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FAQ

Schnelle Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Wir wissen, dass rechtliche Angelegenheiten oft viele Unsicherheiten mit sich bringen. Deshalb haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt – verständlich, kompakt und direkt auf den Punkt. So erhalten Sie schnell eine erste Orientierung.

Sollten Sie darüber hinaus individuelle Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, sind wir jederzeit für Sie da – kompetent, zuverlässig und immer an Ihrer Seite.

Allgemeines

Versicherungen versuchen oft, Ansprüche herunterzuspielen oder Zahlungen zu verzögern. Ein spezialisierter Anwalt steigert Ihre Erfolgschancen deutlich. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden, beispielsweise: 

  • Schmerzensgeld für körperliche und psychische Belastungen 

  • Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit 

  • Pflege- und Haushaltshilfekosten 

  • Sachschäden wie z.B. Umbaukosten in der Wohnung oder dem Haus, Fahrtkosten, Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges etc. 

Ohne professionelle Unterstützung gehen häufig Ansprüche verloren oder fallen zu niedrig aus. 

Ja, unsere Ersteinschätzung ist absolut kostenlos und unverbindlich für Sie. Erst wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten. Und vor einer Beauftragung informieren wir Sie transparent über alle möglichen Kosten. 

Selbstverständlich! Wir stehen Ihnen jederzeit per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder über unsere sichere WebAkte zur Verfügung. Fragen Sie jederzeit nach – wir helfen gerne.

Ja, wir vertreten Mandanten bundesweit. Mithilfe moderner Kommunikationskanäle wie Videokonferenzen, Telefon, E-Mail und unserer sicheren WebAkte gewährleisten wir Ihnen unabhängig vom Wohnort erstklassige Betreuung. 

Ihr Fall wird von einem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. einer verantwortlichen Rechtsanwältin übernommen, der/die speziell auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Diese Person führt federführend das Verfahren und ist zugleich Ihr persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Bearbeitung. 

Unterstützt wird Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin dabei von einer erfahrenen persönlichen Assistenz, die ebenfalls jederzeit für Sie erreichbar ist und Ihnen bei organisatorischen Fragen zur Seite steht. Unsere Assistenzen übernehmen wichtige Aufgaben in der Fallkoordination und Kommunikation und können bereits viele Ihrer Anliegen unmittelbar beantworten. 

Darüber hinaus erfolgt die Bearbeitung jedes Falles bei uns im Team. Dabei unterstützen weitere spezialisierte Rechtsanwälte, Fachkräfte sowie unsere Experten für Versicherungs- und Sozialrecht. So profitieren Sie jederzeit von umfassender Expertise und bestmöglicher Betreuung. 

  • Kostenfreie Ersteinschätzung – schnell, klar, unverbindlich:
    Sie schildern uns Ihre Situation. Wir prüfen die Informationen sorgfältig und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Verständlich formuliert, ohne Fachchinesisch – und völlig unverbindlich.

  • Beweissicherung – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten:
    Von Arztberichten bis Klinikunterlagen: Gemeinsam mit Ihnen stellen wir alle relevanten Nachweise zusammen. Damit Ihre Ansprüche von Anfang an auf einem soliden Fundament stehen.

  • Verhandlungen mit der Versicherung – für eine faire Lösung:
    Unser Ziel ist, Ihre Ansprüche zügig und außergerichtlich durchzusetzen. Ohne, dass Sie sich mit mühsamen Schriftwechseln oder langen Verfahren herumschlagen müssen. Wir übernehmen das für Sie.

  • Wenn es darauf ankommt: gerichtliche Vertretung – an Ihrer Seite:
    Sollte ein Verfahren unvermeidbar sein, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Gericht. Mit Erfahrung, Engagement und dem klaren Fokus auf Ihr gutes Recht.

  • Unser Anspruch:
    Maximale Entschädigung – bei minimalem Aufwand für Sie.

Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit und ohne Begründung kündigen. Viele Anwälte haben sogar Verständnis dafür, wenn Mandanten eine spezialisierte Kanzlei wie Quirmbach & Partner einschalten, wenn es um die Regulierung von Personenschäden geht. Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, übernehmen wir in der Regel sämtliche organisatorischen Schritte, so dass Ihnen keine Arbeit entsteht.

Ganz wichtig: Die gegnerische Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob und wie oft Sie den Anwalt wechseln. Es kommt nicht selten vor, dass wir für einen Mandanten die dritte oder gar vierte Kanzlei sind. Wir vergleichen das gerne mit der Suche nach einem geeigneten Therapeuten: Manchmal benötigt man eben mehrere Anläufe, um den richtigen Partner zu finden.

Wenn Sie einen Anwaltswechsel erwägen, bietet dieser Artikel Ihnen wertvolle Informationen: Anwaltswechsel – Tipps und Hinweise.

Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner hat sich auf die Vertretung von Menschen spezialisiert, die durch einen schweren Unfall oder einen gravierenden Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden. Der Fokus liegt bewusst auf komplexen Personenschäden und nicht auf einfachen Standardfällen.

Ein zentraler Vorteil ist die langjährige Erfahrung: Seit über 40 Jahren vertreten wir bundesweit ausschließlich Geschädigte und kennen die Strategien von Versicherern und Kliniken genau. Dieses Wissen wird gezielt eingesetzt, um Ansprüche konsequent und vollständig durchzusetzen.

Gleichzeitig endet unsere Arbeit nicht bei der juristischen Bewertung. Gerade bei schweren Verletzungen stellen sich existenzielle Fragen: Wie geht es weiter? Was wird aus Arbeit, Familie, Selbstständigkeit? In solchen Situationen versteht sich Quirmbach & Partner nicht nur als rechtlicher Vertreter, sondern auch als verlässlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite: Wir sind für Sie erreichbar, kommunizieren klar und haben ein echtes Verständnis für Ihre persönliche Lage.

Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten ohne Ausnahme auf Seiten der Geschädigten. Dadurch entstehen keine Interessenkonflikte, sondern eine klare Ausrichtung: die bestmögliche Absicherung der Mandantinnen und Mandanten – heute und in Zukunft.

Ein weiterer Unterschied liegt im ganzheitlichen Ansatz. Bei schweren Personenschäden geht es nicht nur um Ihr Schmerzensgeld, sondern um Ihre vollständige wirtschaftliche und persönliche Stabilisierung. Dazu beziehen wir medizinische, wirtschaftliche und rehabilitative Aspekte systematisch in unsere Fallstrategie ein.

Die gute Nachricht vorweg: An den Kosten ist bei uns noch kein Mandat gescheitert.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir die Kostenübernahme direkt mit der Versicherung - unkompliziert und ohne Aufwand für Sie.

Und wenn keine Versicherung besteht? Dann finden wir gemeinsam eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. Wir wissen, wie belastend eine solche Situation ohnehin ist - da soll es nicht auch noch am Geld scheitern.

Deshalb gilt bei uns:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Sie erfahren schnell und unverbindlich, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.

  • Transparente Kostenübersicht von Anfang an: Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.

  • Erfolgsabhängige Vergütung möglich: In vielen Fällen richten wir unser Honorar nach dem Ergebnis - damit das Risiko für Sie gering bleibt.

Wir gestalten unsere Honorare fair, nachvollziehbar und immer mit Blick auf Ihre persönliche Situation. Ohne Druck, ohne Kleingedrucktes - aber mit dem Ziel, Ihnen den Rücken freizuhalten.

Amputation/Polytrauma

Bei einem Polytrauma treten mehrere teils lebensbedrohliche Verletzungen gleichzeitig auf, zum Beispiel Knochenbrüche, innere Verletzungen und Weichteilschäden. Jede dieser Verletzungen kann eigene, teils gegenläufige Folgen haben, die sich gegenseitig beeinflussen. So kann eine eingeschränkte Beweglichkeit durch eine Fraktur etwa die Rehabilitation einer inneren Verletzung erschweren. Für die rechtliche Bewertung bedeutet dies, dass sowohl jede einzelne Verletzung für sich als auch ihr Zusammenwirken medizinisch und wirtschaftlich erfasst werden müssen. Zudem zeigen sich psychische Folgen nach Polytraumata häufig zeitversetzt und werden in der ersten Schadensmeldung oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Neben dem unmittelbaren körperlichen Verlust werden auch Faktoren wie mögliche Phantomschmerzen, die Dauer und Belastung der Anpassungsphase an eine Prothese, psychische Folgen wie eine veränderte Selbstwahrnehmung sowie ganz praktische Einschränkungen im Berufs- und Privatleben berücksichtigt. Gerichte orientieren sich bei der Einordnung unter anderem an vergleichbaren, bereits entschiedenen Fällen aus Schmerzensgeldtabellen, wobei jeder Fall aufgrund unterschiedlicher Begleitumstände individuell bewertet wird. Auch das Alter der betroffenen Person spielt eine Rolle, da sich der Verlust je nach verbleibender Lebenserwartung und Lebensphase unterschiedlich auswirkt.

Prothesen unterliegen einem laufenden Verschleiß und müssen je nach Modell und Beanspruchung regelmäßig gewartet, angepasst oder komplett ersetzt werden. Bei aktiven Nutzern ist dies oft alle paar Jahre der Fall. Zudem entwickelt sich die Prothesentechnik stetig weiter, sodass ein späteres Modell möglicherweise eine deutlich bessere Alltagstauglichkeit bietet als das ursprünglich verordnete Modell. Deshalb sollte bei der Schadensberechnung nicht nur die Erstversorgung, sondern der gesamte lebenslange Ersatz- und Anpassungsbedarf berücksichtigt werden. Wird dies versäumt, drohen wiederkehrende finanzielle Lücken, die sich über die Jahre erheblich summieren können.

