• Wir sind für Sie da und hören Ihnen zu

    Anwalt für medizinrecht

Ihre Fachanwälte für Medizinrecht

Kompetente Hilfe für Patienten von Anfang an

Anwälte für Patienten

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht vertreten nach einem Behandlungsfehler ausschließlich die Patientenseite – niemals den Arzt, das Krankenhaus oder die gegnerische Versicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall – unsere ausführliche Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Immer informiert

Mit der WebAkte sind Sie rund um die Uhr auf dem Laufenden. Und wir sind für Sie erreichbar – wann und wo immer Sie wollen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte setzen sich für Sie ein

Es klingt wie ein Albtraum: Der Arzt macht einen gravierenden Fehler und der Patient leidet für den Rest seines Lebens an den Folgen. Eine Situation, die wir leider nur zu gut kennen. Denn unsere Kanzlei ist seit nunmehr über 35 Jahren auf die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen nach groben Behandlungsfehlern spezialisiert.

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht vertreten ausschließlich die Opfer von Behandlungsfehlern, niemals den Arzt oder das Krankenhaus. Denn wir sind überzeugt: Es ist nicht möglich, beide Seiten glaubwürdig zu vertreten.

Wir verstehen uns nicht nur als Ihr Rechtsbeistand im Arzthaftungs- und Medizinrecht. Wir sind im Rahmen unserer Möglichkeiten auch Ihre Berater und Ansprechpartner in einer für Sie sehr schwierigen Lebenssituation.

Ärztlicher Behandlungsfehler

Damit wir prüfen können, ob Sie aufgrund eines Behandlungsfehlers Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld haben, schildern Sie uns Ihren Fall – kostenlos und unverbindlich.

Ihre finanzielle Absicherung ist jetzt das A und O

Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern haben Patienten in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Allerdings beurteilen die Gerichte die Fälle oft sehr unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Fachanwalt für Arzthaftungs- und Medizinrecht an seiner Seite zu haben, der Ihre Ansprüche entschlossen durchsetzt.

Denn gerade bei größeren Arzthaftungsfällen versuchen manche Versicherer, die Regulierung hinauszuzögern oder ganz zu verweigern. Wer sich dann auf eigene Faust wehrt, steht meist auf verlorenem Posten.

Langjährige Erfahrung, große Netzwerk

Als erfahrene Experten für Medizinrecht und Arzthaftung verfügen wir über das notwendige juristische und auch medizinische Fachwissen und können zudem auf ein großes Netzwerk medizinischer Berater zurückgreifen. Auf dieser Basis ermitteln wir alle Möglichkeiten, klären Sie umfassend auf – und erzielen das für Sie optimale Ergebnis.

Der Verursacher eines nachgewiesenen Behandlungsfehlers, also der Arzt oder das Krankenhaus, muss alle entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehören der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und der so genannte Mehrbedarfsschaden, zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau von Wohnung und Auto.

Schmerzensgeld: Was Ihnen zusteht

Neben dem Ersatz des materiellen Schadens haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Dessen Höhe richtet sich nicht nur nach den körperlichen Schmerzen, sondern auch nach anderen Faktoren wie der Beeinträchtigung der Lebensqualität (zum Beispiel bei einer Gehbehinderung). Natürlich: Ein angemessenes Schmerzensgeld macht Sie nicht wieder gesund. Aber es entlastet Sie finanziell, entspannt Ihre wirtschaftliche Situation und kann so zur Genesung beitragen.

Beispiele aus der Praxis geben Orientierung

Pauschale Aussagen zur Höhe von Schmerzensgeldansprüchen sind schwierig, aber aktuelle Fälle aus unserer Praxis geben interessante Anhaltspunkte. So haben wir für eine Mandantin nach einer fehlerhaften Bandscheibenoperation mit erheblichen Nervenschäden in einem außergerichtlichen Vergleich ein Schmerzensgeld in Höhe von 785.000 Euro erstritten. Eine andere Mandantin, die nach einer fehlerhaften Medikamentenumstellung ins Wachkoma fiel, erhielt eine Entschädigung in Höhe von 1,65 Millionen Euro.

