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Wir wissen, dass rechtliche Angelegenheiten oft viele Unsicherheiten mit sich bringen. Deshalb haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt – verständlich, kompakt und direkt auf den Punkt. So erhalten Sie schnell eine erste Orientierung.
Sollten Sie darüber hinaus individuelle Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, sind wir jederzeit für Sie da – kompetent, zuverlässig und immer an Ihrer Seite.
Versicherungen versuchen oft, Ansprüche herunterzuspielen oder Zahlungen zu verzögern. Ein spezialisierter Anwalt steigert Ihre Erfolgschancen deutlich. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden, beispielsweise:
Schmerzensgeld für körperliche und psychische Belastungen
Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit
Pflege- und Haushaltshilfekosten
Sachschäden wie z.B. Umbaukosten in der Wohnung oder dem Haus, Fahrtkosten, Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges etc.
Ohne professionelle Unterstützung gehen häufig Ansprüche verloren oder fallen zu niedrig aus.
Ja, unsere Ersteinschätzung ist absolut kostenlos und unverbindlich für Sie. Erst wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten. Und vor einer Beauftragung informieren wir Sie transparent über alle möglichen Kosten.
Selbstverständlich! Wir stehen Ihnen jederzeit per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder über unsere sichere WebAkte zur Verfügung. Fragen Sie jederzeit nach – wir helfen gerne.
Ja, wir vertreten Mandanten bundesweit. Mithilfe moderner Kommunikationskanäle wie Videokonferenzen, Telefon, E-Mail und unserer sicheren WebAkte gewährleisten wir Ihnen unabhängig vom Wohnort erstklassige Betreuung.
Ihr Fall wird von einem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. einer verantwortlichen Rechtsanwältin übernommen, der/die speziell auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Diese Person führt federführend das Verfahren und ist zugleich Ihr persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Bearbeitung.
Unterstützt wird Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin dabei von einer erfahrenen persönlichen Assistenz, die ebenfalls jederzeit für Sie erreichbar ist und Ihnen bei organisatorischen Fragen zur Seite steht. Unsere Assistenzen übernehmen wichtige Aufgaben in der Fallkoordination und Kommunikation und können bereits viele Ihrer Anliegen unmittelbar beantworten.
Darüber hinaus erfolgt die Bearbeitung jedes Falles bei uns im Team. Dabei unterstützen weitere spezialisierte Rechtsanwälte, Fachkräfte sowie unsere Experten für Versicherungs- und Sozialrecht. So profitieren Sie jederzeit von umfassender Expertise und bestmöglicher Betreuung.
Kostenfreie Ersteinschätzung – schnell, klar, unverbindlich:
Sie schildern uns Ihre Situation. Wir prüfen die Informationen sorgfältig und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Verständlich formuliert, ohne Fachchinesisch – und völlig unverbindlich.
Beweissicherung – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten:
Von Arztberichten bis Klinikunterlagen: Gemeinsam mit Ihnen stellen wir alle relevanten Nachweise zusammen. Damit Ihre Ansprüche von Anfang an auf einem soliden Fundament stehen.
Verhandlungen mit der Versicherung – für eine faire Lösung:
Unser Ziel ist, Ihre Ansprüche zügig und außergerichtlich durchzusetzen. Ohne, dass Sie sich mit mühsamen Schriftwechseln oder langen Verfahren herumschlagen müssen. Wir übernehmen das für Sie.
Wenn es darauf ankommt: gerichtliche Vertretung – an Ihrer Seite:
Sollte ein Verfahren unvermeidbar sein, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Gericht. Mit Erfahrung, Engagement und dem klaren Fokus auf Ihr gutes Recht.
Unser Anspruch:
Maximale Entschädigung – bei minimalem Aufwand für Sie.
Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit und ohne Begründung kündigen. Viele Anwälte haben sogar Verständnis dafür, wenn Mandanten eine spezialisierte Kanzlei wie Quirmbach & Partner einschalten, wenn es um die Regulierung von Personenschäden geht. Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, übernehmen wir in der Regel sämtliche organisatorischen Schritte, so dass Ihnen keine Arbeit entsteht.
Ganz wichtig: Die gegnerische Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob und wie oft Sie den Anwalt wechseln. Es kommt nicht selten vor, dass wir für einen Mandanten die dritte oder gar vierte Kanzlei sind. Wir vergleichen das gerne mit der Suche nach einem geeigneten Therapeuten: Manchmal benötigt man eben mehrere Anläufe, um den richtigen Partner zu finden.
Wenn Sie einen Anwaltswechsel erwägen, bietet dieser Artikel Ihnen wertvolle Informationen: Anwaltswechsel – Tipps und Hinweise.
Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner hat sich auf die Vertretung von Menschen spezialisiert, die durch einen schweren Unfall oder einen gravierenden Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden. Der Fokus liegt bewusst auf komplexen Personenschäden und nicht auf einfachen Standardfällen.
Ein zentraler Vorteil ist die langjährige Erfahrung: Seit über 40 Jahren vertreten wir bundesweit ausschließlich Geschädigte und kennen die Strategien von Versicherern und Kliniken genau. Dieses Wissen wird gezielt eingesetzt, um Ansprüche konsequent und vollständig durchzusetzen.
