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Referenzen

Echte Fälle, echte Erfolge

Seit vielen Jahren vertreten wir Menschen, deren Leben durch schwere Unfälle oder gravierende Behandlungsfehler plötzlich auf den Kopf gestellt wurde. Unsere Erfolge sind mehr als juristische Ergebnisse – sie bedeuten finanzielle Sicherheit, Entlastung und neue Perspektiven für unsere Mandantinnen und Mandanten.

Ob durch außergerichtliche Einigungen oder vor Gericht: Wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass unsere Mandantinnen und Mandanten die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Hier geben wir Ihnen einen Einblick in wegweisende Fälle, die zeigen, was möglich ist.

Mann und Frau beugen sich über einen Besprechungstisch und schauen gemeinsam auf ein Tablet.

Jeder Fall ist einzigartig – jeder Erfolg zählt

Die folgenden Fälle stehen stellvertretend für viele Schicksale, die uns anvertraut wurden. Sie zeigen nicht nur die Herausforderungen, vor denen unsere Mandantinnen und Mandanten standen, sondern auch, wie wir für ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gekämpft haben. Vielleicht finden Sie sich in einem dieser Fälle wieder – und genau dann sind wir für Sie da.

Der Fall

Bei der Geburt unserer kleinen Mandantin kam es zu gravierenden Versäumnissen seitens des behandelnden Krankenhauspersonals. Obwohl das CTG bereits früh alarmierende Werte zeigte, die auf eine drohende Sauerstoffunterversorgung des Kindes hindeuteten, wurde nicht sofort reagiert. Ein dringend erforderlicher Kaiserschnitt unterblieb – stattdessen wurde die vaginale Geburt über zwei Stunden weitergeführt.

Die Mandantin erlitt eine schwere Hirnschädigung (hypoxisch-ischämische Enzephalopathie) sowie spastische Lähmungen. Hinzu kam, dass kein erfahrener Kinderarzt rechtzeitig anwesend war, um eine optimale Erstversorgung sicherzustellen. Die gesundheitlichen Schäden hätten mit einer rechtzeitigen medizinischen Intervention erheblich gemildert oder sogar verhindert werden können.

 Unser Vorgehen

Nach eingehender Prüfung der Geburtsakte und der Einholung von Sachverständigengutachten konnten wir grobe Behandlungsfehler nachweisen. Trotz unserer Bemühungen kam es zu keiner außergerichtlichen Einigung mit der Klinik. Daher reichten wir Klage gegen das Krankenhaus und die verantwortlichen Behandler ein.

Das Gericht bestätigte unsere Auffassung: Das Krankenhaus und die verantwortliche Stationsärztin haben grob fehlerhaft gehandelt. Die Missachtung der kritischen CTG-Werte und das Unterlassen eines Kaiserschnitts wurden als schwerwiegende Pflichtverletzungen eingestuft.

Das Ergebnis

Das Gericht verurteilte die Klinik zur Zahlung eines mittleren sechsstelligen Schmerzensgeldes, einer monatlichen Rente sowie zur Übernahme sämtlicher zukünftiger Kosten – darunter Pflege, Therapien und der Umbau eines behindertengerechten Wohnumfelds.

 Fazit: Dieser Fall zeigt, wie folgenschwer Behandlungsfehler in der Geburtshilfe sein können. Die betroffene Familie stand plötzlich vor einer enormen Belastung – emotional, organisatorisch und finanziell. Durch unsere erfolgreiche Schadensersatzklage konnte zumindest die wirtschaftliche Absicherung gewährleistet werden.

Der Fall

Unser Mandant wurde mit Verdacht auf Schlaganfall durch den Rettungsdienst in das Krankenhaus verbracht. Das rechtzeitig erstellte CT (innerhalb von 25 Minuten) erbrachte den Ausschluss einer Blutung. Dennoch wurde mit der Therapie (1. Sogenannte Lysetherapie zur Auflösung des Blutgerinsels, also des Thrombus und 2. sogenannte Thrombektomie zur mechanischen Bergung des Thrombus) gewartet, bis das Zeitfenster dafür geschlossen war und der Eingetretenen Dauerschaden therapieresistent war. Auch die erst um Tage verspätete Verlegung in die Uniklinik konnte deshalb den Schaden nur noch Minimal reduzieren.

Unser Vorgehen

Nach kostenloser Begutachtung über die Krankenkasse war die Versicherung bereit, den Fall ohne Prozess zu regulieren (Ergebnis 700.000 €), so dass unserem Mandanten ein jahrelanger Rechtsstreit erspart werden konnte.

Fazit: Ein hohes Ziel sollte die Prozessvermeidung sein. Erst wenn dies nicht möglich ist, müssen die Ansprüche prozessual durchgesetzt werden.

