Plegie und Parese
Unter einer Querschnittlähmung versteht man die Folgen einer entweder vollständigen Durchtrennung oder „nur“ teilweisen Schädigung des Rückenmarks. Ist das Rückenmark an einer Stelle beschädigt, kann es die elektrischen Impulse, die das Gehirn sendet, nicht mehr an die Körperteile weiterleiten, die unterhalb der geschädigten Stelle liegen, d.h. die Körperteile können nicht mehr vom Gehirn gesteuert werden.
Das Rückenmark ist in verschiedene Bereiche unterteilt, wobei jeder einzelne Bereich die Steuerung bestimmter Muskeln und Organe übernimmt. Wie und wo genau sich eine Querschnittlähmung äußert, hängt ab von der Stelle, an der das Rückenmark verletzt ist. Man unterscheidet zwischen
- einer kompletten Querschnittlähmung (Plegie), bei der keine körperlichen Restfunktionen mehr vorhanden sind und
- einer inkompletten Querschnittlähmung (Parese), bei der noch Restfunktionen vorhanden und die jeweiligen Körperregionen in unterschiedlichen Auswirkungen gelähmt sind.
Wird das Rückenmarks beispielsweise im Hals- oder Brustwirbelbereich geschädigt, führt das zu Beeinträchtigungen aller darunter befindlichen Körperteile, entweder ohne Restfunktionen (Tetraplegie) oder mit noch vorhandenen Restfunktionen (Tetraparese). Sind „nur“ die unteren Regionen betroffen, spricht man von einer Paraparese bzw. Paraplegie.
Für Betroffene macht diese Unterscheidung einen großen Unterschied, denn Tetraplegiker können ihren Alltag ohne eine Pflegekraft nicht selbständig meistern. Paraplegiker sind meist noch in der Lage, ihr Leben weitgehend selbständig zu führen.