Oft haben wir Summen erstritten, die weit über den Erwartungen unserer Mandanten lagen. Und wir sind überzeugt: Solche Summen sind nur möglich, wenn Anwälte die persönliche Situation ihrer Mandanten genau analysieren. Herkömmliche Schmerzensgeldtabellen reichen in der Regel nicht aus. Deshalb setzen unsere Fachanwälte für Medizinrecht alles daran, die einzelnen Puzzleteile zu einem Gesamtbild zusammenzufügen und das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen Sie uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

  • Voller Einsatz für Patienten

    Unsere auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten ausschließlich für Patienten, niemals für Ärzte, Krankenhäuser oder deren Versicherungen. Vertrauen Sie auf 40 Jahre Erfahrung im Arzthaftungs- und Medizinrecht.

  • Bundesweit für Sie aktiv

    Egal wo Sie wohnen: Unsere Experten für Behandlungsfehler und Geburtsschäden vertreten Patienten in ganz Deutschland, denn Entfernungen spielen heute kaum noch eine Rolle.

  • Erfolgreich für unsere Mandanten

    Der Erfolg gibt uns Recht: Wir haben bereits sehr hohe Entschädigungssummen erstritten und von unseren Mandanten unzählige positive Rückmeldungen erhalten.

  • Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Wir nehmen Anteil an Ihrem Schicksal, hören genau zu und prüfen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz akribisch. Das ist die Basis für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  • Hohe Fachkompetenz durch Spezialisierung

    Die fachliche Spezialisierung ist ein wesentlicher Faktor für unseren und damit auch für Ihren Erfolg. Darüber hinaus arbeiten wir mit exzellenten Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen zusammen.

  • Effektiv dank modernster Technik

    In unserer Kanzlei setzen wir bei der Fallbearbeitung und der Kommunikation mit unseren Mandanten konsequent auf innovative Technologien. Das steigert die Effizienz und sorgt für schnelle Ergebnisse.

Ihr Nutzen – unsere Erfahrung und Spezialisierung

Opfer von Behandlungsfehlern brauchen erfahrene Medizinrechtler

Vielleicht suchen Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe. Das ist verständlich, kann aber zu Ihrem Nachteil sein. Denn erfahrene Anwältinnen und Anwälte für schwere Personenschäden finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Wir von Quirmbach & Partner haben uns von Anfang an konsequent darauf spezialisiert, ausschließlich Opfer von Behandlungsfehlern und Unfällen zu beraten. Das bedeutet, dass wir Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ausnahmslos ablehnen und stattdessen kompetente Kolleginnen und Kollegen empfehlen.

Erfolg durch Erfahrung und Kompetenz

Leider erleben wir immer wieder, dass Opfer von Behandlungsfehlern ein zweites Mal zu Opfern werden – diesmal durch schlechte Rechtsberatung. Häufig kommen Mandanten zu uns, weil ihr bisheriger, nicht spezialisierter Anwalt keine oder nur wenig Erfahrung im Arzthaftungsrecht hat. Im Falle eines Behandlungsfehlers braucht man aber Anwälte, die Erfahrung in der Auseinandersetzung mit spezialisierten Versicherern haben.

Wir stellen immer wieder fest, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen erheblich.

Top-Kanzlei Medizinrecht

Quirmbach & Partner, Top-Kanzlei für MedizinrechtViele unserer Anwälte haben jahrzehntelange Erfahrung in der Regulierung von schweren Personenschäden nach Behandlungsfehlern oder Unfällen. Sie gehören zu den führenden Experten auf ihrem Gebiet.. Das hat uns die WirtschaftsWoche eindrucksvoll bestätigt, als sie uns erneut zu einer der „TOP-Kanzleien“ im Bereich Medizinrecht gekürt hat. Und nicht nur das: Drei unserer Fachanwälte für Medizinrecht gehören zu den „TOP-Anwälten Medizinrecht“.

Bundesweit für Sie aktiv

Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Denn gerade in diesem hochkomplexen Rechtsgebiet sind Erfahrung, Kompetenz und Spezialisierung weitaus wichtiger als räumliche Nähe. Entfernungen spielen dank Internet ohnehin kaum noch eine Rolle – zumal wir die Möglichkeiten moderner Anwaltskommunikation konsequent nutzen.