Erstrittener Schadensersatz

700 Tsd.

Der Fall

Bei einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Traktor wurde ein Motorradfahrer schwer verletzt. Die Folgen waren ein Polytrauma mit zahlreichen Frakturen, inneren Verletzungen und dauerhaften Beeinträchtigungen. Hinzu kamen chronische Schmerzen, kognitive Einschränkungen, eine ausgeprägte Gehbehinderung und psychische Belastungen. Der selbstständige Unternehmer konnte seinen Beruf nur noch stark eingeschränkt ausüben.

Unser Vorgehen

Von Beginn an verfolgten wir das Ziel einer abschließenden Gesamtlösung durch Kapitalisierung und Dynamisierung aller Ansprüche. Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten, erhoben wir Klage.

Im Verfahren setzten wir eine umfassende Beweisführung durch: Wir führten medizinische Gutachten, wirtschaftliche Analysen zum Verdienstausfall eines Selbstständigen sowie eine detaillierte Darstellung des Haushaltsführungsschadens und der zukünftigen Einschränkungen durch.

Trotz der Verzögerungstaktiken der Gegenseite führten wir das Verfahren konsequent und strategisch über mehrere Instanzen der Beweisaufnahme hinweg.

Das Ergebnis

Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs haben wir eine Gesamtabfindung in Höhe von 1.416.000 Euro erzielt. Damit sind sämtliche Ansprüche, einschließlich zukünftiger Schäden und Rentenansprüche, abschließend geregelt. Der Mandant verfügt nun über eine langfristig tragfähige finanzielle Absicherung und kann seine Zukunft ohne weitere Auseinandersetzungen mit der Versicherung planen.

Erstrittener Schadensersatz

1,5 Mio.

Der Fall

Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant eine Notaufnahme auf. Die behandelnden Ärzte übersahen eine Wirbelfraktur, obwohl bereits erste Hinweise darauf erkennbar waren. Eine dringend gebotene weiterführende Diagnostik unterblieb, sodass er ohne adäquate Behandlung nach Hause geschickt wurde.

Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, begab er sich erneut in ärztliche Behandlung. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die richtige Diagnose zunächst nicht gestellt. Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung, die die Fraktur und eine Myelonkompression offenbarte. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden jedoch bereits eingetreten – mit bleibenden Folgen für seine Mobilität, seine Selbstständigkeit und sein gesamtes Leben.

 Unser Vorgehen

Trotz intensiver außergerichtlicher Bemühungen war die Klinik nicht zu einer Einigung bereit. Daher entschieden wir uns, für unseren Mandanten Klage zu erheben. Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Gutachten eingeholt – mit einem eindeutigen Ergebnis: Der Behandlungsfehler war klar nachweisbar und ursächlich für die gesundheitlichen Schäden unseres Mandanten.

Auf dieserBasis sah sich die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses gezwungen, Vergleichsgespräche aufzunehmen.

Mehr als nur Haftungsrecht: Warum interdisziplinäre Expertise entscheidend ist

In Fällen wie diesem geht es nicht nur um die klassische Arzthaftung. Wer einen Behandlungsfehler erlitten hat, sieht sich oft mit einer Vielzahl rechtlicher und finanzieller Fragen konfrontiert:

  • Wie lässt sich die ärztliche Verantwortung juristisch nachweisen?

  • Welche finanziellen Einbußen entstehen durch die dauerhafte Einschränkung?

  • Welche Versicherungen müssen leisten – und wie lässt sich verhindern, dass sie Zahlungen verweigern?

 Unser Team aus Medizinrechtlern und Experten für Versicherungsrecht arbeitet in solchen Fällen eng zusammen. Während wir vor Gericht die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser durchgesetzt haben, sorgten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel dafür, dass die private Unfallversicherung des Mandanten die ihm zustehende Leistung auszahlt.

Fazit: Dieser Fall zeigt, dass die Durchsetzung von Patientenrechten oft über das klassische Haftungsrecht hinausgeht. Gerade bei schweren Gesundheitsschäden müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um eine angemessene Entschädigung zu erreichen.

Erstrittener Schadensersatz

500 Tsd.

Der Fall
Unser Mandant, der als Fahrer eines Rennrads unterwegs war, wurde schwer verletzt, als er von einem entgegenkommenden Fahrzeug erfasst wurde. Die Haftung dem Grunde nach stand frühzeitig fest.

Trotz erheblicher und bezifferter Folgeschäden zahlte die gegnerische Haftpflichtversicherung über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren lediglich einen Vorschuss in Höhe von 21.500 Euro.

Das gesamte Leben unseres Mandanten, insbesondere seine berufliche Tätigkeit, wurde durch das Unfallereignis nachhaltig zerstört. Nach Abschluss des Rechtsstreits trat er in den Ruhestand.

