Echte Fälle, echte Erfolge
Seit vielen Jahren vertreten wir Menschen, deren Leben durch schwere Unfälle oder gravierende Behandlungsfehler plötzlich auf den Kopf gestellt wurde. Unsere Erfolge sind mehr als juristische Ergebnisse – sie bedeuten finanzielle Sicherheit, Entlastung und neue Perspektiven für unsere Mandantinnen und Mandanten.
Ob durch außergerichtliche Einigungen oder vor Gericht: Wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass unsere Mandantinnen und Mandanten die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Hier geben wir Ihnen einen Einblick in wegweisende Fälle, die zeigen, was möglich ist.
Jeder Fall ist einzigartig – jeder Erfolg zählt
Die folgenden Fälle stehen stellvertretend für viele Schicksale, die uns anvertraut wurden. Sie zeigen nicht nur die Herausforderungen, vor denen unsere Mandantinnen und Mandanten standen, sondern auch, wie wir für ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gekämpft haben. Vielleicht finden Sie sich in einem dieser Fälle wieder – und genau dann sind wir für Sie da.
Der Fall
Bei der Geburt unseres jungen Mandanten zeigte das CTG in den frühen Morgenstunden einen auffälligen Verlauf. Nach unserer Darstellung wurde der Entschluss zur Notsectio erst deutlich später gefasst, als es medizinisch geboten gewesen wäre. Das Kind kam mit einer schweren Sauerstoffunterversorgung zur Welt und musste sofort reanimiert werden. Es leidet heute unter einer schweren, mehrfachen Behinderung.
Die Herausforderung
Geburtsschäden sind rechtlich und medizinisch anspruchsvoll. Entscheidend ist, ab welchem Zeitpunkt die Klinik hätte handeln müssen und ob der Schaden bei rechtzeitiger Entbindung vermeidbar gewesen wäre. Die Gegenseite bestritt die Haftung, und die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer scheiterten. Der Fall musste daher gerichtlich geklärt werden.
Unsere Strategie
Wir haben die Behandlungsunterlagen und die CTG-Aufzeichnungen ausgewertet und ein geburtsmedizinisches Gutachten eingeholt, das nach unserer Auffassung mehrere Verstöße gegen den fachärztlichen Standard feststellte. Neben dem Schmerzensgeld haben wir die Feststellung künftiger Schäden und eine lebenslange Rente geltend gemacht.
Im Verfahren standen wir vor der Frage, ob ein abschließender Vergleich mit einer Einmalzahlung oder eine Lösung mit laufender Rente die bessere Absicherung ist. Beide Wege haben Vor- und Nachteile: Eine Einmalzahlung schafft sofort Planungssicherheit, eine Rente gewährleistet Zahlungen über die gesamte Lebenszeit. Wir haben beide Optionen mit der Familie abgewogen und sie im Verhandlungsprozess konstruktiv mit der Gegenseite besprochen.
Das Ergebnis
Im gerichtlichen Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen. Die Klinik zahlt 1.800.000 € ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Mit der Zahlung sind die Ansprüche gegenüber der Klinik und den beteiligten Mitarbeitenden erledigt, auch künftige, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind. Der Vergleich ist für beide Seiten tragfähig. Die Familie erhält einen Betrag, der die Versorgung des Kindes sichert, und die Klinik und deren Haftpflichtversicherung haben Planungssicherheit.
Fazit
Bei Geburtsschäden geht es um die lebenslange Absicherung: Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und alle künftigen Folgen. Die richtige Vergleichsform hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass sie den Bedarf des Kindes realistisch abdeckt.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde mit dringendem Verdacht auf einen akuten Schlaganfall durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme eingeliefert. Die Klinik veranlasste zunächst ein Notfall-CT des Gehirns. Eine Hirnblutung konnte dadurch ausgeschlossen werden.
