Kranke Krankenhäuser – krankes Gesundheitssystem
Die Bundesländer kommen mehr und mehr ihren Verpflichtungen, die Investitionskosten von Krankenhäusern zu tragen nicht nach, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Der ohnehin schon bestehende wirtschaftliche Druck, der auf den Krankenhäusern lastet, erreicht damit ein Ausmaß, das zwangsläufig zum Kollaps führt, wenn nicht gegengesteuert wird.
Das gesamte Gesundheitssystem ist seit Jahrzehnten todkrank
Die Tatsache, dass das Gesundheitssystem noch nicht zusammengebrochen ist, beruht allein auf dem Umstand, dass Ärzte und Pflegepersonal sich weit über ihre psychischen und physischen Grenzen hinaus einsetzen. Die Politik entzieht sich ihrer Verantwortung, indem sie Krankenhäuser privatisiert und damit zu Wirtschaftsunternehmen macht, die auf Gewinn angewiesen sind. Dieser Gewinn lässt sich zum einen durch massive Kosteneinsparung und zum anderen durch die Konzentration auf teure Behandlungen und Operationen erzielen.
Die verantwortlichen Klinikmanager gehen bei dem von den Investoren auferlegten Ziel der Gewinnmaximierung sprichwörtlich über Leichen. Für die Investoren, und damit auch für die von ihnen eingesetzten Manager, sind die Patienten nichts anderes als Produktionsmasse. Wer dies bestreiten will, sollte einmal einen Blick in den Klinikalltag werfen.
Personalverknappung in Kliniken
Permanente Personalverknappung führt seit Jahren zu einer chronischen Überbelastung der Ärzte und des Pflegepersonals, noch dazu bei nicht annähernd adäquater Entlohnung. Die Klinikverwalter machen sich hierbei den Umstand zunutze, dass Ärzte sowie Krankenschwestern und Pfleger grundsätzlich ein hohes soziales Engagement und ein entsprechend hohes Verantwortungsbewusstsein haben. Sie haben den Eid des Hippokrates geleistet, also geschworen, den Patienten zu helfen und ihnen nicht zu schaden. Durch den Klinikalltag und die Forderungen, die an sie gestellt werden, geraten Ärzte und Pflegepersonal in einen tiefen Zwiespalt zwischen ihrem beruflichen Ethos und Anspruch einerseits und den unmenschlichen und unmoralischen Anforderungen, die an sie gestellt werden. Bereits 2016 berichtete das ZDF über die Situation und die Arbeitsbedingungen der Klinikärzte. Es zeigte sich, dass die Hälfte aller Klinikärzte schon einmal Suizidgedanken hatte. Ein Großteil der Klinikärzte hält dem Druck nur mit Hilfe von Drogen stand. Die Annahme, dass ein so dramatischer Bericht die Politik aufschreckt, bleibt Wunschdenken.
Operationen ohne Indikation
Ein weiterer Aspekt, der auch juristisch hochinteressant ist, betrifft die unkontrollierte Macht der Klinikmanager.
In der Plusminus-Sendung „Krankenhäuser auf der Intensivstation“ vom 2. Mai 2018 kommen Chefärzte (anonymisiert) zu Wort, die Unglaubliches berichten: Die Klinikverwaltung verlangt den Ärzten ab, vermehrt Therapien anzusetzen und die Operationen durchzuführen, die die höchste Rendite abwerfen, und zwar ohne Rücksicht auf eine tatsächlich gegebene Indikation.
In einem medizinischen Zentrum gab es die Anordnung des Geschäftsführers, täglich mindestens 20 Herzkathetereingriffe durchzuführen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe drohte Gehaltsabzug. Eine Herzkatheteruntersuchung ist ein operativer Eingriff mit hohen Risiken, die Komplikationsrate beträgt 17,7 % und die Sterblichkeitsrate liegt bei ca. 0,7 %, weshalb die Indikation äußerst sorgfältig zu stellen ist
Laut des TV-Beitrags befasst sich die Staatsanwaltschaft Hamburg aufgrund einer anonymen Anzeige mit diesem konkreten Fall. Ich persönlich rechne allerdings damit, dass das Verfahren eingestellt wird
Dieser Einzelfall ist erschütternd. Schwerwiegender ist jedoch die Tatsache, dass dieses Gebaren seit Jahren widerspruchslos geduldet wird.
In den Jahren 2010-2016, so die Reporter, stiegen die Kosten für Herzoperationen in Deutschland um 2 Milliarden € – ein Schelm, der Böses dabei denkt. Ähnlich verhält es sich im Bereich der Wirbelsäulenchirurgie. In unserer Kanzlei bearbeiten wir Dutzende von Fällen, in denen Patienten ohne Indikation an der Lendenwirbelsäule operiert wurden. In einem aktuellen Fall bescheinigt der Gerichtsgutachter dem Arzt, dass er den Patienten dreimal ohne tatsächliche Indikation an der Wirbelsäule operiert hat. Schlimmer noch, die unnötigen Operationen machen laut Gutachter in der Zukunft weitere Operationen an der Wirbelsäule notwendig. Der Patient ist 40 Jahre alt und durch die Operation erwerbsunfähig.
Dies ist die Wunde, in die ich gerne meinen Finger legen möchte: Wo bleiben bei den seit Jahren bekannten Tatsachen der Gesetzeshüter, die Politik, die Moral, die Empathie und die Menschlichkeit?
