Querschnittslähmung nach Behandlungsfehler
Ihr Fall in erfahrenen Händen
Wenn eine Querschnittslähmung durch einen medizinischen Fehler verursacht wurde, geht es nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um die langfristige Sicherung von Lebensqualität, Selbstständigkeit und wirtschaftlicher Existenz.
Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten, deren Leben sich durch schwerwiegende Behandlungsfehler grundlegend verändert hat. Mein Fokus liegt bewusst auf komplexen Personenschäden mit dauerhaften Folgen.
Durch diese klare Spezialisierung bin ich in der Lage, medizinische Abläufe tiefgehend zu analysieren, eine präzise gutachterliche Aufarbeitung zu gewährleisten und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen – außergerichtlich und vor Gericht.
Mit medizinischem Verständnis, juristischer Klarheit und der notwendigen Durchsetzungskraft stehe ich an Ihrer Seite.
Wie ich Sie unterstütze
Ich begleite Sie durch jeden Schritt Ihres Falls – von der Analyse des Falls über die Erhebung von Beweisen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Eine typische Bearbeitung umfasst:
Analyse des medizinischen Behandlungsverlaufs
Auswertung ärztlicher Unterlagen und Dokumentationen
Einholung spezialisierter fachmedizinischer Gutachten.
Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen.
Vertretung außergerichtlich und vor Gericht.
Querschnittslähmungen gehen häufig mit lebenslangen körperlichen, beruflichen und sozialen Einschränkungen einher. Gerade deshalb erfordert ihre juristische Aufarbeitung medizinisches Detailverständnis, strategisches Vorgehen und Durchsetzungsstärke gegenüber Versicherern und Haftungsträgern.
Typische Fallkonstellationen bei Querschnittslähmungen
Zu meiner täglichen Praxis zählen unter anderem folgende Fälle:
verspätete oder fehlerhafte Diagnose von Wirbelsäulenverletzungen
Fehler bei neurochirurgischen Eingriffen
Narkosekomplikationen mit neurologischen Folgen
unterlassene oder verspätete operative Maßnahmen
unzureichende postoperative Überwachung
Aufklärungsfehler vor risikobehafteten Eingriffen
Mein Ansatz
Querschnittslähmungen sind hochkomplexe medizinisch-juristische Sachverhalte. Für erfolgreiche Verfahren sind Erfahrung, Detailkenntnisse und ein belastbares Netzwerk aus spezialisierten Gutachtern erforderlich.
Neben der juristischen Strategie ist es mir wichtig, die persönliche Situation meiner Mandantinnen und Mandanten zu verstehen. Jede Lebenssituation ist individuell und muss auch juristisch individuell berücksichtigt werden.
Ich arbeite strukturiert, sorgfältig und mit langfristiger Perspektive. Mein Ziel ist nicht nur eine kurzfristige Lösung, sondern eine tragfähige Absicherung für die Zukunft.
Mein Weg
Ich bin in einer Familie aufgewachsen, in der sich vieles um Medizin und Pharmazie drehte, und habe so früh Einblicke in die Strukturen des Gesundheitswesens erhalten. Ich verbrachte viele Stunden im Krankenhaus, dem Arbeitsplatz meiner Mutter, einem Haus der Maximalversorgung.
Die medizinische Denkweise war mir daher von klein auf vertraut.
Gleichzeitig habe ich mich bewusst für die Juristerei entschieden, um medizinische Zusammenhänge mit rechtlicher Durchsetzungskraft zu verbinden.
Ich habe mein Studium gezielt auf das Medizinrecht ausgerichtet und unter anderem rechtsmedizinische Kurse am Universitätsklinikum Düsseldorf besucht sowie den Schwerpunktbereich Medizinrecht gewählt.
Im Referendariat setzte ich diesen Weg konsequent fort mit Stationen bei einer Beihilfestelle, bei der Arzthaftungskammer eines Landgerichts und mit einer mehr als einjährigen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Quirmbach & Partner.
Seit meinem Eintritt in die Kanzlei liegt mein Schwerpunkt auf Fällen, in denen Querschnittslähmungen durch Behandlungsfehler verursacht wurden.
Die Verbindung aus medizinischem Verständnis und juristischer Spezialisierung bildet die Grundlage meiner täglichen Arbeit.
Lassen Sie Ihren Fall prüfen
Haben Sie den Verdacht, dass eine Querschnittslähmung durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde? Dann sollten Sie die medizinischen und rechtlichen Aspekte frühzeitig prüfen lassen.
Sie erhalten eine persönliche und unverbindliche Ersteinschätzung.