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Glossar

Komplexe Begriffe einfach erklärt

Nach einem Unfall oder Behandlungsfehler tauchen oft juristische Begriffe auf, die im Alltag selten verwendet werden. Unser Glossar hilft Ihnen, zentrale Begriffe aus dem Personenschadensrecht schnell und einfach zu verstehen. Und wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit persönlich zur Seite.

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A

Aufklärungsfehler

Ärzte sind verpflichtet, Patienten über Risiken und Alternativen einer Behandlung aufzuklären. Geschieht das nicht oder nur unzureichend, liegt ein Aufklärungsfehler vor.

B

Beweislastumkehr

Normalerweise muss der Patient den Fehler und die Kausalität nachweisen. In bestimmten Fällen ist die Beweislast jedoch umgekehrt:

  • wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt

  • bei fehlender oder ungenauer Dokumentation

  • bei Aufklärungsfehlern

  • bei unterlassenen Befunderhebungen, wenn die Befunde mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu einer Behandlung geführt hätten.

  • wenn ein (Assistenz-)Arzt eine Behandlung durchführt, für die er gar nicht qualifiziert ist.

  • Wenn sich ein im Klinikalltag bekanntes Risiko verwirklicht, das bei Beachtung der notwendigen Vorkehrungen verhindert worden wäre.

In diesen Fällen muss der Arzt nachweisen (Beweislastumkehr), dass er fehlerfrei gehandelt hat oder jedenfalls die bleibenden Schäden nicht aufgrund des Fehlers eingetreten sind.

Befunderhebungsfehler

Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn der Arzt es unterlässt, notwendige Untersuchungen durchzuführen.

Beispiel: Bei einem Schädelhirntrauma führt der Arzt keine CT-Untersuchung des Kopfes durch. Eine Hirnblutung wird deshalb erst deutlich verspätet entdeckt.

D

Dokumentationsfehler

Ärzte müssen Diagnosen und Behandlungen genau dokumentieren. Unterlassen sie dies, stellt das per se keinen vorwerfbaren Fehler dar. Eine fehlerhafte oder fehlende Dokumentation kann jedoch:

  • dem Patienten helfen, einen Behandlungsfehler nachzuweisen.

  • dem Arzt zum Nachteil gereichen, falls es zu einer Klage kommt.

Diagnosefehler

Bei der Auswertung erhobener Befunde kommt es zu einem vermeidbaren Fehler und in der Folge zu einer falschen Diagnose und Behandlung.

Beispiel: Ein eindeutig erkennbarer Bruch wird auf einem Röntgenbild übersehen - die Behandlung verzögert sich.

E

Erwerbsschaden

F

Facharztstandard

Der behandelnde Arzt muss zu jedem Zeitpunkt der Behandlung die Sorgfalt und Kompetenz eines erfahrenen Facharztes seines jeweiligen Fachgebietes gewährleisten. Maßgeblich ist der sogenannte Facharztstandard, also das, was ein durchschnittlich sorgfältiger und erfahrener Facharzt in der konkreten Situation tun würde.

Eine wichtige Orientierungshilfe bieten medizinische Leitlinien. Sie werden regelmäßig aktualisiert und geben den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu bestimmten Krankheitsbildern und Behandlungsmethoden wieder. Wird dieser Standard unterschritten, spricht man von einem Behandlungsfehler.

H

Haftung

Das Gesetz bestimmt, wer für einen entstandenen Schaden haften muss. Dazu gehören:

  • Ärzte, wenn sie fehlerhaft behandelt haben.

  • Krankenhäuser, bei organisatorische Mängel oder bei Fehlern des angestellten Personals.

  • Unfallverursacher, wenn sie mindestens fahrlässig gehandelt haben.

  • Halter und Versicherer von Unfallfahrzeugen.

Haushaltsführungsschaden

Wer aufgrund einer Verletzung nach einem Unfall oder einem Behandlungsfehler seinen Haushalt nicht mehr führen kann, erhält eine Entschädigung für die anfallenden Aufgaben.

Zu den Arbeiten im Haushalt gehören neben klassischen Tätigkeiten wie Kochen, Putzen und Waschen auch der Einkauf, die Kinderversorgung, die Betreuung kranker Angehöriger, die Pflege von Pflanzen und Tieren, die Gartenarbeit sowie die Reparaturen, die Sie selbst ausführen.

I

Indikation

Eine Indikation liegt vor, wenn es aus medizinischer Sicht sinnvoll oder notwendig ist, eine bestimmte Behandlung durchzuführen. Sie gibt also den Anlass oder die Begründung für einen therapeutischen Eingriff oder eine Maßnahme.