Gleichzeitig endet unsere Arbeit nicht bei der juristischen Bewertung. Gerade bei schweren Verletzungen stellen sich existenzielle Fragen: Wie geht es weiter? Was wird aus Arbeit, Familie, Selbstständigkeit? In solchen Situationen versteht sich Quirmbach & Partner nicht nur als rechtlicher Vertreter, sondern auch als verlässlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite: Wir sind für Sie erreichbar, kommunizieren klar und haben ein echtes Verständnis für Ihre persönliche Lage.
Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten ohne Ausnahme auf Seiten der Geschädigten. Dadurch entstehen keine Interessenkonflikte, sondern eine klare Ausrichtung: die bestmögliche Absicherung der Mandantinnen und Mandanten – heute und in Zukunft.
Ein weiterer Unterschied liegt im ganzheitlichen Ansatz. Bei schweren Personenschäden geht es nicht nur um Ihr Schmerzensgeld, sondern um Ihre vollständige wirtschaftliche und persönliche Stabilisierung. Dazu beziehen wir medizinische, wirtschaftliche und rehabilitative Aspekte systematisch in unsere Fallstrategie ein.
Die gute Nachricht vorweg: An den Kosten ist bei uns noch kein Mandat gescheitert.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir die Kostenübernahme direkt mit der Versicherung - unkompliziert und ohne Aufwand für Sie.
Und wenn keine Versicherung besteht? Dann finden wir gemeinsam eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. Wir wissen, wie belastend eine solche Situation ohnehin ist - da soll es nicht auch noch am Geld scheitern.
Deshalb gilt bei uns:
Kostenlose Ersteinschätzung: Sie erfahren schnell und unverbindlich, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Transparente Kostenübersicht von Anfang an: Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.
Erfolgsabhängige Vergütung möglich: In vielen Fällen richten wir unser Honorar nach dem Ergebnis - damit das Risiko für Sie gering bleibt.
Wir gestalten unsere Honorare fair, nachvollziehbar und immer mit Blick auf Ihre persönliche Situation. Ohne Druck, ohne Kleingedrucktes - aber mit dem Ziel, Ihnen den Rücken freizuhalten.
Je nach Einzelfall können folgende Ansprüche bestehen:
Schmerzensgeld für körperliche und seelische Belastungen
Ersatz von medizinischen Kosten (z. B. Arztbesuche, Medikamente, Reha)
Verdienstausfall
Pflege- und Haushaltskosten
sämtliche anfallenden Sachschäden und noch vieles mehr
Wir überprüfen gründlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Falls die gegnerische Versicherung sich weigert, eine Entschädigung zu zahlen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent:
Hartnäckige Verhandlungen: Wir setzen uns konsequent für Ihre Ansprüche ein
Gerichtliche Schritte: Falls notwendig, klagen wir für Sie.
Gutachten & Beweissicherung: Wir arbeiten mit medizinischen und technischen Experten zusammen.
Die allermeisten Fälle lösen wir außergerichtlich – und wenn nötig, kämpfen wir vor Gericht für Sie.
In der Regel nicht. Zahlungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung zählen meistens nicht zum Erwerbsschaden. Das liegt daran, dass es sich meist um sogenannte Summenversicherungen handelt. Das bedeutet: Sie erhalten eine vertraglich vereinbarte Summe, unabhängig davon, wie hoch Ihr tatsächlicher Verdienstausfall ist. Daher dürfen Sie den vollen Erwerbsschaden zusätzlich vom Schädiger einfordern.
Wir sagen Ihnen ehrlich und verständlich, wie wir Ihren Fall rechtlich einschätzen - ohne juristische Floskeln und ohne falsche Versprechungen. Sobald wir alle Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie eine klare Einschätzung. Denn wir übernehmen nur Mandate, von deren Erfolg wir überzeugt sind.
Sie haben umfassende Rechte. Dazu gehört insbesondere (aber nicht abschließend) der Ersatz der folgenden Schadens-Positionen:
Verdienstausfall bis zum Renteneintritt und darüber hinaus
Mehrbedarfsschaden (Pflegekosten, Hilfsmittel, Rollstuhl, Gehhilfen, Pflegebett etc.)
Haushaltsführungsschaden (Ersatz für Haushaltshilfe)
Energiekosten (Ersatz des höheren Bedarfs)
Zuzahlung zu Medikation und Therapie
Kosten für Begleitperson (wenn medizinisch indiziert)
Fahrtkosten und Parkkosten
Kosten für behindertengerechte Umgestaltung von Wohnung/Haus, Garten, PKW etc.
Es gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, das heißt, Sie müssen so gestellt werden, wie stünden, wenn es das Schadensereignis nicht gegeben hätte.
Weitere Informationenfinden Sie in diesem Ratgeberbeitrag: Schadensersatzansprüche nach einem Unfall oder Behandlungsfehler
Ja, auf jeden Fall. Wir verstehen uns nicht nur als Anwälte, sondern auch als verlässliche Partner in einer schwierigen Zeit. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten stehen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler vor ganz neuen Herausforderungen - sei es bei der Pflege, dem Umbau der Wohnung oder der Mobilität. Genau dafür haben wir über Jahre ein starkes Netzwerk aufgebaut: Fachleute für behindertengerechte Umbauten, Reha-Spezialisten, Pflegeberater und Experten für barrierefreie Mobilität. Auf Wunsch bringen wir Sie mit den richtigen Ansprechpartnern zusammen - schnell, vertrauensvoll und unkompliziert.
