VINQO – unser Partner bei kleineren und mittleren Personenschäden
Quirmbach & Partner steht für die Vertretung von Mandanten mit schweren und schwersten Personenschäden. Schleudertraumata und Verletzungen durch Hundebisse gehören zu einem Schadensbereich, auf den sich unser Kooperationspartner VINQO spezialisiert hat. Denn VINQO konzentriert sich auf die Bearbeitung von kleineren und mittleren Personenschäden.
HWS-Distorsion/Schleudertrauma
Zu häufigen Beschwerden nach Unfällen im Straßenverkehr zählt das sogenannte Schleudertrauma, auch HWS-Distorsion bzw. HWS-Schleudertrauma genannt. Dabei handelt es sich um Zerrungen der Muskeln und Bänder an der Halswirbelsäule, die oft auch zu schmerzhaften Verspannungen der Nacken- und Halsmuskulatur führen. Auch Sehstörungen oder Tinnitus und vegetative Beschwerden wie Übelkeit, Zittern und häufiges Schwitzen können die Folge sein.
Normalerweise klingen die Beschwerden nach wenigen Wochen ab, doch in 2–3 % der Fälle werden sie auch chronisch.
Hundebiss
Nach einem Hundebiss haben Betroffene einen Anspruch auf Schmerzensgeld, da der Hundehalter gemäß § 833 S. 1 BGB verschuldensunabhängig haftet. Das heißt: Allein aus dem Umstand, dass der Hund zugebissen hat, folgt bereits die Haftung des Hundehalters.
Wird dem Betroffenen ein Mitverschulden nachgewiesen, z.B. wenn er den Hund vor dem Hundebiss gestreichelt hat obwohl er wusste, dass der Hund zubeißen könnte, reduziert sich das Schmerzensgeld um den Anteil des Mitverschuldens.
Daher unsere Empfehlung für Betroffene: Wenden Sie sich an unseren Kooperationspartner VINQO. Die KollegInnen unterstützen Sie bei der schnellen Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche – und das ohne jedes Kostenrisiko! Melden Sie Ihren Fall online in 5 Minuten. Über die Onlineakte sind Sie rund um die Uhr transparent über die Bearbeitung informiert.
Grundsätzlich raten wir dringend davon ab, den Schmerzensgeldanspruch auf eigene Faust durchzusetzen, denn das birgt das Risiko, kein oder ein deutlich zu geringes Schmerzensgeld zu erhalten.