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Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht bei Quirmbach & Partner, sitzt am Schreibtisch mit Akte und Laptop und blickt konzentriert in die Kamera
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Malte Oehlschläger

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Mit Leidenschaft für den Patienten

Warum ich tue, was ich tue 

Nahezu alle meine Fälle stammen aus dem Medizin- und Arzthaftungsrecht. Und das ganz bewusst. Denn ich habe mich von Anfang an entschieden, ausschließlich die Patientenseite zu vertreten. Es entspricht meiner Überzeugung, Menschen zu helfen, die durch einen Behandlungsfehler aus der Bahn geworfen wurden.

Während meiner Zeit in einer amerikanischen Medizinrechtskanzlei in San Francisco konnte ich spannende Vergleiche zwischen den Rechtssystemen ziehen. Natürlich bewegen sich die Schmerzensgelder in den USA in anderen Sphären - aber auch in Deutschland ist mehr möglich, als viele denken.

Wenn Schmerzensgeld zum Thema wird 

Ich bin überzeugt: Die Wahrheit liegt in der Mitte. In Deutschland geben sich viele Geschädigte mit zu wenig zufrieden - oft, weil sie nicht wissen, welche Ansprüche sie haben. Und weil Versicherer rhetorisch sehr geschickt sind und geringe Summen als großzügig verkaufen.

Als Fachanwalt für Medizinrecht sehe ich es als meine Aufgabe an, aufzuklären, zu stärken - und für eine faire Entschädigung zu kämpfen.

  • ausgezeichnet von der WirtschaftsWoche als „TOP Anwalt 2019“ im Bereich Medizinrecht

  • Sachverständiger des Deutschen Bundestages

  • Dozent der DeutschenAnwaltAkademie

Juristischer Sachverstand trifft medizinisches Verständnis 

Auch wenn ein finanzieller Schadensausgleich allein nicht heilen kann und gerade in besonders tragischen Fällen allenfalls ein schwacher Trost sein kann, sollte man nicht kampflos auf sicher und zu Recht zustehende Ansprüche verzichten.

Mein Ziel ist es immer, eine außergerichtliche und schnelle Wiedergutmachung zu erreichen. Das gelingt aber nicht immer - und dann bin ich bereit, den Rechtsweg konsequent zu beschreiten. Im Laufe der Jahre habe ich Mandanten an über 100 Landgerichten in ganz Deutschland vertreten.

Schon früh hat mich die Medizin fasziniert. Seit 1993 bin ich als Rettungssanitäter im Rettungsdienst tätig. Darüber hinaus habe ich viele Jahre im Stationsdienst verschiedener Krankenhäuser gearbeitet und war als OP-Assistent in der Anästhesie, Gynäkologie, Mund-, Kiefer- und Herzchirurgie tätig. Diese Erfahrungen fließen heute in meine juristische Arbeit ein - und verschaffen mir einen entscheidenden Wissensvorsprung.

Meine medizinischen Schwerpunkte 

  • Notfall- und Rettungsmedizin 

  • Neurologie (z.B. Schlaganfall, TIA) 

  • Kardiologie (z.B. Herzinfarkt, Herzkatheter) 

  • Anästhesie 

Politisches Engagement für die Patientenrechte 

Nicht nur in der Kanzlei, sondern auch auf politischer Ebene engagiere ich mich für die Rechte der Patientinnen und Patienten. Als Sachverständiger wurde ich zu einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Dort konnte ich die Perspektive eines Patientenanwalts einbringen - direkt und ungefiltert.

Zwei Themen standen im Mittelpunkt meiner Ausführungen: 

Zum einen die Einführung eines Härtefallfonds im Arzthaftungsrecht - als Auffanglösung für besonders tragische Fälle, in denen das bestehende System nicht greift. 

Zum anderen die Frage der Beweislast: Ich habe dargelegt, warum es aus meiner Sicht dringend notwendig ist, hier eine Neuregelung zugunsten der Patientenseite zu schaffen. Denn wer einen Schaden erlitten hat, sollte nicht auch noch allein die Beweislast tragen müssen.Die Aufzeichnung der Anhörung finden Sie in der Mediathek des Bundestages : » Anhörung Patientenrecht stärken
Das Wortprotokoll der Anhörung ist hier abrufbar: » Ausschuss für Gesundheit, Wortprotokoll 112. Sitzung (PDF)

Werdegang

seit 2002

Rechtsanwalt

2005

Anwalt bei Quirmbach & Partner

2008

Fachanwalt für Medizinrecht


Publikationen

Veröffentlichungen

Patient Blood Management als medizinischer Standard – im Lichte von Gesetz und Rechtsprechung

in: A&I Anästhesiologie & Intensivmedizin, 60. Jahrgang, Dezember 2019, Aktiv Druck & Verlag GmbH

Zur Publikation

Patient Blood Management als medizinischer Standard – im Lichte von Gesetz und Rechtsprechung

in: BARMER-Krankenhausreport 2019, S. 156 ff.

