• Rechtsanwältin Irem Jung, Fachanwältin für Medizinrecht
    Irem Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht

Irem Jung – Fachanwältin für Medizinrecht

Spezialgebiet: Geburtsschadensrecht

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Rechtsanwältin seit 2002, bei Quirmbach & Partner seit 2005

Spezialisierung

Fachanwältin für Medizinrecht seit 2009, Auszeichnung der WirtschaftsWoche als  Top-Anwältin Medizinrecht in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022.

Sprachen

Da ich neben Deutsch auch fließend Türkisch spreche, bin ich in unserer Kanzlei die zentrale Ansprechpartnerin für türkischstämmige Mandanten.

Als Tochter von zwei Ärzten – meine Mutter ist Fachärztin für Gynäkologie, mein Vater war Facharzt für Anästhesiologie – habe ich mich schon früh mit der Arzttätigkeit und den Problemen im medizinischen Alltag auseinandergesetzt. Und da lag es nahe, mich als Rechtsanwältin auf das Arzthaftungsrecht/Medizinrecht zu spezialisieren. Wenn Sie so wollen, führe ich auf diese Weise die Familiengeschichte konsequent weiter.

Mein Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht ist das Geburtsschadensrecht, also die Bearbeitung von Fällen aus den Bereichen Geburtshilfe und Frauenheilkunde (Gynäkologie). Besonders häufig geht es dabei um anamnestische Schwangerschaftsrisiken – wie zum Beispiel Gestationsdiabetes oder HELLP – und ihre Auswirkungen auf die Geburt.

Irem Jung, Fachanwältin für Medizinrecht

  • 2019, 2020, 2021, 2022 , 2023 und 2024 vom Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche ausgezeichnet als TOP Anwältin im Bereich Medizinrecht

Meine Mandanten können sich auf mich verlassen. Ich arbeite hochmotiviert, engagiert und gewissenhaft, um für sie ein schnelles und optimales Ergebnis zu erreichen.

Irem Jung, Fachanwältin für Medizinrecht

Meine Philosophie

Wie sämtliche meiner Anwaltskollegen bei Quirmbach & Partner vertrete ich als Fachanwältin für Medizinrecht ausschließlich die Patientenseite. Aus meiner Sicht ist es unmöglich, glaubwürdig für beide Seiten zu arbeiten.

Zudem bin ich überzeugt, dass gerade im Bereich des Arzthaftungs- und Medizinrechts eine Spezialisierung unverzichtbar ist, um Mandanten optimal zu begleiten: Ohne fundierte theoretische und praktische Kenntnisse ist es fast unmöglich, gegen die Versicherungen auf der Gegenseite zu bestehen und berechtigte Schadensersatzansprüche schnell durchzusetzen. Unerfahrene Anwälte scheitern oft bereits daran, sämtliche Ansprüche zu erfassen – vom Verdienstausfall über das Schmerzensgeld bis hin zu Heilbehandlungskosten und weiteren Schäden.

„Wenn Fachwissen und Einsatz auf Erfolg treffen, ist das der schönste Abschluss eines gemeinsamen Weges mit dem Mandanten“

 DAV-FortbildungszertifikatMeine Expertise als Fachanwältin für Medizinrecht

Um als Fachanwältin für Medizinrecht zugelassen zu werden, musste ich eine Zusatzausbildung absolvieren und umfangreiche praktische Erfahrungen sowie besondere Kenntnisse nachweisen – unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
  • Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

Um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu sein, nehme ich regelmäßig an Fortbildungen teil – insbesondere im Geburtsschadensrecht.

Veröffentlichungen

Wenn der Versicherer des Arztes nicht mehr zahlt – gemeinsam mit Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht (in: Weiterleben, Zeitschrift des „Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe“ e. V. (Nr. 49 – Januar 2018)

Zu den Kostenrisiken eines Geburtsschadensprozesses – gemeinsam mit Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht (in: Weiterleben, Zeitschrift des „Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe“ e. V. (Nr. 49 – Januar 2018)

Der (Pflege-)Mehrbedarfsschaden im Schadensfall (in: Delphin-Netzwerk – Ausgabe 2, 2016)

Unter die Lupe genommen – der Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess (in: Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht, 67. Jahrgang, Heft 10)

Ärztliche Fehler – was tun? (in: beatmetleben – Perspektiven zur außerklinischen Beatmung und Intensivpflege, Ausgabe 3/2016)

Keine verbindlichen Regeln für die Versicherer. Reha-Management erfordert Vertrauen und Kooperationswillen (in: Versicherungswirtschaft, Heft 14, 2013)

Vorträge

Haftungshöhe im geburtsschadensrechtlichen Mandat
19. Medizinrechtstag, Berlin, 28.09.2018

Das geburtsschadensrechtliche Mandant – Gedanken zur Haftungshöhe
I. MonsTabor-Symposium Peronenschadensrecht, Montabaur, 29.08.2018