Bei einer einzelnen Verletzung lässt sich die Einschränkung meist relativ klar einem bestimmten Anteil der Haushaltstätigkeiten zuordnen. Bei einem Polytrauma mit mehreren betroffenen Körperregionen überschneiden sich diese Einschränkungen jedoch häufig, beispielsweise wenn sowohl das Heben schwerer Gegenstände durch eine Armverletzung als auch das längere Stehen durch eine Beinverletzung eingeschränkt ist. Hier reicht eine einfache Addition der Einzeleinschränkungen oft nicht aus, da dadurch bestimmte Tätigkeiten komplett unmöglich werden können, obwohl keine der Einzelverletzungen dies allein bewirken würde. Eine sorgfältige, auf den Einzelfall bezogene Berechnung ist deshalb wichtiger als bei einer isolierten Verletzung.

Dies ist auf die komplexere Abgrenzung zwischen unfallbedingten Folgen und bereits zuvor bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen bei mehreren gleichzeitig betroffenen Körperregionen zurückzuführen. Insbesondere bei orthopädischen Vorerkrankungen versuchen Versicherer mitunter, einen Teil der heutigen Beschwerden auf den Zustand vor dem Unfall zurückzuführen, um ihre Ersatzpflicht zu reduzieren. Für eine belastbare Kausalitätsprüfung ist deshalb eine genaue Rekonstruktion des Gesundheitszustands vor dem Unfall notwendig, etwa anhand früherer Arztberichte. Nur so lässt sich sauber abgrenzen, welcher Anteil der heutigen Beeinträchtigung tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen ist.

Ansprüche & Rechte

Je nach Einzelfall können folgende Ansprüche bestehen: 

  • Schmerzensgeld für körperliche und seelische Belastungen 

  • Ersatz von medizinischen Kosten (z. B. Arztbesuche, Medikamente, Reha) 

  • Verdienstausfall 

  • Pflege- und Haushaltskosten 

  • sämtliche anfallenden Sachschäden  und noch vieles mehr 

Wir überprüfen gründlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen. 

Falls die gegnerische Versicherung sich weigert, eine Entschädigung zu zahlen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent: 

  • Hartnäckige Verhandlungen: Wir setzen uns konsequent für Ihre Ansprüche ein 

  • Gerichtliche Schritte: Falls notwendig, klagen wir für Sie. 

  • Gutachten & Beweissicherung: Wir arbeiten mit medizinischen und technischen Experten zusammen. 

Die allermeisten Fälle lösen wir außergerichtlich – und wenn nötig, kämpfen wir vor Gericht für Sie. 

In der Regel nicht. Zahlungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung zählen meistens nicht zum Erwerbsschaden. Das liegt daran, dass es sich meist um sogenannte Summenversicherungen handelt. Das bedeutet: Sie erhalten eine vertraglich vereinbarte Summe, unabhängig davon, wie hoch Ihr tatsächlicher Verdienstausfall ist. Daher dürfen Sie den vollen Erwerbsschaden zusätzlich vom Schädiger einfordern.

Wir sagen Ihnen ehrlich und verständlich, wie wir Ihren Fall rechtlich einschätzen - ohne juristische Floskeln und ohne falsche Versprechungen. Sobald wir alle Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie eine klare Einschätzung. Denn wir übernehmen nur Mandate, von deren Erfolg wir überzeugt sind.

Sie haben umfassende Rechte. Dazu gehört insbesondere (aber nicht abschließend) der Ersatz der folgenden Schadens-Positionen:

  • Verdienstausfall bis zum Renteneintritt und darüber hinaus

  • Mehrbedarfsschaden (Pflegekosten, Hilfsmittel, Rollstuhl, Gehhilfen, Pflegebett etc.)

  • Haushaltsführungsschaden (Ersatz für Haushaltshilfe)

  • Energiekosten (Ersatz des höheren Bedarfs)

  • Zuzahlung zu Medikation und Therapie

  • Kosten für Begleitperson (wenn medizinisch indiziert) 

  • Fahrtkosten und Parkkosten

  • Kosten für behindertengerechte Umgestaltung von Wohnung/Haus, Garten, PKW etc.

Es gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, das heißt, Sie müssen so gestellt werden, wie stünden, wenn es das Schadensereignis nicht gegeben hätte.

Weitere Informationenfinden Sie in diesem Ratgeberbeitrag: Schadensersatzansprüche nach einem Unfall oder Behandlungsfehler

Ja, auf jeden Fall. Wir verstehen uns nicht nur als Anwälte, sondern auch als verlässliche Partner in einer schwierigen Zeit. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten stehen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler vor ganz neuen Herausforderungen - sei es bei der Pflege, dem Umbau der Wohnung oder der Mobilität. Genau dafür haben wir über Jahre ein starkes Netzwerk aufgebaut: Fachleute für behindertengerechte Umbauten, Reha-Spezialisten, Pflegeberater und Experten für barrierefreie Mobilität. Auf Wunsch bringen wir Sie mit den richtigen Ansprechpartnern zusammen - schnell, vertrauensvoll und unkompliziert.

Bei schweren Verletzungen sind Spätfolgen häufig die Folge. Deshalb sollte kein vorschnelles Abfindungsangebot angenommen werden.

Beispiele für relevante Spätfolgen sind:

  • neurologische Ausfälle nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma

  • Spastiken oder Infektanfälligkeit nach einer Querschnittslähmung

  • Hirnschäden oder Lähmungen nach einem schweren Schlaganfall, der durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde.

  • orthopädische Folge-OPs nach Polytrauma.

Unsere Anwälte prüfen, ob der Anspruch offen gehalten oder ein Abfindungsvergleich ausgeschlossen werden sollte.

Die Höhe richtet sich immer nach dem Einzelfall und der jeweiligen Rechtsprechung.
Typische Orientierungsspannen sind:

  • Querschnittslähmung: häufig hohe fünfstellige bis sechsstellige Beträge

  • Schweres Schädel-Hirn-Trauma: abhängig vom Ausmaß der Hirnschädigung bis in den sechsstelligen Bereich

  • Polytrauma: je nach Dauerschaden mittlerer fünfstelliger bis hoher fünfstelliger Bereich

  • Geburtsschaden mit dauerhaften Hirnschäden: regelmäßig im sechsstelligen Bereich (z. B. spastische Lähmungen, kognitive Einschränkungen)

Diese Angaben sind keine Garantien, sondern spiegeln typische gerichtliche Entscheidungen wider.

Vorsicht! Bei schweren Verletzungen sind die Langzeitfolgen häufig noch nicht absehbar. Eine voreilige Unterschrift kann dazu führen, dass Sie auf zukünftige Ansprüche (zum Beispiel Rentenausgleich oder Spätfolgen) verzichten. Wir prüfen jedes Angebot sehr genau.

Das ist ein entscheidender Punkt bei schweren Verletzungen. Viele Spätfolgen, wie etwa vorzeitige Arthrose nach Trümmerbrüchen oder psychische Langzeitfolgen, lassen sich unmittelbar nach dem Unfall noch gar nicht abschätzen.

Damit Sie in zehn oder zwanzig Jahren nicht auf den Kosten sitzen bleiben, achten wir penibel auf den sogenannten Feststellungsantrag. Wir schließen Vergleiche niemals voreilig ab. Stattdessen erwirken wir ein Urteil oder eine Vereinbarung, die die Versicherung dazu verpflichtet, auch für alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aufzukommen. So stellen wir sicher, dass Ihre medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung lebenslang garantiert sind – unabhängig davon, wie sich Ihr Gesundheitszustand entwickelt.

Der Haushaltsführungsschaden ist einer der am häufigsten unterschätzten Ansprüche. Wenn Sie Ihre Aufgaben im Haushalt – vom Kochen und Putzen über die Kinderbetreuung bis hin zur Gartenarbeit – aufgrund von Verletzungen nicht mehr wie gewohnt erledigen können, haben Sie Anspruch auf Geldersatz. Das gilt auch, wenn Familienmitglieder diese Aufgaben unentgeltlich übernehmen. Da dieser Schaden bei schweren Verletzungen oft über Jahrzehnte besteht, kann er sich in der Summe sogar als höher herausstellen als das eigentliche Schmerzensgeld. Wir berechnen diesen Anspruch präzise für Sie.

Ein Erwerbsschaden gleicht die finanzielle Lücke aus, die entsteht, wenn jemand nach einem Unfall weniger verdient als zuvor. Zur Berechnung wird das tatsächliche Einkommen mit dem fiktiven Gehalt verglichen, das ohne das Ereignis wahrscheinlich erzielt worden wäre. Berücksichtigt werden dabei nicht nur das Grundgehalt, sondern auch künftige Beförderungen, Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Auch Verluste bei der späteren Rente gehören zu diesem Schaden, da durch das geringere Einkommen weniger Beiträge eingezahlt werden. Das Ziel besteht darin, die Betroffenen wirtschaftlich so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Dennoch ist der Geschädigte verpflichtet, seine verbleibende Arbeitskraft im zumutbaren Rahmen zu nutzen, um den Schaden gering zu halten.

 

Schmerzensgeldtabellen sind rechtlich nicht verbindlich. Da es in Deutschland keine gesetzlichen Pauschalbeträge für Verletzungen gibt, dienen sie lediglich als Orientierung und Vergleichsmaßstab.

Sie zeigen, welche Beträge Gerichte in früheren, ähnlichen Fällen zugesprochen haben. Ausschlaggebend ist jedoch immer der konkrete Einzelfall, beispielsweise der Heilungsverlauf, bleibende Schäden, berufliche Folgen, Pflegebedarf und Einschränkungen im Alltag.

