Mit Leidenschaft für den Patienten
Warum ich tue, was ich tue
Nahezu alle meine Fälle stammen aus dem Medizin- und Arzthaftungsrecht. Und das ganz bewusst. Denn ich habe mich von Anfang an entschieden, ausschließlich die Patientenseite zu vertreten. Es entspricht meiner Überzeugung, Menschen zu helfen, die durch einen Behandlungsfehler aus der Bahn geworfen wurden.
Während meiner Zeit in einer amerikanischen Medizinrechtskanzlei in San Francisco konnte ich spannende Vergleiche zwischen den Rechtssystemen ziehen. Natürlich bewegen sich die Schmerzensgelder in den USA in anderen Sphären - aber auch in Deutschland ist mehr möglich, als viele denken.
Wenn Schmerzensgeld zum Thema wird
Ich bin überzeugt: Die Wahrheit liegt in der Mitte. In Deutschland geben sich viele Geschädigte mit zu wenig zufrieden - oft, weil sie nicht wissen, welche Ansprüche sie haben. Und weil Versicherer rhetorisch sehr geschickt sind und geringe Summen als großzügig verkaufen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht sehe ich es als meine Aufgabe an, aufzuklären, zu stärken - und für eine faire Entschädigung zu kämpfen.
ausgezeichnet von der WirtschaftsWoche als „TOP Anwalt 2019“ im Bereich Medizinrecht
Sachverständiger des Deutschen Bundestages
Dozent der DeutschenAnwaltAkademie
Juristischer Sachverstand trifft medizinisches Verständnis
Auch wenn ein finanzieller Schadensausgleich allein nicht heilen kann und gerade in besonders tragischen Fällen allenfalls ein schwacher Trost sein kann, sollte man nicht kampflos auf sicher und zu Recht zustehende Ansprüche verzichten.
Mein Ziel ist es immer, eine außergerichtliche und schnelle Wiedergutmachung zu erreichen. Das gelingt aber nicht immer - und dann bin ich bereit, den Rechtsweg konsequent zu beschreiten. Im Laufe der Jahre habe ich Mandanten an über 100 Landgerichten in ganz Deutschland vertreten.
Schon früh hat mich die Medizin fasziniert. Seit 1993 bin ich als Rettungssanitäter im Rettungsdienst tätig. Darüber hinaus habe ich viele Jahre im Stationsdienst verschiedener Krankenhäuser gearbeitet und war als OP-Assistent in der Anästhesie, Gynäkologie, Mund-, Kiefer- und Herzchirurgie tätig. Diese Erfahrungen fließen heute in meine juristische Arbeit ein - und verschaffen mir einen entscheidenden Wissensvorsprung.
Meine medizinischen Schwerpunkte
Notfall- und Rettungsmedizin
Neurologie (z.B. Schlaganfall, TIA)
Kardiologie (z.B. Herzinfarkt, Herzkatheter)
Anästhesie
Politisches Engagement für die Patientenrechte
Nicht nur in der Kanzlei, sondern auch auf politischer Ebene engagiere ich mich für die Rechte der Patientinnen und Patienten. Als Sachverständiger wurde ich zu einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Dort konnte ich die Perspektive eines Patientenanwalts einbringen - direkt und ungefiltert.
Zwei Themen standen im Mittelpunkt meiner Ausführungen:
Zum einen die Einführung eines Härtefallfonds im Arzthaftungsrecht - als Auffanglösung für besonders tragische Fälle, in denen das bestehende System nicht greift.
Zum anderen die Frage der Beweislast: Ich habe dargelegt, warum es aus meiner Sicht dringend notwendig ist, hier eine Neuregelung zugunsten der Patientenseite zu schaffen. Denn wer einen Schaden erlitten hat, sollte nicht auch noch allein die Beweislast tragen müssen.Die Aufzeichnung der Anhörung finden Sie in der Mediathek des Bundestages : » Anhörung Patientenrecht stärken
Das Wortprotokoll der Anhörung ist hier abrufbar: » Ausschuss für Gesundheit, Wortprotokoll 112. Sitzung (PDF)