Damit stand der Verdacht auf einen Gefäßverschluss im Raum. In dieser Situation hätte zügig geprüft werden müssen, ob eine Schlaganfalltherapie möglich und geboten war, insbesondere eine Lysetherapie oder je nach Befund eine Thrombektomie.
Die Herausforderung
Obwohl die notwendige Diagnostik zunächst eingeleitet wurde, erfolgte anschließend keine rechtzeitige Behandlung. Das therapeutische Zeitfenster wurde nicht genutzt.
Gerade bei einem ischämischen Schlaganfall ist der zeitliche Ablauf entscheidend. Je länger ein Gefäßverschluss unbehandelt bleibt, desto größer ist das Risiko dauerhafter Hirnschäden.
Bei unserem Mandanten verstrich das Zeitfenster für eine mögliche Lysetherapie und Thrombektomie. Als später weitere Maßnahmen eingeleitet wurden, war der schwere Hirnschaden bereits eingetreten.
Die Folgen waren erheblich: Unser Mandant erlitt dauerhafte Lähmungen und ist seitdem im Alltag auf umfassende Unterstützung angewiesen.
Unsere Strategie
Unser Ziel war eine zügige Klärung der Haftung und eine belastbare Grundlage für die Regulierung. Statt sofort Klage zu erheben, veranlassten wir zunächst eine medizinische Begutachtung über die Krankenkasse.
Das Gutachten bestätigte den Behandlungsfehler. Es stellte fest, dass die notwendige Schlaganfalltherapie nicht rechtzeitig eingeleitet wurde und diese Verzögerung für die schweren gesundheitlichen Folgen relevant war.
Mit dieser Grundlage konnten wir die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses außergerichtlich zur Regulierung bewegen.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten erreichten wir eine außergerichtliche Gesamtsumme von 700.000 €. Dadurch konnte ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden.
Die Entschädigung dient der Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu gehören insbesondere medizinische Versorgung, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel, mögliche Wohnraumanpassungen und weitere Zukunftsschäden.
Für unseren Mandanten und seine Familie bedeutete die außergerichtliche Einigung eine schnellere finanzielle Klärung in einer ohnehin schweren Lebenssituation.
Fazit
Der Fall zeigt, dass bei einem Schlaganfall nicht nur die schnelle Diagnostik entscheidend ist. Ebenso wichtig ist, dass nach der Diagnostik die notwendige Therapie ohne vermeidbare Verzögerung geprüft und eingeleitet wird.
Wird das Zeitfenster für Lysetherapie oder Thrombektomie versäumt, können schwere und dauerhafte Hirnschäden entstehen. Für Betroffene geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die langfristige Absicherung der Folgeschäden – insbesondere bei Lähmungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Erwerbsschaden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Nach zunächst unauffälliger Schwangerschaft kam es in der 29. Schwangerschaftswoche zu einer akuten Plazentalösung. Das ungeborene Kind wurde nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und erlitt eine schwere perinatale Asphyxie.
Der Junge musste nach der Notentbindung reanimiert und anschließend auf der neonatologischen Intensivstation behandelt werden.
Die Behandlungsfehler
Nach unserer Prüfung kam es in der weiteren Versorgung zu schwerwiegenden Versäumnissen. Eine notwendige Bluttransfusion wurde nicht rechtzeitig durchgeführt. Zudem wurde eine kritische Unterzuckerung des Neugeborenen zu spät erkannt und behandelt.
Gerade bei Frühgeborenen und nach Sauerstoffmangel ist eine engmaschige Überwachung entscheidend. Verzögerungen bei Transfusion, Blutzuckerkontrolle und intensivmedizinischer Behandlung können schwere neurologische Folgen haben.
Die gesundheitlichen Folgen
Unser Mandant leidet heute unter einer schweren neurologischen Mehrfachbehinderung. Dazu gehören eine infantile Zerebralparese mit spastischer Tetraparese, erhebliche kognitive Entwicklungsstörungen, epileptische Anfälle sowie schwere Seh- und Schluckstörungen.
