Echte Fälle, echte Erfolge
Seit vielen Jahren vertreten wir Menschen, deren Leben durch schwere Unfälle oder gravierende Behandlungsfehler plötzlich auf den Kopf gestellt wurde. Unsere Erfolge sind mehr als juristische Ergebnisse – sie bedeuten finanzielle Sicherheit, Entlastung und neue Perspektiven für unsere Mandantinnen und Mandanten.
Ob durch außergerichtliche Einigungen oder vor Gericht: Wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass unsere Mandantinnen und Mandanten die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Hier geben wir Ihnen einen Einblick in wegweisende Fälle, die zeigen, was möglich ist.
Jeder Fall ist einzigartig – jeder Erfolg zählt
Die folgenden Fälle stehen stellvertretend für viele Schicksale, die uns anvertraut wurden. Sie zeigen nicht nur die Herausforderungen, vor denen unsere Mandantinnen und Mandanten standen, sondern auch, wie wir für ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gekämpft haben. Vielleicht finden Sie sich in einem dieser Fälle wieder – und genau dann sind wir für Sie da.
Der Fall
Bei der Geburt unserer Mandantin zeigten die CTG-Aufzeichnungen frühzeitig auffällige Werte, die auf eine kritische Sauerstoffunterversorgung des Kindes hindeuteten. In einer solchen Situation muss das geburtshilfliche Team schnell prüfen, ob eine sofortige Entbindung durch Kaiserschnitt erforderlich ist.
Nach den späteren medizinischen Feststellungen reagierte die Klinik jedoch nicht rechtzeitig. Der gebotene Kaiserschnitt wurde nicht zeitnah durchgeführt. Stattdessen verzögerte sich die Geburt um mehr als zwei Stunden. Zudem war bei der Entbindung kein erfahrener Kinderarzt anwesend, der unmittelbar nach der Geburt eine schnelle Erstversorgung hätte sicherstellen können.
Das Kind erlitt infolge der Sauerstoffunterversorgung einen schweren, dauerhaften Hirnschaden. Seitdem leidet es unter spastischen Lähmungen und ist dauerhaft auf umfassende medizinische, therapeutische und pflegerische Unterstützung angewiesen.
Die Herausforderung
Geburtsschadensfälle sind medizinisch und rechtlich besonders anspruchsvoll. Entscheidend ist häufig, ob sich anhand der CTG-Werte, der Geburtsdokumentation und der medizinischen Befunde nachweisen lässt, dass ein früherer Kaiserschnitt erforderlich gewesen wäre.
In diesem Fall bestritt die Gegenseite eine Haftung. Eine außergerichtliche Einigung kam zunächst nicht zustande. Deshalb musste gerichtlich geklärt werden, ob die verzögerte Entbindung und die unzureichende Reaktion auf die auffälligen CTG-Befunde für den schweren Hirnschaden verantwortlich waren.
Unsere Strategie
Wir werteten die Geburtsunterlagen, die CTG-Aufzeichnungen und die weiteren medizinischen Befunde sorgfältig aus. Im Mittelpunkt stand die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Klinik hätte handeln müssen und ob die eingetretenen Schäden bei rechtzeitiger Entbindung vermeidbar gewesen wären.
Im gerichtlichen Verfahren bestätigten medizinische Sachverständige, dass die kritischen CTG-Werte nicht angemessen berücksichtigt wurden. Die verspätete Reaktion wurde als grober Behandlungsfehler bewertet.
Das war rechtlich entscheidend: Bei einem groben Behandlungsfehler kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten verschieben. Für das Kind und seine Familie war dies der zentrale Wendepunkt des Verfahrens.
Das Ergebnis
Das Gericht folgte unserer Argumentation und verurteilte den Klinikträger sowie die verantwortliche Stationsärztin wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen.
Für das Kind wurde ein Schmerzensgeld in hoher sechsstelliger Höhe zugesprochen. Zusätzlich wurde eine lebenslange monatliche Rente durchgesetzt.
