Inadäquate Schadensregulierung – Geschädigtenrechte auf dem Prüfstand
Das Regulierungsverhalten vieler Haftpflichtversicherungen, insbesondere bei schweren Personenschäden, ist in den seltensten Fällen korrekt. Seit der Finanzkrise im Jahre 2008 hat sich die Situation der Geschädigten noch einmal verschärft. Mit den abstrusesten Argumenten wird nicht nur die Haftung, sondern jede einzelne Schadensposition bestritten mit dem erkennbaren Ziel, Druck auf den Geschädigten auszuüben und ihn zu einem unangemessen niedrigen Vergleich zu bewegen.
Befangene Gutachter
Stephanie M. ist 14 Jahre. Seit ihrer Geburt ist sie durch ein Versagen der Ärzte schwerstbehindert. Sie lebt in einem Heim, weil die Eltern in einer kleinen Wohnung im vierten Stockwerk zur Miete wohnen. Seit nunmehr zwölf Jahren kämpfen sie um eine angemessene Entschädigung. Gerne würden sie in eine behindertengerechte Wohnung umziehen und Stephanie selbst versorgen.
Es liegen sechs Sachverständigengutachten vor, von denen fünf das grobe Versagen der Geburtsklinik ohne Wenn und Aber bestätigen. Nur ein Gutachten, das die Versicherung eingeholt hat, verneint eine fehlerhafte Behandlung. Die Befangenheit dieses Gutachters ist offensichtlich.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Die nicht korrekte Schadensregulierung ist die Regel und eine zeitnahe angemessene Entschädigung eher Ausnahme.
Versicherer ziehen Verfahren bewusst in die Länge
Alleine in unserer Kanzlei bearbeiten wir aktuell mehr als 100 Fälle, in denen die Schadensregulierung 10, 15, 20 und in manchen Fällen sogar 30 Jahre auf sich warten lässt. Die Versicherungsbranche arbeitet, bis auf wenige Ausnahmen, mit unlauteren Mitteln, verweigert die Regulierung mit falschen Behauptungen, zieht die Verfahren in die Länge und zwingt die Geschädigten zur Klage, die meist in einen jahrelangen, manchmal jahrzehntelangen Prozess mündet. In dessen Verlauf oder an dessen Ende gibt der Geschädigte häufig auf und nimmt jeden angebotenen Entschädigungsbetrag an, nur um endlich Ruhe zu haben..
Dabei nehmen die Versicherer ganz bewusst in Kauf, dass die Geschädigten physisch und psychisch weiter in ihrer Gesundheit geschädigt werden.
Aus der Hoffnung der Geschädigten, dass ein Gericht diesem unmenschlichen Verhalten der Versicherer Einhalt gebietet, wird schnell Verzweiflung, denn auch die Justiz lässt Schwerstgeschädigte im Stich.
Bereits mehrfach wurde die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof aufgefordert, überlange Gerichtsverfahren zu vermeiden. Doch alle Versuche des Gesetzgebers, dieser Forderung nachzukommen, sind bisher gescheitert. Beschleunigungsnovellen der ZPO (Zivilprozessordnung) oder die Einführung von Schadenersatzansprüchen bei überlangen Verfahren blieben erfolglos.
Zur Zeit befasst sich das Bundesjustizministerium erneut mit der Problematik. Auf der Fachebene werden derzeit Regelungen gesucht, die die Situation der Geschädigten verbessern sollen.
Doch solange der Gesetzgeber dem Übel nicht auf den Grund gehen will und vor seiner eigenen Haustür kehrt, wird sich an der Situation Schwerstgeschädigter nichts ändern.
Das Problem ist die Justiz
In Deutschland gibt es gerade einmal rund 21.000 Richter. Eine Verdoppelung dieser Zahl wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung und die damit verbundenen Kosten würden sich durch den Wegfall von Verwaltungskosten und Kosten überlanger Verfahren, durch die Ersparnisse in Milliardenhöhe bei Sozialversicherungsträgern schnell amortisieren. Kosten, die oft deshalb so hoch sind, weil die Geschädigten durch die ausbleibende Schadensregulierung weiteren zusätzlichen Gesundheitsschaden erleiden.
Auch die Auswahl der Richter gehört auf den Prüfstand. Ein gutes juristisches Examen ist keine Garantie für die Qualifikation eines Richters. Auch andere Auswahlkriterien müssen eine Rolle spielen, wie z.B. Lebenserfahrung, Urteilsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit, Einsatzbereitschaft und charakterliche Eignung.
Zudem müsste die Dienstaufsicht verschärft werden, denn allzu oft dient die richterliche Unabhängigkeit als Vorwand oder Ausrede für Untätigkeit. Dabei muss eine stringente Regelung der Aufgaben und Arbeitsweise eines Richters dessen Unabhängigkeit nicht antasten.
Eine auf diese Weise reformierte Justiz, die engagiert dem oft unmenschlichen Verhalten von Versicherern entgegentritt, würde die Situation von Geschädigten bereits erheblich entschärfen.
Geringfügige gesetzliche Änderungen im Schadenersatzrecht wären der zweite wichtige Schritt zum Erfolg. Versicherer muss man dort treffen, wo es am meisten schmerzt, nämlich beim Geld.
Schadensregulierung muss forciert werden
Eine der letzten Schuldrechtsreformen hat Druck auf die Versicherer ausgeübt, die Schadensregulierung zu forcieren. Die Prozess- und Verzugszinsen wurden damals drastisch erhöht. Bei Millionenbeträgen und Verfahrensdauern von Jahren oder Jahrzehnten war das ein entscheidendes Argument für den Versicherer, um besser und schneller zu regulieren, weil am Ende die Zinsen die Entschädigung verdoppeln konnten.
Da der Basiszinssatz zur Zeit (Juli 2013) bei minus 0,38 % liegt, ist dieses Schwert stumpf geworden.
Verzugszinsen in Höhe von 9 oder 10 %, mindestens jedoch 6 % über dem Basiszinssatz und eine konsequente Umsetzung durch die Gerichte würde das Regulierungsverhalten der Versicherer deutlich verändern, denn für jede Million an Schadenersatz müssten Versicherer für jedes Jahr des Prozesses oder der Verzögerung Zinsen in Höhe von 90.000 € oder 100.000 € zahlen.
Darüber hinaus braucht unsere Gesellschaft ein deutlich besseres Problembewusstsein im Hinblick auf die Situation Schwerstgeschädigter. In einer Gesellschaft, die sich immer mehr von Mitgefühl und Menschlichkeit entfernt, wird sich die Situation von Schwerstgeschädigten kaum verbessern. Nur ein Umdenken in allen Bereichen der Gesellschaft, in Schule, Wirtschaft, Politik und Justiz wird eine richtungsweisende Änderung herbeiführen. Das Schicksal kann jeden zu jeder Zeit ereilen und ihn vielleicht schon morgen an den Rollstuhl fesseln.
Martin Quirmbach, Experte für Arzthaftungsrecht / Gründungspartner, Namensgeber und seit 2018 Berater der Kanzlei