Mit der WebAkte immer für Sie da

Als einen besonderen Service bieten wir unseren Mandanten die WebAkte an, eine gesicherte Online-Plattform, über die Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Falles informieren können – ob per PC, Notebook, Tablet oder Smartphone. So sind wir für Sie immer und überall erreichbar.

Heute möchte ich mich auf diesem Weg noch einmal ganz persönlich bei Ihnen für die geleistete Arbeit und Ihr Engagement bedanken. Dass dies nicht selbstverständlich ist, weiß ich nur zu gut aus eigener Erfahrung. Von der ersten Kontaktaufnahme an fühlte ich mich optimal beraten und betreut …

– aus der Rückmeldung unseres Mandanten A.R.

Das tun wir für Sie nach einem Behandlungsfehler

Realistische Einschätzung der Rechtslage

Besteht der Verdacht, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, ist es wichtig, die Behandlungsunterlagen zu sichten und sowohl aus medizinischer als auch aus juristischer Sicht zu bewerten. Am Anfang jeder Mandatsbearbeitung steht für uns daher die Anforderung der Behandlungsunterlagen. Besonderen Wert legen wir auf die Erstellung eines Gedächtnisprotokolls.

Im ersten Schritt dürfen Sie daher von uns eine akribische Auswertung der Behandlungsunterlagen sowie eine zuverlässige Einschätzung der Rechtslage erwarten. Sehen wir Chancen auf Schadensersatz, informieren wir Sie über mögliche Ansprüche. Dabei erläutern wir mögliche Kostenrisiken ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung zu Behandlungsfehlern. Dabei gehen wir auch auf regionale Unterschiede in der Höhe der durchsetzbaren Ansprüche (je nach Gerichtsstand) ein.

Schmerzensgeld SchadensersatzSchmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche beziffern

Liegt ein Behandlungsfehler vor, der einen Gesundheitsschaden zumindest mitverursacht hat, steht Ihnen nicht nur Schmerzensgeld zu. Sie haben auch Anspruch auf weitere Schadensersatzansprüche, wie zum Beispiel den Pflegemehraufwand, den Ersatz von Fahrtkosten, Hilfsmitteln und Medikamenten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Gegebenenfalls steht Ihnen auch ein Verdienstausfall zu.

Ein angemessenes Schmerzensgeld macht Sie zwar nicht wieder gesund, entlastet Sie aber finanziell, entspannt Ihre wirtschaftliche Situation und kann so wesentlich zu Ihrer Genesung beitragen.

EinigungZiel ist eine außergerichtliche Einigung

Um Ihnen einen langwierigen Prozess zu ersparen, versuchen wir stets, Ihnen außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Doch nicht immer lässt sich bei einem Behandlungsfehler ein Prozess vermeiden.

Wenn die Gegenseite mauert, vertreten Sie unsere Fachanwälte für Medizinrecht persönlich vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. In komplexen Fällen stellen wir für Sie ein Anwaltsteam zusammen.

GutachterRenommierte Gutachter ins Boot holen

Häufig ziehen wir auch hochkarätige Gutachter hinzu, die sich mit Behandlungsfehlern bestens auskennen. Dies ist besonders wichtig, wenn es zu einer Beweisaufnahme vor Gericht kommt, bei der Gutachter als Zeugen aussagen.

Da wir seit vielen Jahren eng mit renommierten Sachverständigen und Gutachtern zusammenarbeiten, die über umfangreiche Gerichtserfahrung verfügen und bei den Gerichten in der Regel hohe Akzeptanz genießen, sind wir – und damit auch Sie – für solche Fälle bestens gerüstet.

Fachanwälte für Medizinrecht – Experten für Arztfehler

Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht

Spezialisiert auf Behandlungsfehler in der Neurologie und Notfallmedizin

Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt und Partner

Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

Spezialisiert auf Geburtsschäden und Querschnittslähmungen

Alexander Rüdiger, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter der Universität Siegen

Spezialisiert auf Geburtsschäden und Schlaganfälle

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