Beispiel: Ein Schlüsselbeinbruch heilt trotz adäquater konservativer Behandlung nicht - eine Operation ist indiziert.

K

Klageerwiderung

Nachdem eine Klage bei Gericht eingereicht und der Gegenpartei per Post zugestellt wurde, kann die Gegenpartei dazu Stellung nehmen (Klageerwiderung). Unsere Stellungnahme dazu heißt Replik.

Kausalität

Um Kausalität zu begründen, muss nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Handlung für einen konkreten Schaden ursächlich war. Es genügt nicht, dass die Handlung lediglich in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schaden steht, sie muss auch kausal im Sinne eines ursächlichen Zusammenhangs sein.

Beispiel: Grundsätzlich muss der Patient darlegen und beweisen, dass eine gesundheitliche Komplikation nicht zufällig oder krankheitsbedingt aufgetreten ist, sondern durch einen konkreten Behandlungsfehler verursacht wurde. Dies kann z.B. durch medizinische Gutachten geschehen, die einen direkten Zusammenhang zwischen dem Fehler und der eingetretenen Verschlechterung nachweisen.

Kontraindikation

Eine Kontraindikation beschreibt Umstände, unter denen eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt werden sollte, weil sie dem Patienten schaden könnte. Sie steht im Gegensatz zur Indikation.

Beispiel: Ein Patient benötigt ein bestimmtes Medikament, ist aber gegen den Wirkstoff allergisch - in diesem Fall ist das Medikament kontraindiziert.

Koordinationsfehler

Arbeiten mehrere Ärzte verschiedener Fachrichtungen zusammen kann es zu Koordinationsfehlern kommen, wenn sich die Behandler nicht ausreichend absprechen.

Beispiel: Ein Patient mit Diabetes wird von einem Hausarzt und einem Kardiologen behandelt. Der Hausarzt verschreibt dem Patienten ein Medikament zur Blutzuckersenkung, der Kardiologe ein neues Medikament zur Blutdrucksenkung. Beide Medikamente haben jedoch potenziell gefährliche Wechselwirkungen, die zu einer schweren Unterzuckerung führen können. Da keine ausreichende Absprache zwischen den Ärzten stattgefunden hat, wird die Wechselwirkung nicht erkannt und der Patient erleidet eine Hypoglykämie, die einen Notfalleinsatz erfordert.

M

Mehrbedarfsschaden

Entstehen zusätzliche Kosten für Pflege, Hilfsmittel oder Betreuung, so handelt es sich um einen Mehrbedarfsschaden. Dies betrifft in erster Linie Pflege- und Betreuungskosten. Dabei sind nicht nur die Aufwendungen für professionelles Pflegepersonal zu berücksichtigen: Auch der Zeitaufwand von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden muss ersetzt werden. Leistungen von Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften werden angerechnet.

Neben den Pflege- und Betreuungskosten gehören auch notwendige Umbaukosten und zahlreiche weitere Aufwendungen zum vermehrten Bedarf; die Palette reicht von der Anschaffung eines Rollstuhls bis zu den Kosten für spezielle Diäten

Mitverschulden

Hat der Geschädigte durch eigenes Verhalten zu dem Schaden beigetragen, spricht man von Mitverschulden. In solchen Fällen kann der Anspruch auf Schadenersatz ganz oder teilweise gemindert werden - je nach dem Grad des Mitverschuldens.

Beispiel: Wer bei Rot über die Ampel geht und von einem Auto erfasst wird, muss damit rechnen, dass er nur einen reduzierten Schadenersatz erhält. Das Gericht berücksichtigt dabei, inwieweit das eigene Verhalten zur Entstehung des Unfalls beigetragen hat.

O

Organisationsverschulden

Das Krankenhaus muss dafür sorgen, dass die Ärzte der verschiedenen Fachrichtungen und das Pflegepersonal reibungslos zusammenarbeiten und ausreichend Ressourcen zur Behandlung der Patienten vorhanden sind.

Beispiel: Aufgrund einer fehlerhaften Kommunikation kennzeichnet das OP-Pflegeteam das falsche Bein zur Operation. So wird durch den Arzt das gesunde Bein des Patienten amputiert statt des eigentlich zu behandelnden anderen Beins.

Off-lable-use

Von einem Off-lable-use spricht man, wenn ein Medikament oder eine Therapie zum Einsatz kommt, die für die konkrete Behandlung eigentlich nicht zugelassen ist. Das ist grundsätzlich erlaubt, jedoch mit einer deutlich erhöhten Pflicht zur Sorgfalt und Aufklärung verbunden.