Besonders wichtig ist außerdem die Verpflichtung der Gegenseite, sämtliche zukünftigen materiellen Schäden zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere Therapiekosten, Pflegekosten, Hilfsmittel, Betreuung und ein barrierefreier Umbau des Wohnumfelds.
Die Gesamtabsicherung der Familie liegt dadurch im mehrfachen siebenstelligen Bereich. Damit ist nicht nur der bereits entstandene Schaden berücksichtigt, sondern auch der lebenslange Unterstützungsbedarf des Kindes.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie entscheidend eine rechtzeitige Reaktion auf auffällige CTG-Werte sein kann. Wird eine Sauerstoffunterversorgung unter der Geburt nicht schnell genug erkannt oder behandelt, können die Folgen für das Kind lebenslang sein.
Für betroffene Familien geht es in solchen Verfahren nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die dauerhafte finanzielle Absicherung des Kindes – für Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und alle zukünftigen Schäden.
Gerade bei schweren Geburtsschäden müssen Behandlungsunterlagen, CTG-Verlauf, Geburtsdokumentation und medizinische Gutachten sorgfältig geprüft werden. Nur so lässt sich klären, ob ein vermeidbarer Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche bestehen.
Der Fall
Unser Mandant wurde mit dem dringenden Verdacht auf einen akuten Schlaganfall durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme eingeliefert. Die Klinik veranlasste zunächst ein Notfall-CT des Gehirns. Eine Hirnblutung konnte dadurch ausgeschlossen werden.
Damit stand der Verdacht auf einen Gefäßverschluss im Raum. In einer solchen Situation muss zügig geprüft werden, ob eine Schlaganfalltherapie möglich und geboten ist. Dazu gehören insbesondere die Lysetherapie zur medikamentösen Auflösung eines Blutgerinnsels und je nach Befund die Thrombektomie zur mechanischen Entfernung eines Thrombus.
Die Herausforderung
Obwohl die notwendigen diagnostischen Schritte zunächst eingeleitet wurden, erfolgte anschließend keine rechtzeitige Behandlung. Das therapeutische Zeitfenster wurde nicht genutzt.
Gerade bei einem ischämischen Schlaganfall ist der zeitliche Ablauf entscheidend. Je länger ein Gefäßverschluss unbehandelt bleibt, desto größer ist das Risiko dauerhafter Hirnschäden.
Bei unserem Mandanten verstrich das Zeitfenster für eine mögliche Lysetherapie und Thrombektomie. Als später weitere Maßnahmen eingeleitet wurden, war der schwere Hirnschaden bereits eingetreten.
Die Folgen waren erheblich: Unser Mandant erlitt dauerhafte Lähmungen und ist seitdem in seinem Alltag auf umfassende Unterstützung angewiesen.
Unsere Strategie
Unser Ziel war eine möglichst zügige Klärung der Haftung und eine belastbare Grundlage für die Regulierung der Schäden. Statt sofort Klage zu erheben, veranlassten wir zunächst eine medizinische Begutachtung über die Krankenkasse.
Das Gutachten bestätigte den Behandlungsfehler. Es stellte fest, dass die notwendige Schlaganfalltherapie nicht rechtzeitig eingeleitet wurde und dass diese Verzögerung für die schweren gesundheitlichen Folgen relevant war.
Mit dieser gutachterlichen Grundlage konnten wir die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses außergerichtlich zur Regulierung bewegen.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten erreichten wir eine außergerichtliche Gesamtsumme von 700.000 €. Dadurch konnte ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden.
Die Entschädigung dient der Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu gehören insbesondere medizinische Versorgung, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel, mögliche Wohnraumanpassungen und weitere Zukunftsschäden.
Für unseren Mandanten und seine Familie bedeutete die außergerichtliche Einigung eine schnellere finanzielle Klärung in einer ohnehin schweren Lebenssituation.
Fazit
Dieser Fall zeigt, dass bei einem Schlaganfall nicht nur die schnelle Diagnostik entscheidend ist. Ebenso wichtig ist, dass nach der Diagnostik die notwendige Therapie ohne vermeidbare Verzögerung geprüft und eingeleitet wird.
