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Unfallfolgen

25.06.2018

Kopfverletzungen nach VerkehrsunfÀllen

Rechtsanwalt Thomas Gfrörer
Thomas Gfrörer
Inhaltsverzeichnis
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Zerknittertes, in Fragmente zerrissenes Papier in Form eines menschlichen Kopfes auf Holzuntergrund

Ein schwerer Verkehrsunfall geht nicht selten mit einer Kopfverletzung einher. Die Schwere der Kopfverletzung kann entscheidenden Einfluss auf die Schadensregulierung haben. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl die Verletzung selbst als auch die daraus resultierenden Folgen genau festgestellt werden.

Schweres SchÀdel-Hirn-Trauma: Wenn sich das Leben radikal Àndert

Lautet die Diagnose „Schweres SchĂ€del-Hirn-Trauma III. Grades“, sind die Folgen fĂŒr den Verletzten in der Regel massiv. Die LebensumstĂ€nde Ă€ndern sich völlig: Plötzlich kann der Alltag nicht mehr ohne stĂ€ndige Betreuung und UnterstĂŒtzung durch Dritte bewĂ€ltigt werden. HandlungsablĂ€ufe, die bisher selbstverstĂ€ndlich waren, können plötzlich nicht mehr abgerufen werden. Durch den Verlust der GedĂ€chtnisleistung können sie auch nicht mehr neu erlernt und manchmal nicht einmal mehr nachvollzogen werden. Der Betroffene ist sich seiner EinschrĂ€nkungen oft sehr bewusst. Er fĂŒhlt sich in Gesellschaft unsicher, da er, wenn er keine weiteren Verletzungen erlitten hat, körperlich gesund erscheint und sein Verhalten von fremden Menschen nicht verstanden werden kann. Menschen mit einem schweren SchĂ€del-Hirn-Trauma können Gefahrensituationen nicht erkennen und sind außerhalb ihrer hĂ€uslichen Umgebung oft orientierungslos.

Schnelle Reha sichert bestmögliche Fortschritte

In solchen FĂ€llen ist es wichtig, frĂŒhzeitig mit geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zu beginnen, um möglichst viel SelbstĂ€ndigkeit zurĂŒckzugewinnen. Die grĂ¶ĂŸten Rehabilitationserfolge werden derzeit in den ersten zwei Jahren nach dem Unfall erzielt. Wichtig zu wissen: Zu den geeigneten Therapien gehören manchmal auch Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse ĂŒbernommen werden. In diesem Fall sollten die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen umgehend mit der Versicherung des Unfallverursachers besprochen und die KostenĂŒbernahme geklĂ€rt werden, um den grĂ¶ĂŸtmöglichen Rehabilitationserfolg sicherzustellen.

Leichte Kopfverletzung – große Folgen möglich

Bei leichteren Kopfverletzungen wie einer GehirnerschĂŒtterung oder einem SchĂ€del-Hirn-Trauma ersten oder zweiten Grades besteht das Problem meist darin, dass die Erstdiagnose möglicherweise nicht korrekt gestellt wurde. Das SchĂ€del-Hirn-Trauma tritt als leichtere Verletzung neben anderen Verletzungen, wie z. B. Organverletzungen, in den Hintergrund. Hier sollte der weitere Verlauf gut beobachtet werden: Wurde z.B. eine leichte GehirnerschĂŒtterung diagnostiziert und gleichzeitig ein Gesichtsfeldausfall festgestellt, muss unbedingt abgeklĂ€rt werden, ob das SchĂ€del-Hirn-Trauma nicht doch schwerwiegender ist als zunĂ€chst angenommen (und ob eventuell auch Blutungen im Gehirn vorliegen).

FrĂŒhe Diagnostik schĂŒtzt vor spĂ€teren Beweisschwierigkeiten

Hier ist eine frĂŒhzeitige AbklĂ€rung angezeigt, da die Versicherung des Unfallverursachers die Folgen eines solchen SchĂ€del-Hirn-Traumas zu einem spĂ€teren Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr als unfallbedingt anerkennt oder der Zusammenhang nur schwer nachzuweisen ist. Auch bei leichten Kopfverletzungen sollte eine ggf. indizierte geeignete Rehabilitationsmaßnahme nicht versĂ€umt werden. Wird hier nicht adĂ€quat gehandelt, können auch hier schwerwiegende DauerschĂ€den auftreten.

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

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