Unser Vorgehen
Unser Ziel war es, die erheblichen Schadenspositionen konsequent durchzusetzen und die unzureichende Regulierung durch die Versicherung nicht hinzunehmen.

Wir erhoben Klage vor dem Landgericht Frankfurt und machten Ansprüche in Höhe von über 400.000 Euro geltend. Grundlage hierfür war eine umfassende Aufarbeitung sämtlicher Schadensfolgen, insbesondere auch der langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen.

Im Verfahren wurden Sachverständigengutachten eingeholt, die unseren Vortrag vollständig bestätigten.

Das Ergebnis
Das Landgericht gab der Klage statt. Der Mandant erhielt ein erhebliches Schmerzensgeld.

Zusätzlich wurden zahlreiche weitere Schadenspositionen zugesprochen, darunter der Haushaltsführungsschaden für die Vergangenheit sowie eine vierteljährliche Rentenzahlung für die Zukunft.

Darüber hinaus erhielt der Mandant Ersatz für seinen Verdienstausfall einschließlich des Unterschiedsbetrags zu seinem hypothetischen Nettoeinkommen. Auch der Verlust aus dem Zeitwertkonto, Nachteile im Zusammenhang mit einem Firmenwagen, Kreditkosten aufgrund unfallbedingter finanzieller Engpässe sowie Schäden aus der betrieblichen Altersversorgung wurden ihm zugesprochen.

Hervorzuheben ist, dass das Gericht der Versicherung eine unangemessen verzögerte Schadenregulierung vorwarf und einen Zuschlag von 25 Prozent auf das Schmerzensgeld gewährte. Die über Jahre hinweg geleisteten minimalen Vorschusszahlungen wurden ausdrücklich als unzureichend kritisiert.

Die Gegenseite legte keine Berufung ein.

Fazit
Dieser Fall macht deutlich, dass selbst bei eindeutiger Haftung erhebliche Ansprüche über Jahre hinweg nicht angemessen reguliert werden.

Erst durch die konsequente gerichtliche Durchsetzung konnten mehrere 100.000 Euro realisiert werden. Gleichzeitig macht die Entscheidung deutlich, dass sich ein verzögerndes Regulierungsverhalten für Versicherungen auch rechtlich nachteilig auswirken kann.

Der Fall

Unser Mandant, ein leidenschaftlicher Motorradfahrer, wurde unverschuldet in einen schweren Unfall verwickelt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer nahm ihm die Vorfahrt, wodurch es zur Kollision kam. Die Folgen waren dramatisch: Aufgrund der Wucht des Aufpralls wurde sein Fuß noch während des Unfalles amputiert. Nach dem Unfall konnte er nur noch den Stumpf seines Beins hochhalten, um diesen vor Verunreinigungen zu schützen – eine lebensverändernde Situation.

Die gegnerische Versicherung versuchte, die Schadensersatzansprüche unseres Mandanten erheblich zu kürzen. Sie argumentierte, dass er keine speziellen Motorradschuhe getragen habe und ihm daher ein erhebliches Mitverschulden anzulasten sei. Diese Behauptung hätte erhebliche finanzielle Folgen für unseren Mandanten gehabt.

Unser Vorgehen
Unser Team setzte sich mit Nachdruck für eine juristische und objektive Klärung der Sachlage ein. Zum einen hat er gegen keine gesetzlichen Schutzvorschriften verstoßen, da es keine Verpflichtung gibt, Motorradstiefel zu tragen- anders bei der Helmpflicht. Durch medizinische und biomechanische Gutachten konnten wir zudem nachweisen, dass selbst das Tragen von speziellen Motorradstiefeln die Amputation nicht verhindert hätte. Damit war die Argumentation der Versicherung widerlegt.

Das Ergebnis

Unserem Mandanten konnte der ihm zustehende Schadensersatz in Höhe von 596.593,56€  zugesprochen werden.

Neben der finanziellen Absicherung stand für uns auch die langfristige Perspektive unseres Mandanten im Fokus. Durch enge Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rehabilitationsdienst konnten wir eine Umschulung ermöglichen, die ihm eine neue berufliche Zukunft eröffnete. Heute steht er wieder fest im Leben – trotz des schweren Schicksalsschlags.

Fazit: Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine konsequente rechtliche Vertretung bei schweren Unfallfolgen ist. Dank unserer Expertise konnte unser Mandant nicht nur seine berechtigten Ansprüche durchsetzen, sondern erhielt auch die Unterstützung, die er für seinen Neustart benötigte. Wenn auch Sie in eine vergleichbare Situation geraten, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Durchsetzungskraft zur Seite.

