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Referenzen

Echte Fälle, echte Erfolge

Seit vielen Jahren vertreten wir Menschen, deren Leben durch schwere Unfälle oder gravierende Behandlungsfehler plötzlich auf den Kopf gestellt wurde. Unsere Erfolge sind mehr als juristische Ergebnisse – sie bedeuten finanzielle Sicherheit, Entlastung und neue Perspektiven für unsere Mandantinnen und Mandanten.

Ob durch außergerichtliche Einigungen oder vor Gericht: Wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass unsere Mandantinnen und Mandanten die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Hier geben wir Ihnen einen Einblick in wegweisende Fälle, die zeigen, was möglich ist.

Mann und Frau beugen sich über einen Besprechungstisch und schauen gemeinsam auf ein Tablet.

Jeder Fall ist einzigartig – jeder Erfolg zählt

Die folgenden Fälle stehen stellvertretend für viele Schicksale, die uns anvertraut wurden. Sie zeigen nicht nur die Herausforderungen, vor denen unsere Mandantinnen und Mandanten standen, sondern auch, wie wir für ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gekämpft haben. Vielleicht finden Sie sich in einem dieser Fälle wieder – und genau dann sind wir für Sie da.

Der Fall

Bei der Geburt unserer Mandantin zeigten die CTG-Aufzeichnungen frühzeitig auffällige Werte, die auf eine kritische Sauerstoffunterversorgung des Kindes hindeuteten. In einer solchen Situation muss das geburtshilfliche Team schnell prüfen, ob eine sofortige Entbindung durch Kaiserschnitt erforderlich ist.

Nach den späteren medizinischen Feststellungen reagierte die Klinik jedoch nicht rechtzeitig. Der gebotene Kaiserschnitt wurde nicht zeitnah durchgeführt. Stattdessen verzögerte sich die Geburt um mehr als zwei Stunden. Zudem war bei der Entbindung kein erfahrener Kinderarzt anwesend, der unmittelbar nach der Geburt eine schnelle Erstversorgung hätte sicherstellen können.

Das Kind erlitt infolge der Sauerstoffunterversorgung einen schweren, dauerhaften Hirnschaden. Seitdem leidet es unter spastischen Lähmungen und ist dauerhaft auf umfassende medizinische, therapeutische und pflegerische Unterstützung angewiesen.

Die Herausforderung

Geburtsschadensfälle sind medizinisch und rechtlich besonders anspruchsvoll. Entscheidend ist häufig, ob sich anhand der CTG-Werte, der Geburtsdokumentation und der medizinischen Befunde nachweisen lässt, dass ein früherer Kaiserschnitt erforderlich gewesen wäre.

In diesem Fall bestritt die Gegenseite eine Haftung. Eine außergerichtliche Einigung kam zunächst nicht zustande. Deshalb musste gerichtlich geklärt werden, ob die verzögerte Entbindung und die unzureichende Reaktion auf die auffälligen CTG-Befunde für den schweren Hirnschaden verantwortlich waren.

Unsere Strategie

Wir werteten die Geburtsunterlagen, die CTG-Aufzeichnungen und die weiteren medizinischen Befunde sorgfältig aus. Im Mittelpunkt stand die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Klinik hätte handeln müssen und ob die eingetretenen Schäden bei rechtzeitiger Entbindung vermeidbar gewesen wären.

Im gerichtlichen Verfahren bestätigten medizinische Sachverständige, dass die kritischen CTG-Werte nicht angemessen berücksichtigt wurden. Die verspätete Reaktion wurde als grober Behandlungsfehler bewertet.

Das war rechtlich entscheidend: Bei einem groben Behandlungsfehler kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten verschieben. Für das Kind und seine Familie war dies der zentrale Wendepunkt des Verfahrens.

Das Ergebnis

Das Gericht folgte unserer Argumentation und verurteilte den Klinikträger sowie die verantwortliche Stationsärztin wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen.

Für das Kind wurde ein Schmerzensgeld in hoher sechsstelliger Höhe zugesprochen. Zusätzlich wurde eine lebenslange monatliche Rente durchgesetzt.

Besonders wichtig ist außerdem die Verpflichtung der Gegenseite, sämtliche zukünftigen materiellen Schäden zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere Therapiekosten, Pflegekosten, Hilfsmittel, Betreuung und ein barrierefreier Umbau des Wohnumfelds.

Die Gesamtabsicherung der Familie liegt dadurch im mehrfachen siebenstelligen Bereich. Damit ist nicht nur der bereits entstandene Schaden berücksichtigt, sondern auch der lebenslange Unterstützungsbedarf des Kindes.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie entscheidend eine rechtzeitige Reaktion auf auffällige CTG-Werte sein kann. Wird eine Sauerstoffunterversorgung unter der Geburt nicht schnell genug erkannt oder behandelt, können die Folgen für das Kind lebenslang sein.

Für betroffene Familien geht es in solchen Verfahren nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die dauerhafte finanzielle Absicherung des Kindes – für Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und alle zukünftigen Schäden.

Gerade bei schweren Geburtsschäden müssen Behandlungsunterlagen, CTG-Verlauf, Geburtsdokumentation und medizinische Gutachten sorgfältig geprüft werden. Nur so lässt sich klären, ob ein vermeidbarer Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche bestehen.

Der Fall

Unser Mandant wurde mit dem dringenden Verdacht auf einen akuten Schlaganfall durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme eingeliefert. Die Klinik veranlasste zunächst ein Notfall-CT des Gehirns. Eine Hirnblutung konnte dadurch ausgeschlossen werden.

