Geburtsschaden – schicksalhaft oder vermeidbar?
Die Quote der von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen und den Ärztekammern festgestellten Behandlungsfehler liegt seit vielen Jahren relativ konstant zwischen 20 und 35 Prozent. Nach Angaben eines der größten deutschen Versicherer im Krankenhausbereich hat sich die Zahl der jährlich gemeldeten Fälle zwischen 1982 und 2006 vervielfacht. Dieser Eindruck wird von den Haftpflichtversicherern bundesweit bestätigt.
Rückläufige Tendenz bei Geburtsschäden
In den letzten Jahren gab es weniger Geburtsschäden. Das liegt daran, dass es weniger Geburten gab und viele Babys per Kaiserschnitt zur Welt kommen. In deutschen Krankenhäusern liegt die Kaiserschnittrate bei etwa 25 bis 35 Prozent.
Obwohl weniger Menschen wegen Geburtsschäden Ansprüche stellen, sind die Entschädigungssummen in diesem Bereich sehr hoch. Dies gilt auch für andere medizinische Bereiche, besonders wenn es um schwere Hirnschäden bei jungen Menschen und Kindern geht.
Ärzte informieren nicht immer ausreichend
Einige typische Schädigungen bei Kindern im Zusammenhang mit Geburtshilfe und Behandlungsfehlern sind
- Infantile Zerebralparese
- Fehlerhafte Frühgeburt: Schäden wie periventrikuläre Leukomalazie
- Hirnschäden bei Frühgeborenen: Verursacht durch verspäteten Kaiserschnitt (z.B. bei intrauteriner Wachstumsretardierung, IUGR)
- Infektionsschäden bei Kindern: Vermeidbare Schäden durch inadäquate Behandlung
- Fehlerhafte Beratung/Diagnostik: Kinder, die aufgrund fehlerhafter pränataler Beratung nicht abgetrieben wurden
- Armplexusparese oder Hirnschaden: Verursacht durch fehlerhafte Behandlung einer Schulterdystokie
Eltern von Kindern mit Geburtsschäden wird oft gesagt, dass die Behinderung unvermeidbar war. Viele Eltern akzeptieren dies aus verständlichen Gründen.
Seit 2013 sind Ärzte jedoch gesetzlich verpflichtet, auf Nachfrage oder zur Abwendung von Gesundheitsschäden über mögliche Behandlungsfehler zu informieren. Leider kommen Ärzte dieser Pflicht nicht immer nach. Eltern sollten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler während der Geburt sofort handeln. Dies gilt für den gesamten Zeitraum von der Schwangerschaftsvorsorge bis zur Versorgung des Kindes nach der Geburt.
Wichtige Schritte sind:
- ärztliche Zweitmeinung einholen: Das hilft, Unsicherheiten zu klären.
- Beweise sichern: Zeugen aufschreiben, Behandlungsunterlagen kopieren, Gedächtnisprotokolle und Fotos anfertigen.
- professionelle Hilfe suchen: Eine medizinische und juristische Abklärung sollte frühzeitig erfolgen.
Ein gynäkologisch-geburtshilfliches Privatgutachten kann hilfreich sein, da die Begutachtung oft neutraler geworden ist. Es gibt inzwischen viele renommierte Ärzte, die offen über Behandlungsfehler sprechen.
Fazit
Bei schweren Geburtsschäden ist die Aufklärungsquote hoch und die Behandlungsfehlerquote liegt über dem Schnitt der bekannten Statistiken. Auch wenn ein Gerichtsverfahren den Gesundheitsschaden nicht ungeschehen machen kann, kann es den betroffenen Eltern emotionale Genugtuung und finanzielle Entlastung bringen.
REDAKTION GEBURTSSCHADENSRECHT
Wir sind spezialisiert auf die Bearbeitung von Geburtsschadensfällen.
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen setzen wir uns engagiert für die Rechte von Familien ein, deren Kinder durch Geburtshilfefehler geschädigt wurden. Unsere Expertise umfasst die umfassende rechtliche Beratung, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Begleitung durch komplexe medizinrechtliche Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Sensibilität in dieser besonders anspruchsvollen Rechtsmaterie.