Beispiel: Cytotec – ein Medikament, das zugelassen ist zur Behandlung von Magen- und Darmgeschwüren. Im Off-lable-use kommt es häufig zur medikamentösen Einleitung von Geburten zum Einsatz.

P

Personenschaden

Ein schwerer Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch unter anderem durch einen Unfall oder einen ärztlichen Fehler so schwer verletzt wird, dass langfristige oder dauerhafte Einschränkungen entstehen. Dazu gehören z. B.:

  • Verlust von Gliedmaßen

  • schwere Wirbelsäulenverletzungen

  • Schädel-Hirn-Trauma

  • dauerhafte Bewegungseinschränkungen

Diese Verletzungen können den Alltag und die Berufstätigkeit erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen stehen Betroffenen oft Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und den daraus resultierenden Folgen.

Pflegegrad

Der Pflegegrad bestimmt, welche Unterstützung eine Person benötigt. Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Ansprüche können geltend gemacht werden.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Die Prozesskostenhilfe (PKH) unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei den Gerichts- und Anwaltskosten. Sie wird nur bewilligt, wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Die Prozesskostenhilfe übernimmt ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten in Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Familiensachen.

R

Replik

Regress

Regress bedeutet, dass eine Versicherung, nachdem sie eine Leistung erbracht hat, das gezahlte Geld von einer anderen Stelle zurückfordern kann. Dies geschieht in der Regel, wenn eine andere Person oder Institution für den Schaden, für den die Versicherung aufgekommen ist, verantwortlich ist.

Beispiel: Wenn jemand einen Autounfall verursacht und die Versicherung des Unfallopfers den Schaden bezahlt, kann die Versicherung des Unfallopfers das Geld von der Versicherung des Unfallverursachers zurückfordern. Der Regress dient dazu, die Kosten auf den tatsächlichen Verursacher abzuwälzen und die Versichertengemeinschaft zu entlasten.

S

Sachverhalt

Warum ist der Sachverhalt so wichtig? Um Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können, müssen alle relevanten Umstände genau aufgearbeitet und dargestellt werden. Dies ist besonders wichtig in Fällen wie

  • Medizinische Behandlungsfehler: Wichtige Dokumente sind Behandlungsberichte und Gutachten.

  • Unfälle: Hier kommt es auf die genaue Rekonstruktion des Unfallhergangs und der Verletzungsfolgen an.

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld ist die Entschädigung für die Lebensqualität und Lebensfreude, die ihnen nach Unfällen oder Behandlungsfehlern verloren gegangen sind. In der Regel handelt es sich um einen Einmalbetrag; in schweren Fällen kann aber zusätzlich eine sogenannte Schmerzensgeldrente vereinbart werden.

Die wichtigsten Faktoren bei der Berechnung des Schmerzensgeldes sind

  • die Schwere der Verletzung

  • die Dauer der Behandlung und des stationären Klinikaufenthalts

  • die Intensität der Schmerzen (zum Beispiel bei Verbrennungen)

  • das Alter des Verletzen

  • in ganz besonderem Maße die weiteren Folgen (von dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen bis hin zu psychischen Problemen wie Depressionen).

Schadensersatz

Schadensersatz (im Juristendeutsch „Naturalrestitution“) bedeutet, es muss der Zustand hergestellt werden, der ohne das Schadensereignis bestehen würde. Da bei Opfern eines Unfalls oder eines schweren Behandlungsfehlers die Gesundheit meist nicht wiederhergestellt werden kann, muss für alle aus der Schädigung resultierenden Nachteile Schadensersatz geleistet werden. Dazu zählen:

  • Ihr Sachschaden

  • Ihr Verdienstausfall

  • Ihr Haushaltsführungsschaden

  • Ihre sogenannten vermehrten Bedürfnisse (zum Beispiel Pflegekosten und Fahrtkosten)

  • Ihr weiterer „Mehrbedarfsschaden“ (zum Beispiel in Form der Ausgaben für den behindertengerechten Umbau von Wohnung und Fahrzeug)

Zum Schadensersatz gehört auch das Schmerzensgeld. Auf diese Weise können hohe Beträge zusammenkommen; allerdings bleiben erstaunlich oft einzelne oder gar mehrere Ansprüche unberücksichtigt.

Dauerschäden und Invalidität können zusätzliche Leistungen wie eine Erwerbsminderungsrente oder Pflegeleistungen nach sich ziehen.

