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Unsere Spezialgebiete im Versicherungsrecht
Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Versicherer
Ihren Leistungsantrag vollständig ablehnt,
nur einen Teil der geforderten Leistung anerkennt,
den Invaliditätsgrad aus Ihrer Sicht zu niedrig bewertet,
die Bearbeitung über längere Zeit verzögert,
wiederholt weitere Unterlagen anfordert,
ein eigenes Gutachten einholt,
Ihnen unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben vorwirft,
auf Vorerkrankungen oder Vorschäden verweist oder
sich auf eine Frist beruft.
Auch vor der Antragstellung kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere, wenn Ihr Berufsbild umfangreich oder schwer zu beschreiben ist, mehrere Erkrankungen zusammenwirken oder zahlreiche medizinische Unterlagen ausgewertet werden müssen.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht allein auf die Diagnose an. Entscheidend ist vielmehr, wie sich die Erkrankung oder Verletzung auf Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auswirkt. Wir prüfen deshalb, welche Aufgaben Ihren Berufsalltag geprägt haben, welche Tätigkeiten Sie gesundheitlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können und welche Anforderungen sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben.
Dabei berücksichtigen wir auch die besondere Situation von Selbstständigen und Geschäftsführern. Bei ihnen kommt es in der Regel darauf an, welche Tätigkeiten sie tatsächlich ausgeübt haben und wie ihr Arbeitsalltag organisiert war.
Mehr erfahren: Berufsunfähigkeitsversicherung
Ob die private Unfallversicherung leisten muss und in welcher Höhe, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen und den Unfallfolgen ab. Von zentraler Bedeutung sind dabei insbesondere die dauerhafte Beeinträchtigung, der Invaliditätsgrad, die Unfallursächlichkeit und die vereinbarten Fristen.
Wir prüfen, ob der Versicherer die Unfallfolgen und den Invaliditätsgrad zutreffend bewertet hat. Dabei berücksichtigen wir auch die Frage, welche Bedeutung Vorerkrankungen oder Vorschäden für die Leistung haben können und ob sich der Versicherer zu Recht auf vertragliche Fristen oder andere Einwände beruft.
Mehr erfahren: Private Unfallversicherung
Unsere Mandantinnen und Mandanten empfehlen uns weiter. Das liegt einerseits an unserer juristischen Erfahrung und andererseits daran, wie wir mit den Menschen umgehen, die sich an uns wenden. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst, hören Ihnen zu und begleiten Sie verlässlich durch den gesamten Prozess.
Ob eine Versicherung leisten muss, lässt sich häufig nur beurteilen, wenn die Vertragsbedingungen und die medizinischen Folgen gemeinsam betrachtet werden.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise kommt es darauf an, wie sich die Erkrankung auf die konkrete berufliche Tätigkeit auswirkt. Im Mittelpunkt der privaten Unfallversicherung stehen insbesondere die Unfallfolgen, die dauerhafte Beeinträchtigung und deren Bewertung.
Bei komplexen Leistungsfällen verbindet Quirmbach & Partner versicherungsrechtliche und medizinrechtliche Expertise. Unsere auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Alexander Rüdiger und Mathias Holl berücksichtigen dabei auch die konkreten Unfallfolgen bei der Prüfung Ihrer Ansprüche.
Sie schildern uns zunächst, worum es in Ihrem Fall geht. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob eine Vertretung durch unsere Kanzlei grundsätzlich in Betracht kommt und welche Unterlagen für eine genauere Bewertung benötigt werden.
Hilfreich sind insbesondere der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, der Schriftwechsel sowie vorhandene Arztberichte und Gutachten. Je nach Versicherungsfall benötigen wir außerdem Informationen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit oder zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen.
Nach der ersten Prüfung erläutern wir Ihnen, welche Schritte möglich sind und wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit dem Versicherer.