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Unfallfolgen

09.10.2020

Motorrad, Fahrrad, Pedelec: Wann besteht eine Helmpflicht?

Rechtsanwältin Melanie Mathis
Melanie Mathis
Inhaltsverzeichnis
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Lächelnder Junge mit Fahrradhelm zeigt Daumen hoch – sicheres Verhalten im Straßenverkehr

Helmpflicht fĂŒr Motorradfahrer: Was bei UnfĂ€llen zĂ€hlt

Wir alle kennen es, wir alle wissen es: Wenn man mit dem Motorrad unterwegs ist, muss man einen Helm tragen; es besteht eine Helmpflicht. TrĂ€gt man bei einem unverschuldeten Unfall trotzdem keinen Helm, wirkt sich das negativ auf die Schmerzensgeld- und SchadensersatzansprĂŒche aus?

Die Antwort des Juristen lautet: Jein, denn es kommt darauf an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17.06.2014 entschieden, dass sich der Verstoß gegen die Helmpflicht kausal ausgewirkt haben muss. Das bedeutet, wenn es bei dem Unfall zu einer Kopfverletzung kommt, können die AnsprĂŒche gekĂŒrzt werden aufgrund eines Mitverschuldens meinerseits. Verletze ich mir hingegen die Schulter oder das Bein, hat das keine Auswirkung auf die Bemessung der SchadensersatzansprĂŒche

Helmpflicht fĂŒr Fahrradfahrer: Gibt es sie?

Gibt es denn auch eine Helmpflicht fĂŒr Fahrradfahrer? Die eindeutige Antwort lautet: Nein.

Die Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) sieht keine Helmpflicht bei Fahrradfahrern vor. Das Tragen eines Helmes ist in Deutschland keine Pflicht. Dennoch ist ganz klar zu empfehlen, einen Helm zu tragen, denn Studien zeigen, dass der Schutzhelm die Anzahl und die Schwere der Kopfverletzungen deutlich verringert.

Pedelec vs. E-Bike – und was das mit Helmpflicht zu tun hat

In der heutigen Zeit fahren die Leute immer mehr mit sogenannten Pedelecs (im Volksmund auch E-Bike, obwohl es sich nicht um ein E-Bike im klassischen Sinne handelt), statt mit einem gewöhnlichen Fahrrad. Was gilt es hier hinsichtlich der Helmpflicht zu beachten?

ZunÀchst muss der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes erklÀrt werden:
Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) handelt es sich um ein Fahrrad mit Elektromotor, bei dem der Fahrer durch einen Elektromotor nur dann unterstĂŒtzt wird, wenn er selbst in die Pedale tritt. Hingegen erfolgt der Antrieb bei einem E-Bike unabhĂ€ngig davon, ob der Fahrer „strampelt“ oder nicht. Beim E-Bike ist also kein Einsatz von Muskelkraft notwendig.

Nun zur Ausgangsfrage: Bei Pedelecs besteht grundsĂ€tzlich keine Helmpflicht, da der Fahrer einem Fahrradfahrer gleichgestellt ist. Allerdings ist hier zu beachten, dass durch die MotorunterstĂŒtzung ein erhöhtes SelbstgefĂ€hrdungspotential besteht. Jeder, der selbst schon einmal ein Pedelec gefahren ist oder eines an sich hat vorbeirauschen sehen, weiß, dass man mit diesen GefĂ€hrten meist schneller unterwegs ist als mit einem Fahrrad. Daraus rĂŒhrt das erhöhte SelbstgefĂ€hrdungspotential. Aufgrund dieses Umstandes kommt letztendlich doch ein Mitverschulden beim Nichttragen eines Helmes in Betracht, das wiederum zur KĂŒrzung der eigenen AnsprĂŒche fĂŒhren kann.

Mitverschulden – was Versicherer gerne behaupten

Doch Vorsicht: Nicht selten wird vom Versicherer der Mitverschuldenseinwand vorgetragen, ohne ihn bewiesen zu haben. HĂ€ufig ist die BeweisfĂŒhrung auch gar nicht möglich. Sollten Sie sich also unsicher sein, ob Sie sich auf einen solchen Einwand einlassen mĂŒssen, suchen Sie am besten einen spezialisierten Anwalt fĂŒr Verkehrsrecht auf, der sich mit dieser Thematik auskennt.

Mehr zur rechtlichen EinschÀtzung von Motorrad- und FahrradunfÀllen finden Sie hier: Schwere Verletzungen nach Motorrad- oder FahrradunfÀllen

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

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