Wird das Zeitfenster für Lysetherapie oder Thrombektomie versäumt, können schwere und dauerhafte Hirnschäden entstehen. In Arzthaftungsfällen kommt es deshalb darauf an, die Abläufe in der Notaufnahme, die Bildgebung, die neurologische Einschätzung und die Therapieentscheidung genau zu prüfen.
Für Betroffene geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die langfristige Absicherung der Folgeschäden – insbesondere bei Lähmungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Erwerbsschaden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde als Motorradfahrer bei einer Frontalkollision mit einem Traktor schwer verletzt. Er erlitt ein schweres Polytrauma mit mehreren Knochenbrüchen, inneren Verletzungen und dauerhaften Einschränkungen des Bewegungsapparats.
Zurück blieben chronische Schmerzen, eine deutliche Gehbehinderung, kognitive Einschränkungen und psychische Belastungen. Besonders einschneidend war die berufliche Situation: Unser Mandant war selbstständiger Unternehmer. Durch die Unfallfolgen konnte er seinen Betrieb nur noch unter erheblichen Einschränkungen fortführen.
Damit ging es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die wirtschaftlichen Folgen für seine selbstständige Tätigkeit.
Die Herausforderung
Bei Selbstständigen ist die Berechnung des Erwerbsschadens besonders anspruchsvoll. Anders als bei Angestellten lässt sich der Schaden nicht einfach über eine monatliche Gehaltsdifferenz bestimmen.
Entscheidend waren hier insbesondere Umsatzentwicklung, Gewinnentwicklung, betriebliche Kosten, steuerliche Besonderheiten und die Frage, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte.
Da außergerichtlich keine Einigung erreicht werden konnte, erhoben wir Klage.
Unsere Strategie
Wir arbeiteten den medizinischen und wirtschaftlichen Schaden umfassend auf. Dazu gehörten medizinische Gutachten zu den dauerhaften körperlichen, kognitiven und psychischen Unfallfolgen.
Parallel wurde die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens analysiert. Auf dieser Grundlage berechneten wir den unfallbedingten Erwerbsschaden und den entgangenen Gewinn.
Zusätzlich machten wir den Haushaltsführungsschaden geltend, weil der Unfall den Mandanten nicht nur beruflich, sondern auch im privaten Alltag dauerhaft einschränkte.
Das Ergebnis
Im gerichtlichen Verfahren konnte ein Vergleich über 1.416.000 € erreicht werden.
Die Summe berücksichtigt Schmerzensgeld, vergangene Schäden und kapitalisierte zukünftige Ansprüche. Für unseren Mandanten bedeutete der Vergleich eine umfassende wirtschaftliche Absicherung nach dem Unfall.
Besonders wichtig war, dass nicht nur die medizinischen Folgen bewertet wurden, sondern auch die konkrete unternehmerische Situation und der langfristige Erwerbsschaden.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie komplex die Schadensregulierung bei selbstständigen Unternehmern sein kann. Nach einem schweren Unfall reicht es nicht, nur Verletzungen und Schmerzensgeld zu betrachten.
Entscheidend ist eine genaue Berechnung von Erwerbsschaden, entgangenem Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschäden und steuerlichen Auswirkungen.
Gerade bei Selbstständigen muss sorgfältig geprüft werden, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte. Nur so lässt sich der wirtschaftliche Schaden realistisch beziffern.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Dort wurde eine Wirbelfraktur zunächst nicht erkannt, obwohl bereits Hinweise auf eine ernsthafte Verletzung vorlagen.
Eine weiterführende Diagnostik, insbesondere eine genauere bildgebende Abklärung, unterblieb. Der Mandant wurde ohne ausreichende Behandlung nach Hause entlassen.
Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, stellte er sich erneut ärztlich vor. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die zutreffende Diagnose zunächst nicht gestellt.
Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung. Diese zeigte die Wirbelfraktur und eine Kompression des Rückenmarks. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden bereits eingetreten.
