• Die Fachanwälte von Quirmbach & Partner

    Ihre Experten im Medizinrecht

    Rechtsanwalt Alexander Rüdiger, Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Ihr vertrauensvoller Partner bei Behandlungsfehlern

Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Die Rolle des Fachanwalts für Medizinrecht

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist Ihr Experte bei Arzthaftungsfällen. Er ist spezialisiert auf Rechtsfragen rund um das Gesundheitswesen. Dazu gehören insbesondere Fälle wie ärztliche Behandlungsfehlern, Fehldiagnosen, unzureichende Aufklärung und andere medizinische Konflikte.

Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, muss man nicht nur einen speziellen Lehrgang absolvieren und Prüfungen bestehen, sondern auch über fundierte juristische Kenntnisse und ein tiefes Verständnis medizinischer Zusammenhänge verfügen.

Kontinuierliche Fortbildung ist ein Muss, um immer auf dem neuesten Stand zu sein und die Interessen der Mandanten bestmöglich vertreten zu können. Mit dieser Expertise sind Fachanwälte für Medizinrecht die idealen Ansprechpartner für komplexe Arzthaftungsfälle.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Die kompetente Unterstützung von Patientinnen und Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, gehört zu den Kernaufgaben im Medizinrecht.

  • Sichere Beweisführung durch Ihren Medizinrechtsanwalt
    In Arzthaftungsfällen ist die Beweisführung entscheidend. Ein erfahrener Fachanwalt unterstützt Sie bei der Beschaffung und Auswertung von Beweismitteln wie Krankenakten und Gutachten, um Ihren Fall zu untermauern.
  • Ganzheitliche Betreuung in allen Phasen
    Von der Auswertung medizinischer Unterlagen über die Einholung unabhängiger Sachverständigengutachten bis hin zur Vertretung in Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen – bei einem Fachanwalt für Medizinrecht sind Sie in guten Händen.

Es war die beste Entscheidung mich in meiner medizinischen Angelegenheit  von der Anwaltskanzlei Quirmbach & Partner vertreten zulassen. Sehr freundliches und kompetentes Team.

Rückmeldung einer Mandantin

Typische Rechtsfälle im Medizinrecht

Behandlungsfehler

Ein auf Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt bietet Patientinnen und Patienten, die Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind, wertvolle Unterstützung.

Jeder medizinische Eingriff ist mit Risiken verbunden. Kommt es zu vermeidbaren Fehlern, haben Betroffene Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Ob Operationsfehler, falsche Medikation oder mangelhafte Pflege – ein Fachanwalt für Medizinrecht vertritt Ihre Rechte gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen.

Fehlende oder falsche Diagnose

Falsche Diagnosen können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn sie zu falschen Behandlungen führen, die den Zustand des Patienten verschlechtern. Unsere Experten für Medizinrecht helfen bei der Klärung der Schuldfrage und bei der Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung für körperliche und seelische Schäden.

Aufklärungsfehler

Die Einwilligung nach Aufklärung (informed consent) ist ein Grundrecht des Patienten. Werden Patienten nicht vollständig über Risiken, Nebenwirkungen oder alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass geschädigte Patienten zu ihrem Recht kommen.

Quirmbach & Partner zählt zu den Spitzenkanzleien im Bereich Medizinrecht

Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche

Nach dem aktuellen Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner zum siebten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Diese Empfehlung richtet sich insbesondere an geschädigte Patienten und deren Angehörige.

Quirmbach & Partner, TOP-Kanzlei Medizinrecht

Auszeichnung durch das Magazin stern

Auch das Magazin stern hat Quirmbach & Partner im Jahr 2024 als eine der besten Kanzleien Deutschlands im Medizinrecht ausgezeichnet.

Die besten Kanzleien für Privatmandanten

Ein einfacher Weg zu Ihrer Entschädigung

In 3 Schritten zum Schadensersatz

Ihr Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen Sie uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

Fachanwälte für Medizinrecht – Ihre Experten mit Erfahrung und Kompetenz

Ihr Anspruch auf gewissenhafte medizinische Behandlung

Als Patient haben Sie immer das Recht auf eine fachgerechte und gewissenhafte medizinische Behandlung. Wird dieser Anspruch verletzt, stehen Ihnen unsere Experten für Medizinrecht zur Seite und setzen Ihre Rechte durch.

Wir verstehen uns nicht nur als Ihre Anwälte, sondern als Ihre Partner und Berater in allen Fragen rund um Ihre Patientenrechte. Wir wissen, dass medizinische und juristische Fachbegriffe verwirrend sein können. Deshalb legen wir großen Wert darauf, Ihnen jeden Schritt klar und verständlich zu erklären, damit Sie genau wissen, was passiert.

