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FAQ

Schnelle Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Wir wissen, dass rechtliche Angelegenheiten oft viele Unsicherheiten mit sich bringen. Deshalb haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt – verständlich, kompakt und direkt auf den Punkt. So erhalten Sie schnell eine erste Orientierung.
Sollten Sie darüber hinaus individuelle Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, sind wir jederzeit für Sie da – kompetent, zuverlässig und immer an Ihrer Seite.

Allgemeines

Warum sollte ich einen Anwalt einschalten?

Versicherungen versuchen oft, Ansprüche herunterzuspielen oder Zahlungen zu verzögern. Ein spezialisierter Anwalt steigert Ihre Erfolgschancen deutlich. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden, beispielsweise: 

  • Schmerzensgeld für körperliche und psychische Belastungen 

  • Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit 

  • Pflege- und Haushaltshilfekosten 

  • Sachschäden wie z.B. Umbaukosten in der Wohnung oder dem Haus, Fahrtkosten, Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges etc. 

Ohne professionelle Unterstützung gehen häufig Ansprüche verloren oder fallen zu niedrig aus. 

Ist Ihre Ersteinschätzung wirklich kostenlos?

Ja, unsere Ersteinschätzung ist absolut kostenlos und unverbindlich für Sie. Erst wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten. Und vor einer Beauftragung informieren wir Sie transparent über alle möglichen Kosten. 

Kann ich jederzeit Fragen stellen?

Selbstverständlich! Wir stehen Ihnen jederzeit per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder über unsere sichere WebAkte zur Verfügung. Fragen Sie jederzeit nach – wir helfen gerne.

Vertreten Sie mich deutschlandweit?

Ja, wir vertreten Mandanten bundesweit. Mithilfe moderner Kommunikationskanäle wie Videokonferenzen, Telefon, E-Mail und unserer sicheren WebAkte gewährleisten wir Ihnen unabhängig vom Wohnort erstklassige Betreuung. 

Wer kümmert sich um meinen Fall?

Ihr Fall wird von einem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. einer verantwortlichen Rechtsanwältin übernommen, der/die speziell auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Diese Person führt federführend das Verfahren und ist zugleich Ihr persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Bearbeitung. 

Unterstützt wird Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin dabei von einer erfahrenen persönlichen Assistenz, die ebenfalls jederzeit für Sie erreichbar ist und Ihnen bei organisatorischen Fragen zur Seite steht. Unsere Assistenzen übernehmen wichtige Aufgaben in der Fallkoordination und Kommunikation und können bereits viele Ihrer Anliegen unmittelbar beantworten. 

Darüber hinaus erfolgt die Bearbeitung jedes Falles bei uns im Team. Dabei unterstützen weitere spezialisierte Rechtsanwälte, Fachkräfte sowie unsere Experten für Versicherungs- und Sozialrecht. So profitieren Sie jederzeit von umfassender Expertise und bestmöglicher Betreuung. 

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihnen ab?

  • Kostenfreie Ersteinschätzung – schnell, klar, unverbindlich:
    Sie schildern uns Ihre Situation. Wir prüfen die Informationen sorgfältig und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Verständlich formuliert, ohne Fachchinesisch – und völlig unverbindlich.

  • Beweissicherung – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten:
    Von Arztberichten bis Klinikunterlagen: Gemeinsam mit Ihnen stellen wir alle relevanten Nachweise zusammen. Damit Ihre Ansprüche von Anfang an auf einem soliden Fundament stehen.

  • Verhandlungen mit der Versicherung – für eine faire Lösung:
    Unser Ziel ist, Ihre Ansprüche zügig und außergerichtlich durchzusetzen. Ohne, dass Sie sich mit mühsamen Schriftwechseln oder langen Verfahren herumschlagen müssen. Wir übernehmen das für Sie.

  • Wenn es darauf ankommt: gerichtliche Vertretung – an Ihrer Seite:
    Sollte ein Verfahren unvermeidbar sein, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Gericht. Mit Erfahrung, Engagement und dem klaren Fokus auf Ihr gutes Recht.

  • Unser Anspruch:
    Maximale Entschädigung – bei minimalem Aufwand für Sie.

Was kostet die rechtliche Vertretung durch Ihre Kanzlei?

Die gute Nachricht vorweg: An den Kosten ist bei uns noch kein Mandat gescheitert.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir die Kostenübernahme direkt mit der Versicherung - unkompliziert und ohne Aufwand für Sie.

Und wenn keine Versicherung besteht? Dann finden wir gemeinsam eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. Wir wissen, wie belastend eine solche Situation ohnehin ist - da soll es nicht auch noch am Geld scheitern.