 

Erstrittener Schadensersatz

597 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant, ein heute etwa 50-jähriger Mann, erlitt vor rund  30 Jahren einen schweren Motorradunfall, den er selbst verschuldete. Infolge des Unfalls war er vom Hals an querschnittgelähmt (Tetraplegie) und auf eine intensive Betreuung angewiesen. Trotz juristischer Vertretung durch eine vorherige Anwälte blieben zentrale Schadenspositionen unberücksichtigt oder unvollständig geltend gemacht. Dies führte dazu, dass der Mandant sowie seine pflegende Mutter über Jahrzehnte hinweg mit erheblichen finanziellen Einbußen leben mussten.

Probleme in der bisherigen Rechtsvertretung:

  1. Das gezahlte Schmerzensgeld belief sich auf lediglich 150.000 €, obwohl selbst vor 30 Jahren mindestens das Doppelte gerechtfertigt gewesen wäre.

  2. Wesentliche Schadensersatzansprüche, wie der Haushaltsführungsschaden, wurden gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

  3. Die Mutter des Mandanten hatte unmittelbar nach dem Unfall ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben, um eine 24/7-Pflege sicherzustellen. Statt einer angemessenen Entlohnung orientierte sich die damalige Vereinbarung lediglich an ihrem früheren Nettoeinkommen, was bei Weitem nicht dem tätsächlichen Pflegeaufwand entsprach.

  4. Die jahrelange Fehlberatung führte dazu, dass die Familie erhebliche finanzielle Mittel nicht erhielt und ein Teil der Ansprüche zwischenzeitlich verjährte.

Unser Vorgehen

Nachdem der Mandant sich an uns wandte, analysierten wir den Fall umfassend und stellten fest, dass erhebliche Nachforderungen möglich waren. Unser Vorgehen umfasste:

  • Eine vollständige Neuberechnung des Schmerzensgeldes und der Schadensersatzansprüche.

  • Die Geltendmachung des nicht berücksichtigten Haushaltsführungsschadens.

  • Die Anpassung der Pflegeentschädigung unter Berücksichtigung des tätsächlichen Aufwands.

  • Eine Rückforderung der durch die vorherige Fehlberatung entstandenen finanziellen Nachteile.

Das Ergebnis

Durch unsere juristische Expertise konnten wir eine erhebliche Nachzahlung sowie eine angemessene Neuregelung der künftigen Ansprüche erzielen:

  • Erhöhung des Schmerzensgeldes auf insgesamt 500.000 €.

  • Nachzahlungen und Neuberechnungen führten zu einer Gesamtentschädigung von 1,2 Millionen € und einer monatlichen Rentenzahlung für den Pflegemehrbedarf von 6000 € netto.

  • Parallel dazu verfolgen wir weiterhin Ansprüche gegen die frühere Rechtsvertretung des Mandanten.

Fazit: Dieser Fall zeigt, wie entscheidend eine fachkundige anwaltliche Vertretung für schwerstgeschädigte Mandanten ist. Unsere spezialisierte Expertise im Bereich der Querschnittlähmung ermöglichte es, jahrzehntelange Fehlberatungen zu korrigieren und die finanzielle Grundlage für eine bessere Zukunft unseres Mandanten zu schaffen.

Erstrittener Schadensersatz

1,2 Mio.

Der Fall

Durch einen schweren Verkehrsunfall erlitt unser junger Mandant – zum Unfallzeitpunkt noch Schüler – eine erhebliche Hirnschädigung mit kognitiven Einschränkungen, spastischen Lähmungen, Hemiparese und Blickfeldeinschränkungen. Das daraus resultierende Schädel-Hirn-Trauma führte zu einer bleibenden, gravierenden Beeinträchtigung. Seitdem ist er auf Betreuung und Unterstützung angewiesen. Diese Situation stellt nicht nur die betroffene Person, sondern auch ihr soziales Umfeld vor immense emotionale, organisatorische und finanzielle Herausforderungen.

Leider fand der Mandant erst mehrere Jahre nach dem Unfall den Weg zu uns, so dass wir die rechtliche Situation erst einmal aufarbeiten und die durch den vorbefassten Rechtsanwalt versäumten Ansprüche nachbeziffern mussten.

Unser Vorgehen

Wir haben hierbei, den gesamten Schaden – einschließlich der zukünftigen Pflegebedarfe und des Erwerbsschadens – umfassend ermittelt. Um die Schadenhöhe präzise zu ermitteln spielten Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle. Nach der sorgfältigen Analyse des Falles wurden zunächst alle relevanten Gutachten eingeholt. Auf Basis dieser Unterlagen erfolgte eine detaillierte Berechnung des Schadens, wobei auch bestehende Sozialleistungen wie Unfallrente und Pflegegeld berücksichtigt werden mussten. Diese zukunftsgerichtete Kalkulation ermöglichte es, den langfristigen wirtschaftlichen Bedarf des Mandanten exakt zu bestimmen.