Ihr kompetenter Ansprechpartner für Patientenrechte

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie genau wissen, was Ihnen als Patientin oder Patient zusteht.

  • Wir erklären Ihnen verständlich, welche Rechte Sie haben.
  • Wir informieren Sie darüber, was Sie von Ärzten und Krankenhäusern erwarten können und sollten.
  • Wir überprüfen, ob bei Ihrer medizinischen Behandlung alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
  • Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Behandlung haben, helfen wir Ihnen, die Situation zu klären.
  • Wir setzen uns für Sie ein, wenn medizinische Standards nicht eingehalten wurden.

Was macht einen guten Anwalt aus?

In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie sicher sein können, die richtige Wahl getroffen zu haben: Was macht einen guten Patientenanwalt aus

Mit dem richtigen Anwalt zum Erfolg

Fachanwalt für Medizinrecht

Im Medizinrecht ist es wichtig, einen Anwalt zu haben, der nicht nur die juristischen Feinheiten kennt, sondern auch das menschliche Leid versteht, das hinter jedem Fall steht. Dieses Einfühlungsvermögen hilft, Mandantinnen und Mandanten bestmöglich zu unterstützen und ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen.

Unsere Philosophie: Verbindung von Menschlichkeit und Kompetenz

Es ist uns wichtig, dass Sie sich nicht nur als Mandant, sondern auch als Mensch verstanden und geschützt fühlen. Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen zur Seite und lassen Sie im oft komplizierten Gesundheitssystem nicht allein.

Ein spezialisierter Anwalt ist unverzichtbar, wenn es um die komplexen rechtlichen Aspekte von Behandlungsfehlern geht. Von der ersten Beratung bis zur endgültigen Klärung Ihres Falles stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie eine gerechte Entschädigung erhalten.

Den richtigen Anwalt wählen – Ansprüche erfolgreich durchsetzen

Die Wahl des richtigen Anwalts ist oft der Schlüssel zum Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Behandlungsfehler. Doch Missverständnisse bei der Auswahl und der Zusammenarbeit mit dem Anwalt können den Erfolg eines Verfahrens gefährden.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Die 10 häufigsten Missverständnisse bei der Beauftragung eines Fachanwalts für Medizinrecht – und wie Sie sie vermeiden können

Unsere Erfolge im Medizinrecht – Fallbeispiele

Hier finden Sie einige Beispiele erfolgreicher Mandantenvertretung:

Sachverhalt:
Bei dem Fall handelt es sich um die falsche Behandlung eines jungen Mannes nach einer Körperverletzung. In der behandelnden Klinik wurde ein schweres Schädel-Hirn-Trauma übersehen. Es kam deshalb zu einer Hirnblutung mit anschließender schwerster Hirnschädigung. Der Mandant ist pflegebedürftig und lebt im Wachkoma. Nach jahrelangen zähen Verhandlungen durch die vorbefassten Anwälte haben wir das Mandant übernommen und sind in den Rechtsstreit eingetreten. Nach zwei weiteren Prozessjahren konnten wir einen außergerichtlichen Vergleich mit der Gegenseite schließen.

Regulierung:
Außergerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt ca. 3 Mio. €.

Sachverhalt:
Die Mandantin litt unter Herzrhythmusstörungen und hatte einen implantierten Herzschrittmacher. Als es zu Komplikationen kam, wurden die Medikamente umgestellt, was unter stationären Bedingungen hätte erfolgen müssen. Tatsächlich aber wurde sie entlassen. Zu Hause kam es zu einer sogenannten Sturmdefibrillation des Herzschrittmachers, die nicht mehr beherrschbar war. Dabei erlitt die Mandatin einen schweren Hirnschaden aufgrund der Sauerstoffunterversorgung und liegt seitdem im Wachkoma.

Regulierung:
Gerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 1,65 Mio. €.

Sachverhalt:
Der Mandant im mittleren Alter suchte den ärztlichen Notdienst auf, da er Kreislaufbeschwerden hatte, unter Bluthochdruck, Schwindel sowie Übelkeit litt. Diese Beschwerden hielten an, so dass er anschließend seinen Hausarzt aufsuchte. Ohne weitere Untersuchungen durchzuführen, diagnostizierte der einen Bluthochdruck und verordnete Medikamente. Einige Wochen später berichtete der Mandant seinem Hausarzt dann von zeitweiligen Kribbel-Parästhesien im rechten Arm sowie Taubheitsgefühlen im rechten Bereich des Gesichtes. Der Hausarzt stellte eine Überweisung zum Radiologen aus, ohne auf die Dringlichkeit hinzuweisen oder sich selbst um einen kurzfristigen Termin zu bemühen. Bevor dieser Termin stattfinden konnte, erlitt der Mandant einen Schlaganfall und wurde sofort notfallmäßig im Krankenhaus aufgenommen und behandelt.
Er leidet seitdem unter Taubheitsgefühlen im Gesicht, in der rechten Hand hat er keine Kraft mehr. Er ist erheblich gehbehindert und zeitweise pflegebedürftig. Es besteht eine 100%ige Schwerbehinderung.