Die Folgen sind dauerhaft: Die verspätete Diagnose führte zu bleibenden Einschränkungen der Mobilität, der Selbstständigkeit und der Lebensführung unseres Mandanten.
Die rechtliche Herausforderung
In einem solchen Fall kommt es entscheidend darauf an, ob die Fraktur bei rechtzeitiger Diagnostik hätte erkannt werden müssen und ob eine frühere Behandlung den Nervenschaden hätte verhindern können.
Gerade bei Wirbelsäulenverletzungen nach einem Sturz müssen Warnzeichen sorgfältig bewertet werden. Treten zunehmende Schmerzen, neurologische Auffälligkeiten oder Lähmungserscheinungen auf, ist eine weiterführende Abklärung medizinisch besonders wichtig.
Die zentrale Frage war daher: Wurde die notwendige Diagnostik zu spät veranlasst – und war diese Verzögerung ursächlich für die bleibende Lähmung?
Unser Vorgehen
Trotz außergerichtlicher Bemühungen war zunächst keine Einigung mit der Gegenseite möglich. Deshalb erhoben wir für unseren Mandanten Klage.
Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war eindeutig: Der Behandlungsfehler war nachweisbar. Die verspätete Diagnose und Behandlung waren nach den gutachterlichen Feststellungen ursächlich für die gesundheitlichen Dauerschäden unseres Mandanten.
Auf dieser Grundlage nahm die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses Vergleichsgespräche auf.
Mehr als Arzthaftung: Warum interdisziplinäre Prüfung wichtig ist
Bei schweren Gesundheitsschäden geht es häufig nicht nur um die Haftung des Krankenhauses. Betroffene stehen meist vor mehreren rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zugleich.
Zu prüfen sind insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen und Zukunftsschäden.
Hinzu kommen oft Ansprüche gegenüber privaten Versicherungen. In diesem Fall war neben der Arzthaftung auch die private Unfallversicherung des Mandanten relevant.
Unser Team aus Medizinrecht und Versicherungsrecht arbeitete daher eng zusammen. Während im Arzthaftungsverfahren die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser verfolgt wurden, setzten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung durch.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten konnten sowohl die Ansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser als auch die Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung gesichert werden.
Damit wurden nicht nur die unmittelbaren Folgen des Behandlungsfehlers berücksichtigt, sondern auch die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der bleibenden Lähmung.
Entscheidend war die Kombination aus medizinrechtlicher Aufarbeitung und versicherungsrechtlicher Prüfung. Nur so ließ sich der gesamte Schaden umfassend erfassen.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie folgenreich eine verspätete Diagnose bei Wirbelsäulenverletzungen sein kann. Wird eine Wirbelfraktur mit Rückenmarkskompression zu spät erkannt, können dauerhafte neurologische Schäden entstehen.
Für betroffene Patienten ist deshalb eine genaue Prüfung der Behandlungsunterlagen, Befunde und zeitlichen Abläufe entscheidend. Es muss geklärt werden, wann welche Diagnostik erforderlich gewesen wäre und ob eine frühere Behandlung die Lähmung hätte verhindern können.
Bei schweren Dauerschäden reicht es außerdem nicht, nur das Schmerzensgeld zu betrachten. Entscheidend ist die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung – einschließlich Erwerbsschaden, Pflegebedarf, Hilfsmitteln, Zukunftsschäden und möglicher Ansprüche aus privaten Versicherungen.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde als Rennradfahrer von einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug erfasst und schwer verletzt. Die Haftung der Gegenseite war dem Grunde nach geklärt.
Die Unfallfolgen wirkten sich jedoch langfristig auf seine Gesundheit und seine berufliche Situation aus. Nach mehreren Jahren mit erheblichen Einschränkungen konnte der Mandant seine berufliche Tätigkeit nicht mehr wie zuvor fortführen und trat schließlich vorzeitig in den Ruhestand.