Damit stand der Verdacht auf einen Gefäßverschluss im Raum. In einer solchen Situation muss zügig geprüft werden, ob eine Schlaganfalltherapie möglich und geboten ist. Dazu gehören insbesondere die Lysetherapie zur medikamentösen Auflösung eines Blutgerinnsels und je nach Befund die Thrombektomie zur mechanischen Entfernung eines Thrombus.

Die Herausforderung

Obwohl die notwendigen diagnostischen Schritte zunächst eingeleitet wurden, erfolgte anschließend keine rechtzeitige Behandlung. Das therapeutische Zeitfenster wurde nicht genutzt.

Gerade bei einem ischämischen Schlaganfall ist der zeitliche Ablauf entscheidend. Je länger ein Gefäßverschluss unbehandelt bleibt, desto größer ist das Risiko dauerhafter Hirnschäden.

Bei unserem Mandanten verstrich das Zeitfenster für eine mögliche Lysetherapie und Thrombektomie. Als später weitere Maßnahmen eingeleitet wurden, war der schwere Hirnschaden bereits eingetreten.

Die Folgen waren erheblich: Unser Mandant erlitt dauerhafte Lähmungen und ist seitdem in seinem Alltag auf umfassende Unterstützung angewiesen.

Unsere Strategie

Unser Ziel war eine möglichst zügige Klärung der Haftung und eine belastbare Grundlage für die Regulierung der Schäden. Statt sofort Klage zu erheben, veranlassten wir zunächst eine medizinische Begutachtung über die Krankenkasse.

Das Gutachten bestätigte den Behandlungsfehler. Es stellte fest, dass die notwendige Schlaganfalltherapie nicht rechtzeitig eingeleitet wurde und dass diese Verzögerung für die schweren gesundheitlichen Folgen relevant war.

Mit dieser gutachterlichen Grundlage konnten wir die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses außergerichtlich zur Regulierung bewegen.

Das Ergebnis

Für unseren Mandanten erreichten wir eine außergerichtliche Gesamtsumme von 700.000 €. Dadurch konnte ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden.

Die Entschädigung dient der Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu gehören insbesondere medizinische Versorgung, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel, mögliche Wohnraumanpassungen und weitere Zukunftsschäden.

Für unseren Mandanten und seine Familie bedeutete die außergerichtliche Einigung eine schnellere finanzielle Klärung in einer ohnehin schweren Lebenssituation.

Fazit

Dieser Fall zeigt, dass bei einem Schlaganfall nicht nur die schnelle Diagnostik entscheidend ist. Ebenso wichtig ist, dass nach der Diagnostik die notwendige Therapie ohne vermeidbare Verzögerung geprüft und eingeleitet wird.

Wird das Zeitfenster für Lysetherapie oder Thrombektomie versäumt, können schwere und dauerhafte Hirnschäden entstehen. In Arzthaftungsfällen kommt es deshalb darauf an, die Abläufe in der Notaufnahme, die Bildgebung, die neurologische Einschätzung und die Therapieentscheidung genau zu prüfen.

Für Betroffene geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die langfristige Absicherung der Folgeschäden – insbesondere bei Lähmungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Erwerbsschaden.

Erstrittener Schadensersatz

700 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant wurde als Motorradfahrer bei einer Frontalkollision mit einem Traktor schwer verletzt. Er erlitt ein schweres Polytrauma mit mehreren Knochenbrüchen, inneren Verletzungen und dauerhaften Einschränkungen des Bewegungsapparats.

Zurück blieben chronische Schmerzen, eine deutliche Gehbehinderung, kognitive Einschränkungen und psychische Belastungen. Besonders einschneidend war die berufliche Situation: Unser Mandant war selbstständiger Unternehmer. Durch die Unfallfolgen konnte er seinen Betrieb nur noch unter erheblichen Einschränkungen fortführen.

Damit ging es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die wirtschaftlichen Folgen für seine selbstständige Tätigkeit.

Die Herausforderung

Bei Selbstständigen ist die Berechnung des Erwerbsschadens besonders anspruchsvoll. Anders als bei Angestellten lässt sich der Schaden nicht einfach über eine monatliche Gehaltsdifferenz bestimmen.

Entscheidend waren hier insbesondere Umsatzentwicklung, Gewinnentwicklung, betriebliche Kosten, steuerliche Besonderheiten und die Frage, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte.

Da außergerichtlich keine Einigung erreicht werden konnte, erhoben wir Klage.

Unsere Strategie

Wir arbeiteten den medizinischen und wirtschaftlichen Schaden umfassend auf. Dazu gehörten medizinische Gutachten zu den dauerhaften körperlichen, kognitiven und psychischen Unfallfolgen.

Parallel wurde die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens analysiert. Auf dieser Grundlage berechneten wir den unfallbedingten Erwerbsschaden und den entgangenen Gewinn.

Zusätzlich machten wir den Haushaltsführungsschaden geltend, weil der Unfall den Mandanten nicht nur beruflich, sondern auch im privaten Alltag dauerhaft einschränkte.

Das Ergebnis

Im gerichtlichen Verfahren konnte ein Vergleich über 1.416.000 € erreicht werden.

Die Summe berücksichtigt Schmerzensgeld, vergangene Schäden und kapitalisierte zukünftige Ansprüche. Für unseren Mandanten bedeutete der Vergleich eine umfassende wirtschaftliche Absicherung nach dem Unfall.

Besonders wichtig war, dass nicht nur die medizinischen Folgen bewertet wurden, sondern auch die konkrete unternehmerische Situation und der langfristige Erwerbsschaden.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie komplex die Schadensregulierung bei selbstständigen Unternehmern sein kann. Nach einem schweren Unfall reicht es nicht, nur Verletzungen und Schmerzensgeld zu betrachten.

Entscheidend ist eine genaue Berechnung von Erwerbsschaden, entgangenem Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschäden und steuerlichen Auswirkungen.

