Jan Tübben – Fachanwalt für Medizinrecht
Experte für Geburtsschadensrecht
Werdegang
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Rechtsanwalt seit 2003, Fachanwalt für Medizinrecht seit 2009
Spezialgebiet
Ich habe mich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert – und dort schwerpunktmäßig auf das Geburtsschadensrecht. Ein Schwerpunkt ist die Cerebralparese als Folge geburtshilflicher Behandlungsfehler.
Auszeichnung
2019, 2020, 2021 und 2022 gat mich das Magazin WirtschaftsWoche als TOP Anwalt für Patienten im Bereich Medizinrecht ausgezeichnet.
Für mich stand schon früh fest, dass ich mich im Rahmen eines juristischen Berufs für geschädigte Menschen einsetzen möchte. Nach dem Studium habe ich mich dann für das Arzthaftungsrecht entschieden.
Bereits während meiner ersten beruflichen Station stand die Vertretung von schwerstgeschädigten Neugeborenen und Kindern sowie deren Eltern im Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit: Bis 2004 habe ich in einer bundesweit agierenden Patientenkanzlei gearbeitet, die auf geburtshilfliche und neonatologische Haftungsfälle spezialisiert ist. Dort habe ich wichtige praktische und zwischenmenschliche Erfahrungen mit Mandanten in extremen Lebenssituationen gesammelt.
Danach bin ich zu einer großen Krankenhaushaftpflichtversicherung gewechselt, wo ich als Syndikusanwalt vier Jahre versicherungstechnische Mechanismen und Konzepte zur Schadensregulierung und -abwehr kennengelernt habe. Zudem habe die medizinische und berufliche Rehabilitation/Wiedereingliederung von Patienten koordiniert und begleitet.
Außerdem vertrete ich seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit sehr erfolgreich die Regressansprüche von Kranken- und Pflegeversicherungen in geburtshilflichen Schadensfällen sowie im Bereich von Personengroßschäden.