Die Herausforderung
Obwohl die Haftung feststand, wurden die langfristigen Schäden über Jahre hinweg nicht angemessen reguliert. Die Versicherung zahlte zunächst lediglich Vorschüsse in Höhe von insgesamt 21.500 €.
Aus unserer Sicht bildeten diese Zahlungen die tatsächlichen Folgen des Unfalls nicht ausreichend ab. Besonders wichtig waren der Erwerbsschaden, berufliche Zusatznachteile, der Haushaltsführungsschaden und weitere finanzielle Folgeschäden.
Unsere Strategie
Wir erhoben Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main und machten Ansprüche von über 400.000 € geltend.
Im Verfahren wurden die medizinischen Unfallfolgen und die wirtschaftlichen Auswirkungen umfassend aufgearbeitet. Grundlage waren Sachverständigengutachten sowie eine detaillierte Berechnung der beruflichen Nachteile.
Dabei ging es nicht nur um den reinen Verdienstausfall. Berücksichtigt wurden auch der Verlust aus dem Zeitwertkonto, Nachteile durch den weggefallenen Firmenwagen und Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung.
Das Ergebnis
Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Mandant erhielt Schadensersatz für seine beruflichen Nachteile, den Haushaltsführungsschaden sowie weitere finanzielle Folgeschäden.
Zusätzlich wurde ihm eine lebenslange vierteljährliche Rentenzahlung für den künftigen Haushaltsführungsschaden zugesprochen.
Auch Kreditkosten, die infolge der unfallbedingten finanziellen Belastung entstanden waren, wurden berücksichtigt.
Besonders relevant: Das Gericht nahm wegen der langen und unzureichenden Regulierung einen Zuschlag von 25 % auf das Schmerzensgeld vor. Das Urteil wurde rechtskräftig.
Fazit
Dieser Fall zeigt, dass auch bei geklärter Haftung die Schadenshöhe sorgfältig durchgesetzt werden muss. Gerade langfristige berufliche Nachteile werden häufig unterschätzt.
Bei schweren Unfallfolgen geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend sind auch Verdienstausfall, betriebliche Altersversorgung, geldwerte Vorteile wie Firmenwagen, Haushaltsführungsschaden, Rentenansprüche und weitere finanzielle Folgeschäden.
Wenn eine Regulierung über Jahre unzureichend bleibt, kann auch das Regulierungsverhalten der Versicherung bei der Bewertung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen.
Der Fall
Unser Mandant wurde als Motorradfahrer unverschuldet in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer nahm ihm die Vorfahrt. Durch den Aufprall erlitt unser Mandant schwerste Verletzungen. Sein Fuß musste noch an der Unfallstelle amputiert werden.
Die gegnerische Versicherung versuchte, die Ansprüche erheblich zu kürzen. Sie argumentierte, unser Mandant habe keine speziellen Motorradstiefel getragen und müsse sich deshalb ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Die rechtliche Herausforderung
Dieser Einwand hätte erhebliche finanzielle Folgen gehabt. Wäre ein Mitverschulden angenommen worden, hätte die Versicherung Schmerzensgeld und Schadensersatz deutlich reduzieren können.
Entscheidend war daher die Frage, ob geeignete Motorradstiefel die Amputation tatsächlich verhindert oder wesentlich abgemildert hätten.
Unser Vorgehen
Wir ließen den Unfallhergang und die Verletzungsfolgen medizinisch und biomechanisch prüfen. Die Gutachten zeigten: Auch spezielle Motorradstiefel hätten diese Amputation aufgrund der konkreten Aufprallwucht nicht verhindert.
Hinzu kam: Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen spezieller Motorradstiefel besteht nicht. Der Mitverschuldensvorwurf der Versicherung war deshalb nicht tragfähig.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten konnten wir 596.593,56 € Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen.
Wichtig war außerdem die langfristige Perspektive. Gemeinsam mit einem spezialisierten Rehabilitationsdienst wurde eine berufliche Umschulung organisiert. Unser Mandant konnte dadurch wieder eine berufliche Perspektive entwickeln und seine finanzielle Zukunft stabilisieren.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung von Mitverschuldenseinwänden ist. Versicherungen berufen sich bei schweren Motorradunfällen häufig auf angeblich unzureichende Schutzkleidung.
