Unsere Mandantin ist 1991 als Beifahrerin in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Für sie ist das Unglück nicht vermeidbar - die Folgen aber sind lebensverändernd: Beide Sprunggelenke des rechten Beins sind dauerhaft unbrauchbar, starke chronische Schmerzen bestimmen fortan ihren Alltag. Zudem entwickelt sich eine Arthrose.
Sie ist damals eine junge Frau mit großen Plänen. Doch die bleibenden Einschränkungen führen dazu, dass sie zu 50 Prozent schwerbehindert ist und ihren Wunschberuf nicht mehr ausüben kann. Auch ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit ist dauerhaft in Frage gestellt.
Versicherung will 300.000 Euro zahlen
Trotz der eindeutigen Sachlage stellt sich die Versicherung des Unfallverursachers quer. Erst 15 Jahre nach dem Unfall - im Jahr 2006 - unterbreitet sie ein Angebot: 300.000 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche. Ihr damaliger Anwalt rät zur Annahme. Doch unsere Mandantin hat ein klares Gefühl: Das reicht nicht. Das ist zu wenig für das, was sie durchgemacht hat - und noch durchmachen wird.
Auf der Suche nach einer besseren Lösung stößt sie im Internet auf Rechtsanwalt Martin Quirmbach.
Rechtsanwalt Quirmbach übernimmt - und klagt
Rechtsanwalt Quirmbach ist sofort klar: Dieses Angebot wird dem erlittenen Schaden nicht gerecht. Er prüft die Unterlagen, übernimmt den Fall und beginnt mit der Versicherung zu verhandeln. Doch die reagiert mit Verzögerungstaktiken, um eine höhere Zahlung zu vermeiden. Schließlich klagt Quirmbach vor dem Landgericht Düsseldorf.
Die Strategie der Versicherung, die Mandantin durch jahrelanges Hinhalten zu zermürben, geht nicht auf. Das Gericht erkennt die berechtigten Ansprüche an und schlägt einen Vergleich vor: 750.000 Euro - mehr als das Doppelte des ursprünglichen Angebots.
Vergleich nach fast zwei Jahrzehnten
Fast 20 Jahre nach dem Unfall nimmt die Mandantin das Angebot an. Sie ist des Kampfes müde, will endlich abschließen. Ein Vergleich bedeutet auch, dass beide Seiten nachgeben: Die Mandantin verzichtet auf einen Teil ihrer Ansprüche, die Versicherung gibt ihre Blockadehaltung auf und zahlt deutlich mehr.
Auch wenn die gesundheitlichen Einschränkungen bleiben, eröffnet der Vergleich eine neue Perspektive. Für unsere Mandantin ist damit zumindest das juristische Kapitel abgeschlossen - und sie kann beruhigt nach vorne blicken.
Fazit: Beharrlichkeit zahlt sich aus
Rechtsanwalt Quirmbach hätte sich ein noch besseres Ergebnis gewünscht. Doch im Vordergrund steht, was für seine Mandantin am wichtigsten ist: ein Abschluss, der ihr ein Stück Gerechtigkeit bringt. Ihr langer Weg zeigt, wie entscheidend kompetente und beharrliche anwaltliche Unterstützung sein kann - gerade wenn Versicherungen auf Zeit spielen.
Melanie Mathis, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Partnerin