Er wird dauerhaft auf medizinische Behandlung, Therapien, Hilfsmittel und Pflege angewiesen sein. Für die Familie ging es daher nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die lebenslange finanzielle Absicherung seiner Versorgung.
Unsere Strategie
Zentral war die Frage, welche Schäden auf die akute Plazentalösung zurückgingen und welche Folgen durch die spätere Behandlung auf der Intensivstation vermeidbar gewesen wären.
Wir werteten die Geburts- und Behandlungsunterlagen der Neonatologie genau aus. Im Mittelpunkt standen zeitliche Abläufe, Laborwerte, Transfusionsentscheidung, Blutzuckerkontrollen und intensivmedizinische Versorgung.
Medizinische Sachverständige bestätigten, dass die verzögerte Behandlung für die schweren Folgeschäden relevant war. Der Fall ließ sich damit nicht allein als unvermeidbare Folge der Plazentalösung einordnen.
Das Ergebnis
Auf dieser Grundlage erreichten wir einen umfassenden Vergleich über 2.000.000 €.
Die Entschädigung dient der langfristigen Versorgung des Kindes. Sie berücksichtigt insbesondere Pflegekosten, Therapien, Hilfsmittel, medizinische Spezialbehandlungen, Betreuung und den behindertengerechten Umbau des Wohnumfelds.
Für die Familie schafft die Einigung eine deutlich bessere finanzielle Grundlage, um die lebenslange Versorgung des Kindes zu sichern.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung der Versorgung nach einer Notgeburt ist. Auch wenn bei einer akuten Plazentalösung bereits vor der Geburt ein schwerer Sauerstoffmangel entstehen kann, muss geprüft werden, ob spätere Behandlungsfehler die Schäden verschlimmert oder vermeidbare Folgen verursacht haben.
Gerade bei schweren Geburtsschäden kommt es auf die genaue Auswertung von Geburtsdokumentation, Intensivstationsunterlagen, Laborwerten, Transfusionszeitpunkt, Blutzuckerkontrollen und medizinischen Gutachten an.
Für betroffene Familien ist entscheidend, dass nicht nur das Schmerzensgeld betrachtet wird. Im Mittelpunkt steht die lebenslange Absicherung des Kindes: Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und alle zukünftigen Schäden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde als Motorradfahrer bei einer Frontalkollision mit einem Traktor schwer verletzt. Er erlitt ein Polytrauma mit mehreren Knochenbrüchen, inneren Verletzungen und dauerhaften Einschränkungen des Bewegungsapparats.
Zurück blieben chronische Schmerzen, eine deutliche Gehbehinderung, kognitive Einschränkungen und psychische Belastungen. Besonders schwer wog die berufliche Situation: Unser Mandant war selbstständiger Unternehmer und konnte seinen Betrieb unfallbedingt nur noch eingeschränkt fortführen.
Damit ging es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die wirtschaftlichen Folgen für seine selbstständige Tätigkeit.
Die Herausforderung
Bei Selbstständigen ist die Berechnung des Erwerbsschadens besonders anspruchsvoll. Anders als bei Angestellten lässt sich der Schaden nicht einfach über eine monatliche Gehaltsdifferenz bestimmen.
Entscheidend waren Umsatzentwicklung, Gewinnentwicklung, betriebliche Kosten, steuerliche Besonderheiten und die Frage, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte.
Da außergerichtlich keine Einigung möglich war, erhoben wir Klage.
Unsere Strategie
Wir arbeiteten den medizinischen und wirtschaftlichen Schaden umfassend auf. Dazu gehörten medizinische Gutachten zu den dauerhaften körperlichen, kognitiven und psychischen Unfallfolgen.
Parallel analysierten wir die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Auf dieser Grundlage berechneten wir den unfallbedingten Erwerbsschaden und den entgangenen Gewinn.