Entscheidend ist aber nicht die pauschale Behauptung, sondern der konkrete Nachweis: Hätte andere Schutzkleidung den Schaden tatsächlich verhindert? Wenn das medizinisch und biomechanisch nicht belegbar ist, darf der Schadensersatz nicht gekürzt werden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant erlitt vor rund 30 Jahren bei einem schweren Motorradunfall eine unfallbedingte Tetraplegie. Seitdem ist er dauerhaft auf umfassende Unterstützung und Pflege angewiesen.
Nach dem Unfall übernahm seine Mutter einen Großteil der Betreuung. Sie gab ihren Beruf auf, um die Versorgung ihres Sohnes im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Über viele Jahre wurde jedoch nicht vollständig geprüft, ob die damalige Regulierung den tatsächlichen Pflegebedarf, den Haushaltsführungsschaden und die langfristigen Folgen der Querschnittslähmung angemessen abbildete.
Die Herausforderung
Als sich der Mandant an unsere Kanzlei wandte, lag der Unfall bereits Jahrzehnte zurück. Deshalb mussten zunächst die alten Akten, frühere Vergleichsvereinbarungen, Zahlungen, Verjährungsfragen und die damalige anwaltliche Beratung sorgfältig geprüft werden.
Dabei zeigte sich, dass wesentliche Schadenspositionen nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Dazu gehörten insbesondere der Pflegemehrbedarf, der Haushaltsführungsschaden und die Bewertung des Schmerzensgeldes bei einer schweren Tetraplegie.
Besonders wichtig war außerdem die Frage, ob neben Ansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung auch anwaltliche Haftungsansprüche wegen früherer Beratungs- und Regulierungsfehler in Betracht kamen.
Unsere Strategie
Wir arbeiteten die gesamte Regulierungshistorie neu auf. Dabei wurden die bisherigen Zahlungen, der tatsächliche Pflegeaufwand, die Leistungen der Mutter, der laufende Mehrbedarf und die künftigen Kosten umfassend berechnet.
Der Pflegeaufwand wurde nicht nur anhand früherer Einkommensverluste betrachtet, sondern als konkreter lebenslanger Pflegemehrbedarf bewertet. Gerade bei einer Tetraplegie kommt es darauf an, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch und marktgerecht zu erfassen.
Parallel prüften wir mögliche Ansprüche aus Anwaltshaftung, soweit frühere rechtliche Beratung dazu geführt hatte, dass berechtigte Schadenspositionen nicht oder nicht ausreichend geltend gemacht wurden.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten konnte eine umfassende Neuregelung erreicht werden.
Das Schmerzensgeld wurde nachträglich auf insgesamt 500.000 € angehoben. Zusätzlich wurde eine rückwirkende Nachzahlung von 1.200.000 € durchgesetzt.
Für die Zukunft wurde außerdem eine lebenslange monatliche Pflegemehrbedarfsrente von 6.000 € netto gesichert.
Damit wurden wesentliche Lücken der früheren Regulierung geschlossen. Der Mandant und seine Mutter verfügen nun über eine deutlich bessere finanzielle Grundlage für Pflege, Betreuung und Alltag.
Fazit
Dieser Fall zeigt, dass auch ältere Regulierungen bei schweren Personenschäden überprüft werden sollten, wenn der Verdacht besteht, dass wesentliche Ansprüche nicht berücksichtigt wurden.
Gerade bei einer Querschnittslähmung oder Tetraplegie geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend sind vor allem Pflegemehrbedarf, Haushaltsführungsschaden, Hilfsmittel, Betreuung, Wohnraumanpassung und lebenslange Zukunftsschäden.