Gerade bei Selbstständigen muss sorgfältig geprüft werden, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte. Nur so lässt sich der wirtschaftliche Schaden realistisch beziffern.

Erstrittener Schadensersatz

1,5 Mio.

Der Fall

Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Dort wurde eine Wirbelfraktur zunächst nicht erkannt, obwohl bereits Hinweise auf eine ernsthafte Verletzung vorlagen.

Eine weiterführende Diagnostik, insbesondere eine genauere bildgebende Abklärung, unterblieb. Der Mandant wurde ohne ausreichende Behandlung nach Hause entlassen.

Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, stellte er sich erneut ärztlich vor. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die zutreffende Diagnose zunächst nicht gestellt.

Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung. Diese zeigte die Wirbelfraktur und eine Kompression des Rückenmarks. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden bereits eingetreten.

Die Folgen sind dauerhaft: Die verspätete Diagnose führte zu bleibenden Einschränkungen der Mobilität, der Selbstständigkeit und der Lebensführung unseres Mandanten.

Die rechtliche Herausforderung

In einem solchen Fall kommt es entscheidend darauf an, ob die Fraktur bei rechtzeitiger Diagnostik hätte erkannt werden müssen und ob eine frühere Behandlung den Nervenschaden hätte verhindern können.

Gerade bei Wirbelsäulenverletzungen nach einem Sturz müssen Warnzeichen sorgfältig bewertet werden. Treten zunehmende Schmerzen, neurologische Auffälligkeiten oder Lähmungserscheinungen auf, ist eine weiterführende Abklärung medizinisch besonders wichtig.

Die zentrale Frage war daher: Wurde die notwendige Diagnostik zu spät veranlasst – und war diese Verzögerung ursächlich für die bleibende Lähmung?

Unser Vorgehen

Trotz außergerichtlicher Bemühungen war zunächst keine Einigung mit der Gegenseite möglich. Deshalb erhoben wir für unseren Mandanten Klage.

Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war eindeutig: Der Behandlungsfehler war nachweisbar. Die verspätete Diagnose und Behandlung waren nach den gutachterlichen Feststellungen ursächlich für die gesundheitlichen Dauerschäden unseres Mandanten.

Auf dieser Grundlage nahm die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses Vergleichsgespräche auf.

Mehr als Arzthaftung: Warum interdisziplinäre Prüfung wichtig ist

Bei schweren Gesundheitsschäden geht es häufig nicht nur um die Haftung des Krankenhauses. Betroffene stehen meist vor mehreren rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zugleich.

Zu prüfen sind insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen und Zukunftsschäden.

Hinzu kommen oft Ansprüche gegenüber privaten Versicherungen. In diesem Fall war neben der Arzthaftung auch die private Unfallversicherung des Mandanten relevant.

Unser Team aus Medizinrecht und Versicherungsrecht arbeitete daher eng zusammen. Während im Arzthaftungsverfahren die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser verfolgt wurden, setzten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung durch.

Das Ergebnis

Für unseren Mandanten konnten sowohl die Ansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser als auch die Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung gesichert werden.

Damit wurden nicht nur die unmittelbaren Folgen des Behandlungsfehlers berücksichtigt, sondern auch die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der bleibenden Lähmung.

Entscheidend war die Kombination aus medizinrechtlicher Aufarbeitung und versicherungsrechtlicher Prüfung. Nur so ließ sich der gesamte Schaden umfassend erfassen.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie folgenreich eine verspätete Diagnose bei Wirbelsäulenverletzungen sein kann. Wird eine Wirbelfraktur mit Rückenmarkskompression zu spät erkannt, können dauerhafte neurologische Schäden entstehen.

Für betroffene Patienten ist deshalb eine genaue Prüfung der Behandlungsunterlagen, Befunde und zeitlichen Abläufe entscheidend. Es muss geklärt werden, wann welche Diagnostik erforderlich gewesen wäre und ob eine frühere Behandlung die Lähmung hätte verhindern können.

Bei schweren Dauerschäden reicht es außerdem nicht, nur das Schmerzensgeld zu betrachten. Entscheidend ist die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung – einschließlich Erwerbsschaden, Pflegebedarf, Hilfsmitteln, Zukunftsschäden und möglicher Ansprüche aus privaten Versicherungen.

Erstrittener Schadensersatz

500 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant wurde als Rennradfahrer von einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug erfasst und schwer verletzt. Die Haftung der Gegenseite war dem Grunde nach geklärt.

Die Unfallfolgen wirkten sich jedoch langfristig auf seine Gesundheit und seine berufliche Situation aus. Nach mehreren Jahren mit erheblichen Einschränkungen konnte der Mandant seine berufliche Tätigkeit nicht mehr wie zuvor fortführen und trat schließlich vorzeitig in den Ruhestand.

Die Herausforderung

Obwohl die Haftung feststand, wurden die langfristigen Schäden über Jahre hinweg nicht angemessen reguliert. Die Versicherung zahlte zunächst lediglich Vorschüsse in Höhe von insgesamt 21.500 €.

Aus unserer Sicht bildeten diese Zahlungen die tatsächlichen Folgen des Unfalls nicht ausreichend ab. Besonders wichtig waren der Erwerbsschaden, berufliche Zusatznachteile, der Haushaltsführungsschaden und weitere finanzielle Folgeschäden.

Unsere Strategie

Wir erhoben Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main und machten Ansprüche von über 400.000 € geltend.

Im Verfahren wurden die medizinischen Unfallfolgen und die wirtschaftlichen Auswirkungen umfassend aufgearbeitet. Grundlage waren Sachverständigengutachten sowie eine detaillierte Berechnung der beruflichen Nachteile.