Zusätzlich machten wir den Haushaltsführungsschaden geltend, weil der Unfall den Mandanten auch im privaten Alltag dauerhaft einschränkte.
Das Ergebnis
Im gerichtlichen Verfahren erreichten wir einen Vergleich über knapp 1,5 Mio €.
Die Summe berücksichtigt Schmerzensgeld, vergangene Schäden und kapitalisierte zukünftige Ansprüche. Für unseren Mandanten bedeutete der Vergleich eine umfassende wirtschaftliche Absicherung nach dem Unfall.
Besonders wichtig war, dass nicht nur die medizinischen Folgen bewertet wurden, sondern auch die konkrete unternehmerische Situation und der langfristige Erwerbsschaden.
Fazit
Der Fall zeigt, wie komplex die Schadensregulierung bei selbstständigen Unternehmern sein kann. Nach einem schweren Unfall reicht es nicht, nur Verletzungen und Schmerzensgeld zu betrachten.
Entscheidend ist eine genaue Berechnung von Erwerbsschaden, entgangenem Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschäden und steuerlichen Auswirkungen.
Gerade bei Selbstständigen muss sorgfältig geprüft werden, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte. Nur so lässt sich der wirtschaftliche Schaden realistisch beziffern.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Dort wurde eine Wirbelfraktur zunächst nicht erkannt, obwohl bereits Hinweise auf eine ernsthafte Verletzung vorlagen.
Eine weiterführende Diagnostik, insbesondere eine genauere bildgebende Abklärung, unterblieb. Der Mandant wurde ohne ausreichende Behandlung nach Hause entlassen.
Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, stellte er sich erneut ärztlich vor. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die zutreffende Diagnose zunächst nicht gestellt.
Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung. Sie zeigte die Wirbelfraktur und eine Kompression des Rückenmarks. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden bereits eingetreten.
Die gesundheitlichen Folgen
Die verspätete Diagnose führte zu bleibenden Einschränkungen der Mobilität, der Selbstständigkeit und der gesamten Lebensführung unseres Mandanten.
Bei Wirbelsäulenverletzungen können zunehmende Schmerzen, neurologische Auffälligkeiten oder Lähmungserscheinungen wichtige Warnzeichen sein. Werden sie nicht rechtzeitig abgeklärt, kann eine Rückenmarkskompression dauerhafte neurologische Schäden verursachen.
Die rechtliche Herausforderung
Entscheidend war die Frage, ob die Fraktur bei rechtzeitiger Diagnostik hätte erkannt werden müssen und ob eine frühere Behandlung den Nervenschaden hätte verhindern können.
Im Mittelpunkt stand daher der zeitliche Ablauf: Wann lagen welche Beschwerden vor? Welche Diagnostik wäre medizinisch erforderlich gewesen? Und war die Verzögerung ursächlich für die bleibende Lähmung?
Unser Vorgehen
Da außergerichtlich zunächst keine Einigung möglich war, erhoben wir für unseren Mandanten Klage.
Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war eindeutig: Der Behandlungsfehler war nachweisbar. Nach den gutachterlichen Feststellungen waren die verspätete Diagnose und Behandlung ursächlich für die gesundheitlichen Dauerschäden.
Auf dieser Grundlage nahm die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses Vergleichsgespräche auf.
Mehr als Arzthaftung: Warum interdisziplinäre Prüfung wichtig ist
Bei schweren Gesundheitsschäden geht es häufig nicht nur um die Haftung des Krankenhauses. Zu prüfen sind auch Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen und Zukunftsschäden.
Hinzu kommen oft Ansprüche gegenüber privaten Versicherungen. In diesem Fall war neben der Arzthaftung auch die private Unfallversicherung des Mandanten relevant.
Unser Team aus Medizinrecht und Versicherungsrecht arbeitete deshalb eng zusammen. Während wir im Arzthaftungsverfahren die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser verfolgten, setzten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung durch.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten konnten sowohl die Ansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser als auch die Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung gesichert werden.