Die Tabellenwerte sind deshalb kein Endbetrag, sondern nur ein Ausgangspunkt für die Bewertung. Hinzu kommt, dass viele Fälle durch gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche enden. Diese Beträge werden nicht veröffentlicht und erscheinen daher nicht in den bekannten Tabellenwerken.

Schmerzensgeldtabellen bilden somit nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Regulierungspraxis ab. Gerade bei schweren Personenschäden ersetzen sie keine individuelle rechtliche Prüfung.

Neben Schmerzensgeld stehen Ihnen nach einem Fahrradunfall oft weitere Ansprüche zu: Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, Haushaltsführungsschaden sowie bei bleibenden Schäden Pflege- und Mehrbedarfskosten. Gerade bei schweren Verletzungen wie Kopf- oder Wirbelsäulentraumata sorgen wir für eine umfassende wirtschaftliche Absicherung und nicht nur für die unmittelbaren Unfallfolgen.

Nach einem schweren Unfall oder einem Behandlungsfehler gerät die finanzielle Situation oft schnell ins Wanken, wenn das Gehalt wegfällt und nur noch das geringere Krankengeld gezahlt wird. Hier greift der sogenannte Erwerbsschaden. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Differenz zwischen Ihrem früheren Nettoeinkommen und dem Krankengeld (später der Erwerbsminderungsrente) auszugleichen.

Da Fixkosten wie Miete, Kredite oder Versicherungen nicht warten können, setzen wir umgehend Vorschusszahlungen bei der Gegenseite durch. So stellen wir sicher, dass Sie nicht erst am Ende eines jahrelangen Prozesses entschädigt werden, sondern Ihre laufenden Kosten zeitnah gedeckt sind. So sichern wir Ihren Lebensstandard ab, während Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Es gibt keine feste Formel und keine pauschale Tabelle, anhand derer sich die Höhe des Schmerzensgeldes berechnen lässt. Jeder Fall wird individuell bewertet. Maßgeblich ist vor allem das Ausmaß der gesundheitlichen Folgen. Ob eine Verletzung vollständig ausheilt oder ob dauerhafte Beeinträchtigungen wie Lähmungen, chronische Schmerzen oder der Verlust von Körperfunktionen zurückbleiben, ist für die Bemessung von entscheidender Bedeutung. Bei Dauerschäden wird zusätzlich berücksichtigt, inwieweit die Lebensführung eingeschränkt ist, beispielsweise durch den Verlust der Selbstständigkeit, die Unfähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben, oder die Notwendigkeit dauerhafter Pflege.

Auch das Alter der betroffenen Person spielt eine Rolle, da sich Dauerfolgen bei jüngeren Patientinnen und Patienten über einen längeren Lebenszeitraum auswirken. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen – etwa wenn ein Behandlungsfehler als grober Behandlungsfehler eingestuft wird – kann sich dies zusätzlich auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken, weil das Verschulden der behandelnden Seite stärker ins Gewicht fällt.

Gerichte orientieren sich bei der Bemessung an vergleichbaren, bereits entschiedenen Fällen. Bei schweren und dauerhaften Gesundheitsschäden liegen diese Vergleichswerte deutlich höher als bei vorübergehenden Beeinträchtigungen, wie unsere bisherigen Fälle zeigen, in denen es neben dem Schmerzensgeld auch um Verdienstausfall, Pflegekosten und die langfristige wirtschaftliche Absicherung ging. Eine seriöse Einschätzung der Schmerzensgeldhöhe ist erst möglich, wenn die medizinischen Unterlagen und der genaue Krankheitsverlauf vorliegen. Genau das prüfen wir im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung für Sie.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Schmerzensgeld: Ihr Recht auf Entschädigung und Schmerzensgeldtabellen - warum sie kritisch zu sehen sind

Die Mehrbedarfsrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die in der Regel monatlich erfolgt und laufende, behinderungsbedingte Mehrkosten abdeckt – im Gegensatz zu einer einmaligen Kapitalzahlung. In der Regel wird sie wertgesichert, also an die Preisentwicklung gekoppelt, vereinbart, damit sie über Jahrzehnte ihre Kaufkraft behält. Ändert sich der Pflegebedarf später – etwa weil zusätzliche Komplikationen auftreten oder ein höherer Pflegegrad festgestellt wird –, ist entscheidend, ob im ursprünglichen Vertrag ein ausreichender Vorbehalt für solche Entwicklungen vereinbart wurde. Fehlt dieser, kann eine nachträgliche Anpassung erheblich erschwert sein.

Hier fehlt die übliche Grundlage eines bereits vorhandenen Gehalts, anhand dessen sich ein Verdienstausfall bemessen ließe. Stattdessen müssen Faktoren wie die bisherige schulische oder akademische Leistung, der angestrebte Ausbildungs- oder Studienweg, die realistischen Karriereperspektiven in der jeweiligen Branche sowie statistische Vergleichsdaten zu Einkommensverläufen herangezogen werden. Gerade bei kognitiven Einschränkungen, beispielsweise durch ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT), muss zusätzlich geprüft werden, inwieweit der ursprünglich angestrebte Bildungs- oder Berufsweg noch realistisch erreichbar ist. Diese Prognose ist naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet, weshalb hier besonders sorgfältig gearbeitet und nichts vorschnell final beziffert werden sollte.

Im Gegensatz zu Angestellten gibt es bei Selbstständigen kein festes Gehalt, von dem sich ein Ausfall unmittelbar ableiten lässt. Stattdessen müssen die bisherige Umsatz- und Gewinnentwicklung des Unternehmens, die laufenden Betriebskosten, steuerliche Besonderheiten sowie eine realistische Prognose darüber, wie sich der Betrieb ohne den Unfall voraussichtlich weiterentwickelt hätte, herangezogen werden. Bei kleineren Betrieben, die stark von der persönlichen Arbeitskraft des Verletzten abhängen, muss zusätzlich bewertet werden, welche Aufgaben dauerhaft an Dritte übertragen werden müssen und welche Mehrkosten dadurch entstehen.

Wenn ein solches Fahrzeug oder technische Anpassungen, wie etwa eine Handgassteuerung, unfallbedingt erforderlich sind, um weiterhin mobil zu bleiben, können diese Kosten grundsätzlich Teil des Schadensersatzanspruchs sein. Das betrifft nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Folgekosten wie Wartung oder einen späteren Ersatz der Technik. Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall zutrifft, hängt von der Art der Einschränkung sowie der Erforderlichkeit für Beruf und Alltag ab und muss individuell begründet werden.

Behandlungsfehler

Wir setzen uns mit aller Konsequenz dafür ein, dass die Ursachen Ihres Gesundheitsschadens aufgeklärt werden - und die Verantwortlichen dafür einstehen müssen. Wir prüfen sorgfältig, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, holen medizinische Gutachten ein und vertreten Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen - wenn nötig auch über Jahre hinweg vor Gericht.

Ja, und das tun wir gerne. In einer solchen Ausnahmesituation ist es besonders wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich versteht, was Sie gerade durchmachen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation: mit Ärzten, Kliniken, Gutachtern, Versicherungen und Behörden. Wir holen auch medizinische Unterlagen und Gutachten ein - Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Ziel? Ihnen den Rücken freizuhalten. Damit Sie sich um das kümmern können, was jetzt wirklich zählt: Ihre Genesung. Oder die Pflege eines Angehörigen.

Das ist leider nicht ungewöhnlich – vor allem bei schweren Personenschäden. Seien Sie versichert: Wir lassen uns davon nicht aufhalten. Wir organisieren eigene Gutachten, prüfen jede Gegenargumentation genau und reagieren mit der nötigen juristischen Klarheit. Ihr Fall wird konsequent weiterverfolgt – auch bei starkem Widerstand.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf „unverzügliche“ und „vollständige“ Einsichtnahme in die Patientenakte und können auch elektronische Abschriften verlangen (§ 630g BGB).

Diese Abschriften sind sogar kostenlos (Landgericht Dresden 6 O 76/20, bestätigt durch Europäischer Gerichtshof C-307/22).
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Ratgeberbeitrag Einsichtsrecht in Patientenakte: Was Patienten wissen sollten

Die Dauer hängt stark von der Schwere der Verletzung sowie von der medizinischen Klärung ab. Bei schweren Personenschäden wie Querschnittslähmung, Polytrauma oder schweren Schädel-Hirn-Verletzungen müssen oft mehrere Gutachten eingeholt werden.

Ein außergerichtliches Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten, ein Gerichtsverfahren zwischen zwölf und 36 Monaten.

Wichtig ist, dass die Verletzungen zunächst „ausgeheilt“ sind oder sich stabilisiert haben, da erst dann der endgültige Schaden eingeschätzt werden kann.

Wir setzen alles daran, Ihre Ansprüche zügig und erfolgreich durchzusetzen. 

Die Höhe richtet sich immer nach dem Einzelfall und der jeweiligen Rechtsprechung.
Typische Orientierungsspannen sind:

  • Querschnittslähmung: häufig hohe fünfstellige bis sechsstellige Beträge

  • Schweres Schädel-Hirn-Trauma: abhängig vom Ausmaß der Hirnschädigung bis in den sechsstelligen Bereich

  • Polytrauma: je nach Dauerschaden mittlerer fünfstelliger bis hoher fünfstelliger Bereich

  • Geburtsschaden mit dauerhaften Hirnschäden: regelmäßig im sechsstelligen Bereich (z. B. spastische Lähmungen, kognitive Einschränkungen)

Diese Angaben sind keine Garantien, sondern spiegeln typische gerichtliche Entscheidungen wider.

Im Wesentlichen gibt es drei Wege – jeder mit eigenen Vor- und Nachteilen:

  1. Kostenloses Gutachten über die Krankenkasse:
    Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie über Ihre Krankenkasse ein medizinisches Gutachten anfordern. Das ist für Sie komplett kostenfrei.