Bei schweren Verletzungen sind Spätfolgen häufig die Folge. Deshalb sollte kein vorschnelles Abfindungsangebot angenommen werden.
Beispiele für relevante Spätfolgen sind:
neurologische Ausfälle nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma
Spastiken oder Infektanfälligkeit nach einer Querschnittslähmung
Hirnschäden oder Lähmungen nach einem schweren Schlaganfall, der durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde.
orthopädische Folge-OPs nach Polytrauma.
Unsere Anwälte prüfen, ob der Anspruch offen gehalten oder ein Abfindungsvergleich ausgeschlossen werden sollte.
Die Höhe richtet sich immer nach dem Einzelfall und der jeweiligen Rechtsprechung.
Typische Orientierungsspannen sind:
Querschnittslähmung: häufig hohe fünfstellige bis sechsstellige Beträge
Schweres Schädel-Hirn-Trauma: abhängig vom Ausmaß der Hirnschädigung bis in den sechsstelligen Bereich
Polytrauma: je nach Dauerschaden mittlerer fünfstelliger bis hoher fünfstelliger Bereich
Geburtsschaden mit dauerhaften Hirnschäden: regelmäßig im sechsstelligen Bereich (z. B. spastische Lähmungen, kognitive Einschränkungen)
Diese Angaben sind keine Garantien, sondern spiegeln typische gerichtliche Entscheidungen wider.
Vorsicht! Bei schweren Verletzungen sind die Langzeitfolgen häufig noch nicht absehbar. Eine voreilige Unterschrift kann dazu führen, dass Sie auf zukünftige Ansprüche (zum Beispiel Rentenausgleich oder Spätfolgen) verzichten. Wir prüfen jedes Angebot sehr genau.
Nach einem schweren Unfall oder einem Behandlungsfehler gerät die finanzielle Situation oft schnell ins Wanken, wenn das Gehalt wegfällt und nur noch das geringere Krankengeld gezahlt wird. Hier greift der sogenannte Erwerbsschaden. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Differenz zwischen Ihrem früheren Nettoeinkommen und dem Krankengeld (später der Erwerbsminderungsrente) auszugleichen.
Da Fixkosten wie Miete, Kredite oder Versicherungen nicht warten können, setzen wir umgehend Vorschusszahlungen bei der Gegenseite durch. So stellen wir sicher, dass Sie nicht erst am Ende eines jahrelangen Prozesses entschädigt werden, sondern Ihre laufenden Kosten zeitnah gedeckt sind. So sichern wir Ihren Lebensstandard ab, während Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Das ist ein entscheidender Punkt bei schweren Verletzungen. Viele Spätfolgen, wie etwa vorzeitige Arthrose nach Trümmerbrüchen oder psychische Langzeitfolgen, lassen sich unmittelbar nach dem Unfall noch gar nicht abschätzen.
Damit Sie in zehn oder zwanzig Jahren nicht auf den Kosten sitzen bleiben, achten wir penibel auf den sogenannten Feststellungsantrag. Wir schließen Vergleiche niemals voreilig ab. Stattdessen erwirken wir ein Urteil oder eine Vereinbarung, die die Versicherung dazu verpflichtet, auch für alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aufzukommen. So stellen wir sicher, dass Ihre medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung lebenslang garantiert sind – unabhängig davon, wie sich Ihr Gesundheitszustand entwickelt.
Der Haushaltsführungsschaden ist einer der am häufigsten unterschätzten Ansprüche. Wenn Sie Ihre Aufgaben im Haushalt – vom Kochen und Putzen über die Kinderbetreuung bis hin zur Gartenarbeit – aufgrund von Verletzungen nicht mehr wie gewohnt erledigen können, haben Sie Anspruch auf Geldersatz. Das gilt auch, wenn Familienmitglieder diese Aufgaben unentgeltlich übernehmen. Da dieser Schaden bei schweren Verletzungen oft über Jahrzehnte besteht, kann er sich in der Summe sogar als höher herausstellen als das eigentliche Schmerzensgeld. Wir berechnen diesen Anspruch präzise für Sie.
Ein Erwerbsschaden gleicht die finanzielle Lücke aus, die entsteht, wenn jemand nach einem Unfall weniger verdient als zuvor. Zur Berechnung wird das tatsächliche Einkommen mit dem fiktiven Gehalt verglichen, das ohne das Ereignis wahrscheinlich erzielt worden wäre. Berücksichtigt werden dabei nicht nur das Grundgehalt, sondern auch künftige Beförderungen, Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Auch Verluste bei der späteren Rente gehören zu diesem Schaden, da durch das geringere Einkommen weniger Beiträge eingezahlt werden. Das Ziel besteht darin, die Betroffenen wirtschaftlich so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Dennoch ist der Geschädigte verpflichtet, seine verbleibende Arbeitskraft im zumutbaren Rahmen zu nutzen, um den Schaden gering zu halten.