Dabei ging es nicht nur um den reinen Verdienstausfall. Berücksichtigt wurden auch der Verlust aus dem Zeitwertkonto, Nachteile durch den weggefallenen Firmenwagen und Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung.

Das Ergebnis

Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Mandant erhielt Schadensersatz für seine beruflichen Nachteile, den Haushaltsführungsschaden sowie weitere finanzielle Folgeschäden.

Zusätzlich wurde ihm eine lebenslange vierteljährliche Rentenzahlung für den künftigen Haushaltsführungsschaden zugesprochen.

Auch Kreditkosten, die infolge der unfallbedingten finanziellen Belastung entstanden waren, wurden berücksichtigt.

Besonders relevant: Das Gericht nahm wegen der langen und unzureichenden Regulierung einen Zuschlag von 25 % auf das Schmerzensgeld vor. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Fazit

Dieser Fall zeigt, dass auch bei geklärter Haftung die Schadenshöhe sorgfältig durchgesetzt werden muss. Gerade langfristige berufliche Nachteile werden häufig unterschätzt.

Bei schweren Unfallfolgen geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend sind auch Verdienstausfall, betriebliche Altersversorgung, geldwerte Vorteile wie Firmenwagen, Haushaltsführungsschaden, Rentenansprüche und weitere finanzielle Folgeschäden.

Wenn eine Regulierung über Jahre unzureichend bleibt, kann auch das Regulierungsverhalten der Versicherung bei der Bewertung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen.

Der Fall

Unser Mandant wurde als Motorradfahrer unverschuldet in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer nahm ihm die Vorfahrt. Durch den Aufprall erlitt unser Mandant schwerste Verletzungen. Sein Fuß musste noch an der Unfallstelle amputiert werden.

Die gegnerische Versicherung versuchte, die Ansprüche erheblich zu kürzen. Sie argumentierte, unser Mandant habe keine speziellen Motorradstiefel getragen und müsse sich deshalb ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Die rechtliche Herausforderung

Dieser Einwand hätte erhebliche finanzielle Folgen gehabt. Wäre ein Mitverschulden angenommen worden, hätte die Versicherung Schmerzensgeld und Schadensersatz deutlich reduzieren können.

Entscheidend war daher die Frage, ob geeignete Motorradstiefel die Amputation tatsächlich verhindert oder wesentlich abgemildert hätten.

Unser Vorgehen

Wir ließen den Unfallhergang und die Verletzungsfolgen medizinisch und biomechanisch prüfen. Die Gutachten zeigten: Auch spezielle Motorradstiefel hätten diese Amputation aufgrund der konkreten Aufprallwucht nicht verhindert.

Hinzu kam: Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen spezieller Motorradstiefel besteht nicht. Der Mitverschuldensvorwurf der Versicherung war deshalb nicht tragfähig.

Das Ergebnis

Für unseren Mandanten konnten wir 596.593,56 € Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen.

Wichtig war außerdem die langfristige Perspektive. Gemeinsam mit einem spezialisierten Rehabilitationsdienst wurde eine berufliche Umschulung organisiert. Unser Mandant konnte dadurch wieder eine berufliche Perspektive entwickeln und seine finanzielle Zukunft stabilisieren.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung von Mitverschuldenseinwänden ist. Versicherungen berufen sich bei schweren Motorradunfällen häufig auf angeblich unzureichende Schutzkleidung.

Entscheidend ist aber nicht die pauschale Behauptung, sondern der konkrete Nachweis: Hätte andere Schutzkleidung den Schaden tatsächlich verhindert? Wenn das medizinisch und biomechanisch nicht belegbar ist, darf der Schadensersatz nicht gekürzt werden.

Erstrittener Schadensersatz

597 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant erlitt vor rund 30 Jahren bei einem schweren Motorradunfall eine unfallbedingte Tetraplegie. Seitdem ist er dauerhaft auf umfassende Unterstützung und Pflege angewiesen.

Nach dem Unfall übernahm seine Mutter einen Großteil der Betreuung. Sie gab ihren Beruf auf, um die Versorgung ihres Sohnes im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Über viele Jahre wurde jedoch nicht vollständig geprüft, ob die damalige Regulierung den tatsächlichen Pflegebedarf, den Haushaltsführungsschaden und die langfristigen Folgen der Querschnittslähmung angemessen abbildete.

Die Herausforderung

Als sich der Mandant an unsere Kanzlei wandte, lag der Unfall bereits Jahrzehnte zurück. Deshalb mussten zunächst die alten Akten, frühere Vergleichsvereinbarungen, Zahlungen, Verjährungsfragen und die damalige anwaltliche Beratung sorgfältig geprüft werden.

Dabei zeigte sich, dass wesentliche Schadenspositionen nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Dazu gehörten insbesondere der Pflegemehrbedarf, der Haushaltsführungsschaden und die Bewertung des Schmerzensgeldes bei einer schweren Tetraplegie.

Besonders wichtig war außerdem die Frage, ob neben Ansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung auch anwaltliche Haftungsansprüche wegen früherer Beratungs- und Regulierungsfehler in Betracht kamen.

Unsere Strategie

Wir arbeiteten die gesamte Regulierungshistorie neu auf. Dabei wurden die bisherigen Zahlungen, der tatsächliche Pflegeaufwand, die Leistungen der Mutter, der laufende Mehrbedarf und die künftigen Kosten umfassend berechnet.

Der Pflegeaufwand wurde nicht nur anhand früherer Einkommensverluste betrachtet, sondern als konkreter lebenslanger Pflegemehrbedarf bewertet. Gerade bei einer Tetraplegie kommt es darauf an, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch und marktgerecht zu erfassen.

