Schmerzensgeldtabellen – eine Orientierungshilfe?
Was Sie von Schmerzensgeldtabellen erwarten dürfen
Immer wieder sind wir in unserem Anwaltsalltag mit der Frage konfrontiert: „Wieviel ist der Verlust eines Armes, eines Beins oder im schlimmsten Fall der Fähigkeit zur Führung eines selbstbestimmten Lebens wert?“ Die Antwort bleibt immer: „Das lässt sich in Geld nicht aufwiegen“. Kein Schmerzensgeldbetrag kann für solche Schicksalsschläge „angemessen“ sein, denn die immateriellen Schäden nach einem schweren Personenschaden sind nicht unmittelbar in Geld messbar.
Dennoch müssen sie für die Berechnung des Schmerzensgelds beziffert werden. Dabei kommen häufig Schmerzensgeldtabellen zum Zug, in denen Gerichtsurteile zusammengefasst sind, bei denen Schmerzensgeld gewährt wurde. Die bekanntesten Schmerzensgeldtabellen sind:
- Beck’sche Schmerzensgeldtabelle
- ADAC-Schmerzensgeldtabelle (Hacks/Ring/Böhm)
- Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle
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