  2. Privat beauftragtes Gutachten:
    Sie können auch selbst ein Gutachten in Auftrag geben – zum Beispiel bei einem Chefarzt oder ein Chefärztin an einer Uniklinik. Diese Variante ist kostenpflichtig, kann aber in bestimmten Fällen sehr sinnvoll sein.

  3. Schlichtungsverfahren:
    Auch dieses Verfahren ist kostenlos. Allerdings eignet es sich nicht in allen Fällen gleichermaßen gut. Ob es für Sie infrage kommt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Die drei Optionen unterscheiden sich deutlich – was Kosten, Dauer und Qualität betrifft. Deshalb lohnt es sich, genau abzuwägen, welcher Weg am besten zu Ihrer Situation passt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Medizinische Gutachten

Normalerweise trägt der Patient die volle Beweislast und muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler die direkte Ursache für seinen Gesundheitsschaden war. Liegt jedoch ein „grober Behandlungsfehler“ vor, also ein Verstoß gegen elementare medizinische Regeln, der einem Arzt nicht unterlaufen darf, ändert sich diese Situation grundlegend. In diesem Fall tritt die Beweislastumkehr ein, wodurch die Position des Patienten deutlich gestärkt wird. Nun muss die Behandlungsseite beweisen, dass der Fehler nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Diese Regelung dient dem Patientenschutz, da es für Laien oft sehr schwierig ist, komplexe medizinische Kausalitäten lückenlos zu belegen. Somit wird das Risiko der Unaufklärbarkeit des Geschehens auf die ärztliche Seite verlagert.

Die Patientenakte ist die zentrale Grundlage, um den tatsächlichen Behandlungsverlauf nachvollziehen zu können. Sie enthält Informationen zu den ergriffenen Maßnahmen, den vorliegenden Befunden und den dokumentierten Entscheidungen.

Erst auf dieser Basis lässt sich prüfen, ob der medizinische Standard eingehalten wurde oder ob Abweichungen vorliegen. Spezialisierte Anwälte und medizinische Sachverständige werten die Unterlagen systematisch aus und vergleichen sie mit den geltenden Leitlinien und Fachstandards.

Ohne diese Analyse bleibt jede rechtliche Bewertung unsicher. Die vollständige Einsicht in die Patientenakte ist daher Voraussetzung, um mögliche Behandlungsfehler zu erkennen und Ansprüche fundiert durchzusetzen.

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eindeutig gegen anerkannte medizinische Standards verstoßen hat und dieser Fehler aus objektiver Sicht nicht nachvollziehbar ist, d. h., wenn ein Fehler passiert, der einer sorgfältig arbeitenden Fachkraft in dieser Situation nicht unterlaufen darf. Typische Beispiele hierfür sind das Übersehen eindeutiger Befunde, die vollständige Unterlassung gebotener Diagnostik oder gravierende Verstöße gegen etablierte Behandlungsleitlinien.

Die Einstufung als grober Behandlungsfehler hat für Ihren Anspruch erhebliche Bedeutung, da sich dadurch die Beweislast zu Ihren Gunsten umkehrt. Normalerweise müssen Patientinnen und Patienten nachweisen, dass der Fehler ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Das ist in der Praxis oft ein schwieriger Beweis, weil er tiefes medizinisches Fachwissen voraussetzt. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich diese Beweislast um: Die behandelnde Seite muss dann darlegen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.

Ob im Einzelfall ein grober oder ein einfacher Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich nur anhand eines medizinischen Gutachtens beurteilen. Genau diese Einordnung ist Teil unserer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine ärztliche Behandlung nicht ordnungsgemäß verlaufen ist, sind in den ersten Wochen einige klare Schritte wichtig. Fordern Sie zunächst Ihre vollständige Patientenakte bei der behandelnden Praxis oder Klinik an. Sie haben nach § 630g BGB einen gesetzlichen Anspruch darauf, und seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Ihnen die Unterlagen auch kostenlos herauszugeben. Notieren Sie parallel dazu den zeitlichen Ablauf der Behandlung so genau wie möglich, solange die Erinnerung noch frisch ist: Welche Beschwerden bestanden? Wann fanden welche Untersuchungen statt? Welche Aussagen haben Ärztinnen und Ärzte getroffen?

Warten Sie mit der rechtlichen Prüfung nicht zu lange. Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers verjähren in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Schaden und Verantwortlichem Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch nach 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Je früher eine Prüfung erfolgt, desto besser lassen sich Beweise sichern, etwa durch Zeugenaussagen oder die zeitnahe Einholung eines medizinischen Gutachtens.

Sie müssen dabei nicht selbst einschätzen können, ob rechtlich tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Genau diese Beurteilung übernehmen wir für Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung: Wir werten Ihre Unterlagen aus, ordnen den Fall medizinisch und rechtlich ein und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine weitere Prüfung lohnt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: § 630a BGB – Der Behandlungsvertrag und seine Bedeutung bei Behandlungsfehlern

Ja, auch wenn sich das nach einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt oft anders anfühlt. Die Beweislast im Arzthaftungsrecht liegt zwar grundsätzlich bei Ihnen als Patient, doch das ist keine Sackgasse, sondern der Ausgangspunkt unserer Arbeit.

Entscheidend ist, ob die Behandlung vom anerkannten medizinischen Standard abgewichen ist und sich dies im Nachhinein belegen lässt. Genau das prüfen wir mithilfe eines unabhängigen medizinischen Gutachtens. Wird der Fehler dabei als sogenannter grober Behandlungsfehler eingestuft, kann sich die Beweislast sogar zu Ihren Gunsten umkehren. Dann muss die Gegenseite nachweisen, dass der Fehler den Schaden nicht verursacht hat, nicht Sie das Gegenteil.

Ob im Einzelfall wirklich Chancen bestehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Dokumentation, dem Behandlungsverlauf und der Kausalität. Das gilt unabhängig davon, ob es um eine verzögerte Diagnose bei der Geburt, einen zu spät erkannten Schlaganfall oder eine andere schwere Komplikation geht. Genau diese Fragen klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor Sie sich für ein Verfahren entscheiden.

 

Ja - und das macht den Unterschied. Seit vielen Jahren vertreten wir Familien, deren Kinder bei der Geburt schwere Schäden erlitten haben - zum Beispiel durch Sauerstoffmangel, zu späten Kaiserschnitt oder Fehler bei der CTG-Auswertung. Wir kennen die medizinischen Details, die juristischen Hürden - und auch die emotionale Belastung der Eltern.

Deshalb helfen wir nicht nur mit juristischer Expertise. Wir unterstützen Sie auch ganz praktisch: mit einem erprobten Netzwerk aus Pflegeberatern, Reha-Experten, Architekten für barrierefreies Wohnen und Spezialisten für behindertengerechte Fahrzeuge. Was immer Sie brauchen - wir sind für Sie da.

Ein erstes Gutachten ist nicht zwingend das letzte Wort. Gutachterliche Einschätzungen beruhen auf der Auswertung von Behandlungsunterlagen. Schon einzelne missverständliche Formulierungen oder eine ungenaue Lesart handschriftlicher Einträge können zu einer fehlerhaften Bewertung führen. Es ist deshalb empfehlenswert, die Originaldokumentation genau prüfen zu lassen und bei einer ersten ungünstigen Einschätzung gegebenenfalls ein weiteres, unabhängiges Gutachten einzuholen.

Geburtsschäden

Ja - und das macht den Unterschied. Seit vielen Jahren vertreten wir Familien, deren Kinder bei der Geburt schwere Schäden erlitten haben - zum Beispiel durch Sauerstoffmangel, zu späten Kaiserschnitt oder Fehler bei der CTG-Auswertung. Wir kennen die medizinischen Details, die juristischen Hürden - und auch die emotionale Belastung der Eltern.

Deshalb helfen wir nicht nur mit juristischer Expertise. Wir unterstützen Sie auch ganz praktisch: mit einem erprobten Netzwerk aus Pflegeberatern, Reha-Experten, Architekten für barrierefreies Wohnen und Spezialisten für behindertengerechte Fahrzeuge. Was immer Sie brauchen - wir sind für Sie da.

Der Begriff Asphyxie beschreibt einen Zustand akuten Sauerstoffmangels bis hin zur Erstickungsgefahr. Führt dieser Zustand zu dauerhaften Schäden, beispielsweise zu einer infantilen Zerebralparese, ist zu prüfen, ob Überwachungsfehler oder Verzögerungen im Geburtsverlauf ursächlich waren. Entscheidend ist, ob das medizinische Team rechtzeitig und angemessen auf kritische Situationen reagiert hat.

Eine Plexusparese ist eine Lähmung des Armnervengeflechts, die häufig im Zusammenhang mit schwierigen Geburten – etwa bei einer Schulterdystokie – auftritt. Eine Haftung kommt in Betracht, wenn bei der Entwicklung des Kindes unzulässiger Zug oder Druck ausgeübt wurde. Ausschlaggebend ist, ob das geburtshilfliche Team die anerkannten Befreiungsmanöver korrekt und in der gebotenen Reihenfolge angewendet hat.

Eine HIE ist eine schwere Schädigung des Gehirns, die durch Sauerstoffmangel (Hypoxie) und unzureichende Durchblutung (Ischämie) während der Geburt verursacht wird. Aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, ob Warnsignale – insbesondere im CTG – rechtzeitig erkannt und richtig bewertet wurden. Wurde eine notwendige Not-Sectio verzögert eingeleitet, kann dies einen Behandlungsfehler darstellen, wenn sich die Hirnschädigung bei einem rechtzeitigen Eingreifen hätte vermeiden lassen.