Medizingeschädigte – Opfer ohne Lobby
Die geschilderten Praktiken erfüllen in jedem Fall den Straftatbestand der Körperverletzung und des Betrugs, und wenn es zum Schlimmsten kommt, auch den Tatbestand des Totschlags/Mordes.
Es ist ein schleichender Prozess, der sich mehr und mehr zuspitzt. Die Gewohnheit macht blind gegenüber der Wirklichkeit. Die Dimension der Verstöße gegen Gesetze, Moral und Menschlichkeit führt zu dem Phänomen der Massenignoranz. Niemand will die Fakten sehen, keiner sieht sich in der Verantwortung. Betroffene und ihre Angehörigen sind Opfer ohne Lobby. Dabei könnte solch ein Schicksal auch jeden der Verantwortlichen treffen.
All die unnötig operierten und falsch behandelten Patienten erdulden unsägliches Leid. Existenzen werden vernichtet, Kinder werden ihrer Eltern, Eltern ihrer Kinder, Partner ihrer Partner beraubt. Tausendfach leiden die Betroffenen ein Leben lang unter Schmerz, Einsamkeit, Verzweiflung und nicht zuletzt auch Armut.
Versicherer verweigern Schadensregulierung
All diese Menschen haben natürlich Anspruch auf eine sehr hohe Entschädigung. Aber an dieser Stelle lässt der Staat sie ein zweites Mal im Stich. Versucht der Geschädigte seine Rechte durchzusetzen, stößt er bei den Versicherern auf Granit. Die Schadensregulierung wird inzwischen in fast allen Fällen grundlos verweigert. Von Versicherungsvertretern hören wir immer häufiger den Satz: Wir regulieren außergerichtlich auf keinen Fall.
Und wenn der schwer gebeutelte Geschädigte seine Hoffnung in die Justiz setzt, wird er erneut enttäuscht. Arzthaftungsverfahren dauernd nicht selten zehn Jahre und länger. Die Justiz ist hoffnungslos überfordert und arbeitet zudem noch nach längst veralteten Methoden. Es fehlen zehntausende Richter und entsprechend fehlt auch Gerichtspersonal. In einem ebenfalls aktuellen Verfahren, in dem es um die Entschädigung für ein durch einen Behandlungsfehler schwerst geschädigtes Kind geht, befindet sich der Prozess inzwischen im achten Jahr. In den letzten drei Jahren hat die Besetzung des Gerichts viermal gewechselt. Die neuen Richter mussten sich jeweils einarbeiten und bevor es zum nächsten Termin kommen konnte, wechselten die Richter erneut. Der Vorsitzende der betreffenden Kammer hat mir in einem ausführlichen Telefonat sein Leid geklagt. Er hat uns keine Hoffnung gemacht, dass der Fall in absehbarer Zeit tatsächlich korrekt bearbeitet werden kann. Ausdrücklich begrüßte er unsere Beschwerde beim Gerichtspräsidenten. Sowohl ihm als auch uns ist jedoch klar, dass die Beschwerde zu keiner Besserung führen wird.
Die Aktionen der neuen Bundesregierung gerade auch im Bereich der Gesundheitsfürsorge lassen nicht erwarten, dass sich an den Umständen in naher Zukunft etwas ändern wird.
Ein Lösungsvorschlag
Dabei ist eine Lösung denkbar und sie ist noch dazu einfach: Die Privatisierung von Kliniken und Krankenhäusern muss rückgängig gemacht werden. Stattdessen werden, wie dies früher in vielen Fällen üblich war, wieder öffentlich-rechtliche Eigenbetriebe eingerichtet. Diese Betriebe sind mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, um das tatsächlich benötigte Personal einzustellen und Gebäude und Technik auf einen guten und aktuellen Stand zu bringen.
Dies erfordert natürlich ein sehr hohen finanziellen Einsatz. Ein Einsatz, der sich sehr schnell lohnen wird. Schon nach kurzer Zeit wird eine tiefgreifende Veränderung im Gesundheitswesen eintreten. Zufriedene, nicht überlastete und gut bezahlte Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern werden von dem psychischen Druck befreit, ihre Arbeit wird qualitativ besser. Die Patienten empfinden Krankenhäuser nicht mehr als krankmachend. Die Zahl der Behandlungsfehler sinkt dramatisch.
All dies führt zu erheblichen finanziellen Einsparungen, auch im Bereich der Sozialversicherung. Die Volkswirtschaft würde profitieren, weil es nicht mehr so viele krankheitsbedingte Ausfälle hochqualifizierter Arbeitskräfte gäbe. Ich bin überzeugt, dass die Einsparungen unter Berücksichtigung all dieser Aspekt, nach kurzer Zeit die zunächst notwendigen Investitionen weit übersteigen werden. Nicht zu unterschätzen wäre der positive Effekt für das gesellschaftliche Miteinander: mehr Raum für Menschlichkeit, Empathie und Hilfsbereitschaft und damit mehr sozialer Frieden und weniger Staatsverdrossenheit.
Last but not least würden die Politiker die ihnen vom Grundgesetz übertragenen Aufgaben erfüllen, nämlich nach besten Kräften für das Wohl ihrer Bürger zu sorgen. Schließlich haben sie den folgenden Eid geleistet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Martin Quirmbach, Experte für Arzthaftungsrecht / Gründungspartner, Namensgeber und seit 2018 Berater der Kanzlei