Parallel prüften wir mögliche Ansprüche aus Anwaltshaftung, soweit frühere rechtliche Beratung dazu geführt hatte, dass berechtigte Schadenspositionen nicht oder nicht ausreichend geltend gemacht wurden.

Das Ergebnis

Für unseren Mandanten konnte eine umfassende Neuregelung erreicht werden.

Das Schmerzensgeld wurde nachträglich auf insgesamt 500.000 € angehoben. Zusätzlich wurde eine rückwirkende Nachzahlung von 1.200.000 € durchgesetzt.

Für die Zukunft wurde außerdem eine lebenslange monatliche Pflegemehrbedarfsrente von 6.000 € netto gesichert.

Damit wurden wesentliche Lücken der früheren Regulierung geschlossen. Der Mandant und seine Mutter verfügen nun über eine deutlich bessere finanzielle Grundlage für Pflege, Betreuung und Alltag.

Fazit

Dieser Fall zeigt, dass auch ältere Regulierungen bei schweren Personenschäden überprüft werden sollten, wenn der Verdacht besteht, dass wesentliche Ansprüche nicht berücksichtigt wurden.

Gerade bei einer Querschnittslähmung oder Tetraplegie geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend sind vor allem Pflegemehrbedarf, Haushaltsführungsschaden, Hilfsmittel, Betreuung, Wohnraumanpassung und lebenslange Zukunftsschäden.

Auch mögliche Fehler in der früheren anwaltlichen Beratung können rechtlich relevant sein. Deshalb lohnt sich bei schweren Dauerschäden eine genaue Prüfung der alten Akten, Vergleichsvereinbarungen und Schadensberechnungen.

Erstrittener Schadensersatz

1,2 Mio.

Der Fall

Unser Mandant erlitt als Schüler bei einem schweren, unverschuldeten Verkehrsunfall ein massives Schädel-Hirn-Trauma. Die Folgen waren dauerhaft: eine erhebliche Hirnschädigung, kognitive Einschränkungen, spastische Lähmungen, eine Hemiparese und schwere Blickfeldeinschränkungen.

Der junge Mann wird dauerhaft auf Unterstützung, Betreuung, Therapien und Hilfsmittel angewiesen sein. Für die Familie stellte sich deshalb nicht nur die Frage nach einem angemessenen Schmerzensgeld, sondern vor allem nach der langfristigen wirtschaftlichen Absicherung aller Zukunftsschäden.

Die Herausforderung

Die Familie wandte sich erst viele Jahre nach dem Unfall an unsere Kanzlei. Zuvor waren wesentliche Schadenspositionen nicht ausreichend geprüft und nicht konsequent verfolgt worden.

Besonders schwierig war die Verjährungsfrage. Die gegnerische Haftpflichtversicherung berief sich auf Verjährungseinwände und stellte einzelne Schadenspositionen infrage. Deshalb musste zunächst sorgfältig geprüft werden, welche Ansprüche noch durchsetzbar waren und welche Wirkungen frühere Verjährungsverzichte hatten.

Hinzu kam eine weitere Besonderheit: Da unser Mandant zum Unfallzeitpunkt noch Schüler war, ließ sich sein späterer Erwerbsschaden nicht anhand eines bereits bestehenden Berufsverlaufs berechnen.

Unsere Strategie

Wir arbeiteten den Fall vollständig neu auf. Dazu gehörten die medizinischen Unterlagen, die bisherigen Regulierungsakten, Verjährungserklärungen, Sozialleistungsdaten und die langfristigen Pflege- und Unterstützungsbedarfe.

Für die Berechnung des Erwerbsschadens wurde der voraussichtliche Bildungs- und Berufsweg des Mandanten rekonstruiert. Dabei wurden unter anderem Schulleistungen, persönliche Fähigkeiten, familiäres Umfeld und realistische berufliche Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Außerdem ließen wir den lebenslangen Pflege- und Mehrbedarf gutachterlich erfassen. Bestehende Sozialleistungen wie Pflegegeld oder Rentenleistungen wurden in die Berechnung einbezogen, damit die Forderung wirtschaftlich belastbar blieb.

Das Ergebnis

In außergerichtlichen Verhandlungen konnte eine umfassende Einigung erreicht werden. Für unseren Mandanten wurde ein Schmerzensgeld im hohen sechsstelligen Bereich durchgesetzt.

Besonders wichtig war außerdem ein umfassender Feststellungsanspruch. Dadurch bleibt die Gegenseite verpflichtet, auch zukünftige materielle Schäden zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere Pflegekosten, Therapiekosten, Hilfsmittel, Betreuung, Wohnraumanpassungen und weitere Zukunftsschäden.

Das Gesamtregulierungsvolumen liegt im mehrfachen siebenstelligen Bereich. Damit sind nicht nur die bereits entstandenen Schäden berücksichtigt, sondern auch die langfristigen Folgen des Schädel-Hirn-Traumas.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie komplex schwere Personenschäden bei Kindern und Jugendlichen sein können. Wenn zum Unfallzeitpunkt noch kein Berufsweg feststand, muss der spätere Erwerbsschaden sorgfältig anhand realistischer Entwicklungsmöglichkeiten berechnet werden.

Ebenso wichtig ist die Prüfung von Verjährung, Verjährungsverzichten, bisherigen Regulierungen und offenen Zukunftsschäden. Gerade bei schweren Hirnschäden dürfen Ansprüche nicht vorschnell abgeschlossen werden.

Für betroffene Familien geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die dauerhafte Absicherung von Pflege, Therapien, Hilfsmitteln, Betreuung, Wohnraum und Erwerbsschaden.

