Lehrbeauftragter Universität Siegen & Universität Bonn
Auszeichnungen
2019, 2023, 2024, 2025, 2026
Auszeichnung als Top-Anwalt Medizinrecht (WirtschaftsWoche) für Arzthaftung auf Patientenseite
Spezialisiert auf Geburtsschäden und schwere Behandlungsfehler bei der Geburt
Ich vertrete Familien aus ganz Deutschland, deren Kind durch einen Behandlungsfehler während der Schwangerschaft oder bei der Geburt schwer geschädigt wurde. Mein Schwerpunkt liegt auf komplexen Geburtsschäden, insbesondere bei Sauerstoffmangel (Hypoxie), einem erspätetem Kaiserschnitt, Fehlern bei der CTG-Überwachung, einer Schulterdystokie oder einer unzureichender Geburtsleitung.
Geburtsschäden zählen zu den medizinisch und juristisch anspruchsvollsten Bereichen des Arzthaftungsrechts. Hier entscheidet häufig medizinisches Detailwissen über den Erfolg eines Verfahrens. Als Fachanwalt für Medizinrecht mit zusätzlicher Spezialisierung im Versicherungsrecht kenne ich beide Seiten – die medizinische Argumentation ebenso wie die Regulierungspraxis großer Haftpflichtversicherer.
Mein Weg auf die Patientenseite
Zu Beginn meiner anwaltlichen Laufbahn habe ich Krankenhäuser, Ärzte und medizinische Einrichtungen vertreten. Seit 2017 setze ich meine Erfahrung jedoch ausschließlich für Patientinnen und Patienten ein.
Gerade im Bereich der Geburtsschäden ist dieser Perspektivwechsel von unschätzbarem Wert. Ich weiß, wie Behandlungsabläufe dokumentiert werden, welche Verteidigungsstrategien Kliniken verfolgen – und wo Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen liegen.
Dieser Schritt war bewusst. Und persönlich.
Typische Fallkonstellationen bei Geburtsschäden
Ich prüfe unter anderem Fälle wie diese:
verzögerter oder unterlassener Kaiserschnitt trotz auffälligem CTG
nicht erkannte oder verspätet behandelte Hypoxie (Sauerstoffmangel)
fehlerhafte Interpretation der CTG-Aufzeichnungen
Fehler bei der Geburtsleitung nach aktuellen AWMF-Leitlinien
unzureichende Überwachung in der Austreibungsphase
Aufklärungsfehler bei Risikoschwangerschaften.
In diesen Fällen geht es häufig um lebenslange Schäden mit erheblichem Pflege- und Unterstützungsbedarf. Entsprechend sorgfältig und strategisch muss die juristische Aufarbeitung erfolgen.
Medizinische Tiefe und juristische Präzision
Für die Beurteilung von Geburtsschadensfällen ist ein tiefes Verständnis geburtshilflicher Standards erforderlich. Ich arbeite regelmäßig mit spezialisierten medizinischen Sachverständigen zusammen und berücksichtige aktuelle Leitlinien, insbesondere die AWMF-Leitlinien zur Sectio, zur vaginalen Geburt und zur Geburtsüberwachung.
Entscheidend ist häufig die Frage:
Wurde der medizinische Standard eingehalten?
Wurde rechtzeitig gehandelt?
Liegt ein grober Behandlungsfehler vor?
Diese Fragen kläre ich strukturiert, fundiert und mit Blick auf eine nachhaltige Absicherung des betroffenen Kindes. Hierzu bediene ich mich spezialisierter Sachverständiger und berate Sie fair und ehrlich.
Mehr als ein juristisches Mandat
Ein Geburtsschaden ist mehr als nur eine Akte.
Er verändert das Leben eines Menschen und das seiner ganzen Familie.
Als Vater weiß ich, wie existenziell der Moment der Geburt ist. Wenn sich die anfängliche Freude jedoch in Unsicherheit oder Sorge verwandelt, sehen sich Familien plötzlich mit medizinischen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen konfrontiert.
Ich begleite meine Mandantinnen und Mandanten persönlich durch diesen Prozess – mit Klarheit, Empathie und Nachdruck. Wenn eine außergerichtliche Einigung möglich ist, nutze ich diese Chance. Wenn nicht, vertrete ich ihre Ansprüche konsequent vor Gericht – und das bundesweit.
Mein Ziel
Familien mit schwer geschädigten Kindern rechtlich so zu stärken, dass eine langfristige Versorgung, Therapie und Pflege sowie finanzielle Sicherheit gewährleistet sind.
Verdacht auf Geburtsschaden?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass bei der Geburt Ihres Kindes Fehler gemacht wurden, sollte eine frühzeitige juristische Prüfung erfolgen. Hierfür sind medizinische Unterlagen, CTG-Aufzeichnungen und Behandlungsdokumentationen oft entscheidend.