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Rechtsanwalt Sven Wilhelmy, Partner
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Sven Wilhelmy

Rechtsanwalt & Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung

Auszeichnungen

2020, 2021, 2022 bis 2026 vom  Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche ausgezeichnet als TOP Anwalt im Bereich Medizinrecht

Wenn medizinische Fehler ein Leben dauerhaft verändern

Ein schwerer Behandlungsfehler betrifft in der Regel nicht nur eine einzelne Person. Oft steht plötzlich eine ganze Familie vor existenziellen Fragen:

Wie geht es weiter?
Wer trägt die langfristigen Kosten?
Wie organisieren wir Pflege, Therapie und Assistenz?
Wie sichern wir die Zukunft unseres Kindes oder unsere eigene?

In solchen Situationen geht es nicht nur um eine juristische Bewertung. Es geht um Orientierung, Stabilität und eine klare Strategie.

Ich habe mich bewusst auf die Vertretung schwer geschädigter Patientinnen und Patienten sowie ihrer Familien spezialisiert – bundesweit und ausschließlich auf Geschädigtenseite. Ärzte, Kliniken oder Haftpflichtversicherer vertrete ich hingegen nicht.

Meine Spezialisierung: Geburtsschadensfälle und Querschnittslähmung nach Behandlungsfehlern

Ich konzentriere mich auf zwei besonders komplexe und existenzielle Fallgruppen im Arzthaftungsrecht.

Geburtsschadensfälle

Geburtsschadensverfahren gehören zu den anspruchsvollsten Mandaten im Medizinrecht. Oft entscheiden nur wenige Minuten im Geburtsverlauf über ein ganzes Leben.

Typische Konstellationen sind:

Im Mittelpunkt steht die umfassende Absicherung des lebenslangen Zukunftsschadens des Kindes, die medizinische, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte umfasst.

Dazu gehören unter anderem Pflege- und Assistenzbedarf, Therapien, Hilfsmittel, Umbauten, Schul- und Betreuungsfragen sowie die langfristige finanzielle Absicherung.

Querschnittslähmung nach Behandlungsfehlern

Eine Querschnittslähmung infolge einer Operation oder einer verzögerten Diagnostik bedeutet meist einen tiefgreifenden Einschnitt – körperlich, psychisch und wirtschaftlich.

Zentrale Fragen sind etwa:

  • Wurde auf neurologische Warnzeichen rechtzeitig reagiert?

  • Wurde ein epidurales Hämatom übersehen?

  • Kam es zu Verzögerungen bei notwendigen Dekompressionsmaßnahmen?

  • Lässt sich medizinisch überzeugend nachweisen, dass der Schaden vermeidbar gewesen wäre?

Neben einem angemessenen Schmerzensgeld ist insbesondere die strukturierte Erfassung des Gesamtschadens entscheidend, beispielsweise hinsichtlich Pflege, Assistenz, Mobilität, beruflicher Perspektiven und langfristiger Prognosen.

Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren

Im Erstgespräch werde ich oft gefragt, ob ich ähnliche Fälle bereits begleitet habe.

Ja, ich habe zahlreiche vergleichbare Konstellationen betreut, insbesondere in gutachtenintensiven und wirtschaftlich umfangreichen Verfahren.

Auch wenn jeder Fall individuell ist, ähneln sich viele entscheidende Situationen: medizinische Zeitfenster, gutachterliche Bewertungen, komplexe Beweisfragen und die Berechnung des Zukunftsschadens.

Diese Erfahrung schafft Struktur und Orientierung, gerade wenn für die Betroffenen vieles unübersichtlich erscheint.

Die Gegenseite verstehen – strategisch handeln

Bevor ich als Rechtsanwalt tätig wurde, arbeitete ich als Großschadenregulierer im Bereich Arzthaftung bei einer Haftpflichtversicherung.

Ich kenne die internen Prüf- und Entscheidungsmechanismen der Versicherer aus eigener Erfahrung. Ich weiß:

  • wie medizinische Sachverhalte bewertet werden

  • welche Argumentationsmuster regelmäßig verwendet werden

  • an welchen Stellen versucht wird, Verantwortung zu relativieren.

Dieses Wissen nutze ich heute ausschließlich im Interesse geschädigter Patientinnen und Patienten – strukturiert, strategisch und mit klarer Zielsetzung.

Ganzheitlicher Blick bei schweren Schäden

Schwere Personenschäden betreffen weit mehr als nur die Haftungsfrage. Parallel dazu stellen sich Fragen zur Pflege, Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung, Mobilität sowie – insbesondere bei Kindern – zu betreuungs- und vorsorgerechtlichen Aspekten.

Mein Anspruch ist es, mehr zu tun, als nur einen Prozess zu führen. Ich möchte die tatsächliche Lebensrealität der Betroffenen vollständig berücksichtigen und eine langfristig tragfähige Lösung erarbeiten.

Bei mir sprechen Sie nicht mit wechselnden Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern, sondern direkt mit mir persönlich. Komplexe medizinische und juristische Zusammenhänge erkläre ich Ihnen verständlich und transparent.

Meine Arbeitsweise

Ein Arzthaftungsverfahren bedeutet für Betroffene oft eine zusätzliche Belastung.

Deshalb prüfe ich zunächst sorgfältig die medizinischen Unterlagen, um eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten zu entwickeln. Wenn möglich, strebe ich eine außergerichtliche Lösung an, allerdings nur, wenn ein tragfähiges und angemessenes Ergebnis erreichbar ist.

Wo eine Einigung nicht möglich ist, vertrete ich die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten konsequent vor Gericht.

Ich arbeite sorgfältig, strukturiert und mit langfristiger Perspektive. Jeder Fall erhält die notwendige Tiefe und persönliche Aufmerksamkeit.

Schildern Sie mir Ihren Fall

Wenn Sie den Eindruck haben, dass bei der Geburt Ihres Kindes Fehler gemacht wurden oder eine Operation nicht korrekt verlaufen ist, sollte frühzeitig eine juristische Prüfung erfolgen.

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Mitgliedschaften

Werdegang

Abitur am Megina-Gymnasium Mayen

Seit 2006

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier

seit 2006

als Rechtsanwalt tätig

2006 – 2008

Angestellter Rechtsanwalt in einer Kölner Kanzlei für Medizinrecht (Schwerpunkt Arzthaftung)

2008 – 2015

Syndikusrechtsanwalt und Großschadenregulierer in der Arzthaftung bei einem Kölner Versicherer

2015 – 2018

Angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Quirmbach & Partner

2018

Partner bei Quirmbach & Partner

2022

Fachanwalt für Medizinrecht


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