Schmerzensgeldtabellen sind rechtlich nicht verbindlich. Da es in Deutschland keine gesetzlichen Pauschalbeträge für Verletzungen gibt, dienen sie lediglich als Orientierung und Vergleichsmaßstab.
Sie zeigen, welche Beträge Gerichte in früheren, ähnlichen Fällen zugesprochen haben. Ausschlaggebend ist jedoch immer der konkrete Einzelfall, beispielsweise der Heilungsverlauf, bleibende Schäden, berufliche Folgen, Pflegebedarf und Einschränkungen im Alltag.
Die Tabellenwerte sind deshalb kein Endbetrag, sondern nur ein Ausgangspunkt für die Bewertung. Hinzu kommt, dass viele Fälle durch gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche enden. Diese Beträge werden nicht veröffentlicht und erscheinen daher nicht in den bekannten Tabellenwerken.
Schmerzensgeldtabellen bilden somit nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Regulierungspraxis ab. Gerade bei schweren Personenschäden ersetzen sie keine individuelle rechtliche Prüfung.
Neben Schmerzensgeld stehen Ihnen nach einem Fahrradunfall oft weitere Ansprüche zu: Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, Haushaltsführungsschaden sowie bei bleibenden Schäden Pflege- und Mehrbedarfskosten. Gerade bei schweren Verletzungen wie Kopf- oder Wirbelsäulentraumata sorgen wir für eine umfassende wirtschaftliche Absicherung und nicht nur für die unmittelbaren Unfallfolgen.
Nach Motorradunfällen berufen sich Versicherer manchmal darauf, dass fehlende oder unzureichende Schutzkleidung den Schaden mitverursacht habe. Ob diese Argumentation rechtlich standhält, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob die konkrete Verletzung durch die Kleidung überhaupt vermeidbar gewesen wäre. Wir prüfen solche Einwände genau und setzen uns dagegen zur Wehr, wenn sie unbegründet sind.
Es gibt keine feste Formel und keine pauschale Tabelle, anhand derer sich die Höhe des Schmerzensgeldes berechnen lässt. Jeder Fall wird individuell bewertet. Maßgeblich ist vor allem das Ausmaß der gesundheitlichen Folgen. Ob eine Verletzung vollständig ausheilt oder ob dauerhafte Beeinträchtigungen wie Lähmungen, chronische Schmerzen oder der Verlust von Körperfunktionen zurückbleiben, ist für die Bemessung von entscheidender Bedeutung. Bei Dauerschäden wird zusätzlich berücksichtigt, inwieweit die Lebensführung eingeschränkt ist, beispielsweise durch den Verlust der Selbstständigkeit, die Unfähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben, oder die Notwendigkeit dauerhafter Pflege.
Auch das Alter der betroffenen Person spielt eine Rolle, da sich Dauerfolgen bei jüngeren Patientinnen und Patienten über einen längeren Lebenszeitraum auswirken. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen – etwa wenn ein Behandlungsfehler als grober Behandlungsfehler eingestuft wird – kann sich dies zusätzlich auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken, weil das Verschulden der behandelnden Seite stärker ins Gewicht fällt.
Gerichte orientieren sich bei der Bemessung an vergleichbaren, bereits entschiedenen Fällen. Bei schweren und dauerhaften Gesundheitsschäden liegen diese Vergleichswerte deutlich höher als bei vorübergehenden Beeinträchtigungen, wie unsere bisherigen Fälle zeigen, in denen es neben dem Schmerzensgeld auch um Verdienstausfall, Pflegekosten und die langfristige wirtschaftliche Absicherung ging. Eine seriöse Einschätzung der Schmerzensgeldhöhe ist erst möglich, wenn die medizinischen Unterlagen und der genaue Krankheitsverlauf vorliegen. Genau das prüfen wir im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung für Sie.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Schmerzensgeld: Ihr Recht auf Entschädigung und Schmerzensgeldtabellen - warum sie kritisch zu sehen sind
Ja, auch wenn sich das nach einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt oft anders anfühlt. Die Beweislast im Arzthaftungsrecht liegt zwar grundsätzlich bei Ihnen als Patient, doch das ist keine Sackgasse, sondern der Ausgangspunkt unserer Arbeit.
Entscheidend ist, ob die Behandlung vom anerkannten medizinischen Standard abgewichen ist und sich dies im Nachhinein belegen lässt. Genau das prüfen wir mithilfe eines unabhängigen medizinischen Gutachtens. Wird der Fehler dabei als sogenannter grober Behandlungsfehler eingestuft, kann sich die Beweislast sogar zu Ihren Gunsten umkehren. Dann muss die Gegenseite nachweisen, dass der Fehler den Schaden nicht verursacht hat, nicht Sie das Gegenteil.
Ob im Einzelfall wirklich Chancen bestehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Dokumentation, dem Behandlungsverlauf und der Kausalität. Das gilt unabhängig davon, ob es um eine verzögerte Diagnose bei der Geburt, einen zu spät erkannten Schlaganfall oder eine andere schwere Komplikation geht. Genau diese Fragen klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor Sie sich für ein Verfahren entscheiden.
