Der Sowieso-Bedarf – eine Begriffserklärung
Unsere Kanzlei vertritt viele Kinder, die durch einen Behandlungsfehler oder einen Unfall schwer geschädigt wurden, um deren Schadensersatzansprüche zu prüfen und ggf. durchzusetzen. Dabei erleben wir immer wieder, welche riesige Herausforderung das Leben und der Alltag für die Eltern ist. Dies nicht zuletzt deshalb, weil ein behindertes Kind einer intensiven Pflege und Betreuung bedarf, die weit über die eines gesunden Kindes hinausgeht.
Diese Pflege stellt den erstattungsfähigen Pflegemehrbedarf dar und muss bei der Schadensberechnung dem Pflege- und Betreuungsbedarf von gesunden Kindern, dem Sowieso-Bedarf, gegenübergestellt werden, für den der Schädiger nicht einzustehen hat.
Sowieso-Bedarf eines gesunden Kindes
Der Sowieso-Bedarf eines gesunden Kindes ergibt sich aus den Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), denen die sogenannte Entwicklungstabelle zugrunde liegt. In dieser Tabelle wird der Pflegeaufwand für die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität eines gesunden Kindes in Minuten pro Tag, unterteilt nach Lebensalter, erfasst. Zusätzlich ist der altersentsprechende Betreuungsaufwand für ein gesundes Kind zu berücksichtigen. Dazu zählen Tätigkeiten wie Hausaufgabenbetreuung, Gespräche und Begleitung der Kinder, Wahrnehmung von Terminen mit den Kindern, Vorlesen, Wegezeiten zur Kinderbetreuung und auch Spielen.
Altersabhängiger Sowieso-Bedarf
Der Sowieso-Bedarf ist in seinem Umfang altersabhängig, da ein Kind mit fortschreitender Entwicklung immer weniger elterliche Betreuung benötigt.
Ab dem 12. Lebensjahr entfällt der Sowieso-Bedarf, so dass ab diesem Zeitpunkt der gesamte Pflegemehraufwand als Schadenersatz anzusehen ist.
Bei der Berechnung des Pflegemehraufwandes ist daher der gesamte Pflege- und Betreuungsbedarf des geschädigten Kindes zu ermitteln. Davon ist der Sowieso-Bedarf abzuziehen.
REDAKTION ARZTHAFTUNGS- UND MEDIZINRECHT
Wir sind spezialisiert auf die Vertretung von Patienten bei Behandlungsfehlern. Mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung setzen wir uns konsequent für die Rechte von Patienten ein, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden. Unser Leistungsspektrum umfasst die umfassende rechtliche Beratung, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie die Begleitung in den oftmals komplexen medizinrechtlichen Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und unser Engagement in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet.