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Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung und private Unfallversicherung

Wenn eine Krankheit oder ein Unfall das Leben verändert, soll die Versicherung für finanzielle Sicherheit sorgen. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Versicherer Leistungen ablehnen, eine Berufsunfähigkeit nicht anerkennen, den Invaliditätsgrad zu niedrig festsetzen oder wiederholt weitere Unterlagen anfordern. Quirmbach & Partner prüft Versicherungsverträge, medizinische Unterlagen und die Entscheidungen der Versicherer. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und, wenn erforderlich, auch vor Gericht.

Versicherungsrecht

Unsere Spezialgebiete im Versicherungsrecht

Wann ist anwaltliche Hilfe besonders wichtig?

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Versicherer

  • Ihren Leistungsantrag vollständig ablehnt,

  • nur einen Teil der geforderten Leistung anerkennt,

  • den Invaliditätsgrad aus Ihrer Sicht zu niedrig bewertet,

  • die Bearbeitung über längere Zeit verzögert,

  • wiederholt weitere Unterlagen anfordert,

  • ein eigenes Gutachten einholt,

  • Ihnen unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben vorwirft,

  • auf Vorerkrankungen oder Vorschäden verweist oder

  • sich auf eine Frist beruft.

Auch vor der Antragstellung kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere, wenn Ihr Berufsbild umfangreich oder schwer zu beschreiben ist, mehrere Erkrankungen zusammenwirken oder zahlreiche medizinische Unterlagen ausgewertet werden müssen.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht allein auf die Diagnose an. Entscheidend ist vielmehr, wie sich die Erkrankung oder Verletzung auf Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auswirkt. Wir prüfen deshalb, welche Aufgaben Ihren Berufsalltag geprägt haben, welche Tätigkeiten Sie gesundheitlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können und welche Anforderungen sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben.

Dabei berücksichtigen wir auch die besondere Situation von Selbstständigen und Geschäftsführern. Bei ihnen kommt es in der Regel darauf an, welche Tätigkeiten sie tatsächlich ausgeübt haben und wie ihr Arbeitsalltag organisiert war.

Mehr erfahren: Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn die private Unfallversicherung nicht oder zu wenig zahlt

Ob die private Unfallversicherung leisten muss und in welcher Höhe, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen und den Unfallfolgen ab. Von zentraler Bedeutung sind dabei insbesondere die dauerhafte Beeinträchtigung, der Invaliditätsgrad, die Unfallursächlichkeit und die vereinbarten Fristen.

Wir prüfen, ob der Versicherer die Unfallfolgen und den Invaliditätsgrad zutreffend bewertet hat. Dabei berücksichtigen wir auch die Frage, welche Bedeutung Vorerkrankungen oder Vorschäden für die Leistung haben können und ob sich der Versicherer zu Recht auf vertragliche Fristen oder andere Einwände beruft.

Mehr erfahren: Private Unfallversicherung

Vertrauen, auf das Sie bauen können

Unsere Mandantinnen und Mandanten empfehlen uns weiter. Das liegt einerseits an unserer juristischen Erfahrung und andererseits daran, wie wir mit den Menschen umgehen, die sich an uns wenden. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst, hören Ihnen zu und begleiten Sie verlässlich durch den gesamten Prozess.

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Anwaltsbüro Quirmbach & Partner. Mehr Infos anzeigen.

Ein starkes Team für Ihr Recht

Versicherungsrecht und medizinische Bewertung gemeinsam betrachtet

Ob eine Versicherung leisten muss, lässt sich häufig nur beurteilen, wenn die Vertragsbedingungen und die medizinischen Folgen gemeinsam betrachtet werden.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise kommt es darauf an, wie sich die Erkrankung auf die konkrete berufliche Tätigkeit auswirkt. Im Mittelpunkt der privaten Unfallversicherung stehen insbesondere die Unfallfolgen, die dauerhafte Beeinträchtigung und deren Bewertung.

Bei komplexen Leistungsfällen verbindet Quirmbach & Partner versicherungsrechtliche und medizinrechtliche Expertise. Unsere auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Alexander Rüdiger und Mathias Holl berücksichtigen dabei auch die konkreten Unfallfolgen bei der Prüfung Ihrer Ansprüche.

Alexander Rüdiger, Rechtsanwalt

Alexander Rüdiger

Assoziierter Partner | Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
Spezialisiert auf Geburtsschäden und komplexe Arzthaftungsfälle
Ansprechpartner für BU und private Unfallversicherung
Rechtsanwalt Mathias Holl

Mathias Holl

Rechtsanwalt
LL.M. (Versicherungsrecht)
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
Ansprechpartner für BU und private Unfallversicherung

    Komplexe Versicherungsfälle rechtlich klar eingeordnet

    Spezialisiert auf komplexe Versicherungsfälle

    Wir prüfen Versicherungsfälle insbesondere bei schweren Erkrankungen, dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen und komplexen medizinischen Sachverhalten.

    Versicherungsrecht und Medizin zusammen gedacht

    Bei vielen Leistungsfällen ist nicht nur der Vertrag entscheidend, sondern auch die medizinische Bewertung. Unsere Erfahrung im Versicherungs- und Medizinrecht ist dabei von Vorteil.

    Bundesweit für Sie da

    Ganz gleich, wo Sie wohnen: Wir prüfen Ihren Fall bundesweit, stehen Ihnen persönlich zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob wir Sie unterstützen können und welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

      So läuft die erste Prüfung ab

      Kostenlose Ersteinschätzung

      Sie schildern uns zunächst, worum es in Ihrem Fall geht. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob eine Vertretung durch unsere Kanzlei grundsätzlich in Betracht kommt und welche Unterlagen für eine genauere Bewertung benötigt werden.

      Wir prüfen Ihre Unterlagen

      Hilfreich sind insbesondere der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, der Schriftwechsel sowie vorhandene Arztberichte und Gutachten. Je nach Versicherungsfall benötigen wir außerdem Informationen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit oder zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen.

      Wir erläutern Ihnen die nächsten Schritte

      Nach der ersten Prüfung erläutern wir Ihnen, welche Schritte möglich sind und wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit dem Versicherer.