Deshalb gilt bei uns:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Sie erfahren schnell und unverbindlich, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.

  • Transparente Kostenübersicht von Anfang an: Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.

  • Erfolgsabhängige Vergütung möglich: In vielen Fällen richten wir unser Honorar nach dem Ergebnis - damit das Risiko für Sie gering bleibt.

Wir gestalten unsere Honorare fair, nachvollziehbar und immer mit Blick auf Ihre persönliche Situation. Ohne Druck, ohne Kleingedrucktes - aber mit dem Ziel, Ihnen den Rücken freizuhalten.

Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?

Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit und ohne Begründung kündigen. Viele Anwälte haben sogar Verständnis dafür, wenn Mandanten eine spezialisierte Kanzlei wie Quirmbach & Partner einschalten, wenn es um die Regulierung von Personenschäden geht. Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, übernehmen wir in der Regel sämtliche organisatorischen Schritte, so dass Ihnen keine Arbeit entsteht.

Ganz wichtig: Die gegnerische Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob und wie oft Sie den Anwalt wechseln. Es kommt nicht selten vor, dass wir für einen Mandanten die dritte oder gar vierte Kanzlei sind. Wir vergleichen das gerne mit der Suche nach einem geeigneten Therapeuten: Manchmal benötigt man eben mehrere Anläufe, um den richtigen Partner zu finden.

Wenn Sie einen Anwaltswechsel erwägen, bietet dieser Artikel Ihnen wertvolle Informationen: Anwaltswechsel – Tipps und Hinweise.

Ansprüche & Rechte

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?

Je nach Einzelfall können folgende Ansprüche bestehen: 

  • Schmerzensgeld für körperliche und seelische Belastungen 

  • Ersatz von medizinischen Kosten (z. B. Arztbesuche, Medikamente, Reha) 

  • Verdienstausfall 

  • Pflege- und Haushaltskosten 

  • sämtliche anfallenden Sachschäden  und noch vieles mehr 

Wir überprüfen gründlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen. 

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Falls die gegnerische Versicherung sich weigert, eine Entschädigung zu zahlen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent: 

  • Hartnäckige Verhandlungen: Wir setzen uns konsequent für Ihre Ansprüche ein 

  • Gerichtliche Schritte: Falls notwendig, klagen wir für Sie. 

  • Gutachten & Beweissicherung: Wir arbeiten mit medizinischen und technischen Experten zusammen. 

Die allermeisten Fälle lösen wir außergerichtlich – und wenn nötig, kämpfen wir vor Gericht für Sie. 

Wird das Krankentagegeld auf den Erwerbsschaden angerechnet?

In der Regel nicht. Zahlungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung zählen meistens nicht zum Erwerbsschaden. Das liegt daran, dass es sich meist um sogenannte Summenversicherungen handelt. Das bedeutet: Sie erhalten eine vertraglich vereinbarte Summe, unabhängig davon, wie hoch Ihr tatsächlicher Verdienstausfall ist. Daher dürfen Sie den vollen Erwerbsschaden zusätzlich vom Schädiger einfordern.

Wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?

Wir sagen Ihnen ehrlich und verständlich, wie wir Ihren Fall rechtlich einschätzen - ohne juristische Floskeln und ohne falsche Versprechungen. Sobald wir alle Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie eine klare Einschätzung. Denn wir übernehmen nur Mandate, von deren Erfolg wir überzeugt sind.

Gibt es noch mehr als Schmerzensgeld?

Sie haben umfassende Rechte. Dazu gehört insbesondere (aber nicht abschließend) der Ersatz der folgenden Schadens-Positionen:

  • Verdienstausfall bis zum Renteneintritt und darüber hinaus

  • Mehrbedarfsschaden (Pflegekosten, Hilfsmittel, Rollstuhl, Gehhilfen, Pflegebett etc.)

  • Haushaltsführungsschaden (Ersatz für Haushaltshilfe)

  • Energiekosten (Ersatz des höheren Bedarfs)

  • Zuzahlung zu Medikation und Therapie

  • Kosten für Begleitperson (wenn medizinisch indiziert) 

  • Fahrtkosten und Parkkosten

  • Kosten für behindertengerechte Umgestaltung von Wohnung/Haus, Garten, PKW etc.

Es gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, das heißt, Sie müssen so gestellt werden, wie stünden, wenn es das Schadensereignis nicht gegeben hätte.

Weitere Informationenfinden Sie in diesem Ratgeberbeitrag: Schadensersatzansprüche nach einem Unfall oder Behandlungsfehler

Gibt es auch praktische Unterstützung, z.B. bei Pflege oder Reha?