Schadensregulierung

Der Ablauf der Schadensregulierung gestaltet sich wie folgt:

  1. Schaden melden

  2. Beweise sammeln und sichern

  3. Forderungen stellen

  4. Verhandlungen mit der Versicherung führen

Tipp: Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu minimieren. Es lohnt sich daher, gut vorbereitet zu sein.

Schweigepflichtentbindungserklärung

Verschiedene Berufsgruppen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dazu zählen vor allem auch Anwälte und Ärzte. Damit Ihr Anwalt für Sie Behandlungsunterlagen anfordern oder mit Ärzten bzw. Versicherern Ihren Fall regulieren kann, bedarf es der Entbindung von der Schweigepflicht.

T

Therapiefehler

Ein Therapiefehler liegt vor, wenn eine Behandlung fehlerhaft durchgeführt wurde oder eine andere Therapie die „bessere“ Wahl gewesen wäre, zum Beispiel:

  • Verordnung falscher Medikamente oder Dosierungen

  • Unnötige oder fehlerhafte Operation

  • mangelnde Nachsorge nach einer Behandlung

Therapeutische Sicherungsaufklärung

Die therapeutische Sicherungsaufklärung hat den Zweck, dem Patienten zu informieren, wie er sich zur Sicherung des Behandlungserfolgs verhalten sollte. Geschieht dies nicht, liegt ein Behandlungsfehler vor.

Beispiel: Bei der Entlassung wird dem Patienten nicht mitgeteilt, dass er sich bei Auftreten neuer Schmerzen wieder in Behandlung begeben muss. Die weitere Behandlung und Heilung verzögert sich.

V

Verdienstausfall

Wer wegen einer Verletzung oder Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf Verdienstausfall (Ersatz für entgangenen Lohn oder Karriereeinbußen). Die Versicherung muss den Geschädigten so stellen, als ob er normal weitergearbeitet hätte. Zudem besteht Anspruch auf Ersatz von Lohn- oder Verdienststeigerungen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eingetreten wären.

Verjährung

Normalerweise verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die betroffene Person erfahren hat – oder hätte erfahren müssen – dass ihr ein Anspruch zusteht.

Es gibt aber auch Ausnahmen: In bestimmten Fällen läuft die Verjährung erst nach 30 Jahren ab. Zum Beispiel, wenn ein Gericht bereits ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat oder wenn der Anspruch auf besonders gravierenden Umständen beruht.

Außerdem kann die Verjährungsfrist vorübergehend gestoppt werden – das nennt man Hemmung. Das passiert etwa, wenn eine Klage eingereicht wird, ein Schlichtungsverfahren läuft oder ernsthafte Verhandlungen über einen Vergleich geführt werden. Während dieser Zeit läuft die Frist nicht weiter.

Vergleich

Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Lösung zwischen zwei Parteien zur Beilegung einer - meist rechtlichen - Streitigkeit ohne Gerichtsurteil. Dabei einigen sich beide Parteien auf bestimmte Bedingungen, um den Konflikt endgültig zu beenden. Der Vergleich kann außergerichtlich oder im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens geschlossen werden

Vorteile:

  • Zeitersparnis: Ein Vergleich verkürzt das Verfahren erheblich, da kein langwieriger Prozess geführt werden muss..

  • Kostenersparnis: Gerichts-, Anwalts- und sonstige Verfahrenskosten können reduziert oder ganz vermieden werden.

  • Planungssicherheit: Beide Seiten wissen genau, worauf sie sich einlassen, und vermeiden das Risiko eines ungewissen Urteils.

Nachteile:

  • Verzicht auf mögliche Ansprüche: Oft akzeptiert eine Partei eine geringere Summe oder mildere Bedingungen, obwohl sie mit einem Urteil eventuell mehr erreicht hätte.

  • Kompromiss statt Gerechtigkeit: Der Vergleich basiert auf Zugeständnissen beider Seiten, was bedeutet, dass nicht unbedingt die erechteste, sondern die praktikabelste Lösung gefunden wird.

Vollmacht

Mit einer Vollmacht kann eine Person eine andere dazu berechtigen, für sie zu handeln.

  • Außergerichtliche Vollmacht: Ein Anwalt kann für seine Mandanten außergerichtlich tätig werden, z. B. Gutachten in Auftrag geben oder mit der Gegenseite verhandeln.

  • Prozessvollmacht: Ein Anwalt kann für seinen Mandanten vor Gericht auftreten.

Hinweis: Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.