Ja, solche Fälle kommen leider häufiger vor, als man denkt. Besonders heikel wird es, wenn ein Schlaganfall zu spät erkannt oder falsch behandelt wird - mit schwerwiegenden Folgen wie Lähmungen, Sprachverlust oder dauerhafter Pflegebedürftigkeit. Gerade deshalb ist Erfahrung so wichtig. Wir kennen nicht nur die juristischen Details, sondern wissen auch, wie solche Fehler medizinisch zu bewerten sind. Bei der Beweisführung arbeiten wir eng mit erfahrenen Gutachtern zusammen. So stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche auf einem soliden Fundament stehen.
Unser Ziel ist es, die Zukunft Ihres Kindes zu sichern - rechtlich, finanziell und menschlich. Wir prüfen sorgfältig, ob es bei der Geburt zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, holen unabhängige medizinische Gutachten ein und vertreten Ihre Ansprüche mit Nachdruck. Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um alles, was Ihr Kind dauerhaft braucht: Pflege, Therapien, Hilfsmittel, bauliche Anpassungen, barrierefreie Mobilität - kurz: ein Leben mit bestmöglicher Unterstützung. Wir stehen Ihnen zur Seite - mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft.
Ja - und das macht den Unterschied. Seit vielen Jahren vertreten wir Familien, deren Kinder bei der Geburt schwere Schäden erlitten haben - zum Beispiel durch Sauerstoffmangel, zu späten Kaiserschnitt oder Fehler bei der CTG-Auswertung. Wir kennen die medizinischen Details, die juristischen Hürden - und auch die emotionale Belastung der Eltern.
Deshalb helfen wir nicht nur mit juristischer Expertise. Wir unterstützen Sie auch ganz praktisch: mit einem erprobten Netzwerk aus Pflegeberatern, Reha-Experten, Architekten für barrierefreies Wohnen und Spezialisten für behindertengerechte Fahrzeuge. Was immer Sie brauchen - wir sind für Sie da.
Wir setzen uns mit aller Konsequenz dafür ein, dass die Ursachen Ihres Gesundheitsschadens aufgeklärt werden - und die Verantwortlichen dafür einstehen müssen. Wir prüfen sorgfältig, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, holen medizinische Gutachten ein und vertreten Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen - wenn nötig auch über Jahre hinweg vor Gericht.
Ja, und das tun wir gerne. In einer solchen Ausnahmesituation ist es besonders wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich versteht, was Sie gerade durchmachen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation: mit Ärzten, Kliniken, Gutachtern, Versicherungen und Behörden. Wir holen auch medizinische Unterlagen und Gutachten ein - Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Ziel? Ihnen den Rücken freizuhalten. Damit Sie sich um das kümmern können, was jetzt wirklich zählt: Ihre Genesung. Oder die Pflege eines Angehörigen.
Das ist leider nicht ungewöhnlich – vor allem bei schweren Personenschäden. Seien Sie versichert: Wir lassen uns davon nicht aufhalten. Wir organisieren eigene Gutachten, prüfen jede Gegenargumentation genau und reagieren mit der nötigen juristischen Klarheit. Ihr Fall wird konsequent weiterverfolgt – auch bei starkem Widerstand.
Wenn der Verdacht besteht, dass bei der Behandlung Ihres Schlaganfalls etwas schief gelaufen ist, schauen wir genau hin. Hätte der Schlaganfall vielleicht früher erkannt werden können? Wurde zu spät reagiert oder falsch behandelt? Wir klären, ob ein Behandlungsfehler den Schaden verursacht oder verschlimmert hat. Und wenn sich ein Behandlungsfehler nachweisen lässt, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch - zum Beispiel auf Schmerzensgeld, Rentenleistungen oder die Übernahme von Pflege- und Umbaukosten. Dabei vertreten wir Sie gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen - engagiert, menschlich und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen.
Bei Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einem Schlaganfall besteht der entscheidende Vorteil, dass Sie sehr gut argumentieren können. Das liegt an den extrem strengen Anforderungen der Leitlinien.
Wenn Sie mit Verdacht auf Schlaganfall ins Krankenhaus kommen, gelten folgende strenge Vorgaben:
Bilddiagnostik (z.B. CT) sofort, spätestens innerhalb von 25 Minuten
Verlegung auf die Stroke Unit sofort
Neurologische Abklärung sofort
Monitoring sofort
Prüfung und gegebenenfalls schnellstmögliche Durchführung der Therapie (sogenannte „Lysetherapie“ und „Thrombektomie“)
Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, sollten Sie der Sache unbedingt auf den Grund gehen. Sie könnten dann gute Chancen haben.
Ja. Wir begleiten regelmäßig Menschen, die infolge eines Unfalls, Behandlungsfehlers oder anderer Ursachen eine Querschnittslähmung erlitten haben. Solche Fälle verlangen tiefes medizinisches Wissen, juristische Präzision – und vor allem Erfahrung. Wir wissen, wie Versicherer argumentieren, wie medizinische Gutachten kritisch geprüft werden müssen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Bei dauerhaften Schäden wie einer Querschnittslähmung zählt jede Entscheidung. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf „unverzügliche“ und „vollständige“ Einsichtnahme in die Patientenakte und können auch elektronische Abschriften verlangen (§ 630g BGB).