Die Beweisführung stützt sich in erster Linie auf die medizinische Dokumentation rund um die Geburt. Dazu gehören insbesondere das CTG-Protokoll, die Blutgasanalysen (z. B. die pH-Werte) und die vollständige Dokumentation des Geburtsverlaufs.

Mithilfe dieser Unterlagen lässt sich feststellen, ob Warnsignale wie Sauerstoffmangel rechtzeitig erkannt und angemessen behandelt wurden. Spezialisierte Anwälte lassen die Dokumentation durch geburtshilfliche und neonatologische Sachverständige auswerten. Diese prüfen, ob der medizinische Standard eingehalten wurde.

Ergeben sich dabei Abweichungen, kann dies den entscheidenden Nachweis für einen haftungsrelevanten Behandlungsfehler liefern.

Häufige Ursachen sind die Fehlinterpretation von CTG-Herztönen, ein zu langes Zögern bei einer notwendigen Not-Sectio (Kaiserschnitt) oder die fehlerhafte Anwendung von Saugglocke oder Zange. Auch eine unzureichende Reaktion auf eine Schulterdystokie oder Infektionen während der Schwangerschaft können haftungsbegründende Fehler darstellen.

Unser Ziel ist es, die Zukunft Ihres Kindes zu sichern - rechtlich, finanziell und menschlich. Wir prüfen sorgfältig, ob es bei der Geburt zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, holen unabhängige medizinische Gutachten ein und vertreten Ihre Ansprüche mit Nachdruck. Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um alles, was Ihr Kind dauerhaft braucht: Pflege, Therapien, Hilfsmittel, bauliche Anpassungen, barrierefreie Mobilität - kurz: ein Leben mit bestmöglicher Unterstützung. Wir stehen Ihnen zur Seite - mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft.

Nicht jede schwerwiegende gesundheitliche Folge einer Geburt ist auf einen Fehler zurückzuführen. Komplikationen wie eine plötzliche Plazentalösung können selbst bei optimaler Behandlung auftreten. Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Schaden eingetreten ist, sondern ob die medizinische Reaktion darauf dem gebotenen Standard entsprach. Wurden beispielsweise Warnzeichen im CTG rechtzeitig erkannt? Wurde bei Auffälligkeiten angemessen und zügig reagiert? Um dies zu klären, ist eine genaue Auswertung der Behandlungsunterlagen durch medizinische Sachverständige erforderlich, da sich schicksalhafte und vermeidbare Anteile eines Schadens oft überlagern.

In erster Linie stehen dem Kind selbst Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für seine gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgeschäden zu. Daneben können auch der Mutter eigene Ansprüche zustehen, beispielsweise wenn sie durch die Geburt gesundheitlich geschädigt wurde oder psychisch erheblich belastet ist. Relevant sind auch Verdienstausfälle, die entstehen, wenn ein Elternteil die eigene Berufstätigkeit einschränken oder aufgeben muss, um das Kind dauerhaft zu betreuen. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von der konkreten gesundheitlichen und familiären Situation ab.

Bei minderjährigen Geschädigten gelten grundsätzlich andere zeitliche Rahmenbedingungen als bei Erwachsenen: Fristen, die für ein Kind laufen, beginnen häufig erst deutlich später zu wirken. Das bedeutet, dass auch länger zurückliegende Geburtsschäden oft noch rechtlich verfolgt werden können. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt jedoch von zahlreichen individuellen Faktoren ab und sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung angenommen werden. Man sollte sich nicht vorschnell mit einem „es ist ohnehin zu spät” zufriedengeben.

Geburtsschadensfälle gehören zu den komplexesten Verfahren im Arzthaftungsrecht, da sie mehrere Behandler und Zeitpunkte – den Schwangerschaftsverlauf, die Geburt selbst und die Erstversorgung des Neugeborenen – umfassen, die gemeinsam betrachtet werden müssen. Oft sind Gutachten von mehreren Sachverständigen aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Geburtshilfe, Neonatologie, Neurologie) erforderlich, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Zudem zeigen sich die vollständigen gesundheitlichen Folgen bei Kindern oft erst nach Jahren, was die endgültige Bezifferung des Schadens zusätzlich verzögert. Diese Zeit sollte jedoch nicht als Stillstand missverstanden werden, sondern ist bei dieser Fallart in der Regel notwendig, um eine belastbare Grundlage zu schaffen.

Für Schadensersatzansprüche gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem die Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes von den maßgeblichen Umständen sowie der Person des möglichen Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben oder in dem sie ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). In der Praxis kann dieser Zeitpunkt schwer zu bestimmen sein, wenn sich erst später konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler und dessen Zusammenhang mit dem Gesundheitsschaden ergeben.

Für die eigenen Ansprüche des Kindes gilt ebenfalls die dreijährige Verjährungsfrist. Seine Minderjährigkeit führt gegenüber Ärzten oder Krankenhäusern nicht automatisch zu einem späteren Verjährungsbeginn. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche wegen der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit spätestens 30 Jahre nach der fehlerhaften Handlung, Pflichtverletzung oder dem sonstigen schadenauslösenden Ereignis (§ 199 Abs. 2 BGB). Der genaue Beginn und Ablauf der Verjährung muss daher stets anhand des Einzelfalls geprüft werden.

Unabhängig davon ist frühes Handeln entscheidend. Nur so lassen sich wichtige Beweismittel wie CTG-Aufzeichnungen und vollständige Behandlungsunterlagen sichern, bevor sie verloren gehen oder unvollständig werden.

Bei einem Geburtsschaden lässt sich keine pauschale Summe nennen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer von den Umständen des jeweiligen Falls ab.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • die Art und Schwere der körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen,

  • die Dauer und Intensität der Schmerzen und Beschwerden,

  • dauerhafte Einschränkungen der Selbstständigkeit und Lebensführung,

  • der Umfang des Pflege- und Betreuungsbedarfs,

  • die Auswirkungen auf Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe,

  • die persönliche Prognose und die voraussichtliche weitere Entwicklung sowie

  • die Vergleichbarkeit mit konkreten Gerichtsentscheidungen.

Das Schmerzensgeld betrifft nur die immateriellen Schäden. Die materiellen Folgen des Geburtsschadens müssen daneben gesondert ermittelt werden. Dazu können unter anderem lebenslange Pflege- und Betreuungskosten, Therapien, Hilfsmittel, behindertengerechte Umbauten, Fahrtkosten, Assistenzleistungen und weitere Zukunftsschäden gehören.

Gerade bei schwer geschädigten Kindern können diese materiellen Schadenspositionen einen erheblichen Umfang erreichen. Deshalb sollte die Regulierung nicht auf die Frage nach dem Schmerzensgeldbetrag beschränkt werden. Entscheidend ist eine vollständige Betrachtung der gesundheitlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Das CTG dokumentiert insbesondere die kindliche Herzfrequenz und die Wehentätigkeit. Die Aufzeichnungen können deshalb wichtige Hinweise darauf geben, wie sich der Zustand des Kindes während der Geburt entwickelt hat, wann Auffälligkeiten auftraten und wie das Behandlungsteam darauf reagierte.

Das CTG ist jedoch nicht die alleinige Beweisgrundlage. Für die medizinische und rechtliche Bewertung müssen regelmäßig auch weitere Unterlagen und Informationen berücksichtigt werden:

  • Der Mutterpass und die Dokumentation der Schwangerschaft,

  • das Geburtsprotokoll und die zeitliche Abfolge der einzelnen Maßnahmen,

  • ärztliche und hebammenbezogene Untersuchungsbefunde,

  • mütterliche Vitalwerte und Laborbefunde,

  • Blutgaswerte aus Nabelschnur oder kindlichem Blut,

  • Angaben zu Wehen, vaginalen Untersuchungen und der kindlichen Herzaktion,

  • die Entscheidung und der Zeitpunkt eines Notkaiserschnitts,

  • Operations- und Anästhesieberichte,

  • Reanimations- und Erstversorgungsprotokolle,

  • neonatologische Behandlungs- und Pflegeunterlagen sowie

  • spätere neurologische, entwicklungsmedizinische und therapeutische Befunde.

Entscheidend ist nicht nur, ob das CTG Auffälligkeiten zeigte. Es muss auch geprüft werden, ob diese Auffälligkeiten nach dem damaligen medizinischen Standard richtig eingeordnet wurden, ob rechtzeitig reagiert wurde und ob eine andere Behandlung den Gesundheitsschaden hätte verhindern oder verringern können.

Die Bewertung sollte deshalb nicht auf einen einzelnen CTG-Ausschnitt oder eine isolierte Zeitangabe beschränkt werden. Erforderlich ist eine fachkundige Betrachtung des gesamten Geburtsverlaufs.

Die AWMF-Leitlinien zur fetalen Überwachung betonen ebenfalls, dass aus der CTG-Interpretation nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung weiterer Faktoren Konsequenzen gezogen werden sollen.

Motorradunfall

Nach Motorradunfällen berufen sich Versicherer manchmal darauf, dass fehlende oder unzureichende Schutzkleidung den Schaden mitverursacht habe. Ob diese Argumentation rechtlich standhält, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob die konkrete Verletzung durch die Kleidung überhaupt vermeidbar gewesen wäre. Wir prüfen solche Einwände genau und setzen uns dagegen zur Wehr, wenn sie unbegründet sind.

Kfz-Haftpflichtversicherungen prüfen bei Motorradunfällen häufig, ob der Fahrer eine Mitschuld trägt, beispielsweise aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder einer unklaren Unfallrekonstruktion. Solche Einwände sind jedoch oft nicht haltbar. Wir lassen die Unfallhergänge unfallanalytisch prüfen und widerlegen unberechtigte Vorwürfe eines Mitverschuldens, damit Ihre Ansprüche nicht gekürzt werden.

