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Unfallfolgen

22.12.2014

Elektro-Rollstuhl im Straßenverkehr

Ines Gläser, Rechtsanwältin
Ines GlÀser
Inhaltsverzeichnis
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Frau im Elektrorollstuhl fährt auf einem Gehweg durch eine herbstliche Innenstadt

Elektro-Rollstuhlfahrer haftet nicht bei Schrittgeschwindigkeit

HĂ€lt ein Elektro-Rollstuhlfahrer in einer FußgĂ€ngerzone die vorgeschriebene Geschwindigkeit ein und stĂ¶ĂŸt er dabei mit einem FußgĂ€nger zusammen, haftet der Rollstuhlfahrer nicht fĂŒr den Unfall und dessen Folgen. Dies besagt ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt vom 2. Mai 2014 (Az 11 U 88/13)

In dem verhandelten Fall stieß ein Rollstuhlfahrer in einer FußgĂ€ngerzone mit einem FußgĂ€nger zusammen. Der stĂŒrzte und zog sich dabei eine Schulterverletzung zu. Der FußgĂ€nger behauptete, der Rollstuhlfahrer sei an dem Unfall schuld, weil er zu schnell gefahren sei und klagte auf Schadenersatz. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

Sicherheitspflichten fĂŒr Elektro-Rollstuhlfahrer

Elektro-RollstĂŒhle sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Sie mĂŒssen mit Fahrscheinwerfern, Blink- und RĂŒckleuchten ausgestattet sein und auch ĂŒber eine rĂŒckseitige Markierungstafel fĂŒr langsam fahrende Fahrzeuge verfĂŒgen.

Verkehrsregeln gelten fĂŒr alle

Auch wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 15 km/h pro Stunde betrĂ€gt, dĂŒrfen Fahrer eines elektrischen Rollstuhls insbesondere auf Gehwegen oder in FußgĂ€ngerzonen ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren, unabhĂ€ngig davon, ob ein höheres Tempo möglich wĂ€re. Dies gilt auch fĂŒr andere Verkehrsmittel, wie beispielsweise den Segway.

Auch FußgĂ€nger mĂŒssen aufpassen

Wenn also, so wie hier vor dem OLG Frankfurt entschieden, der Rollstuhlfahrer die Schrittgeschwindigkeit einhĂ€lt und ihm auch sonst kein verkehrswidriges Verhalten nachzuweisen ist, haftet er nicht fĂŒr die durch den Zusammenstoß verursachte Verletzung des FußgĂ€ngers. Auch FußgĂ€nger haben gemĂ€ĂŸ § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt zu wahren.

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

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