Damit wurden nicht nur die unmittelbaren Folgen des Behandlungsfehlers berücksichtigt, sondern auch die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der bleibenden Lähmung.
Entscheidend war die Kombination aus medizinrechtlicher Aufarbeitung und versicherungsrechtlicher Prüfung. Nur so ließ sich der gesamte Schaden umfassend erfassen.
Fazit
Der Fall zeigt, wie folgenreich eine verspätete Diagnose bei Wirbelsäulenverletzungen sein kann. Wird eine Wirbelfraktur mit Rückenmarkskompression zu spät erkannt, können dauerhafte neurologische Schäden entstehen.
Für betroffene Patienten ist deshalb entscheidend, Behandlungsunterlagen, Befunde und zeitliche Abläufe genau prüfen zu lassen. Bei schweren Dauerschäden geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung – einschließlich Erwerbsschaden, Pflegebedarf, Hilfsmitteln, Zukunftsschäden und möglicher Ansprüche aus privaten Versicherungen.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde als Rennradfahrer von einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug erfasst und schwer verletzt. Die Haftung der Gegenseite war dem Grunde nach geklärt.
Die Unfallfolgen wirkten sich langfristig auf seine Gesundheit und seine berufliche Situation aus. Nach Jahren erheblicher Einschränkungen konnte er seine Tätigkeit nicht mehr wie zuvor fortführen und trat vorzeitig in den Ruhestand.
Die Herausforderung
Obwohl die Haftung feststand, wurden die langfristigen Schäden über Jahre nicht angemessen reguliert. Die Versicherung zahlte zunächst nur Vorschüsse von insgesamt 21.500 €.
Aus unserer Sicht reichte das nicht aus. Entscheidend waren Erwerbsschaden, berufliche Zusatznachteile, Haushaltsführungsschaden und weitere finanzielle Folgeschäden.
Unsere Strategie
Wir erhoben Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main und machten Ansprüche von über 400.000 € geltend.
Im Verfahren arbeiteten wir die medizinischen Unfallfolgen und die wirtschaftlichen Auswirkungen umfassend auf. Grundlage waren Sachverständigengutachten und eine detaillierte Berechnung der beruflichen Nachteile.
Dabei ging es nicht nur um Verdienstausfall. Berücksichtigt wurden auch der Verlust aus dem Zeitwertkonto, Nachteile durch den weggefallenen Firmenwagen und Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung.
Das Ergebnis
Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Mandant erhielt Schadensersatz für berufliche Nachteile, Haushaltsführungsschaden und weitere finanzielle Folgeschäden.
Zusätzlich wurde ihm eine lebenslange vierteljährliche Rente für den künftigen Haushaltsführungsschaden zugesprochen.
Auch Kreditkosten, die infolge der unfallbedingten finanziellen Belastung entstanden waren, wurden berücksichtigt.
Besonders relevant: Wegen der langen und unzureichenden Regulierung nahm das Gericht einen Zuschlag von 25 % auf das Schmerzensgeld vor. Das Urteil wurde rechtskräftig.
Fazit
Der Fall zeigt: Auch bei geklärter Haftung muss die Schadenshöhe konsequent durchgesetzt werden. Gerade langfristige berufliche Nachteile werden häufig unterschätzt.
Bei schweren Unfallfolgen geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend sind auch Verdienstausfall, betriebliche Altersversorgung, geldwerte Vorteile wie Firmenwagen, Haushaltsführungsschaden, Rentenansprüche und weitere finanzielle Folgeschäden.
Bleibt eine Regulierung über Jahre unzureichend, kann auch das Regulierungsverhalten der Versicherung bei der Bewertung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen.