Diese Abschriften sind sogar kostenlos (Landgericht Dresden 6 O 76/20, bestätigt durch Europäischer Gerichtshof C-307/22).
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Ratgeberbeitrag Einsichtsrecht in Patientenakte: Was Patienten wissen sollten
Die Dauer hängt stark von der Schwere der Verletzung sowie von der medizinischen Klärung ab. Bei schweren Personenschäden wie Querschnittslähmung, Polytrauma oder schweren Schädel-Hirn-Verletzungen müssen oft mehrere Gutachten eingeholt werden.
Ein außergerichtliches Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten, ein Gerichtsverfahren zwischen zwölf und 36 Monaten.
Wichtig ist, dass die Verletzungen zunächst „ausgeheilt“ sind oder sich stabilisiert haben, da erst dann der endgültige Schaden eingeschätzt werden kann.
Wir setzen alles daran, Ihre Ansprüche zügig und erfolgreich durchzusetzen.
Die Höhe richtet sich immer nach dem Einzelfall und der jeweiligen Rechtsprechung.
Typische Orientierungsspannen sind:
Querschnittslähmung: häufig hohe fünfstellige bis sechsstellige Beträge
Schweres Schädel-Hirn-Trauma: abhängig vom Ausmaß der Hirnschädigung bis in den sechsstelligen Bereich
Polytrauma: je nach Dauerschaden mittlerer fünfstelliger bis hoher fünfstelliger Bereich
Geburtsschaden mit dauerhaften Hirnschäden: regelmäßig im sechsstelligen Bereich (z. B. spastische Lähmungen, kognitive Einschränkungen)
Diese Angaben sind keine Garantien, sondern spiegeln typische gerichtliche Entscheidungen wider.
Im Wesentlichen gibt es drei Wege – jeder mit eigenen Vor- und Nachteilen:
Kostenloses Gutachten über die Krankenkasse:
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie über Ihre Krankenkasse ein medizinisches Gutachten anfordern. Das ist für Sie komplett kostenfrei.
Privat beauftragtes Gutachten:
Sie können auch selbst ein Gutachten in Auftrag geben – zum Beispiel bei einem Chefarzt oder ein Chefärztin an einer Uniklinik. Diese Variante ist kostenpflichtig, kann aber in bestimmten Fällen sehr sinnvoll sein.
Schlichtungsverfahren:
Auch dieses Verfahren ist kostenlos. Allerdings eignet es sich nicht in allen Fällen gleichermaßen gut. Ob es für Sie infrage kommt, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Die drei Optionen unterscheiden sich deutlich – was Kosten, Dauer und Qualität betrifft. Deshalb lohnt es sich, genau abzuwägen, welcher Weg am besten zu Ihrer Situation passt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Medizinische Gutachten
Häufige Ursachen sind die Fehlinterpretation von CTG-Herztönen, ein zu langes Zögern bei einer notwendigen Not-Sectio (Kaiserschnitt) oder die fehlerhafte Anwendung von Saugglocke oder Zange. Auch eine unzureichende Reaktion auf eine Schulterdystokie oder Infektionen während der Schwangerschaft können haftungsbegründende Fehler darstellen.
Bei schwersten Schädigungen, wie einer infantilen Zerebralpapiere nach Sauerstoffmangel, bewegen sich die Schmerzensgeldbeträge heute oft zwischen 500.000 € und über 1.000.000 €. Hinzu kommen die oft deutlich höheren materiellen Schadensersatzsummen für den lebenslangen Pflege- und Betreuungsaufwand.
Normalerweise trägt der Patient die volle Beweislast und muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler die direkte Ursache für seinen Gesundheitsschaden war. Liegt jedoch ein „grober Behandlungsfehler“ vor, also ein Verstoß gegen elementare medizinische Regeln, der einem Arzt nicht unterlaufen darf, ändert sich diese Situation grundlegend. In diesem Fall tritt die Beweislastumkehr ein, wodurch die Position des Patienten deutlich gestärkt wird. Nun muss die Behandlungsseite beweisen, dass der Fehler nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Diese Regelung dient dem Patientenschutz, da es für Laien oft sehr schwierig ist, komplexe medizinische Kausalitäten lückenlos zu belegen. Somit wird das Risiko der Unaufklärbarkeit des Geschehens auf die ärztliche Seite verlagert.
Die Patientenakte ist die zentrale Grundlage, um den tatsächlichen Behandlungsverlauf nachvollziehen zu können. Sie enthält Informationen zu den ergriffenen Maßnahmen, den vorliegenden Befunden und den dokumentierten Entscheidungen.
Erst auf dieser Basis lässt sich prüfen, ob der medizinische Standard eingehalten wurde oder ob Abweichungen vorliegen. Spezialisierte Anwälte und medizinische Sachverständige werten die Unterlagen systematisch aus und vergleichen sie mit den geltenden Leitlinien und Fachstandards.
Ohne diese Analyse bleibt jede rechtliche Bewertung unsicher. Die vollständige Einsicht in die Patientenakte ist daher Voraussetzung, um mögliche Behandlungsfehler zu erkennen und Ansprüche fundiert durchzusetzen.