Im weiteren Verlauf führten wir außergerichtliche herausfordernde Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung . Trotz mehrfacher Verjährungsverzichte seitens der Versicherung wurden immer wieder einzelne Schadenspositionen mit Verjährungseinwänden konfrontiert, die letztendlich zu Gunsten unseres Mandanten geklärt werden konnten. So gelang es uns schließlich, eine umfassende und nachhaltige Einigung zu erzielen, die die zukünftige Versorgung des Mandanten sicherstellt und eventuelle Zukunftsrisiken vor der Verjährung absichert.

Fazit: Der vorliegende Fall verdeutlicht, wie gravierend die Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas sein können. Während die betroffene Familie plötzlich mit enormen Herausforderungen konfrontiert wurde, konnte unsere zielgerichtete und fundierte Herangehensweise dazu beitragen, die wirtschaftliche Zukunft des Mandanten abzusichern. Mit Engagement und juristischer Präzision haben wir eine Lösung gefunden, die weit über die reine Schadensregulierung hinausgeht – sie sichert das Leben auch langfristig.

Stimmen, die zählen

Erfahrungen unserer Mandantinnen & Mandanten

Ich möchte mich bei Herrn Oehlschläger recht herzlich bedanken für seinen überdurchschnittlichen Einsatz in meinem Prozess. Außerhalb und im Gerichtssaal hat er seine Fachkompetenz bewiesen und meinem Streitfall mit bestmöglichem Ausgang zu meinen Gunsten abgewickelt.“

Ein Mandant von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht

„Ich möchte mich ausdrücklich und sehr herzlich bei Ihnen für den sehr guten rechtlichen Beistand und bei dem mitwirkenden Team für die sehr gute Betreuung bedanken. Auch das Ergebnis zeigt, dass Ihre vorangegangene Beratung exzellent war. Vielen Dank auch dafür! Ihre Sozietät kann ich uneingeschränkt und mit den besten Worten weiterempfehlen.“

Ein Mandant von Rechtsanwalt Paul-Albert-Schullerus
Fachanwalt für Sozialrecht, Mediator

„Ich habe das erste Mal bei einem Anwalt das Gefühl, dass er bzw. sie für mich und mein Recht kämpft. Vor allem das Bemühen, einen Fall der schon seit 11 Jahren läuft, schnell und effizient zu einem Abschluss zu bringen ist mir sehr wichtig.“

Ein Mandant von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

Ich möchte mich recht herzlich für die angenehme Unterstützung und Durchsetzung meiner Forderung bedanken. Durch die WEB-Akte und die hinterlegten Informationen war ich jederzeit gut unterrichtet und hatte immer den Stand der Angelegenheit aktuell zur Einsicht vorliegen. Nochmals herzlichen Dank und alles Gute für die weitere Zukunft..“

Eine Mandantin von Rechtsanwältin & Partnerin Melanie Mathis
Fachanwältin für Verkehrsrecht

„Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

"Ich möchte ich mich, auch im Namen meiner Frau, für all die Hilfe und die Bemühungen in den letzten 5 Jahren bei Ihnen und Ihrem Team recht herzlich bedanken. Ich glaube das ich manchmal ein nicht ganz einfacher Mandant war. Trotzdem haben Sie uns immer in den ganzen Jahren das Gefühl gegeben, bei Ihnen in den richtigen Händen zu sein."

Ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
Fachanwältin für Medizinrecht

"Nach einem unverschuldeten Autounfall im Jahr 2008 bin ich dauerhaft arbeitsunfähig und schwerbehindert. Nach vielen Jahren enttäuschender Erfahrungen mit einer früheren Kanzlei bin ich zu Quirmbach & Partner gewechselt. Herr Rechtsanwalt Gfrörer hat meinen Fall übernommen und innerhalb von zwei Jahren zu einem sehr guten Abschluss gebracht. Heute kann ich wieder deutlich beruhigter in die Zukunft blicken, was meine finanzielle Absicherung angeht. Vielen herzlichen Dank an Herrn RA Gfrörer und das gesamte Team."

Marc M., ein Mandant von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

"Ich bin sehr froh, dass ihre Kanzlei mich vertritt. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Anwalt alles so schnell und toll erledigt. … Sie und ihr Team sind einfach Spitze

Ein Mandant von Rechtsanwalt Mathias Holl LL.M. (Versicherungsrecht)
Fachanwalt für Verkehrsrecht

„Ich möchte mich auf diesem Wege nochmals ausdrücklich und auch im Namen meiner Freundin herzlich für Ihre äußerst kompetente und orientierungsgebende Unterstützung bedanken. Gerne werde ich Ihre Kanzlei auch weiterempfehlen, da sie anders als andere Kanzleien keine sofortige Kostennote erstellen.“

Ein Mandant von Rechtsanwältin Michaela Fischer
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

Hallo Herr Gfrörer… Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Arbeit, Zeit und Mühe, die Sie und Frau Herrmann in die Bearbeitung meines Falls gesteckt haben. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden, aber auch der Prozess und die Beratung war sehr gut und ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.

Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

"Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Ihre sehr gute Unterstützung und Beratung sowie für Ihren Einsatz  vor Gericht und die gute Zusammenarbeit. Und ich und meine Familie sind sehr froh und zufrieden das wir damit abschließen können nach 10 Jahren  Schriftverkehr und Hoffen und Bangen."

Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht,
Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn

"Ich möchte mich bei Herrn Oehlschläger recht herzlich bedanken für seinen überdurchschnittlichen Einsatz in meinem Prozess. Außerhalb und im Gerichtssaal hat er seine Fachkompetenz bewiesen und meinem Streitfall mit bestmöglichem Ausgang zu meinen Gunsten abgewickelt. Zudem möchte ich mich auch vom Team der Kanzlei Quirmbach & Partner recht herzlich bedanken.“

Ein Mandant von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht

"Vielen Dank für die Betreuung während dieses Rechtsstreites. Ich habe mich bei Ihrer Kanzlei sehr gut aufgehoben gefühlt und die Web Akte war hervorragend. Ich hoffe ich werde sie nicht mehr in Anspruch nehmen müssen, aber ich werde ihre Kanzlei weiterempfehlen."

Ein Mandant von Rechtsanwalt Martin Quirmbach

"Sehr geehrte Frau RA Fischer und wertes Team der Kanzlei Quirmbach & Partner, ich möchte mich für die außergewöhnlich gute und professionelle Arbeit bedanken, die Sie in meinem Fall in den letzten anderthalb Jahren geleistet haben. Mit dem erzielten Ergebnis hatte ich nicht gerechnet. Das kann mir meine Gesundheit zwar nicht zurückgeben, schafft aber eine gewisse Sicherheit für die Zukunft. Besonders beindruckt hat mich die systematische Vorgehensweise, basierend auf einer treffsicheren Strategie, welche auf entsprechend vorhandenen Erfahrungen beruht.“

Matthias Roch, ein Mandant von Rechtsanwältin Michaela Fischer
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

„An dieser Stelle möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Für mich war es eine große Entlastung, die für einen Laien schwierige Materie in kompetenten Händen zu wissen. Die sachliche, unaufgeregte Kommunikation vermittelte Sicherheit und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Das System der Webakte habe ich neu kennengelernt und finde es sehr gut. Aller Schriftverkehr ist archiviert und gut wiederzufinden. Für Jasmin wünsche ich mir von Ihnen eine gute Vereinbarung mit dem Versicherer, damit die unfallbedingten Einschränkungen zumindest finanziell aufgefangen werden können.“

Ein Mandant von Rechtsanwältin& Partnerin Melanie Mathis
Fachanwältin für Verkehrsrecht

"Unser Sohn hatte einen unverschuldeten Rollerunfall, bei dem ihm die Vorfahrt genommen wurde und er einen Oberschenkelschaftbruch erlitt. Wir haben Quirmbach & Partner mit der Regulierung des Unfalls beauftragt und wurden von Frau Rechtsanwältin Wunder hervorragend betreut. Die Kommunikation lief jederzeit schnell und unkompliziert – über die Web-Akte, telefonisch und auch persönlich. Wir können Quirmbach & Partner, insbesondere Frau Rechtsanwältin Wunder, uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanken uns herzlich für die kompetente Unterstützung."

Familie Q., Mandanten von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

„Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre großartige Arbeit, die einen langen Weg zum Ziel geführt hat. Wir sind froh, dieses schwierige Kapitel, zumindest was den ‚Entschädigungsaspekt‘ betrifft, nun schließen zu können und werden das Leben zwar ohne Augenlicht, doch durchaus mit Visionen weiter gestalten.“

Ein Mandant von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

„Die Ärzte haben mir zwei Jahre erzählt, dass ich mir meine Schmerzen nur einbilde. Durch den Vergleich wurde nun doch zugegeben, dass die Ärzte Fehler gemacht haben. Das war mir sehr wichtig. Die Entschädigung … hilft uns, das Haus, das wir uns über Jahrzehnte gebaut haben, behindertengerecht umzubauen. Dafür vielen, vielen Dank. Wir würden immer wieder Ihre Kanzlei aufsuche und auch weiterempfehlen.“

Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

„Letzten Sommer fühlte sich meine Frau schlecht. Schwindel und kurzzeitige … Parese der rechten Hand. Sie hatte Schwierigkeiten, schwerere Gegenstände zu halten und hatte sehr leichte Sprachprobleme. Dies waren Symptome eines möglichen Schlaganfalls. Leider hat der Neurologe … diese Symptome vernachlässigt. Nach einem Monat hatte meine Frau einen Schlaganfall. Herr Malte Oehlschläger hat sich um unseren Fall gekümmert. Aufgrund des umfangreichen Wissens und Engagements von Herrn Oehlschläger haben wir kürzlich eine Vergütung erhalten. Wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Ohne Ihre Hilfe wäre eine Entschädigung nicht möglich.“

E. und M.B., Mandanten von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht

"Nach fast neun Jahren ist die Entschädigung endlich ausgezahlt – und das verdanken wir allein Quirmbach & Partner. Sie haben für uns ein deutlich besseres Ergebnis erreicht, als wir jemals erwartet hätten. Neben der nun gesicherten finanziellen Zukunft ist vor allem die enorme Belastung durch den jahrelangen Streit mit der Versicherung von uns abgefallen. Wir können endlich abschließen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hartnäckigkeit, Ihre Kompetenz und die klare, zuversichtliche Begleitung durch das gesamte Verfahren. Unsere anfänglichen Zweifel an einer 'Internetkanzlei' haben sich als völlig unbegründet erwiesen."

Ch.R.+J.K, Mandanten von Rechtsanwalt Martin Quirmbach

"Dass Personengroßschäden Ihr Spezialgebiet sind, hatte ich übersehen. Daher bin ich ganz froh, bei Ihnen nicht an der richtigen Adresse zu sein. :-) Ich möchte Ihnen trotzdem ganz herzlich für die äußerst detaillierten und hilfreichen Ausführungen danken und bedaure doch ein wenig, nicht durch Sie vertreten werden zu können."

Kerstin K., eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

"Die Zahlung ist mittlerweile bei mir eingetroffen und damit sind nun alle offenen Vorgänge abgeschlossen. Sollten in Zukunft noch irgendwelche Probleme mit dem BGV auftreten werde ich mich wieder vertrauensvoll an Sie wenden. In diesem Sinne bedanke ich mich hiermit noch einmal recht herzlich bei Ihnen, und auch dem ganzen Team der Kanzlei Quirmbach & Partner, für die hervorragende Unterstützung bei meinen Belangen gegenüber des BGVs.“

Eine Mandantin von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

"Ich habe in den letzten Jahren mit einigen Anwälten seines Fachs gearbeitet und dachte, es gäbe keine guten Anwälte mehr. Herr Rüdiger hat mich aber vom Gegenteil überzeugt. Fachlich und menschlich top! Er prüft seine Fälle umsichtig, gibt realistische Einschätzungen. Bei ihm hat man nicht das Gefühl irgendein Fall von vielen zu sein. Er weiß, wovon er spricht und nimmt sich ausreichend Zeit. Er sagt, was geht, aber eben auch, was nicht geht.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"

Eine Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn

"Mach anderthalb Jahren wurde unser Fall von Ihnen mit Erfolg abgeschlossen. Das war für uns eine Zeit voll mit körperlichen und psychischen Belastungen im Zusammenhang mit dem Schaden und Wut darüber, dass der vermeidbar gewesen wäre. Das in Aussicht gestellte Schmerzensgeld wurde durch Ihre Fachkenntnisse mit außerordentlicher Gründlichkeit schnell erreicht. Dafür möchten wir Ihnen an dieser Stelle unseren besten Dank aussprechen!"

H.-D. und E.K., Mandanten von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

"Herr Rüdiger ist der beste Anwalt, dem ich in diesem Bereich bisher begegnet bin. Er setzt sich mit außergewöhnlichem Engagement für seine Mandanten ein und kommuniziert dabei offen und ehrlich, auch wenn rechtliche Grenzen erreicht sind. Besonders hervorheben möchte ich seine fachliche Kompetenz und seine Empathie – gerade bei Behandlungsfehlern ein entscheidender Faktor. Die Beratung war jederzeit fundiert, menschlich und unkompliziert, Rückfragen wurden stets schnell geklärt. Sollte ich noch einmal anwaltliche Unterstützung in diesem Bereich benötigen, werde ich mich definitiv wieder an Herrn Rüdiger wenden."

Kathrin S., eine Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn

"Ich wollte mich nochmals recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Nach langem Ringen ist es ja nun zu einem positiven Ergebnis gekommen. Bin nun sehr dankbar und froh, Ihre Kanzlei gewählt zu haben, besonders herzlichen Dank an Rechtsanwältin Frau Ines Gläser, super freundlich und kompetent. In diesem Sinne verbleibe ich mit einem herzlichem Dankeschön an alle restlichen Mitarbeiter."