Der Fall
Unser Mandant wurde als Motorradfahrer unverschuldet in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer nahm ihm die Vorfahrt. Durch den Aufprall erlitt unser Mandant schwerste Verletzungen. Sein Fuß musste noch an der Unfallstelle amputiert werden.
Die gegnerische Versicherung versuchte, die Ansprüche deutlich zu kürzen. Sie argumentierte, unser Mandant habe keine speziellen Motorradstiefel getragen und müsse sich deshalb ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Die rechtliche Herausforderung
Ein solcher Mitverschuldensvorwurf hätte erhebliche finanzielle Folgen gehabt. Die Versicherung hätte Schmerzensgeld und Schadensersatz deutlich reduzieren können.
Entscheidend war deshalb, ob geeignete Motorradstiefel die Amputation tatsächlich verhindert oder wesentlich abgemildert hätten.
Unser Vorgehen
Wir ließen den Unfallhergang und die Verletzungsfolgen medizinisch und biomechanisch prüfen. Die Gutachten zeigten: Auch spezielle Motorradstiefel hätten die Amputation wegen der konkreten Aufprallwucht nicht verhindert.
Hinzu kam: Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen spezieller Motorradstiefel besteht nicht. Der Mitverschuldensvorwurf der Versicherung war deshalb nicht tragfähig.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten konnten wir 596.593,56 € Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen.
Wichtig war außerdem die langfristige Perspektive. Gemeinsam mit einem spezialisierten Rehabilitationsdienst wurde eine berufliche Umschulung organisiert. Unser Mandant konnte dadurch wieder eine berufliche Perspektive entwickeln und seine finanzielle Zukunft stabilisieren.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung von Mitverschuldenseinwänden ist. Versicherungen berufen sich bei schweren Motorradunfällen häufig auf angeblich unzureichende Schutzkleidung.
Entscheidend ist aber nicht die pauschale Behauptung, sondern der konkrete Nachweis: Hätte andere Schutzkleidung den Schaden tatsächlich verhindert? Wenn das medizinisch und biomechanisch nicht belegbar ist, darf der Schadensersatz nicht gekürzt werden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant erlitt vor rund 30 Jahren bei einem schweren Motorradunfall eine unfallbedingte Tetraplegie. Seitdem ist er dauerhaft auf umfassende Unterstützung und Pflege angewiesen.
Nach dem Unfall übernahm seine Mutter einen Großteil der Betreuung. Sie gab ihren Beruf auf, um die Versorgung ihres Sohnes zu Hause sicherzustellen. Über viele Jahre blieb jedoch ungeprüft, ob die damalige Regulierung den tatsächlichen Pflegebedarf, den Haushaltsführungsschaden und die langfristigen Folgen der Querschnittslähmung angemessen berücksichtigte.
Die Herausforderung
Als sich der Mandant an unsere Kanzlei wandte, lag der Unfall Jahrzehnte zurück. Wir mussten daher alte Akten, frühere Vergleichsvereinbarungen, Zahlungen, Verjährungsfragen und die damalige anwaltliche Beratung prüfen.
Dabei zeigte sich: Wesentliche Schadenspositionen waren nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das betraf vor allem den Pflegemehrbedarf, den Haushaltsführungsschaden und die Bewertung des Schmerzensgeldes bei schwerer Tetraplegie.
Zudem stellte sich die Frage, ob neben Ansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung auch Anwaltshaftungsansprüche wegen früherer Beratungs- und Regulierungsfehler in Betracht kamen.
Unsere Strategie
Wir arbeiteten die gesamte Regulierungshistorie neu auf. Dafür prüften wir die bisherigen Zahlungen, den tatsächlichen Pflegeaufwand, die Leistungen der Mutter, den laufenden Mehrbedarf und die künftigen Kosten.
Den Pflegeaufwand bewerteten wir nicht nur nach früheren Einkommensverlusten, sondern als konkreten lebenslangen Pflegemehrbedarf. Gerade bei einer Tetraplegie muss der tatsächliche Unterstützungsbedarf realistisch und marktgerecht erfasst werden.