Die Beweisführung stützt sich in erster Linie auf die medizinische Dokumentation rund um die Geburt. Dazu gehören insbesondere das CTG-Protokoll, die Blutgasanalysen (z. B. die pH-Werte) und die vollständige Dokumentation des Geburtsverlaufs.
Mithilfe dieser Unterlagen lässt sich feststellen, ob Warnsignale wie Sauerstoffmangel rechtzeitig erkannt und angemessen behandelt wurden. Spezialisierte Anwälte lassen die Dokumentation durch geburtshilfliche und neonatologische Sachverständige auswerten. Diese prüfen, ob der medizinische Standard eingehalten wurde.
Ergeben sich dabei Abweichungen, kann dies den entscheidenden Nachweis für einen haftungsrelevanten Behandlungsfehler liefern.
Eine HIE ist eine schwere Schädigung des Gehirns, die durch Sauerstoffmangel (Hypoxie) und unzureichende Durchblutung (Ischämie) während der Geburt verursacht wird. Aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, ob Warnsignale – insbesondere im CTG – rechtzeitig erkannt und richtig bewertet wurden. Wurde eine notwendige Not-Sectio verzögert eingeleitet, kann dies einen Behandlungsfehler darstellen, wenn sich die Hirnschädigung bei einem rechtzeitigen Eingreifen hätte vermeiden lassen.
Mithilfe des CTG (Kardiotokogramm) werden die kindlichen Herztöne und die Wehentätigkeit dokumentiert. Werden auffällige oder pathologische Befunde nicht erkannt oder nicht rechtzeitig reagiert, kann dies als Behandlungsfehler gewertet werden. Bei gravierenden Befundverkennungen wird in der Regel ein grober Behandlungsfehler angenommen, was eine Beweislastumkehr zugunsten der Patientenseite zur Folge hat.
Der Begriff Asphyxie beschreibt einen Zustand akuten Sauerstoffmangels bis hin zur Erstickungsgefahr. Führt dieser Zustand zu dauerhaften Schäden, beispielsweise zu einer infantilen Zerebralparese, ist zu prüfen, ob Überwachungsfehler oder Verzögerungen im Geburtsverlauf ursächlich waren. Entscheidend ist, ob das medizinische Team rechtzeitig und angemessen auf kritische Situationen reagiert hat.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine ärztliche Behandlung nicht ordnungsgemäß verlaufen ist, sind in den ersten Wochen einige klare Schritte wichtig. Fordern Sie zunächst Ihre vollständige Patientenakte bei der behandelnden Praxis oder Klinik an. Sie haben nach § 630g BGB einen gesetzlichen Anspruch darauf, und seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Ihnen die Unterlagen auch kostenlos herauszugeben. Notieren Sie parallel dazu den zeitlichen Ablauf der Behandlung so genau wie möglich, solange die Erinnerung noch frisch ist: Welche Beschwerden bestanden? Wann fanden welche Untersuchungen statt? Welche Aussagen haben Ärztinnen und Ärzte getroffen?
Warten Sie mit der rechtlichen Prüfung nicht zu lange. Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers verjähren in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Schaden und Verantwortlichem Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch nach 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Je früher eine Prüfung erfolgt, desto besser lassen sich Beweise sichern, etwa durch Zeugenaussagen oder die zeitnahe Einholung eines medizinischen Gutachtens.
Sie müssen dabei nicht selbst einschätzen können, ob rechtlich tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Genau diese Beurteilung übernehmen wir für Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung: Wir werten Ihre Unterlagen aus, ordnen den Fall medizinisch und rechtlich ein und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine weitere Prüfung lohnt.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: § 630a BGB – Der Behandlungsvertrag und seine Bedeutung bei Behandlungsfehlern
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eindeutig gegen anerkannte medizinische Standards verstoßen hat und dieser Fehler aus objektiver Sicht nicht nachvollziehbar ist, d. h., wenn ein Fehler passiert, der einer sorgfältig arbeitenden Fachkraft in dieser Situation nicht unterlaufen darf. Typische Beispiele hierfür sind das Übersehen eindeutiger Befunde, die vollständige Unterlassung gebotener Diagnostik oder gravierende Verstöße gegen etablierte Behandlungsleitlinien.
Die Einstufung als grober Behandlungsfehler hat für Ihren Anspruch erhebliche Bedeutung, da sich dadurch die Beweislast zu Ihren Gunsten umkehrt. Normalerweise müssen Patientinnen und Patienten nachweisen, dass der Fehler ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Das ist in der Praxis oft ein schwieriger Beweis, weil er tiefes medizinisches Fachwissen voraussetzt. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich diese Beweislast um: Die behandelnde Seite muss dann darlegen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.
Ob im Einzelfall ein grober oder ein einfacher Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich nur anhand eines medizinischen Gutachtens beurteilen. Genau diese Einordnung ist Teil unserer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls.
Wichtig für eine erfolgreiche Schadenregulierung sind:
Unfallberichte oder Polizeiprotokolle
Ärztliche Befunde und medizinische Dokumentation
Fotos vom Unfallort und den Verletzungen
Zeugenaussagen
Korrespondenz mit Versicherungen
Wir unterstützen Sie bei der Sicherung aller notwendigen Beweise.