Bei schweren Verletzungen wie Schädel-Hirn-Traumata oder Querschnittslähmungen gibt es keine Pauschalbeträge. Ein „angemessenes“ Schmerzensgeld muss Ihre gesamte Lebenssituation berücksichtigen: die Intensität der Schmerzen, die Dauer der Behandlung und vor allem die bleibenden Einschränkungen in Ihrem Alltag. Wir analysieren aktuelle Urteile der Obergerichte und setzen uns dafür ein, dass nicht nur der Moment, sondern Ihre gesamte Zukunft entschädigt wird. Oft erreichen wir Summen, die weit über den ersten Angeboten der Versicherer liegen.

Typische Einwände sind eine angeblich überhöhte Geschwindigkeit, fehlende oder unzureichende Schutzkleidung, ein unklarer Bremsweg oder eine behauptete Reaktionsverzögerung. Diese Vorwürfe werden häufig pauschal erhoben, ohne dass die Versicherung zunächst einen konkreten Nachweis liefert. Entscheidend ist, ob sich der jeweilige Vorwurf durch ein unfallanalytisches Gutachten stützen lässt, etwa anhand von Sturz- oder Bremsspuren am Fahrzeug oder der Endlage des Fahrzeugs. Oft zeigt sich erst durch eine solche Rekonstruktion, dass die Behauptungen der Gegenseite technisch nicht haltbar sind.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ausschließlich das Tragen eines Helms. Eine Pflicht zu spezieller Schutzkleidung, wie beispielsweise Motorradstiefeln, einer Lederkombi oder Protektoren, besteht nicht. Versicherer versuchen dennoch gelegentlich, aus dem Fehlen von Schutzkleidung ein Mitverschulden abzuleiten. Ob dies rechtlich durchsetzbar ist, hängt davon ab, ob sich medizinisch und biomechanisch nachweisen lässt, dass die konkrete Verletzung durch andere Kleidung tatsächlich verhindert oder wesentlich gemildert worden wäre – eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Selbst optimale Schutzkleidung kann bei sehr hoher Aufprallwucht eine schwere Verletzung nicht verhindern.

Bei Motorradunfällen mit einem beteiligten Kraftfahrzeug greift in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei Fahrradunfällen ist die Haftungslage oft komplexer: Wenn ein Auto beteiligt ist, gilt grundsätzlich Ähnliches. Kommt es jedoch zu einem Alleinunfall oder einem Zusammenstoß mit einem anderen Radfahrer, können unter Umständen die private Haftpflicht- oder die eigene Unfallversicherung relevant werden. Zusätzlich ist bei E-Bikes und Pedelecs relevant, ob es sich rechtlich noch um ein Fahrrad handelt oder um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug, da dies die gesamte Anspruchsgrundlage verändern kann. Diese Unterschiede sollten daher frühzeitig geklärt werden, um die richtige Versicherung zu ermitteln.

Zweiräder hinterlassen andere Spuren als vierrädrige Fahrzeuge: Sturzspuren auf der Fahrbahn, Kratzspuren am Fahrzeug sowie die Endlage des Zweirads und des Fahrers geben Aufschluss über die Aufprallgeschwindigkeit und den -winkel. Zusätzlich spielt bei Motorrädern die Fahrdynamik eine größere Rolle als bei Autos. Beispiele hierfür sind die Schräglage in Kurven oder das Bremsverhalten, das sich physikalisch von dem von vierrädrigen Fahrzeugen unterscheidet. Ein auf Zweiradunfälle spezialisierter Gutachter kann diese Besonderheiten fundiert auswerten. Das ist häufig entscheidend bei der Widerlegung von Mitverschuldensvorwürfen.

Querschnittslähmung

Ja. Wir begleiten regelmäßig Menschen, die infolge eines Unfalls, Behandlungsfehlers oder anderer Ursachen eine Querschnittslähmung erlitten haben. Solche Fälle verlangen tiefes medizinisches Wissen, juristische Präzision – und vor allem Erfahrung. Wir wissen, wie Versicherer argumentieren, wie medizinische Gutachten kritisch geprüft werden müssen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Bei dauerhaften Schäden wie einer Querschnittslähmung zählt jede Entscheidung. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.

Neben den offensichtlichen Positionen wie Rollstuhl, Pflege und Wohnraumanpassung gibt es eine Reihe von Folgekosten, die bei der Regulierung häufig zunächst nicht berücksichtigt werden: erhöhte Heizkosten aufgrund einer gestörten Temperaturregulation, Kosten für eine notwendige Begleitperson bei Reisen, die regelmäßige Ersatzbeschaffung von durch tägliche Nutzung verschlissenen Hilfsmitteln oder Mehrkosten für angepasste Kleidung und Schuhe. Auch der erhöhte Wäscheaufwand und zusätzliche Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien werden oft nicht auf Anhieb berücksichtigt. Eine vollständige Erfassung setzt voraus, dass der gesamte veränderte Alltag systematisch durchgegangen wird und nicht nur die medizinisch offensichtlichen Punkte berücksichtigt werden.

Die Mehrbedarfsrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die in der Regel monatlich erfolgt und laufende, behinderungsbedingte Mehrkosten abdeckt – im Gegensatz zu einer einmaligen Kapitalzahlung. In der Regel wird sie wertgesichert, also an die Preisentwicklung gekoppelt, vereinbart, damit sie über Jahrzehnte ihre Kaufkraft behält. Ändert sich der Pflegebedarf später – etwa weil zusätzliche Komplikationen auftreten oder ein höherer Pflegegrad festgestellt wird –, ist entscheidend, ob im ursprünglichen Vertrag ein ausreichender Vorbehalt für solche Entwicklungen vereinbart wurde. Fehlt dieser, kann eine nachträgliche Anpassung erheblich erschwert sein.

Eine Querschnittslähmung betrifft selten nur ein Fachgebiet. Neben der orthopädisch-neurologischen Bewertung der Lähmung selbst spielen häufig auch urologische Aspekte (z. B. Blasen- und Darmfunktion), Fragen der Hautversorgung (Dekubitusrisiko) sowie psychologische Folgen eine Rolle. Wird nur ein Teilbereich begutachtet, besteht die Gefahr, dass einzelne Schadenspositionen zu niedrig oder gar nicht angesetzt werden. Eine saubere Schadensregulierung erfordert deshalb in der Regel Gutachten aus mehreren medizinischen Disziplinen, die im Ergebnis zusammengeführt werden.

Auch Jahre nach einem Unfall mit Rückenmarksverletzungen können neue Komplikationen auftreten. Dies kann durch fortschreitende Veränderungen im betroffenen Rückenmarksbereich oder durch alterstypische Zusatzbelastungen eines dauerhaft anders beanspruchten Körpers bedingt sein. Ohne einen entsprechenden Vorbehalt im Abfindungsvergleich besteht das Risiko, dass solche später auftretenden Folgen nicht mehr geltend gemacht werden können. Deshalb ist es bei dieser Verletzungsart besonders wichtig, nicht auf eine schnelle, abschließende Einmalzahlung zu setzen, sondern frühzeitig einen Vorbehalt oder eine Feststellung der Haftung für Zukunftsschäden zu sichern.

Typische Konstellationen sind eine zu spät erkannte Wirbelfraktur mit fortschreitender Rückenmarkskompression, eine übersehene Spinalkanalstenose, Komplikationen bei Operationen an der Wirbelsäule oder Verletzungen des Rückenmarks bei Injektionen und Punktionen in dessen unmittelbarer Nähe. In vielen Fällen liegt der Fehler jedoch nicht im ursprünglichen Ereignis, sondern in der Zeit danach, beispielsweise wenn Warnzeichen wie zunehmende Schmerzen oder erste Lähmungserscheinungen nicht ernst genommen werden. Welche konkrete Fehlerkonstellation vorliegt, muss immer anhand der individuellen Behandlungsunterlagen geprüft werden.

Solche Fälle sind rechtlich besonders anspruchsvoll, da zwei mögliche Ursachen ineinandergreifen: die ursprüngliche Verletzung durch den Unfall und ein möglicher Behandlungsfehler. Es muss genau unterschieden werden, welcher Anteil der Lähmung durch den Unfall selbst unvermeidbar eingetreten wäre und welcher Anteil erst durch eine verzögerte oder fehlerhafte Behandlung hinzugekommen ist. Das kann bedeuten, dass sowohl unfallrechtliche als auch arzthaftungsrechtliche Ansprüche gegen unterschiedliche Verantwortliche geprüft werden müssen.

Während bei einer Paraplegie in der Regel die Beine und der untere Rumpf betroffen sind, sind es bei einer Tetraplegie zusätzlich die Arme und Hände – teilweise bis hin zu einer eingeschränkten Atemfunktion. Dieser Unterschied wirkt sich massiv auf den Pflege- und Hilfsmittelbedarf aus. Während bei einer Paraplegie oft noch ein hohes Maß an Selbstständigkeit im Alltag möglich ist, benötigen Tetraplegiker häufig durchgehende Unterstützung, etwa bei der Körperpflege oder im Haushalt. Da sich diese Unterschiede unmittelbar auf die Pflegekosten, den Haushaltsführungsschaden und das Schmerzensgeld auswirken, ist die genaue Höhe und Ausprägung der Lähmung für jede Schadensposition einzeln relevant. Eine pauschale Einordnung nach „Querschnittslähmung” allein reicht daher nicht aus.

Das gesamte Ausmaß der gesundheitlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Folgen zeigt sich bei einer Querschnittslähmung häufig erst im weiteren Verlauf. Neben dem unmittelbaren Behandlungs- und Pflegebedarf müssen unter anderem auch künftige Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen, Erwerbsschäden und dauerhaft erhöhte Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Eine frühzeitige und umfassende Dokumentation ist deshalb wichtig, damit keine Ansprüche übersehen werden und keine vorschnellen, abschließenden Abfindungen erfolgen.

