Ihre finanzielle Absicherung ist jetzt das A und O
Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern haben Patienten in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Allerdings beurteilen die Gerichte die Fälle oft sehr unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Fachanwalt für Arzthaftungs- und Medizinrecht an seiner Seite zu haben, der Ihre Ansprüche entschlossen durchsetzt.
Denn gerade bei größeren Arzthaftungsfällen versuchen manche Versicherer, die Regulierung hinauszuzögern oder ganz zu verweigern. Wer sich dann auf eigene Faust wehrt, steht meist auf verlorenem Posten.
Langjährige Erfahrung, große Netzwerk
Als erfahrene Experten für Medizinrecht und Arzthaftung verfügen wir über das notwendige juristische und auch medizinische Fachwissen und können zudem auf ein großes Netzwerk medizinischer Berater zurückgreifen. Auf dieser Basis ermitteln wir alle Möglichkeiten, klären Sie umfassend auf – und erzielen das für Sie optimale Ergebnis.
Der Verursacher eines nachgewiesenen Behandlungsfehlers, also der Arzt oder das Krankenhaus, muss alle entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehören der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und der so genannte Mehrbedarfsschaden, zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau von Wohnung und Auto.