Zur Publikation

Juristische Aspekte im Patient Blood Management (PBM)

in: Kompendium Anästhesiologie, 2019, ecomed-Storck-GmbH, Storck Verlag Hamburg

Zur Publikation

PBM und Patientenautonomie: Ethisch-rechtliche Aspekte

in: Patient Blood Management, 2. Auflage 2018, Thieme Verlag

Patientenaufklärung über die Risiken von Erythrozytenkonzentraten

in: Der Anaesthesist, March 2016, Volume 65, Issue 3, pp 221-224, Springer-Verlag

Zur Publikation

Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten - aus Sicht des Juristen

in: GenRe Forum Medizinische Begutachtung, Ausgabe 1/2014

Vorsicht bei der Aufklärung über medikamentöse Nebenwirkungen

in: Der Gynäkologe, October 2005, Volume 38, Issue 10, pp 939-940, Springer Verlag

Arzt im Notfalleinsatz behält seinen Führerschein

in: Deutsche Medizinische Wochenschrift (DMW),Thieme Verlag

Vorträge

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Schlaganfall

DeutscheAnwaltAkademie, 01.12.2021 und 07.11.2022, Berlin

Juristische Aspekte im Patient Blood Management

21. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie, 19.-21.09. 2019, Berlin und 23. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie 16.-17.09.2021, Berlin

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Schlaganfällen

3. MonsTabor-Symposium Personenschadensrecht, 17.09.2020, Montabaur

Rechtliche Aspekte in der Behandlung des akuten Schlaganfalls

Schlaganfallcurriculum Neustadt a.R., KRH Klinikum Nordstadt Hannover, 15.11.2018

Gutachtenerstellung im Arzthaftungsrecht

IMB Consult GmbH, Gesellschaft für medizinische Gutachten, Bochum, 26.06.2018

Der Patient im Mittelpunkt – ein interdisziplinarischer Ansatz

Advisory Board Meeting, Universitätsklinikum Frankfurt am Main, 25.05.2018

Juristische Aspekte der Begutachtung

15. Arthroskopie- und Diagnostikkurs, Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie, Wolkenstein, Italien, 24.02.2017

Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten

17. Fortbildungstag Medizinrecht (MDK Bayern), Nürnberg, 23.06.2015 und 11. Kongress „Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung“ Gen Re Business School, Köln, 16.05.2014

Presseberichte

Nach einem Behandlungsfehler keinesfalls Strafanzeige stellen

stern - 15.09.2024

Opfer ärztlicher Kunstfehler sollten sich über vieles schlaumachen, bevor sie ihre Klinik verklagen.

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720.000 Euro Schmerzensgeld nach Ärztefehler

Hamburger Abendblatt - 01.07.2022

Patientin wird erfolgreich am Herzen operiert, aber verliert beide Beine

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Ärzte übersehen Schlaganfall

Südwestpresse Ulm - 30.03.2022

Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm zahlt 372 500 Euro wegen bleibender Schäden.

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Schadenersatz von 721.320 Euro erstritten

Ostthüringer Zeitung - 22.03.2022

Nach einem groben Behandlungsfehler muss das SRH Wald-Klinikum zahlen – für die betroffene Familie endet eine Odyssee

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900.000 Euro Schmerzensgeld: Ärzte übersahen Schlaganfall

Hamburger Abendblatt - 20.09.2021

Der Patient ist seit dem Behandlungsfehler in der Notaufnahme pflegebedürftig. Der Fall zog sich über neun Jahre hin.

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Falsch behandelt?

ApothekenUmschau - 02.08.2021

Vor Gericht haben es Opfer von Behandlungsfehlern oft schwer. Ein Härtefallfonds könnte die ärgste Not lindern – doch die Hürden sind hoch.

Beitrag lesen

Uniklinik muss nach grobem Behandlungsfehler Schmerzensgeld bezahlen

Rhein-Neckar-Zeitung - 22.05.2021

Seit einer Operation vor sieben Jahren ist das rechte Bein eines Patienten gelähmt.

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Langes Ringen um Schmerzensgeld

Süddeutsche Zeitung - 22.10.2020

Ein 46-jähriger Mann wird 2006 in der Kreisklinik Ebersberg Opfer eines Behandlungsfehlers. Zehn Jahre muss er vor dem Zivilgericht prozessieren, um endlich entschädigt zu werden.

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700.000 Euro Schmerzensgeld nach Geburtsfehler erstritten

Rhein-Zeitung - 14.07.2014

Eine Familie aus Hessen erhält ein Schmerzensgeld von 700 000 Euro, weil ihr inzwischen neunjähriges Kind seit einem Geburtsfehler schwer geistig behindert ist.

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