Stimmen, die zählen

Erfahrungen unserer Mandantinnen & Mandanten

Ich möchte mich bei Herrn Oehlschläger recht herzlich bedanken für seinen überdurchschnittlichen Einsatz in meinem Prozess. Außerhalb und im Gerichtssaal hat er seine Fachkompetenz bewiesen und meinem Streitfall mit bestmöglichem Ausgang zu meinen Gunsten abgewickelt.“

Ein Mandant von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht

„Ich möchte mich ausdrücklich und sehr herzlich bei Ihnen für den sehr guten rechtlichen Beistand und bei dem mitwirkenden Team für die sehr gute Betreuung bedanken. Auch das Ergebnis zeigt, dass Ihre vorangegangene Beratung exzellent war. Vielen Dank auch dafür! Ihre Sozietät kann ich uneingeschränkt und mit den besten Worten weiterempfehlen.“

Ein Mandant von Rechtsanwalt Paul-Albert-Schullerus
Fachanwalt für Sozialrecht, Mediator

„Ich habe das erste Mal bei einem Anwalt das Gefühl, dass er bzw. sie für mich und mein Recht kämpft. Vor allem das Bemühen, einen Fall der schon seit 11 Jahren läuft, schnell und effizient zu einem Abschluss zu bringen ist mir sehr wichtig.“

Ein Mandant von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

Ich möchte mich recht herzlich für die angenehme Unterstützung und Durchsetzung meiner Forderung bedanken. Durch die WEB-Akte und die hinterlegten Informationen war ich jederzeit gut unterrichtet und hatte immer den Stand der Angelegenheit aktuell zur Einsicht vorliegen. Nochmals herzlichen Dank und alles Gute für die weitere Zukunft..“

Eine Mandantin von Rechtsanwältin & Partnerin Melanie Mathis
Fachanwältin für Verkehrsrecht

„Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

"Ich möchte ich mich, auch im Namen meiner Frau, für all die Hilfe und die Bemühungen in den letzten 5 Jahren bei Ihnen und Ihrem Team recht herzlich bedanken. Ich glaube das ich manchmal ein nicht ganz einfacher Mandant war. Trotzdem haben Sie uns immer in den ganzen Jahren das Gefühl gegeben, bei Ihnen in den richtigen Händen zu sein."

Ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
Fachanwältin für Medizinrecht

"Nach einem unverschuldeten Autounfall im Jahr 2008 bin ich dauerhaft arbeitsunfähig und schwerbehindert. Nach vielen Jahren enttäuschender Erfahrungen mit einer früheren Kanzlei bin ich zu Quirmbach & Partner gewechselt. Herr Rechtsanwalt Gfrörer hat meinen Fall übernommen und innerhalb von zwei Jahren zu einem sehr guten Abschluss gebracht. Heute kann ich wieder deutlich beruhigter in die Zukunft blicken, was meine finanzielle Absicherung angeht. Vielen herzlichen Dank an Herrn RA Gfrörer und das gesamte Team."

Marc M., ein Mandant von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

"Ich bin sehr froh, dass ihre Kanzlei mich vertritt. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Anwalt alles so schnell und toll erledigt. … Sie und ihr Team sind einfach Spitze

Ein Mandant von Rechtsanwalt Mathias Holl LL.M. (Versicherungsrecht)
Fachanwalt für Verkehrsrecht

„Ich möchte mich auf diesem Wege nochmals ausdrücklich und auch im Namen meiner Freundin herzlich für Ihre äußerst kompetente und orientierungsgebende Unterstützung bedanken. Gerne werde ich Ihre Kanzlei auch weiterempfehlen, da sie anders als andere Kanzleien keine sofortige Kostennote erstellen.“

Ein Mandant von Rechtsanwältin Michaela Fischer
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

Hallo Herr Gfrörer… Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Arbeit, Zeit und Mühe, die Sie und Frau Herrmann in die Bearbeitung meines Falls gesteckt haben. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden, aber auch der Prozess und die Beratung war sehr gut und ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.

Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

"Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Ihre sehr gute Unterstützung und Beratung sowie für Ihren Einsatz  vor Gericht und die gute Zusammenarbeit. Und ich und meine Familie sind sehr froh und zufrieden das wir damit abschließen können nach 10 Jahren  Schriftverkehr und Hoffen und Bangen."

Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht,
Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn

"Ich möchte mich bei Herrn Oehlschläger recht herzlich bedanken für seinen überdurchschnittlichen Einsatz in meinem Prozess. Außerhalb und im Gerichtssaal hat er seine Fachkompetenz bewiesen und meinem Streitfall mit bestmöglichem Ausgang zu meinen Gunsten abgewickelt. Zudem möchte ich mich auch vom Team der Kanzlei Quirmbach & Partner recht herzlich bedanken.“

Ein Mandant von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht

"Vielen Dank für die Betreuung während dieses Rechtsstreites. Ich habe mich bei Ihrer Kanzlei sehr gut aufgehoben gefühlt und die Web Akte war hervorragend. Ich hoffe ich werde sie nicht mehr in Anspruch nehmen müssen, aber ich werde ihre Kanzlei weiterempfehlen."

