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Versicherungen

29.07.2019

Taktieren, verschleppen, zermĂĽrben - ĂĽber unwĂĽrdiges Regulierungsverhalten

Rechtsanwältin Eleonore Wunder
Eleonore Wunder
Inhaltsverzeichnis
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Person zeigt mit beiden Händen einen doppelten Daumen nach unten

Schnelle Entschädigung – eine Selbstverständlichkeit?

Wer durch einen unverschuldeten Unfall oder einen Behandlungsfehler schwer verletzt wurde, sollte so schnell wie möglich eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten. Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein.

Wenn Versicherer sich querstellen

Auch Haftpflichtversicherer verstehen das Leid der Geschädigten und mit vielen Sachbearbeitern erreichen wir professionelle und konstruktive Lösungen. Doch leider machen wir auch ganz andere Erfahrungen – nämlich dann, wenn Versicherer versuchen, die Ansprüche der Geschädigten zu reduzieren oder sie gleich ganz abzuwehren.

Der Fall: Schwerverletzter bei Krankentransport

Im folgenden, sehr unschönen Beispiel aus unserer juristischen Praxis zeigt sich, mit welch menschenverachtenden Argumenten manche Versicherer versuchen, sich aus der Entschädigungspflicht zu stehlen:  Unser Mandant ist querschnittsgelähmt und fuhr mit einem Krankentransport-Taxi zum Krankenhaus. Auf dem Weg dorthin verursachte der Taxifahrer einen selbstverschuldeten Unfall: Er verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und fuhr frontal in eine transportable Schutzeinrichtung. Durch die Kollision drehte sich das Taxi um die eigene Achse, der Rollstuhl löste sich aus seiner Befestigung und der Mandant wurde aus dem Rollstuhl geschleudert. Die Folge war eine Fraktur am Bein unseres Mandanten.

Ein Jahr Warten – dann ein Schlag ins Gesicht

Es dauerte sage und schreibe ca. eineinviertel Jahre, bis uns die, uns bis dahin unbekannte gegnerische Versicherung Broadspire (Crawford & Company) mitteilte, sie habe die Bearbeitung der Angelegenheit ĂĽbernommen.

Umgehend überließen wir der Versicherung den ärztlichen Bericht über die Verletzungen und forderten ein angemessenes Schmerzensgeld. Die Versicherung brauchte wiederum eineinhalb Monate, um uns mitzuteilen, lediglich die Hälfte des geforderten Schmerzensgeldes sei angemessen.

Mitverschulden? Ein absurder Vorwurf

Doch statt den Betrag auszuzahlen, zog der zuständige Sachbearbeiter davon noch einmal 50 % ab mit der Begründung, der Mandant trage ein Mitverschulden. Da er bei der Kollision aus dem Rollstuhl gefallen sei, sei er nicht angeschnallt gewesen!

Wir wiesen den Sachbearbeiter auf die seit dem 1. Februar 2017 geltende neue Regelung zur sicheren Beförderung von Rollstuhlfahrer/innen hin, die u.a. besagt, dass nicht der Fahrgast, sondern der Fahrzeugführer für die ordnungsgemäße Sicherung des Rollstuhls verantwortlich ist.

„Gefühllos“ – die menschenverachtende Argumentation von Broadspire

Erkennbar zahlungsunwillig suchte sich der Sachbearbeiter ein neues Argument: Da unser Mandant aufgrund seiner Querschnittslähmung sowieso keine Schmerzen empfinde, sei der halbe Schmerzensgeldbetrag absolut gerechtfertigt. Ein weitergehender Anspruch sei weder unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes, noch unter dem Gesichtspunkt der Ausgleichsfunktion ersichtlich. Weitere Zahlungen würden daher nicht erbracht.
Die Versicherung hat also zuerst versucht, ein Mitverschulden zu konstruieren und als dies nicht funktionierte, begründete sie den immerhin 50%igen Abzug beim Schmerzensgeld ganz gefühllos mit der „Gefühllosigkeit“ des Mandanten.

Unsere Haltung: So etwas darf nicht durchgehen

Solch ein menschenverachtendes Regulierungsgebaren von Versicherungsunternehmen zu unterbinden, sehen wir als einen wichtigen Teil unserer Aufgabe an.

AnwaltsbĂĽro Quirmbach & Partner

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