Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
  • Unfälle
    • Motorradunfall
    • Querschnittlähmung
    • Zweiradunfälle
    • Brandunfälle
    • Schmerzensgeld
      • Schmerzensgeldtabellen
    • Versicherung zahlt nicht
    • Sozialversicherungsrecht
  • Arzthaftung
    • Neurologie/Schlaganfall
    • Geburtsschäden
      • Behandlungsfehler in der Geburtshilfe
    • Querschnittlähmung
    • Kindermedizin
    • Medizinrecht
    • Behandlungsfehler
    • Aufklärungsfehler
    • Schmerzensgeld
    • Sozialversicherungsrecht
  • Team
    • Das Kanzleiteam
    • Thomas Gfrörer
    • Melanie Mathis
    • Sven Wilhelmy
    • Martin Quirmbach
    • Ines Gläser
    • Irem Jung
    • Malte Oehlschläger
    • Eleonore Wunder
    • Mathias Holl
    • Alexander Rüdiger
    • Dina Albert
    • Paul-Albert Schullerus
    • Michaela Fischer
  • Kanzlei
    • Wie wir für Sie arbeiten
    • Standorte
      • Hauptsitz Montabaur
      • Standort Köln
      • Standort Wiesbaden
    • WebAkte
    • Erfolge
    • Medien
      • Publikationen
      • Printmedien
      • TV
    • Karriere
      • Referendariat
      • Azubis
    • Psychologische Beratung
    • Fachbegriffe
    • Fragen und Antworten
    • Mandanten-Feedback
    • Netzwerk-Partner
  • Ratgeber
  • » Anfrage
  • Menü Menü
Rechtsanwältin Melanie Mathis

Medizinische Begutachtung von Unfallopfern – 55. Verkehrsgerichtstag

1. Februar 2017

Möglicherweise haben Sie es in den Medien verfolgt. Vergangene Woche hat der Verkehrsgerichtstag in Goslar stattgefunden. Der Arbeitskreis V, in dem wir vertreten waren, beschäftigte sich mit dem Thema „Medizinische Begutachtung von Unfallopfern“.

Qualität medizinischer Gutachten

Einigkeit bestand darin, dass die Qualität der medizinischen Gutachten verbessert und die Erstellung der Gutachten beschleunigt werden müssen. Es soll ein Gremium zusammenkommen, um allgemeingültige Standards zu fixieren. Im Laufe der Tagung zeigte sich, dass sowohl Versicherer als auch die Anwälte der Betroffenen ein großes Interesse an Gutachten mit Hand und Fuß haben. Denn diese sind die Basis für eine angemessene Regulierung.

Offenlegung der Gesundheitsdaten

Eine Diskussion kam bei der Frage auf, ob der Betroffene seine Gesundheitsdaten uneingeschränkt offenlegen muss. Geht es nach den Versicherern, sollte diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortet. Gefordert wurde, dass sämtliche Gesundheitsdaten preiszugeben sind. Der Arbeitskreis hat nach intensiver Auseinandersetzung mit den Fürs und Widers eine gute Lösung erarbeitet: So sollen nur die Gesundheitsdaten offengelegt werden, die für die Verletzungen relevant sind. Besteht Unstimmigkeit darüber, was relevant ist, kann hierzu der Gutachter zu Rate gezogen werden.

Mit Vertrauensperson zum Gutachter?

Kann sich der Betroffene von einer Vertrauensperson zur Begutachtung begleiten lassen? Bislang wird es so gehandhabt, dass die Begutachtung grundsätzlich ohne Begleitperson stattfindet. Mit der Empfehlung des Arbeitskreises soll es nunmehr möglich sein, dass der Gutachter eine Vertrauensperson zulassen kann.

Schweigepflichtentbindungserklärung

Das für uns spannendste Thema war die Frage der zukünftigen Handhabung der Schweigepflichtentbindungserklärungen. Da der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) sowie die Arge (Arbeitsgemeinschaft) Verkehrsrecht sich zur Zeit intensiv mit diesem Thema befassen, wurde hierzu keine Empfehlung ausgesprochen. Das Ergebnis dieses Gremiums ist also abzuwarten. Die Versicherer haben zu verstehen gegeben, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist.