J. H., ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
Fachanwältin für Medizinrecht

"Ich möchte mich recht herzlich für die angenehme Unterstützung und Durchsetzung meiner Forderung bedanken. Durch die WEB-Akte und die hinterlegten Informationen war ich jederzeit gut unterrichtet und hatte immer den Stand der Angelegenheit aktuell zur Einsicht vorliegen. Nochmals herzlichen Dank und alles Gute für die weitere Zukunft.“

Ein Mandant von Rechtsanwältin & Partnerin Melanie Mathis
Fachanwältin für Verkehrsrecht

„Lieber Herr Gfrörer, ich möchte mich von Herzen bei Ihnen bedanken!!! Dass es in dieser komplexen und emotional belastenden Angelegenheit nun zu einer Einigung über die Zahlung von 100.000 € gekommen ist, erfüllt mich mit großer Erleichterung – und auch mit tiefem Respekt dafür, was Sie möglich gemacht haben mit Ihrer Arbeit. Ohne Ihr Vertrauen, Ihre Geduld und Ihr beharrliches Engagement wäre das so nicht passiert. Ich empfinde tiefe Dankbarkeit für Ihre Arbeit. Danke, dass Sie an meiner Seite waren.“

Jennifer B., eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

"Sehr kompetentes Anwaltsbüro. Frau RA Fischer hat mich sehr gut vertreten und meine Unfallansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen können. Die die Kommunikation mit der WebAkte habe ich als sehr positiv empfunden. Vielen Dank."

Ein Mandant von Rechtsanwältin Michaela Fischer
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

"Wir möchten uns ganz herzlich bei Frau Fischer für ihre hervorragende Arbeit, ihr großes Engagement und ihre Empathie bedanken. Ihre fachliche Kompetenz, ihr strukturiertes Vorgehen und ihr Verständnis für unsere schwierige Situation haben uns sehr geholfen und viel bedeutet. Es war für uns sehr beruhigend zu wissen, dass wir uns jederzeit auf sie verlassen konnten. Vielen Dank auch an Frau Himalaya und das gesamte Team. Wir empfehlen Sie uneingeschränkt weiter."

Familie K., Mandanten von Rechtsanwältin Michaela Fischer
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

"Nach 32 Jahren, drei Anwälten und unzähligen Rückschlägen hat Quirmbach & Partner meinen Fall endlich erfolgreich zum Abschluss gebracht – und mir dabei jederzeit Sicherheit gegeben."

Ein Mandant von Rechtsanwältin & Partnerin Melanie Mathis
Fachanwältin für Verkehrsrecht

"Ich möchte Ihnen für Ihren engagierten und verlässlichen Einsatz in meinem Verfahren danken. Nach dem schweren Unfall und dem sehr langen, für mich körperlich wie auch emotional belastenden Weg war es für mich von großer Bedeutung, mit Ihnen eine Anwältin an meiner Seite zu haben, der ich vertrauen konnte. Dass sich die Angelegenheit nun einem guten Abschluss nähert, bedeutet mir sehr viel. Dies verdanke ich in hohem Maße Ihrer fachlichen Kompetenz, Ihrer Klarheit und Ihrem persönlichen Einsatz, den ich jederzeit sehr geschätzt habe. …Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld in dieser für mich schwierigen Zeit."

Eine Mandantin von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

    Ausgezeichnete Expertise

    Mehrfach prämiert im Medizinrecht

    Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 9. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 01/2026

    Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner 2026 zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.

    Auszeichnung des Magazins stern: Quirmbach & Partner gehört zu den besten Anwaltskanzleien im Bereich Medizinrecht für Patienten

    Im Jahr 2025 wurde Quirmbach & Partner bereits zum dritten Mal in Folge vom Magazin stern als eine der besten Kanzleien Deutschlands im Medizinrecht ausgezeichnet. Wir sind stolz darauf, Menschen in schwierigen Zeiten mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen.

    In guten Händen – für Ihr gutes Recht

    Kostenlose Ersteinschätzung

    In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie wir Sie konkret unterstützen können. Ganz ohne Risiko für Sie

    Bundesweit für Sie im Einsatz

    Ganz gleich, wo Sie wohnen: Unsere Anwälte sind bundesweit für Sie da, kümmern sich persönlich um Ihren Fall und setzen sich engagiert für Ihr Recht ein.

    Über 40 Jahre Erfahrung

    Seit mehr als vierzig Jahren stehen wir Betroffenen mit all unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite – als Ihr verlässlicher Partner.

    Spezialisiert auf schwere Personenschäden

    Wir vertreten Menschen, deren Leben durch einen schweren Unfall oder einen Behandlungsfehler aus der Bahn geraten ist – mit Erfahrung, juristischer Expertise und echtem Engagement. Menschlich. Klar. Kämpferisch.