Ergebnis des Gutachtens der Landesärztekammer: Grober Behandlungsfehler. Der Hausarzt hatte gegen eindeutige und anerkannte Standardregeln zur Diagnostik und Behandlung von Schlaganfällen in unverständlicher Weise verstoßen. Der Hausarzt hätte die klaren Anzeichen eines sich anbahnenden Schlaganfalles erkennen und seinen Patienten sofort in ein spezialisiertes Krankenhaus einweisen müssen, wie es nach den Regeln ärztlicher Kunst allein schon bei dem Verdacht auf einen Schlaganfall oder einen zerebralen Prozess erforderlich ist.
Da jedoch die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Hausarztes für die geltend gemachten Ansprüche nicht ausreichte, zumal auch die Sozialversicherungsträger Ansprüche anmeldeten, gestalteten sich die Vergleichsverhandlungen schwierig. Die Ansprüche unseres Mandanten waren daher durch die geringe Deckungssumme beschränkt.

Regulierung:
Außergerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 850.000,00 €

Sachverhalt:
Aufgrund bestehender Rückenschmerzen entschied sich der Mandant zu einer Injektion in die Wirbelsäule mittels Spritze. Über das Risiko einer Querschnittslähmung war er zuvor nicht aufgeklärt worden. Nach dem Eingriff bestand ein inkomplettes Querschnitts-Syndrom mit hochgradigem Cauda-Syndrom ab Höhe L3 mit Harn- und Stuhlinkontinenz.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat stattgegeben und der Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht bestätigt.

Regulierung:
Gerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 580.000,00 €.

Sachverhalt:
Diagnose- und Therapieverschleppung bei Durchblutungsstörung im linken Bein und fehlerhafte Gefäßkonstruktion mit verspäteter Verlegung in die Uniklinik (Übernahmeverschulden)

Regulierung:
Gerichtlicher Vergleich vor dem Landgericht Köln mit einer Gesamtentschädigung in Höhe von 550.000 €

Sachverhalt:
Durch die Diagnose- und Therapieverschleppung eines Herzinfarktes erlitt der 49-jährige Mandant einen Hirnschaden, Gangstörungen, eine Kraftminderung an beiden Armen und Gedächtnisstörungen. Er wurde in Pflegestufe I eingestuft.

Regulierung:
Außergerichtlicher Risikovergleich durch Abfindungserklärung (Haftung nicht eindeutig geklärt) mit einer Entschädigungssumme in Höhe von Entschädigungssumme 580.000 €.

Genaue Berechnung Ihrer Schadensersatzansprüche

Nach einem nachgewiesenen Behandlungsfehler unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche. Dazu gehört die Feststellung des erlittenen Schadens, die Berechnung des angemessenen Schmerzensgeldes und Schadensersatzes sowie die Vertretung vor Gericht, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Ihren Ansprüche umfassen im wesentlichen folgende Positionen:

Tastatur mit Sondertaste Medizinrecht

Umfassende Beratung im Medizinrecht – Ihr Recht in guten Händen

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte und strategische Rechtsberatung im Medizin- und Arzthaftungsrecht. Wir kümmern uns um die Beschaffung relevanter Unterlagen wie Krankenakten und Gutachten, um Ihre Ansprüche sorgfältig prüfen und durchsetzen zu können. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie vor Gerichten in jeder Region, ob in Hamburg, Berlin oder München.

Legen Sie Ihren Fall in erfahrene Hände. Wir garantieren Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Unser Kanzleiteam steht Ihnen während der Bürozeiten für organisatorische Fragen und Terminvereinbarungen zur Verfügung. Bei einer ersten Kontaktaufnahme per Telefon, Chat oder E-Mail erhalten Sie schnellstmöglich eine kostenlose Ersteinschätzung. Unsere auf Medizinrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte sind für Sie da.

Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht

Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialgebiet: Schlaganfälle, Neurologie und Notfallmedizin

Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht

Ines Gläser
Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialgebiet: Zwischenfälle bei Narkosen

Sven Wilhelmy

Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialgebiet: Querschnittslähmung nach Behandlungsfehler

Alexander Rüdiger

Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
Spezialgebiet: Geburtsschadensrecht und Neurologie

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