Versicherung muss Entschädigungsbetrag mehr als verdoppeln
Der mit dem hier beschriebenen Fall vorher befasste Anwalt riet unserer Mandantin dringend, das Angebot der Versicherung in Höhe von 300.000 Euro anzunehmen – eine Entschädigung für ein Leben, das nur eingeschränkt gelebt werden konnte: Im Jahr 1991 sitzt die Mandantin in einem Auto, sie ist lediglich Beifahrerin. Das Unglück des Verkehrsunfalls ist unvermeidlich für sie. Ihre Verletzungen jedoch verändern ihr Leben: Am rechten Bein sind das obere und untere Sprunggelenk für alle Zeiten unbrauchbar, sie wird ihr Leben lang starke Schmerzen haben. Damit verbunden ist – als weitere Folge – eine Arthrose.
Das Ergebnis: eine 1991 noch junge Frau muss die Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit hinnehmen und ist zu 50% schwerbehindert. Das bedeutet, sie kann ihren Wunschberuf nun nicht mehr ausüben und es steht in Frage, ob sie überhaupt jemals alleine für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann.
Eine tragische Situation. 15 Jahre lang wehrt sich die Versicherung des Unfallverursachers und macht schließlich 2006 das Angebot, die Mandantin zur Abgeltung aller Ansprüche mit einer Zahlung von einmalig 300.000 Euro abzufinden. Die Mandantin findet, das ist zu wenig für all das Leid, den vergangenen und den zukünftigen Schaden und die persönlichen Einschränkungen, die sie aufgrund des Unfalls hinnehmen muss. Sie sucht Hilfe und findet zufällig im Internet Rechtsanwalt Martin Quirmbach.
Entschädigungsbetrag wird erhöht
Rechtsanwalt Martin Quirmbach ist ihrer Meinung: Das kann nicht alles gewesen sein. Nach Prüfung der Unterlagen übernimmt er den Fall und setzt sich für die Mandantin ein und verhandelt weiter mit der Versicherung. Mit immer wieder neuen Eingaben und Einwänden verzögert diese die Regulierung. Schließlich reicht RA Quirmbach Klage vor dem Landgericht Düsseldorf ein. Die Verschleppungs- und Zermürbungstaktik der Versicherung soll offenbar das Ziel haben, die Geschädigte möglichst „günstig“ (aus der Sicht des Versicherers) abzufinden. Doch diese Rechnung geht nicht auf. Die Richter am Landgericht folgen der Einschätzung von RA Quirmbach und schlagen einen Vergleich vor: zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche sollen 750.000 Euro gezahlt werden.
Nach immerhin fast 20 Jahren seit dem Unfallereignis ist die Mandantin des Kämpfens müde. Sie lässt sich auf den Vergleich ein. Sich vergleichen bedeutet gegenseitiges Nachgeben – die Mandantin gibt einiges von den ihr zustehenden Ansprüchen auf, die Versicherung gibt ihre starre Haltung auf und zahlt mehr – mehr als das Doppelte – als sie eigentlich zahlen wollte. Der Vergleich schließt eine lange Zeit der Verhandlungen ab und macht ein neues Leben in Frieden für die Mandantin möglich, obwohl die Behinderungen bleiben.
Rechtsanwalt Quirmbach ist nicht ganz zufrieden mit dem Ergebnis, doch am Ende steht das Interesse der Mandantin im Vordergrund, den Fall endlich abschließen zu können. Das Wichtigste ist, dass die Mandantin nun zufrieden sein und in die Zukunft blicken kann. Dieses Kapitel des Kampfes mit der Versicherung ist mit diesem Vergleich endlich abgeschlossen.
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