Nachfolgend die Empfehlungen des Arbeitskreises im Wortlaut:

 

  1. Besonders der erheblich Verletzte bedarf zur Geltendmachung seines Schadens eines unabhängigen und qualifizierten medizinischen Sachverständigen.
  2. Der Arbeitskreis hält zur Sicherung und Verbesserung der Qualität medizinischer Gutachten eine Standardisierung in formaler und inhaltlicher Hinsicht für erforderlich. Die bislang vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien erfüllen diese Anforderung nur teilweise.
    Daher sollten allgemeingültige Standards von Vertretern der Anwaltschaft, der Versicherungswirtschaft, der Ärzteschaft und der Justiz erarbeitet werden. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Beschleunigung der medizinischen Begutachtung. Ferner sollte über die Einrichtung einer zentralen Datenbank geeigneter medizinischer Sachverständiger nachgedacht werden, die den Geschädigten und ihren Anwälten, den Versicherern sowie den Gerichten zur Verfügung steht.
  3. Vorerkrankungen, die für die Begutachtung der Verletzungen relevant sein könnten, hat der Verletzte offenzulegen. Hinsichtlich der Relevanz ist ggf. der medizinische Sachverständige vorher anzuhören.
  4. Bei der Begutachtung kann der medizinische Sachverständige eine Vertrauensperson zulassen.
  5. Die Vertreter der Versicherungswirtschaft und Anwaltschaft werden aufgefordert, sich auf eine gemeinsame Formulierung der Schweigepflichtentbindungserklärung zu verständigen.

 

Insgesamt sind die Empfehlungen zu begrüßen. Die Entwicklung bezüglich der Schweigepflichtentbindungserklärungen bleibt abzuwarten, aber auch hier sind wir zuversichtlich, dass es zu einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung kommt. Den Ergebnissen des GDV und der Arge Verkehrsrecht sehen wir daher mit Zuversicht entgegen.

Melanie Mathis, Rechtsanwältin

Neueste Beiträge

  • Private Krankenzusatzversicherung für Neugeborene: Ein wichtiger Tipp für junge Eltern
  • Haftungsrelevante Problemfelder in der Geburtshilfe: Versorgungsstufen und Leitlinien
  • Behandlungsfehlerstatistik 2022 und Ihre Rechte als Patient
  • Verjährung bei Behandlungsfehlern
  • Mit Vollgas in die neue Motorrad-Saison – Tipps für einen sicheren Start
Jetzt Fall schildern
Hauptsitz Montabaur

Anwaltsbüro
Quirmbach & Partner mbB
Robert-Bosch-Str. 12/V
56410 Montabaur
Fon: 02602 99 969 0
Mail: kanzlei@ihr-anwalt.com

Standort Köln

Beethovenstraße 12
50674 Köln
Fon: 0221 65 04 88 80
Mail: koeln@ihr-anwalt.com

Standort Wiesbaden

Peter-Sander-Str. 15
55252 Wiesbaden
Fon: 0611 711 868 68
Mail: wiesbaden@ihr-anwalt.com

Service

» Mission Statement

» Online-Fragebogen

» WebAkte Login

» Support

» Impressum

» Datenschutzerklärung

Quirmbach & Partner bei anwalt.de

Datenschutzsiegel von Datenschutzexperte.de digitale Top-Kanzlei
Fragen Sie jetzt an Rufen Sie uns an
Fragen Sie jetzt an
© Anwaltsbüro Quirmbach & Partner | Impressum | Datenschutzerklärung
  • Facebook
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Instagram
  • Mail
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner hat 4,73 von 5 Sternen 653 Bewertungen auf ProvenExpert.com
55. Verkehrsgerichtstag Goslar 2017Melanie Mathis, RechtsanwältinRechtsanwältin Irem Jung, Fachanwältin für MedizinrechtKein (privater) Unfallversicherungsschutz bei Heilmaßnahmen?!
Nach oben scrollen