Ja, auf jeden Fall. Wir verstehen uns nicht nur als Anwälte, sondern auch als verlässliche Partner in einer schwierigen Zeit. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten stehen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler vor ganz neuen Herausforderungen - sei es bei der Pflege, dem Umbau der Wohnung oder der Mobilität. Genau dafür haben wir über Jahre ein starkes Netzwerk aufgebaut: Fachleute für behindertengerechte Umbauten, Reha-Spezialisten, Pflegeberater und Experten für barrierefreie Mobilität. Auf Wunsch bringen wir Sie mit den richtigen Ansprechpartnern zusammen - schnell, vertrauensvoll und unkompliziert.

Sollte ich eine Abfindung annehmen?

Eine Abfindung – also eine einmalige Zahlung zur endgültigen Regelung – kann dann sinnvoll sein, wenn die Höhe des Schadens geklärt ist und auch Ihre gesundheitliche Entwicklung einigermaßen absehbar ist. In so einem Fall lassen sich auch zukünftige Ansprüche exakt berechnen. Der Vorteil für Sie: Sie müssen sich nicht weiter mit der Versicherung auseinandersetzen oder sich rechtfertigen. Die Sache ist dann abgeschlossen.

Weitere Informationen dazu gibt Ihnen der Ratgeberbeitrag Brandunfall: Vom Trauma zur Gerechtigkeit

Behandlungsfehler

Habe ich überhaupt eine Chance gegen Ärzte?

Bei Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einem Schlaganfall besteht der entscheidende Vorteil, dass Sie sehr gut argumentieren können. Das liegt an den extrem strengen Anforderungen der Leitlinien.

Wenn Sie mit Verdacht auf Schlaganfall ins Krankenhaus kommen, gelten folgende strenge Vorgaben: 

  • Bilddiagnostik (z.B. CT) sofort, spätestens innerhalb von 25 Minuten

  • Verlegung auf die Stroke Unit sofort

  • Neurologische Abklärung sofort

  • Monitoring sofort

  • Prüfung und gegebenenfalls schnellstmögliche Durchführung der Therapie (sogenannte „Lysetherapie“ und „Thrombektomie“)

 Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, sollten Sie der Sache unbedingt auf den Grund gehen. Sie könnten dann gute Chancen haben.

 

Haben Sie Erfahrung mit Behandlungsfehlern bei Schlaganfällen?

Ja, solche Fälle kommen leider häufiger vor, als man denkt. Besonders heikel wird es, wenn ein Schlaganfall zu spät erkannt oder falsch behandelt wird - mit schwerwiegenden Folgen wie Lähmungen, Sprachverlust oder dauerhafter Pflegebedürftigkeit. Gerade deshalb ist Erfahrung so wichtig. Wir kennen nicht nur die juristischen Details, sondern wissen auch, wie solche Fehler medizinisch zu bewerten sind. Bei der Beweisführung arbeiten wir eng mit erfahrenen Gutachtern zusammen. So stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche auf einem soliden Fundament stehen.

Was tun Sie konkret für unser Kind nach einem schweren Geburtsschaden?

Unser Ziel ist es, die Zukunft Ihres Kindes zu sichern - rechtlich, finanziell und menschlich. Wir prüfen sorgfältig, ob es bei der Geburt zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, holen unabhängige medizinische Gutachten ein und vertreten Ihre Ansprüche mit Nachdruck. Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um alles, was Ihr Kind dauerhaft braucht: Pflege, Therapien, Hilfsmittel, bauliche Anpassungen, barrierefreie Mobilität - kurz: ein Leben mit bestmöglicher Unterstützung. Wir stehen Ihnen zur Seite - mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft.

Haben Sie Erfahrung mit schweren Geburtsschäden?

Ja - und das macht den Unterschied. Seit vielen Jahren vertreten wir Familien, deren Kinder bei der Geburt schwere Schäden erlitten haben - zum Beispiel durch Sauerstoffmangel, zu späten Kaiserschnitt oder Fehler bei der CTG-Auswertung. Wir kennen die medizinischen Details, die juristischen Hürden - und auch die emotionale Belastung der Eltern.

Deshalb helfen wir nicht nur mit juristischer Expertise. Wir unterstützen Sie auch ganz praktisch: mit einem erprobten Netzwerk aus Pflegeberatern, Reha-Experten, Architekten für barrierefreies Wohnen und Spezialisten für behindertengerechte Fahrzeuge. Was immer Sie brauchen - wir sind für Sie da.

