Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
  • Unfälle
    • Motorradunfall
    • Querschnittlähmung
    • Zweiradunfälle
    • Brandunfälle
    • Schmerzensgeld
      • Schmerzensgeldtabellen
    • Versicherung zahlt nicht
    • Sozialversicherungsrecht
  • Arzthaftung
    • Neurologie/Schlaganfall
    • Geburtsschäden
      • Behandlungsfehler in der Geburtshilfe
    • Querschnittlähmung
    • Kindermedizin
    • Medizinrecht
    • Behandlungsfehler
    • Aufklärungsfehler
    • Schmerzensgeld
    • Sozialversicherungsrecht
  • Team
    • Das Kanzleiteam
    • Thomas Gfrörer
    • Melanie Mathis
    • Sven Wilhelmy
    • Martin Quirmbach
    • Ines Gläser
    • Irem Jung
    • Malte Oehlschläger
    • Eleonore Wunder
    • Mathias Holl
    • Alexander Rüdiger
    • Dina Albert
    • Paul-Albert Schullerus
    • Michaela Fischer
  • Kanzlei
    • Wie wir für Sie arbeiten
    • Standorte
      • Hauptsitz Montabaur
      • Standort Köln
      • Standort Wiesbaden
    • WebAkte
    • Erfolge
    • Medien
      • Publikationen
      • Printmedien
      • TV
    • Karriere
      • Referendariat
      • Azubis
    • Psychologische Beratung
    • Fachbegriffe
    • Fragen und Antworten
    • Mandanten-Feedback
    • Netzwerk-Partner
  • Ratgeber
  • » Anfrage
  • Menü Menü
Behandlungsfehler nach Unfall

Unfallverursacher haftet für fehlerhafte ärztliche Behandlung

25. April 2016

Wird bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt und begibt sie sich daraufhin in ärztliche Behandlung, haftet der Unfallverursacher grundsätzlich auch für Folgen, die aus einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit dieser ärztlichen Behandlung entstehen. Dies bestätigt das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 21.03.2014 (10 U 3341/13).

Im vorgenannten Fall erlitt der Verletzte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Schleudertrauma 1. Grades. Aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung blieben in der Folgezeit chronische Nackenschmerzen zurück, die teilweise zur Arbeitsunfähigkeit führten. Außergerichtlich wurde dem Unfallgeschädigten ein Schmerzensgeld von 2.000,00 € gezahlt, das das Gericht in I. Instanz auf insgesamt 5.000,00 € erhöht hat.

Schmerzensgeld mehr als verdoppelt

Das OLG München hat dann als Gericht in II. Instanz dieses Schmerzensgeld noch einmal mehr als verdoppelt und dem Geschädigten weitere 8.000,00 € – insgesamt also 13.000,00 € – zugestanden. Die starke Erhöhung des Schmerzensgeldes begründete das OLG München mit der Trunkenheit des Unfallverursachers und insbesondere auch den chronischen Nackenschmerzen. Dass diese auf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung beruhen, ändert nichts an der Tatsache, dass der Unfallverursacher dafür auch haften muss.

Fazit

Nach einem Unfall haftet der Unfallverursacher grundsätzlich auch für die Folgen einer fehlerhaften medizinischen Versorgung der Unfallverletzungen.

Valeska Strunk, Rechtsanwältin

Neueste Beiträge

  • Private Krankenzusatzversicherung für Neugeborene: Ein wichtiger Tipp für junge Eltern
  • Haftungsrelevante Problemfelder in der Geburtshilfe: Versorgungsstufen und Leitlinien
  • Behandlungsfehlerstatistik 2022 und Ihre Rechte als Patient
  • Verjährung bei Behandlungsfehlern
  • Mit Vollgas in die neue Motorrad-Saison – Tipps für einen sicheren Start
Jetzt Fall schildern
Hauptsitz Montabaur

Anwaltsbüro
Quirmbach & Partner mbB
Robert-Bosch-Str. 12/V
56410 Montabaur
Fon: 02602 99 969 0
Mail: kanzlei@ihr-anwalt.com

Standort Köln

Beethovenstraße 12
50674 Köln
Fon: 0221 65 04 88 80
Mail: koeln@ihr-anwalt.com

Standort Wiesbaden

Peter-Sander-Str. 15
55252 Wiesbaden
Fon: 0611 711 868 68
Mail: wiesbaden@ihr-anwalt.com

Service

» Mission Statement

» Online-Fragebogen

» WebAkte Login

» Support

» Impressum

» Datenschutzerklärung

Quirmbach & Partner bei anwalt.de

Datenschutzsiegel von Datenschutzexperte.de digitale Top-Kanzlei
Fragen Sie jetzt an Rufen Sie uns an
Fragen Sie jetzt an
© Anwaltsbüro Quirmbach & Partner | Impressum | Datenschutzerklärung
  • Facebook
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Instagram
  • Mail
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner hat 4,73 von 5 Sternen 653 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Haushaltsführungsschaden: keine überhöhte Anforderung an die Substantiie...Melanie Mathis, Rechtsanwältin für UnfallopferRechtsanwältin, Irem Jung Fachanwältin für MedizinrechtSchmerzensgeld – Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnte...
Nach oben scrollen