Ein Mandant von Rechtsanwalt Martin Quirmbach

"Sehr geehrte Frau RA Fischer und wertes Team der Kanzlei Quirmbach & Partner, ich möchte mich für die außergewöhnlich gute und professionelle Arbeit bedanken, die Sie in meinem Fall in den letzten anderthalb Jahren geleistet haben. Mit dem erzielten Ergebnis hatte ich nicht gerechnet. Das kann mir meine Gesundheit zwar nicht zurückgeben, schafft aber eine gewisse Sicherheit für die Zukunft. Besonders beindruckt hat mich die systematische Vorgehensweise, basierend auf einer treffsicheren Strategie, welche auf entsprechend vorhandenen Erfahrungen beruht.“

Matthias Roch, ein Mandant von Rechtsanwältin Michaela Fischer
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

„An dieser Stelle möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Für mich war es eine große Entlastung, die für einen Laien schwierige Materie in kompetenten Händen zu wissen. Die sachliche, unaufgeregte Kommunikation vermittelte Sicherheit und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Das System der Webakte habe ich neu kennengelernt und finde es sehr gut. Aller Schriftverkehr ist archiviert und gut wiederzufinden. Für Jasmin wünsche ich mir von Ihnen eine gute Vereinbarung mit dem Versicherer, damit die unfallbedingten Einschränkungen zumindest finanziell aufgefangen werden können.“

Ein Mandant von Rechtsanwältin& Partnerin Melanie Mathis
Fachanwältin für Verkehrsrecht

"Unser Sohn hatte einen unverschuldeten Rollerunfall, bei dem ihm die Vorfahrt genommen wurde und er einen Oberschenkelschaftbruch erlitt. Wir haben Quirmbach & Partner mit der Regulierung des Unfalls beauftragt und wurden von Frau Rechtsanwältin Wunder hervorragend betreut. Die Kommunikation lief jederzeit schnell und unkompliziert – über die Web-Akte, telefonisch und auch persönlich. Wir können Quirmbach & Partner, insbesondere Frau Rechtsanwältin Wunder, uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanken uns herzlich für die kompetente Unterstützung."

Familie Q., Mandanten von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

„Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre großartige Arbeit, die einen langen Weg zum Ziel geführt hat. Wir sind froh, dieses schwierige Kapitel, zumindest was den ‚Entschädigungsaspekt‘ betrifft, nun schließen zu können und werden das Leben zwar ohne Augenlicht, doch durchaus mit Visionen weiter gestalten.“

Ein Mandant von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

„Die Ärzte haben mir zwei Jahre erzählt, dass ich mir meine Schmerzen nur einbilde. Durch den Vergleich wurde nun doch zugegeben, dass die Ärzte Fehler gemacht haben. Das war mir sehr wichtig. Die Entschädigung … hilft uns, das Haus, das wir uns über Jahrzehnte gebaut haben, behindertengerecht umzubauen. Dafür vielen, vielen Dank. Wir würden immer wieder Ihre Kanzlei aufsuche und auch weiterempfehlen.“

Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

„Letzten Sommer fühlte sich meine Frau schlecht. Schwindel und kurzzeitige … Parese der rechten Hand. Sie hatte Schwierigkeiten, schwerere Gegenstände zu halten und hatte sehr leichte Sprachprobleme. Dies waren Symptome eines möglichen Schlaganfalls. Leider hat der Neurologe … diese Symptome vernachlässigt. Nach einem Monat hatte meine Frau einen Schlaganfall. Herr Malte Oehlschläger hat sich um unseren Fall gekümmert. Aufgrund des umfangreichen Wissens und Engagements von Herrn Oehlschläger haben wir kürzlich eine Vergütung erhalten. Wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Ohne Ihre Hilfe wäre eine Entschädigung nicht möglich.“

E. und M.B., Mandanten von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht

"Nach fast neun Jahren ist die Entschädigung endlich ausgezahlt – und das verdanken wir allein Quirmbach & Partner. Sie haben für uns ein deutlich besseres Ergebnis erreicht, als wir jemals erwartet hätten. Neben der nun gesicherten finanziellen Zukunft ist vor allem die enorme Belastung durch den jahrelangen Streit mit der Versicherung von uns abgefallen. Wir können endlich abschließen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hartnäckigkeit, Ihre Kompetenz und die klare, zuversichtliche Begleitung durch das gesamte Verfahren. Unsere anfänglichen Zweifel an einer 'Internetkanzlei' haben sich als völlig unbegründet erwiesen."

Ch.R.+J.K, Mandanten von Rechtsanwalt Martin Quirmbach

"Dass Personengroßschäden Ihr Spezialgebiet sind, hatte ich übersehen. Daher bin ich ganz froh, bei Ihnen nicht an der richtigen Adresse zu sein. :-) Ich möchte Ihnen trotzdem ganz herzlich für die äußerst detaillierten und hilfreichen Ausführungen danken und bedaure doch ein wenig, nicht durch Sie vertreten werden zu können."

Kerstin K., eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

"Die Zahlung ist mittlerweile bei mir eingetroffen und damit sind nun alle offenen Vorgänge abgeschlossen. Sollten in Zukunft noch irgendwelche Probleme mit dem BGV auftreten werde ich mich wieder vertrauensvoll an Sie wenden. In diesem Sinne bedanke ich mich hiermit noch einmal recht herzlich bei Ihnen, und auch dem ganzen Team der Kanzlei Quirmbach & Partner, für die hervorragende Unterstützung bei meinen Belangen gegenüber des BGVs.“

Eine Mandantin von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

"Ich habe in den letzten Jahren mit einigen Anwälten seines Fachs gearbeitet und dachte, es gäbe keine guten Anwälte mehr. Herr Rüdiger hat mich aber vom Gegenteil überzeugt. Fachlich und menschlich top! Er prüft seine Fälle umsichtig, gibt realistische Einschätzungen. Bei ihm hat man nicht das Gefühl irgendein Fall von vielen zu sein. Er weiß, wovon er spricht und nimmt sich ausreichend Zeit. Er sagt, was geht, aber eben auch, was nicht geht.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"

Eine Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn

"Mach anderthalb Jahren wurde unser Fall von Ihnen mit Erfolg abgeschlossen. Das war für uns eine Zeit voll mit körperlichen und psychischen Belastungen im Zusammenhang mit dem Schaden und Wut darüber, dass der vermeidbar gewesen wäre. Das in Aussicht gestellte Schmerzensgeld wurde durch Ihre Fachkenntnisse mit außerordentlicher Gründlichkeit schnell erreicht. Dafür möchten wir Ihnen an dieser Stelle unseren besten Dank aussprechen!"