Auch mögliche Fehler in der früheren anwaltlichen Beratung können rechtlich relevant sein. Deshalb lohnt sich bei schweren Dauerschäden eine genaue Prüfung der alten Akten, Vergleichsvereinbarungen und Schadensberechnungen.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant erlitt als Schüler bei einem schweren, unverschuldeten Verkehrsunfall ein massives Schädel-Hirn-Trauma. Die Folgen waren dauerhaft: eine erhebliche Hirnschädigung, kognitive Einschränkungen, spastische Lähmungen, eine Hemiparese und schwere Blickfeldeinschränkungen.
Der junge Mann wird dauerhaft auf Unterstützung, Betreuung, Therapien und Hilfsmittel angewiesen sein. Für die Familie stellte sich deshalb nicht nur die Frage nach einem angemessenen Schmerzensgeld, sondern vor allem nach der langfristigen wirtschaftlichen Absicherung aller Zukunftsschäden.
Die Herausforderung
Die Familie wandte sich erst viele Jahre nach dem Unfall an unsere Kanzlei. Zuvor waren wesentliche Schadenspositionen nicht ausreichend geprüft und nicht konsequent verfolgt worden.
Besonders schwierig war die Verjährungsfrage. Die gegnerische Haftpflichtversicherung berief sich auf Verjährungseinwände und stellte einzelne Schadenspositionen infrage. Deshalb musste zunächst sorgfältig geprüft werden, welche Ansprüche noch durchsetzbar waren und welche Wirkungen frühere Verjährungsverzichte hatten.
Hinzu kam eine weitere Besonderheit: Da unser Mandant zum Unfallzeitpunkt noch Schüler war, ließ sich sein späterer Erwerbsschaden nicht anhand eines bereits bestehenden Berufsverlaufs berechnen.
Unsere Strategie
Wir arbeiteten den Fall vollständig neu auf. Dazu gehörten die medizinischen Unterlagen, die bisherigen Regulierungsakten, Verjährungserklärungen, Sozialleistungsdaten und die langfristigen Pflege- und Unterstützungsbedarfe.
Für die Berechnung des Erwerbsschadens wurde der voraussichtliche Bildungs- und Berufsweg des Mandanten rekonstruiert. Dabei wurden unter anderem Schulleistungen, persönliche Fähigkeiten, familiäres Umfeld und realistische berufliche Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Außerdem ließen wir den lebenslangen Pflege- und Mehrbedarf gutachterlich erfassen. Bestehende Sozialleistungen wie Pflegegeld oder Rentenleistungen wurden in die Berechnung einbezogen, damit die Forderung wirtschaftlich belastbar blieb.
Das Ergebnis
In außergerichtlichen Verhandlungen konnte eine umfassende Einigung erreicht werden. Für unseren Mandanten wurde ein Schmerzensgeld im hohen sechsstelligen Bereich durchgesetzt.
Besonders wichtig war außerdem ein umfassender Feststellungsanspruch. Dadurch bleibt die Gegenseite verpflichtet, auch zukünftige materielle Schäden zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere Pflegekosten, Therapiekosten, Hilfsmittel, Betreuung, Wohnraumanpassungen und weitere Zukunftsschäden.
Das Gesamtregulierungsvolumen liegt im mehrfachen siebenstelligen Bereich. Damit sind nicht nur die bereits entstandenen Schäden berücksichtigt, sondern auch die langfristigen Folgen des Schädel-Hirn-Traumas.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie komplex schwere Personenschäden bei Kindern und Jugendlichen sein können. Wenn zum Unfallzeitpunkt noch kein Berufsweg feststand, muss der spätere Erwerbsschaden sorgfältig anhand realistischer Entwicklungsmöglichkeiten berechnet werden.
Ebenso wichtig ist die Prüfung von Verjährung, Verjährungsverzichten, bisherigen Regulierungen und offenen Zukunftsschäden. Gerade bei schweren Hirnschäden dürfen Ansprüche nicht vorschnell abgeschlossen werden.
Für betroffene Familien geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die dauerhafte Absicherung von Pflege, Therapien, Hilfsmitteln, Betreuung, Wohnraum und Erwerbsschaden.
Erfahrungen unserer Mandantinnen & Mandanten
Mehrfach prämiert im Medizinrecht
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