
Motorradfahren: Endlich beginnt die Saison
Der Winter scheint endlich auf dem RĂŒckzug und der FrĂŒhling setzt sich allmĂ€hlich durch. An den ersten schönen Wochenenden waren bereits viele Motorradfahrer unterwegs und haben sich nach der langen Winterpause den Fahrtwind um die Nase wehen lassen.
Wer hat da nicht gleich das Bild von kurvigen LandstraĂen und der Fahrt gen Sonnenuntergang im Hinterkopf? Schön auch die Vorstellung, einmal ohne Helm unterwegs zu sein, so wie auf dem Highway in den USA.
Helmpflicht: Keine Freiheit ohne Verantwortung
Allerdings ist das, was sich nach grenzenloser Freiheit anhört, hier bei uns in Deutschland leider oder vielmehr zum GlĂŒck nicht erlaubt. § 21 a Abs. 2 StVO schreibt nĂ€mlich das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes vor.
Mitverschulden: Helmverzicht wird teuer
Eine Missachtung dieser Vorschrift wird nicht nur mit einem BuĂgeld geahndet, sondern fĂŒhrt auch in der Regel dazu, dass dem Motorradfahrer, sollte es zu einem Unfall kommen, ein Mitverschulden gem. § 254 BGB angelastet wird. Und das selbst dann, wenn er den Unfall nicht verursacht hat. Dieses Mitverschulden kann zu einer drastischen Reduzierung der Schmerzensgeld- und SchadensersatzansprĂŒche des Motorradfahrers fĂŒhren. Gerade bei Kopfverletzungen, etwa einem SchĂ€delhirntrauma, kann der Schmerzensgeldanspruch sehr hoch sein. Die Mithaftung fĂ€llt dann hier besonders ins Gewicht.
Der gesetzlich normierten Pflicht, einen Helm zu tragen, sollte man deshalb auch aus diesem Grund immer nachkommen.
Schutzkleidung: Auch ohne Pflicht sinnvoll
Generell gilt, dass eine geeignete Schutzkleidung getragen werden sollte, um nach einem Unfall die KĂŒrzungen der eigenen AnsprĂŒche zu vermeiden. Auch wenn es was Jacke oder Stiefeln angeht (noch) keine einheitliche Rechtsprechung gibt, sollte man schon im eigenen Interesse fĂŒr den bestmöglichen Schutz durch geeignete Kleidung sorgen.
Viel SpaĂ auf der StraĂe wĂŒnsche ich allen Motorradfahrern auch in diesem Jahr.
Mehr zur rechtlichen EinschÀtzung von MotorradunfÀllen finden Sie hier: Schwere Verletzungen nach Motorrad- oder FahrradunfÀllen