Wie sorgen Sie für Gerechtigkeit nach einem Behandlungsfehler?

Wir setzen uns mit aller Konsequenz dafür ein, dass die Ursachen Ihres Gesundheitsschadens aufgeklärt werden - und die Verantwortlichen dafür einstehen müssen. Wir prüfen sorgfältig, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, holen medizinische Gutachten ein und vertreten Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen - wenn nötig auch über Jahre hinweg vor Gericht.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Die Dauer hängt individuell vom Fall ab: 

  • Außergerichtliche Einigungen oft innerhalb weniger Monate 

  • Gerichtliche Verfahren können wesentlich länger dauern 

Schon im Eigeninteresse setzen wir alles daran Ihre Ansprüche zügig und erfolgreich durchzusetzen. 

Unser Leben steht Kopf – können Sie uns wirklich alles abnehmen?

Ja, und das tun wir gerne. In einer solchen Ausnahmesituation ist es besonders wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich versteht, was Sie gerade durchmachen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation: mit Ärzten, Kliniken, Gutachtern, Versicherungen und Behörden. Wir holen auch medizinische Unterlagen und Gutachten ein - Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Ziel? Ihnen den Rücken freizuhalten. Damit Sie sich um das kümmern können, was jetzt wirklich zählt: Ihre Genesung. Oder die Pflege eines Angehörigen.

Was tun, wenn die Gegenseite alles abstreitet?

Das ist leider nicht ungewöhnlich – vor allem bei schweren Personenschäden. Seien Sie versichert: Wir lassen uns davon nicht aufhalten. Wir organisieren eigene Gutachten, prüfen jede Gegenargumentation genau und reagieren mit der nötigen juristischen Klarheit. Ihr Fall wird konsequent weiterverfolgt – auch bei starkem Widerstand.

Wie helfen Sie mir bei einem Behandlungsfehler nach einem Schlaganfall?

Wenn der Verdacht besteht, dass bei der Behandlung Ihres Schlaganfalls etwas schief gelaufen ist, schauen wir genau hin. Hätte der Schlaganfall vielleicht früher erkannt werden können? Wurde zu spät reagiert oder falsch behandelt? Wir klären, ob ein Behandlungsfehler den Schaden verursacht oder verschlimmert hat. Und wenn sich ein Behandlungsfehler nachweisen lässt, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch - zum Beispiel auf Schmerzensgeld, Rentenleistungen oder die Übernahme von Pflege- und Umbaukosten. Dabei vertreten wir Sie gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen - engagiert, menschlich und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen.

Schlaganfall und Behandlungsfehler – lohnt sich ein genauer Blick?

Bei Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einem Schlaganfall besteht der entscheidende Vorteil, dass Sie sehr gut argumentieren können. Das liegt an den extrem strengen Anforderungen der Leitlinien.

Wenn Sie mit Verdacht auf Schlaganfall ins Krankenhaus kommen, gelten folgende strenge Vorgaben: 

  • Bilddiagnostik (z.B. CT) sofort, spätestens innerhalb von 25 Minuten

  • Verlegung auf die Stroke Unit sofort

  • Neurologische Abklärung sofort

  • Monitoring sofort

  • Prüfung und gegebenenfalls schnellstmögliche Durchführung der Therapie (sogenannte „Lysetherapie“ und „Thrombektomie“)

Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, sollten Sie der Sache unbedingt auf den Grund gehen. Sie könnten dann gute Chancen haben.

Haben Sie Erfahrung mit Fällen schwerer Querschnittslähmung?

Ja. Wir begleiten regelmäßig Menschen, die infolge eines Unfalls, Behandlungsfehlers oder anderer Ursachen eine Querschnittslähmung erlitten haben. Solche Fälle verlangen tiefes medizinisches Wissen, juristische Präzision – und vor allem Erfahrung. Wir wissen, wie Versicherer argumentieren, wie medizinische Gutachten kritisch geprüft werden müssen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Bei dauerhaften Schäden wie einer Querschnittslähmung zählt jede Entscheidung. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.

Welche Möglichkeiten habe ich, um ein medizinisches Gutachten zu bekommen?

Im Wesentlichen gibt es drei Wege – jeder mit eigenen Vor- und Nachteilen:

  1. Kostenloses Gutachten über die Krankenkasse:
    Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie über Ihre Krankenkasse ein medizinisches Gutachten anfordern. Das ist für Sie komplett kostenfrei.

  2. Privat beauftragtes Gutachten:
    Sie können auch selbst ein Gutachten in Auftrag geben – zum Beispiel bei einem Chefarzt oder ein Chefärztin an einer Uniklinik. Diese Variante ist kostenpflichtig, kann aber in bestimmten Fällen sehr sinnvoll sein.