Ja, und das tun wir gerne. In einer solchen Ausnahmesituation ist es besonders wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich versteht, was Sie gerade durchmachen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation: mit Ärzten, Kliniken, Gutachtern, Versicherungen und Behörden. Wir holen auch medizinische Unterlagen und Gutachten ein - Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Ziel? Ihnen den Rücken freizuhalten. Damit Sie sich um das kümmern können, was jetzt wirklich zählt: Ihre Genesung. Oder die Pflege eines Angehörigen.
Das ist leider nicht ungewöhnlich – vor allem bei schweren Personenschäden. Seien Sie versichert: Wir lassen uns davon nicht aufhalten. Wir organisieren eigene Gutachten, prüfen jede Gegenargumentation genau und reagieren mit der nötigen juristischen Klarheit. Ihr Fall wird konsequent weiterverfolgt – auch bei starkem Widerstand.
Ja. Wir begleiten regelmäßig Menschen, die infolge eines Unfalls, Behandlungsfehlers oder anderer Ursachen eine Querschnittslähmung erlitten haben. Solche Fälle verlangen tiefes medizinisches Wissen, juristische Präzision – und vor allem Erfahrung. Wir wissen, wie Versicherer argumentieren, wie medizinische Gutachten kritisch geprüft werden müssen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Bei dauerhaften Schäden wie einer Querschnittslähmung zählt jede Entscheidung. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.
Beweise sichern: Fotografieren Sie Unfallort, Schäden und Verletzungen.
Ärztliche Hilfe: Lassen Sie sich unverzüglich medizinisch untersuchen.
Dokumentation & Zeugen: Notieren Sie den Unfallhergang und sichern Sie die Kontaktdaten von Zeugen.
Anwalt einschalten: Holen Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung, um Fehler zu vermeiden.
Grundsätzlich werden alle notwendigen Kosten erstattet, die durch die Brandverletzung entstehen. Dazu zählen Klinikaufenthalte, Operationen, Hauttransplantationen, aber auch Nachbehandlungen wie Salben, Reha oder psychologische Unterstützung. Selbst später auftretende Folgekosten können übernommen werden – wichtig ist nur, dass sie in Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
Lesen Sie dazu auch den folgenden Ratgeberbeitrag: Brandunfall: Vom Trauma zur Gerechtigkeit
Die Dauer hängt stark von der Schwere der Verletzung sowie von der medizinischen Klärung ab. Bei schweren Personenschäden wie Querschnittslähmung, Polytrauma oder schweren Schädel-Hirn-Verletzungen müssen oft mehrere Gutachten eingeholt werden.
Ein außergerichtliches Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten, ein Gerichtsverfahren zwischen zwölf und 36 Monaten.
Wichtig ist, dass die Verletzungen zunächst „ausgeheilt“ sind oder sich stabilisiert haben, da erst dann der endgültige Schaden eingeschätzt werden kann.
Wir setzen alles daran, Ihre Ansprüche zügig und erfolgreich durchzusetzen.
Die Höhe richtet sich immer nach dem Einzelfall und der jeweiligen Rechtsprechung.
Typische Orientierungsspannen sind:
Querschnittslähmung: häufig hohe fünfstellige bis sechsstellige Beträge
Schweres Schädel-Hirn-Trauma: abhängig vom Ausmaß der Hirnschädigung bis in den sechsstelligen Bereich
Polytrauma: je nach Dauerschaden mittlerer fünfstelliger bis hoher fünfstelliger Bereich
Geburtsschaden mit dauerhaften Hirnschäden: regelmäßig im sechsstelligen Bereich (z. B. spastische Lähmungen, kognitive Einschränkungen)
Diese Angaben sind keine Garantien, sondern spiegeln typische gerichtliche Entscheidungen wider.
Bei schweren Verletzungen wie Schädel-Hirn-Traumata oder Querschnittslähmungen gibt es keine Pauschalbeträge. Ein „angemessenes“ Schmerzensgeld muss Ihre gesamte Lebenssituation berücksichtigen: die Intensität der Schmerzen, die Dauer der Behandlung und vor allem die bleibenden Einschränkungen in Ihrem Alltag. Wir analysieren aktuelle Urteile der Obergerichte und setzen uns dafür ein, dass nicht nur der Moment, sondern Ihre gesamte Zukunft entschädigt wird. Oft erreichen wir Summen, die weit über den ersten Angeboten der Versicherer liegen.
Ein Feststellungsurteil oder eine entsprechende Verzichtserklärung der Versicherung auf die Einrede der Verjährung sichert den Geschädigten ab. So ist gewährleistet, dass auch Spätfolgen, die zum Zeitpunkt der Regulierung noch nicht absehbar sind (beispielsweise spätere Arthrose oder chronische Verschlechterungen), noch Jahre nach dem Unfall geltend gemacht werden können.
Kfz-Haftpflichtversicherungen prüfen bei Motorradunfällen häufig, ob der Fahrer eine Mitschuld trägt, beispielsweise aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder einer unklaren Unfallrekonstruktion. Solche Einwände sind jedoch oft nicht haltbar. Wir lassen die Unfallhergänge unfallanalytisch prüfen und widerlegen unberechtigte Vorwürfe eines Mitverschuldens, damit Ihre Ansprüche nicht gekürzt werden.