H.-D. und E.K., Mandanten von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

"Herr Rüdiger ist der beste Anwalt, dem ich in diesem Bereich bisher begegnet bin. Er setzt sich mit außergewöhnlichem Engagement für seine Mandanten ein und kommuniziert dabei offen und ehrlich, auch wenn rechtliche Grenzen erreicht sind. Besonders hervorheben möchte ich seine fachliche Kompetenz und seine Empathie – gerade bei Behandlungsfehlern ein entscheidender Faktor. Die Beratung war jederzeit fundiert, menschlich und unkompliziert, Rückfragen wurden stets schnell geklärt. Sollte ich noch einmal anwaltliche Unterstützung in diesem Bereich benötigen, werde ich mich definitiv wieder an Herrn Rüdiger wenden."

Kathrin S., eine Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn

"Ich wollte mich nochmals recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Nach langem Ringen ist es ja nun zu einem positiven Ergebnis gekommen. Bin nun sehr dankbar und froh, Ihre Kanzlei gewählt zu haben, besonders herzlichen Dank an Rechtsanwältin Frau Ines Gläser, super freundlich und kompetent. In diesem Sinne verbleibe ich mit einem herzlichem Dankeschön an alle restlichen Mitarbeiter."

J. H., ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
Fachanwältin für Medizinrecht

"Ich möchte mich recht herzlich für die angenehme Unterstützung und Durchsetzung meiner Forderung bedanken. Durch die WEB-Akte und die hinterlegten Informationen war ich jederzeit gut unterrichtet und hatte immer den Stand der Angelegenheit aktuell zur Einsicht vorliegen. Nochmals herzlichen Dank und alles Gute für die weitere Zukunft.“

Ein Mandant von Rechtsanwältin & Partnerin Melanie Mathis
Fachanwältin für Verkehrsrecht

„Lieber Herr Gfrörer, ich möchte mich von Herzen bei Ihnen bedanken!!! Dass es in dieser komplexen und emotional belastenden Angelegenheit nun zu einer Einigung über die Zahlung von 100.000 € gekommen ist, erfüllt mich mit großer Erleichterung – und auch mit tiefem Respekt dafür, was Sie möglich gemacht haben mit Ihrer Arbeit. Ohne Ihr Vertrauen, Ihre Geduld und Ihr beharrliches Engagement wäre das so nicht passiert. Ich empfinde tiefe Dankbarkeit für Ihre Arbeit. Danke, dass Sie an meiner Seite waren.“

Jennifer B., eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

"Sehr kompetentes Anwaltsbüro. Frau RA Fischer hat mich sehr gut vertreten und meine Unfallansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen können. Die die Kommunikation mit der WebAkte habe ich als sehr positiv empfunden. Vielen Dank."

Ein Mandant von Rechtsanwältin Michaela Fischer
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

"Wir möchten uns ganz herzlich bei Frau Fischer für ihre hervorragende Arbeit, ihr großes Engagement und ihre Empathie bedanken. Ihre fachliche Kompetenz, ihr strukturiertes Vorgehen und ihr Verständnis für unsere schwierige Situation haben uns sehr geholfen und viel bedeutet. Es war für uns sehr beruhigend zu wissen, dass wir uns jederzeit auf sie verlassen konnten. Vielen Dank auch an Frau Himalaya und das gesamte Team. Wir empfehlen Sie uneingeschränkt weiter."

Familie K., Mandanten von Rechtsanwältin Michaela Fischer
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

"Nach 32 Jahren, drei Anwälten und unzähligen Rückschlägen hat Quirmbach & Partner meinen Fall endlich erfolgreich zum Abschluss gebracht – und mir dabei jederzeit Sicherheit gegeben."

Ein Mandant von Rechtsanwältin & Partnerin Melanie Mathis
Fachanwältin für Verkehrsrecht

"Ich möchte Ihnen für Ihren engagierten und verlässlichen Einsatz in meinem Verfahren danken. Nach dem schweren Unfall und dem sehr langen, für mich körperlich wie auch emotional belastenden Weg war es für mich von großer Bedeutung, mit Ihnen eine Anwältin an meiner Seite zu haben, der ich vertrauen konnte. Dass sich die Angelegenheit nun einem guten Abschluss nähert, bedeutet mir sehr viel. Dies verdanke ich in hohem Maße Ihrer fachlichen Kompetenz, Ihrer Klarheit und Ihrem persönlichen Einsatz, den ich jederzeit sehr geschätzt habe. …Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld in dieser für mich schwierigen Zeit."

Eine Mandantin von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

    Ausgezeichnete Expertise

    Mehrfach prämiert im Medizinrecht

    Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 9. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 01/2026

    Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner 2026 zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.

    Auszeichnung des Magazins stern: Quirmbach & Partner gehört zu den besten Anwaltskanzleien im Bereich Medizinrecht für Patienten

    Im Jahr 2025 wurde Quirmbach & Partner bereits zum dritten Mal in Folge vom Magazin stern als eine der besten Kanzleien Deutschlands im Medizinrecht ausgezeichnet. Wir sind stolz darauf, Menschen in schwierigen Zeiten mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen.

    In guten Händen – für Ihr gutes Recht

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    Über 40 Jahre Erfahrung

    Seit mehr als vier Jahrzehnten begleiten wir Betroffene mit juristischer und strategischer Expertise.

    Spezialisiert auf schwere Personenschäden

    Wir vertreten Menschen, deren Leben durch einen schweren Unfall oder einen Behandlungsfehler aus der Bahn geraten ist – mit Erfahrung, juristischer Expertise und echtem Engagement. Menschlich. Klar. Kämpferisch.