Nach einem Unfall mit Querschnittslähmung sind zunächst die Verantwortlichkeit, ein mögliches Mitverschulden und die auf den Unfall zurückzuführenden Verletzungen und Folgeschäden zu klären. Auch der medizinische Zusammenhang kann streitig sein, etwa bei Vorschäden oder weiteren möglichen Ursachen.

Bei einer möglichen Querschnittslähmung durch einen Behandlungsfehler muss zusätzlich geprüft werden, ob die Behandlung dem medizinischen Standard entsprach. Dabei sind drei Fragen entscheidend:

  • Welche Behandlung wäre medizinisch erforderlich gewesen?

  • Worin lag die konkrete Abweichung, etwa in einer verspäteten Diagnose, unterlassenen Untersuchung oder fehlerhaften Operation?

  • Hat diese Abweichung die Querschnittslähmung verursacht oder wesentlich verschlimmert?

Für die Beweisführung sind insbesondere die Behandlungsdokumentation, die zeitlichen Abläufe, die OP- und Pflegeberichte, die Bildgebung sowie die medizinischen Gutachten wichtig.

Bei einem groben Behandlungsfehler kann gemäß § 630h Abs. 5 BGB vermutet werden, dass dieser für die Verletzung ursächlich war, sofern er grundsätzlich geeignet war, einen Schaden dieser Art zu verursachen. Das erleichtert die Beweisführung, bedeutet jedoch nicht die Umkehr der gesamten Beweislast. Zunächst müssen der grobe Fehler und seine grundsätzliche Eignung festgestellt werden. Auch die konkreten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen sind gesondert zu prüfen.

Ob eine Querschnittslähmung auf einen Unfall, eine unvermeidbare Behandlungskomplikation oder einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, muss daher im Einzelfall sorgfältig geklärt werden.

Schädel-Hirn-Trauma

Anders als ein Knochenbruch oder eine sichtbare Wunde ist ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) von außen oft nicht erkennbar. Selbst wenn CT oder MRT keine Auffälligkeiten zeigen, können erhebliche kognitive Einschränkungen bestehen. Diese sogenannte „unsichtbare Verletzung” führt in der Praxis häufig dazu, dass Versicherer frühzeitig niedrige Abfindungsangebote unterbreiten, solange noch keine ausführliche neuropsychologische Diagnostik vorliegt. Betroffene nehmen ihre eigenen Einschränkungen manchmal erst mit Verzögerung wahr, da sich Konzentrationsprobleme oder eine erhöhte Erschöpfbarkeit oft erst im beruflichen oder schulischen Alltag zeigen. Genau deshalb ist bei einem SHT besondere Zurückhaltung gegenüber schnellen Einigungsangeboten angebracht.

Sie testen gezielt Funktionen wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Verarbeitungsgeschwindigkeit und Belastbarkeit. Dies sind Bereiche, die sich mit bildgebenden Verfahren wie CT oder MRT nicht zuverlässig abbilden lassen. Gerade bei diffusen axonalen Schädigungen, die kleinste Nervenbahnen betreffen, kann die Bildgebung unauffällig sein, obwohl reale Funktionseinschränkungen bestehen. Ein neuropsychologisches Gutachten liefert somit oft die entscheidende objektive Grundlage, um Ansprüche gegenüber der Versicherung belastbar zu begründen. Ohne ein solches Gutachten laufen Betroffene Gefahr, dass reale Einschränkungen als „nicht nachweisbar” abgetan werden.

Ein Feststellungsurteil klärt gerichtlich verbindlich, dass die gegnerische Partei dem Grunde nach auch für zukünftige, noch nicht bezifferbare materielle Schäden haftet, ohne dass bereits eine konkrete Endsumme feststehen muss. Dies ist bei SHT von besonderer Relevanz, da sich kognitive Folgen und ihre Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit häufig erst nach Jahren vollständig zeigen, beispielsweise wenn absehbar wird, ob eine Rückkehr in den ursprünglichen Beruf gelingt. Ein solches Urteil verhindert, dass spätere Ansprüche verjähren oder als bereits abgegolten gelten. Es wird in der Regel dann angestrebt, wenn die Haftung dem Grunde nach klar ist, die konkrete Schadenshöhe aber noch nicht feststeht.

Ja, das kommt in der Praxis tatsächlich häufig vor. Symptome wie anhaltende Kopfschmerzen, Schwindel, Reizbarkeit, Schlafstörungen oder eine spürbar verminderte Leistungsfähigkeit können sich erst Tage oder Wochen nach dem Unfall zeigen oder verstärken. Wer nach einer zunächst unauffälligen ärztlichen Erstversorgung solche Beschwerden bemerkt, sollte diese unbedingt ärztlich dokumentieren lassen, statt abzuwarten. Für die spätere rechtliche Bewertung ist eine lückenlose Dokumentation des zeitlichen Verlaufs oft entscheidend, um den Zusammenhang mit dem Unfall nachweisen zu können.

Hier fehlt die übliche Grundlage eines bereits vorhandenen Gehalts, anhand dessen sich ein Verdienstausfall bemessen ließe. Stattdessen müssen Faktoren wie die bisherige schulische oder akademische Leistung, der angestrebte Ausbildungs- oder Studienweg, die realistischen Karriereperspektiven in der jeweiligen Branche sowie statistische Vergleichsdaten zu Einkommensverläufen herangezogen werden. Gerade bei kognitiven Einschränkungen, beispielsweise durch ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT), muss zusätzlich geprüft werden, inwieweit der ursprünglich angestrebte Bildungs- oder Berufsweg noch realistisch erreichbar ist. Diese Prognose ist naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet, weshalb hier besonders sorgfältig gearbeitet und nichts vorschnell final beziffert werden sollte.

Eine gut dokumentierte und konsequent durchgeführte Rehabilitation zeigt nicht nur den medizinischen Verlauf der Erkrankung, sondern liefert auch wichtige Nachweise für die spätere Schadensregulierung. Beispielsweise kann aufgezeigt werden, welche Fortschritte erzielt wurden und welche Einschränkungen trotz intensiver Therapie bestehen bleiben. Diese Verlaufsdokumentation ist oft aussagekräftiger als eine einzelne Momentaufnahme kurz nach dem Unfall, da sie aufzeigt, welche dauerhaften Folgen trotz optimaler Behandlung verbleiben. Deshalb lohnt es sich, ein strukturiertes Reha-Management frühzeitig zu etablieren und lückenlos zu dokumentieren.

Schlaganfall

Bei einem ischämischen Schlaganfall wird ein Teil des Gehirns nicht mehr ausreichend durchblutet, wodurch mehr und mehr Nervenzellen unwiderruflich absterben. Die strengen Vorgaben (sofortige Bildgebung, Verlegung auf die Stroke Unit und neurologische Abklärung) existieren genau aus diesem Grund: Sie sollen sicherstellen, dass die entscheidenden Therapieoptionen noch innerhalb des Zeitfensters geprüft werden können, in dem sie wirksam sind. Diese Leitlinien sind nicht nur medizinisch begründet, sondern werden auch in der rechtlichen Bewertung als objektiver Maßstab herangezogen, an dem sich das tatsächliche Verhalten der Klinik messen lassen muss.

Bei der Lysetherapie wird ein Blutgerinnsel medikamentös aufgelöst. Sie muss innerhalb weniger Stunden nach Beginn der Symptome eingeleitet werden. Bei der Thrombektomie wird ein Gerinnsel mechanisch mittels Katheter entfernt. Diese Methode kommt vor allem bei größeren Gefäßverschlüssen infrage und hat ein etwas längeres, aber ebenfalls begrenztes Zeitfenster. Welche Therapie infrage kommt, hängt von der Art und Lage des Gefäßverschlusses ab. Diese Frage muss zügig geklärt werden, da sonst das therapeutische Fenster komplett verstreichen kann – selbst wenn die grundsätzliche Diagnose bereits feststeht.

Die Behandlungsdokumentation liefert wichtige Anhaltspunkte: den Zeitpunkt der Aufnahme, den Zeitpunkt der Bildgebung, den Zeitpunkt der neurologischen Erstuntersuchung und den Zeitpunkt einer eventuellen Therapieentscheidung. Weichen diese Zeitpunkte deutlich von den Leitlinienvorgaben ab, ist das ein starkes Indiz für ein mögliches Organisationsverschulden. Relevant ist auch, ob eine spezialisierte Schlaganfallstation vorhanden war und rechtzeitig eingebunden wurde. Gerade bei kleineren Krankenhäusern ohne eigene Stroke Unit stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine Verlegung in eine spezialisierte Klinik rechtzeitig hätte erfolgen müssen.

Auch nach einer korrekten Erstbehandlung besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen wie erneute Durchblutungsstörungen, Hirnschwellungen oder Blutdruckentgleisungen. Eine unzureichende neurologische Überwachung in den Folgetagen oder eine verfrühte Entlassung trotz fortbestehender Risikofaktoren kann einen eigenständigen Behandlungsfehler darstellen – unabhängig davon, ob die akute Erstversorgung fehlerfrei war. Solche Fälle erfordern eine gesonderte Prüfung des gesamten stationären Verlaufs und nicht nur der ersten Stunden.

Bei Schlaganfällen ist der exakte Zeitpunkt, zu dem die ersten Symptome auftraten, von zentraler Bedeutung, da sich die gesamte Zeitfenster-Berechnung für Lysetherapie und Thrombektomie daran orientiert. Wird diese Uhrzeit in der Notaufnahme ungenau oder gar nicht dokumentiert, kann dies die spätere Klärung erschweren, ob ein Zeitfenster tatsächlich verpasst wurde. Angehörige und Ersthelfer sollten den genauen Zeitpunkt des Symptombeginns deshalb wenn möglich festhalten, denn diese Information kann für die spätere rechtliche Bewertung entscheidend sein.

