Medizinische Begutachtung von Unfallopfern – 55. Verkehrsgerichtstag
Möglicherweise haben Sie es in den Medien verfolgt. Vergangene Woche hat der Verkehrsgerichtstag in Goslar stattgefunden. Der Arbeitskreis V, in dem wir vertreten waren, beschäftigte sich mit dem Thema „Medizinische Begutachtung von Unfallopfern“.
Qualität medizinischer Gutachten
Einigkeit bestand darin, dass die Qualität der medizinischen Gutachten verbessert und die Erstellung der Gutachten beschleunigt werden müssen. Es soll ein Gremium zusammenkommen, um allgemeingültige Standards zu fixieren. Im Laufe der Tagung zeigte sich, dass sowohl Versicherer als auch die Anwälte der Betroffenen ein großes Interesse an Gutachten mit Hand und Fuß haben. Denn diese sind die Basis für eine angemessene Regulierung.
Offenlegung der Gesundheitsdaten
Eine Diskussion kam bei der Frage auf, ob der Betroffene seine Gesundheitsdaten uneingeschränkt offenlegen muss. Geht es nach den Versicherern, sollte diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortet. Gefordert wurde, dass sämtliche Gesundheitsdaten preiszugeben sind. Der Arbeitskreis hat nach intensiver Auseinandersetzung mit den Fürs und Widers eine gute Lösung erarbeitet: So sollen nur die Gesundheitsdaten offengelegt werden, die für die Verletzungen relevant sind. Besteht Unstimmigkeit darüber, was relevant ist, kann hierzu der Gutachter zu Rate gezogen werden.
Mit Vertrauensperson zum Gutachter?
Kann sich der Betroffene von einer Vertrauensperson zur Begutachtung begleiten lassen? Bislang wird es so gehandhabt, dass die Begutachtung grundsätzlich ohne Begleitperson stattfindet. Mit der Empfehlung des Arbeitskreises soll es nunmehr möglich sein, dass der Gutachter eine Vertrauensperson zulassen kann.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Das für uns spannendste Thema war die Frage der zukünftigen Handhabung der Schweigepflichtentbindungserklärungen. Da der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) sowie die Arge (Arbeitsgemeinschaft) Verkehrsrecht sich zur Zeit intensiv mit diesem Thema befassen, wurde hierzu keine Empfehlung ausgesprochen. Das Ergebnis dieses Gremiums ist also abzuwarten. Die Versicherer haben zu verstehen gegeben, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist.
Nachfolgend die Empfehlungen des Arbeitskreises im Wortlaut:
- Besonders der erheblich Verletzte bedarf zur Geltendmachung seines Schadens eines unabhängigen und qualifizierten medizinischen Sachverständigen.
- Der Arbeitskreis hält zur Sicherung und Verbesserung der Qualität medizinischer Gutachten eine Standardisierung in formaler und inhaltlicher Hinsicht für erforderlich. Die bislang vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien erfüllen diese Anforderung nur teilweise.
Daher sollten allgemeingültige Standards von Vertretern der Anwaltschaft, der Versicherungswirtschaft, der Ärzteschaft und der Justiz erarbeitet werden. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Beschleunigung der medizinischen Begutachtung. Ferner sollte über die Einrichtung einer zentralen Datenbank geeigneter medizinischer Sachverständiger nachgedacht werden, die den Geschädigten und ihren Anwälten, den Versicherern sowie den Gerichten zur Verfügung steht. - Vorerkrankungen, die für die Begutachtung der Verletzungen relevant sein könnten, hat der Verletzte offenzulegen. Hinsichtlich der Relevanz ist ggf. der medizinische Sachverständige vorher anzuhören.
- Bei der Begutachtung kann der medizinische Sachverständige eine Vertrauensperson zulassen.
- Die Vertreter der Versicherungswirtschaft und Anwaltschaft werden aufgefordert, sich auf eine gemeinsame Formulierung der Schweigepflichtentbindungserklärung zu verständigen.
Insgesamt sind die Empfehlungen zu begrüßen. Die Entwicklung bezüglich der Schweigepflichtentbindungserklärungen bleibt abzuwarten, aber auch hier sind wir zuversichtlich, dass es zu einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung kommt. Den Ergebnissen des GDV und der Arge Verkehrsrecht sehen wir daher mit Zuversicht entgegen.