„Keine Gesundheitsprüfung“ – Über die Tücken privater Krankenversicherungen
Wer eine private Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte das Kleingedruckte sorgfältig lesen und die Verträge gewissenhaft ausfüllen, um in Falle eines Falles nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.
Versicherungen klären den Antragsteller oft nicht hinreichend auf und versäumen es, ihn auf das korrekte Ausfüllen der Anträge hinzuweisen. Und wie so oft steht das Wichtigste im Kleingedruckten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Versicherung mit dem Hinweis „keine Gesundheitsprüfung“ wirbt. Diese beiden Worte erweisen sich häufig als Falle.
Vorerkrankungen?
Der Antragsteller beantwortet die Frage nach den Vorerkrankungen in der Regel nach bestem Wissen und Gewissen. Doch wer kann schon seine Arztbesuche und Krankengeschichte der letzten Jahre komplett und lückenlos wiedergeben? Meistens vergisst man einen Besuch wegen einer Bagatelle, weil der Anlass eben extrem nebensächlich war. Ein Vorerkrankungsverzeichnis fordern die Versicherer bei der Antragstellung nicht.
Der Schadensfall tritt ein
Will man die Versicherung dann in Anspruch nehmen, werden genau diese Angaben geprüft und ein Vorerkrankungsverzeichnis bei der bisherigen Krankenkasse angefordert. Enthalten die Angabe des Versicherten Lücken oder wurden versehentlich falsche Angaben gemacht, weil ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt vergessen wurde, hat die Versicherung das Recht, vom Vertrag zurücktreten oder gar ihn anzufechten. Die Folge ist, dass der Vertrag rückwirkend von der Leistung frei ist und die Versicherung zusätzlich auch noch die – im schlimmsten Falle jahrelang gezahlte – Prämie behalten darf. Der Versicherte ist also ganz klar der Dumme, obwohl er in der Regel gutgläubig gehandelt hat.
Die Rechtsprechung
Das Skandalöse daran ist, dass die Rechtsprechung in den meisten Fällen dieses Verhalten der Versicherer unterstützt, weil ganz überwiegend Vorsatz unterstellt wird, wenn die Anträge nicht korrekt ausgefüllt sind. Allerdings ist natürlich auch der Gesetzgeber dafür verantwortlich, der die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat. Im Ergebnis hat der Versicherte so oder so kaum eine Chance, seine Rechte durchzusetzen.
Jeder, der sich für eine private Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, sollte sich unbedingt von seiner Krankenkasse ein Vorerkrankungsverzeichnis besorgen und dieses mit seinem Antrag einreichen, will er im Falle der Inanspruchnahme keine böse Überraschung erleben.