  3. Schlichtungsverfahren:
    Auch dieses Verfahren ist kostenlos. Allerdings eignet es sich nicht in allen Fällen gleichermaßen gut. Ob es für Sie infrage kommt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Die drei Optionen unterscheiden sich deutlich – was Kosten, Dauer und Qualität betrifft. Deshalb lohnt es sich, genau abzuwägen, welcher Weg am besten zu Ihrer Situation passt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Medizinische Gutachten

Kann ich die Behandlungsunterlagen verlangen?

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf „unverzügliche“ und „vollständige“ Einsichtnahme in die Patientenakte und können auch elektronische Abschriften verlangen (§ 630g BGB).

Diese Abschriften sind sogar kostenlos (Landgericht Dresden 6 O 76/20, bestätigt durch Europäischer Gerichtshof C-307/22).
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Ratgeberbeitrag Einsichtsrecht in Patientenakte: Was Patienten wissen sollten

Unfälle

Welche Unterlagen brauche ich nach einem Unfall?

Wichtig für eine erfolgreiche Schadenregulierung sind: 

  • Unfallberichte oder Polizeiprotokolle 

  • Ärztliche Befunde und medizinische Dokumentation 

  • Fotos vom Unfallort und den Verletzungen 

  • Zeugenaussagen 

  • Korrespondenz mit Versicherungen 

Wir unterstützen Sie bei der Sicherung aller notwendigen Beweise. 

Wie lange dauert ein Verfahren?

Die Dauer hängt individuell vom Fall ab: 

  • Außergerichtliche Einigungen oft innerhalb weniger Monate 

  • Gerichtliche Verfahren können wesentlich länger dauern 

Schon im Eigeninteresse setzen wir alles daran Ihre Ansprüche zügig und erfolgreich durchzusetzen. 

Unser Leben steht Kopf – können Sie uns wirklich alles abnehmen?

Ja, und das tun wir gerne. In einer solchen Ausnahmesituation ist es besonders wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich versteht, was Sie gerade durchmachen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation: mit Ärzten, Kliniken, Gutachtern, Versicherungen und Behörden. Wir holen auch medizinische Unterlagen und Gutachten ein - Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Ziel? Ihnen den Rücken freizuhalten. Damit Sie sich um das kümmern können, was jetzt wirklich zählt: Ihre Genesung. Oder die Pflege eines Angehörigen.

Was tun, wenn die Gegenseite alles abstreitet?

Das ist leider nicht ungewöhnlich – vor allem bei schweren Personenschäden. Seien Sie versichert: Wir lassen uns davon nicht aufhalten. Wir organisieren eigene Gutachten, prüfen jede Gegenargumentation genau und reagieren mit der nötigen juristischen Klarheit. Ihr Fall wird konsequent weiterverfolgt – auch bei starkem Widerstand.

Haben Sie Erfahrung mit Fällen schwerer Querschnittslähmung?

Ja. Wir begleiten regelmäßig Menschen, die infolge eines Unfalls, Behandlungsfehlers oder anderer Ursachen eine Querschnittslähmung erlitten haben. Solche Fälle verlangen tiefes medizinisches Wissen, juristische Präzision – und vor allem Erfahrung. Wir wissen, wie Versicherer argumentieren, wie medizinische Gutachten kritisch geprüft werden müssen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Bei dauerhaften Schäden wie einer Querschnittslähmung zählt jede Entscheidung. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.

Was soll ich direkt nach einem Unfall tun?

  • Beweise sichern: Fotografieren Sie Unfallort, Schäden und Verletzungen. 

  • Ärztliche Hilfe: Lassen Sie sich unverzüglich medizinisch untersuchen. 

  • Dokumentation & Zeugen: Notieren Sie den Unfallhergang und sichern Sie die Kontaktdaten von Zeugen. 

  • Anwalt einschalten: Holen Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung, um Fehler zu vermeiden.

Welche Kosten werden bei der Behandlung von Brandverletzungen übernommen?

Grundsätzlich werden alle notwendigen Kosten erstattet, die durch die Brandverletzung entstehen. Dazu zählen Klinikaufenthalte, Operationen, Hauttransplantationen, aber auch Nachbehandlungen wie Salben, Reha oder psychologische Unterstützung. Selbst später auftretende Folgekosten können übernommen werden – wichtig ist nur, dass sie in Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
Lesen Sie dazu auch den folgenden Ratgeberbeitrag: Brandunfall: Vom Trauma zur Gerechtigkeit