien ein, deren Kinder durch Geburtshilfefehler geschädigt wurden. Unsere Expertise umfasst die umfassende rechtliche Beratung, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Begleitung durch komplexe medizinrechtliche Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Sensibilität in dieser besonders anspruchsvollen Rechtsmaterie.