Ja, grundsätzlich kommt auf jeder Versorgungsstufe eine Haftung infrage, wenn Warnzeichen hätten erkannt werden müssen. Werden etwa bei einem Hausarztbesuch typische Schlaganfallsymptome wie plötzliche Sprachstörungen, einseitige Lähmungserscheinungen oder Sehstörungen nicht ernst genommen und kein Notruf sofort veranlasst, kann das einen eigenständigen Behandlungsfehler darstellen. Das Gleiche gilt für eine spätere Verzögerung in der Klinik. Welche Versorgungsstufe im konkreten Fall ursächlich für die Verzögerung war, muss jeweils individuell aufgeklärt werden.

Unfälle

Wichtig für eine erfolgreiche Schadenregulierung sind: 

  • Unfallberichte oder Polizeiprotokolle 

  • Ärztliche Befunde und medizinische Dokumentation 

  • Fotos vom Unfallort und den Verletzungen 

  • Zeugenaussagen 

  • Korrespondenz mit Versicherungen 

Wir unterstützen Sie bei der Sicherung aller notwendigen Beweise. 

Ja, und das tun wir gerne. In einer solchen Ausnahmesituation ist es besonders wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich versteht, was Sie gerade durchmachen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation: mit Ärzten, Kliniken, Gutachtern, Versicherungen und Behörden. Wir holen auch medizinische Unterlagen und Gutachten ein - Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Ziel? Ihnen den Rücken freizuhalten. Damit Sie sich um das kümmern können, was jetzt wirklich zählt: Ihre Genesung. Oder die Pflege eines Angehörigen.

Das ist leider nicht ungewöhnlich – vor allem bei schweren Personenschäden. Seien Sie versichert: Wir lassen uns davon nicht aufhalten. Wir organisieren eigene Gutachten, prüfen jede Gegenargumentation genau und reagieren mit der nötigen juristischen Klarheit. Ihr Fall wird konsequent weiterverfolgt – auch bei starkem Widerstand.

  • Beweise sichern: Fotografieren Sie Unfallort, Schäden und Verletzungen. 

  • Ärztliche Hilfe: Lassen Sie sich unverzüglich medizinisch untersuchen. 

  • Dokumentation & Zeugen: Notieren Sie den Unfallhergang und sichern Sie die Kontaktdaten von Zeugen. 

  • Anwalt einschalten: Holen Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung, um Fehler zu vermeiden.

Die Dauer hängt stark von der Schwere der Verletzung sowie von der medizinischen Klärung ab. Bei schweren Personenschäden wie Querschnittslähmung, Polytrauma oder schweren Schädel-Hirn-Verletzungen müssen oft mehrere Gutachten eingeholt werden.

Ein außergerichtliches Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten, ein Gerichtsverfahren zwischen zwölf und 36 Monaten.

Wichtig ist, dass die Verletzungen zunächst „ausgeheilt“ sind oder sich stabilisiert haben, da erst dann der endgültige Schaden eingeschätzt werden kann.

Wir setzen alles daran, Ihre Ansprüche zügig und erfolgreich durchzusetzen. 

Die Höhe richtet sich immer nach dem Einzelfall und der jeweiligen Rechtsprechung.
Typische Orientierungsspannen sind:

  • Querschnittslähmung: häufig hohe fünfstellige bis sechsstellige Beträge

  • Schweres Schädel-Hirn-Trauma: abhängig vom Ausmaß der Hirnschädigung bis in den sechsstelligen Bereich

  • Polytrauma: je nach Dauerschaden mittlerer fünfstelliger bis hoher fünfstelliger Bereich

  • Geburtsschaden mit dauerhaften Hirnschäden: regelmäßig im sechsstelligen Bereich (z. B. spastische Lähmungen, kognitive Einschränkungen)

Diese Angaben sind keine Garantien, sondern spiegeln typische gerichtliche Entscheidungen wider.

Ein Feststellungsurteil oder eine entsprechende Verzichtserklärung der Versicherung auf die Einrede der Verjährung sichert den Geschädigten ab. So ist gewährleistet, dass auch Spätfolgen, die zum Zeitpunkt der Regulierung noch nicht absehbar sind (beispielsweise spätere Arthrose oder chronische Verschlechterungen), noch Jahre nach dem Unfall geltend gemacht werden können.

Kfz-Haftpflichtversicherungen prüfen bei Motorradunfällen häufig, ob der Fahrer eine Mitschuld trägt, beispielsweise aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder einer unklaren Unfallrekonstruktion. Solche Einwände sind jedoch oft nicht haltbar. Wir lassen die Unfallhergänge unfallanalytisch prüfen und widerlegen unberechtigte Vorwürfe eines Mitverschuldens, damit Ihre Ansprüche nicht gekürzt werden.

Zweiräder hinterlassen andere Spuren als vierrädrige Fahrzeuge: Sturzspuren auf der Fahrbahn, Kratzspuren am Fahrzeug sowie die Endlage des Zweirads und des Fahrers geben Aufschluss über die Aufprallgeschwindigkeit und den -winkel. Zusätzlich spielt bei Motorrädern die Fahrdynamik eine größere Rolle als bei Autos. Beispiele hierfür sind die Schräglage in Kurven oder das Bremsverhalten, das sich physikalisch von dem von vierrädrigen Fahrzeugen unterscheidet. Ein auf Zweiradunfälle spezialisierter Gutachter kann diese Besonderheiten fundiert auswerten. Das ist häufig entscheidend bei der Widerlegung von Mitverschuldensvorwürfen.

Versicherungen

Eine anwaltliche Prüfung kann sinnvoll sein, wenn der Versicherer Ihren Antrag ablehnt, die Bearbeitung verzögert, wiederholt Unterlagen anfordert oder Ihre medizinischen Einschätzungen infrage stellt. Auch wenn der Versicherer auf frühere Erkrankungen oder eine andere berufliche Tätigkeit verweist, sollten Sie die Begründung prüfen lassen. Unterstützung kann bereits vor der Antragstellung sinnvoll sein, wenn Ihr Berufsbild schwer zu beschreiben ist oder wenn mehrere Erkrankungen zusammenwirken.

Nein, Sie können sich auch dann an uns wenden, wenn noch Unterlagen fehlen. Besonders hilfreich sind der Versicherungsvertrag, die Versicherungsbedingungen, der Schriftwechsel mit dem Versicherer sowie vorhandene Arztberichte und Gutachten. Außerdem benötigen wir Informationen zu Ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen für die weitere Prüfung noch benötigt werden.

Die Beschreibung Ihres Berufs ist für die Prüfung besonders wichtig. Denn die Berufsbezeichnung allein zeigt nicht, welche Tätigkeiten Sie tatsächlich ausgeübt haben. Entscheidend sind unter anderem Ihre konkreten Aufgaben, der zeitliche Anteil einzelner Tätigkeiten sowie die körperlichen und geistigen Anforderungen. Nur wenn Ihr Berufsalltag genau beschrieben ist, lässt sich beurteilen, wie sich Ihre Erkrankung oder Verletzung darauf auswirkt.

Der Versicherer kann prüfen, ob beim Abschluss der Versicherung alle Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortet wurden. Ob er daraus Rechte ableiten kann, hängt unter anderem von den damaligen Fragen, Ihren konkreten Antworten und Ihrem Kenntnisstand ab. Nicht jede frühere Erkrankung oder unvollständige Angabe führt automatisch dazu, dass der Versicherer Leistungen verweigern darf. Lassen Sie die Beanstandung und den ursprünglichen Versicherungsantrag rechtlich prüfen, bevor Sie sich abschließend dazu äußern.

Nein, denn ein schwerer Unfall führt nicht automatisch zu Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheidend ist, ob die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie sich die Unfallfolgen auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auswirken. In der Regel müssen die gesundheitlichen Einschränkungen dafür medizinisch belegt werden.

Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch die Unfallfolgen dauerhaft eingeschränkt ist. Die Bewertung richtet sich bei bestimmten Körperteilen nach der im Vertrag enthaltenen Gliedertaxe. Komplexe Verletzungen müssen individuell medizinisch beurteilt werden. In der Regel richtet sich die Höhe der Leistung nach dem Invaliditätsgrad, der vereinbarten Versicherungssumme und den Regelungen Ihres Vertrags.

Die Gliedertaxe legt für bestimmte Körperteile feste Invaliditätswerte fest. So kann sie beispielsweise bestimmen, welcher Invaliditätsgrad bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Arms, einer Hand, eines Beins oder eines Auges anzusetzen ist. Welche Werte gelten, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Je nach Vertrag gelten unterschiedliche Fristen dafür, wann die Invalidität eingetreten, ärztlich festgestellt und dem Versicherer gemeldet werden muss. Da ein Fristversäumnis den Anspruch gefährden kann, sollten die Versicherungsbedingungen daher frühzeitig geprüft werden.

Lassen Sie die Begründung des Versicherers prüfen. Eine Ablehnung oder Kürzung ist nicht automatisch berechtigt. Entscheidend ist, ob die Entscheidung mit den Versicherungsbedingungen, den medizinischen Unterlagen und den tatsächlichen Unfallfolgen übereinstimmt.

Eine Kürzung kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Entscheidend ist, inwieweit eine Vorerkrankung oder ein Vorschaden tatsächlich zu den heutigen Unfallfolgen beigetragen hat. Eine pauschale Kürzung allein mit dem Hinweis auf Alter, Verschleiß oder frühere Beschwerden ist nicht automatisch berechtigt.