Parallel prüften wir mögliche Ansprüche aus Anwaltshaftung, soweit frühere rechtliche Beratung dazu geführt hatte, dass berechtigte Schadenspositionen nicht oder nicht ausreichend geltend gemacht wurden.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten erreichten wir eine umfassende Neuregelung.
Das Schmerzensgeld wurde nachträglich auf insgesamt 500.000 € angehoben. Zusätzlich setzten wir eine rückwirkende Nachzahlung von 1.200.000 € durch.
Für die Zukunft wurde eine lebenslange monatliche Pflegemehrbedarfsrente von 6.000 € netto gesichert.
Damit konnten wesentliche Lücken der früheren Regulierung geschlossen werden. Der Mandant und seine Mutter haben nun eine deutlich bessere finanzielle Grundlage für Pflege, Betreuung und Alltag.
Fazit
Der Fall zeigt: Auch ältere Regulierungen bei schweren Personenschäden sollten überprüft werden, wenn der Verdacht besteht, dass wesentliche Ansprüche nicht berücksichtigt wurden.
Gerade bei Querschnittslähmung oder Tetraplegie geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend sind Pflegemehrbedarf, Haushaltsführungsschaden, Hilfsmittel, Betreuung, Wohnraumanpassung und lebenslange Zukunftsschäden.
Auch Fehler in der früheren anwaltlichen Beratung können rechtlich relevant sein. Deshalb lohnt sich bei schweren Dauerschäden eine genaue Prüfung alter Akten, Vergleichsvereinbarungen und Schadensberechnungen.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser 17-jähriger Mandant wurde als Mopedfahrer bei einem schweren Vorfahrtsunfall verletzt. Die sichtbaren Verletzungen wurden im Krankenhaus behandelt. Die schwerwiegendste Folge blieb jedoch zunächst unerkannt: ein Schädel-Hirn-Trauma mit dauerhaften kognitiven Einschränkungen.
Erst später zeigten sich Konzentrationsstörungen, chronische Kopfschmerzen und eine deutlich verminderte Belastbarkeit.
Die Herausforderung
Die gegnerische Versicherung drängte früh auf eine schnelle Abfindung im niedrigen fünfstelligen Bereich. Für unseren Mandanten wäre das riskant gewesen, weil die langfristigen Folgen für Ausbildung, Beruf und Erwerbsfähigkeit noch nicht absehbar waren.
Gerade bei jungen Unfallopfern können neurologische Schäden erst mit zeitlichem Abstand deutlich werden.
Unsere Strategie
Wir rieten von einer vorschnellen Einigung ab und veranlassten neurologische und neuropsychologische Gutachten. Diese bestätigten den Zusammenhang zwischen Unfall und kognitiven Einschränkungen.
Zusätzlich wurde ein spezialisiertes Reha-Management eingebunden. Weil die künftigen Schäden noch nicht sicher beziffert werden konnten, erreichten wir zunächst ein umfassendes Feststellungsurteil gegen die Versicherung. Damit war rechtsverbindlich geklärt, dass sie auch für zukünftige materielle Schäden aus dem Unfall einstehen muss.
Das Ergebnis
Später zeigte sich, dass unser Mandant dauerhaft nur eingeschränkt erwerbsfähig sein wird. Auf Grundlage der gesicherten Haftung konnten wir eine lebenslange monatliche Erwerbsschadensrente und ein angemessenes Schmerzensgeld durchsetzen.
Einordnung
Der Fall zeigt, wie riskant vorschnelle Vergleiche nach Kopfverletzungen sein können. Entscheidend ist nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld, sondern auch die Absicherung künftiger Schäden, insbesondere bei Ausbildung, Beruf und Erwerbsfähigkeit.
Erfahrungen unserer Mandantinnen & Mandanten
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