ï»żBei meinem Besuch auf der RehaCare in DĂŒsseldorf hatte ich die Gelegenheit, mich mit vielen Fachleuten und Netzwerkpartnern auszutauschen. Bei einem dieser GesprĂ€che kam ich mit einem unserer Netzwerkpartner, Herrn Steven Punt von der Allianz Hauptvertretung Punt, ins GesprĂ€ch.
Wussten Sie, dass...
private Krankenzusatzversicherungen fĂŒr Neugeborene ohne GesundheitsprĂŒfung möglich sind? Aber wie funktioniert das genau und welche Voraussetzungen mĂŒssen erfĂŒllt sein?
Wichtige Details zur Nachversicherung von Neugeborenen
Wenn mindestens ein Elternteil bereits vor der Geburt des Kindes (in der Regel vor Bekanntwerden der Schwangerschaft) eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kann das neugeborene Kind ohne Gesundheitsfragen in die private Zusatzversicherung von Mama oder Papa nachversichert, also mitversichert werden. Dies gilt unabhÀngig davon, ob das Kind gesund oder bereits mit einer angeborenen Erkrankung zur Welt kommt. Auch GeburtsschÀden, die wÀhrend der Entbindung auftreten, spielen keine Rolle.
Ein wichtiger Punkt, den junge Eltern beachten sollten, ist die Nachversicherungsfrist. Es ist ratsam, sich möglichst schon wÀhrend der Schwangerschaft mit dem jeweiligen Versicherer in Verbindung zu setzen und die Details zu klÀren. Wird diese Frist, die meist nur wenige Wochen nach der Geburt liegt, versÀumt, verfÀllt diese besondere Versicherungsmöglichkeit.
FĂŒr alle, die weitere Fragen zu diesem Thema haben oder grundsĂ€tzliche Informationen wĂŒnschen, steht unser Kooperationspartner Steven Punt gerne zur VerfĂŒgung.
Ich fand diese Information so wertvoll, dass ich dachte, sie könnte auch fĂŒr viele junge Eltern von Interesse sein. Es sind oft die kleinen Dinge und Tipps, die einen groĂen Unterschied machen können, besonders wenn es um das Wohl unserer Kinder geht.
Sven Wilhelmy, Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht und Partne