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Unfallfolgen

27.10.2025

Pedelecs & E-Bikes im Straßenverkehr: Rechte, Pflichten und Versicherungsschutz im Überblick

Rechtsanwältin Melanie Mathis
Melanie Mathis
Inhaltsverzeichnis
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ChatGPT:  Fahrradfahrer und Fußgänger im abendlichen Stadtverkehr bei Sonnenlicht, Autos im Hintergrund.

Elektrisch unterstützte Zweiräder sind längst keine Nische mehr. Pedelecs und E-Scooter prägen das Bild vieler Innenstädte und bieten eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch mit dem technischen Fortschritt gehen auch rechtliche Fragen einher: Welche Regeln gelten für Pedelecs? Wer haftet im Falle eines Unfalls? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen fundierten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte und zeigt auf, worauf Sie im Alltag achten sollten.

Pedelec und E-Bike – wo liegt der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe Pedelec und E-Bike oft synonym verwendet – juristisch ist das jedoch nicht korrekt.

Pedelecs unterstützen den Fahrer nur, wenn dieser in die Pedale tritt. Der Einsatz von Muskelkraft ist also notwendig. Die elektrische Unterstützung endet bei 25 km/h. Rechtlich gelten Pedelecs als Fahrräder (§ 1 Abs. 3 StVG). Das bedeutet:

  • keine Führerscheinpflicht

  • keine Zulassung notwendig

  • keine Versicherungspflicht

  • Nutzung von Radwegen erlaubt.

E-Bikes im engeren Sinne sind dagegen Fahrzeuge mit einem Motor, der unabhängig vom Pedalieren arbeitet – vergleichbar mit einem Mofa. Diese Fahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge (§ 1 Abs. 2 StVG) und unterliegen damit strengen Vorgaben:

  • Führerscheinpflicht (mindestens Klasse AM)

  • Zulassung und Versicherungskennzeichen erforderlich

  • Helmpflicht

  • keine Nutzung von Radwegen erlaubt.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen sogenannte Speed-Pedelecs, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen können. Auch sie gelten als Kraftfahrzeuge mit allen damit verbundenen Pflichten.

Haftung bei Unfällen: Wer trägt die Verantwortung?

Pedelec-Fahrer haften gemäß §§ 823 ff. BGB nur bei Verschulden. Da ein Pedelec rechtlich als Fahrrad gilt, besteht hier keine Gefährdungshaftung.

Beispiel: Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Pedelec, wird die Betriebsgefahr des Pedelecs nicht berücksichtigt. In vielen Fällen haftet der Autofahrer allein, es sei denn, dem Pedelec-Fahrer kann ein Mitverschulden nachgewiesen werden, etwa durch Missachtung der Vorfahrt.

Versicherung: Was ist Pflicht, was ist sinnvoll?

Versicherungspflicht bei E-Bike

  • Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • Ohne Versicherung darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

  • Ein Verstoß ist strafbar (§ 6 PflVG) und kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Pedelecs: Keine Pflicht, aber Absicherung ist ratsam

Für Pedelecs besteht keine Versicherungspflicht. Dennoch ist es sinnvoll, insbesondere für den Fall eines Unfalls, versichert zu sein.

Doch Achtung: Nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt automatisch Unfälle mit Pedelecs ab.

Privathaftpflicht nicht gleich Pedelec-Schutz

Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice genau oder fragen Sie aktiv nach, ob Pedelecs eingeschlossen sind. Einige Anbieter betrachten Pedelecs mit Hilfsmotor als motorisierte Fahrzeuge und schließen sie von ihrem Standardvertrag aus.

In diesem Fall kann eine Forderungsausfallversicherung sinnvoll sein. Sie greift, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist oder nicht zahlen kann.Kinder auf Pedelecs: rechtlich erlaubt, aber riskant

Kinder auf dem Pedelec: Erlaubt, aber mit Risiko

Da Pedelecs rechtlich wie Fahrräder behandelt werden, gibt es keine Altersgrenze. Grundsätzlich dürfen also auch Kinder Pedelecs nutzen, sofern sie dazu körperlich in der Lage sind.

Gerade hier ist jedoch besondere Vorsicht geboten:

  • Durch die Motorunterstützung sind höhere Geschwindigkeiten möglich.

  • Kinder verfügen oft nicht über die notwendige Reaktionsfähigkeit und das erforderliche  Risikobewusstsein.

  • Das Unfallrisiko steigt erheblich – besonders im Mischverkehr mit Autos.

Haftung von Kindern im Straßenverkehr

Kommt es zu einem Unfall, gelten die allgemeinen Haftungsregeln für Kinder (§ 828 BGB):

  • Unter 7 Jahren: keine Haftung

  • 7 bis 10 Jahre: keine Haftung bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, sofern eine typische Überforderung vorliegt.

  • Ab 10 Jahren: Grundsätzlich Haftung, aber ggf. Prüfung der individuellen Einsichtsfähigkeit.

Eltern sollten dringend prüfen, ob ihr Kind nicht nur körperlich, sondern auch mental in der Lage ist, ein Pedelec sicher zu führen – und ob die Versicherung etwaige Schäden abdeckt.

Mobilität mit Verantwortung

Pedelecs bieten zahlreiche Vorteile: Sie machen mobil und unabhängig und sind umweltfreundlich. Doch mit der neuen Freiheit gehen auch rechtliche Verpflichtungen einher.

Wer sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auskennt und entsprechend vorsorgt, ist im Alltag sicherer unterwegs – und im Ernstfall vor unangenehmen Überraschungen geschützt.

Im Schadensfall: Was tun nach einem Pedelec-Unfall?

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall mit einem Pedelec, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Gerade bei schweren Personenschäden zählt jede Minute – sowohl medizinisch als auch rechtlich.

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Unsere Empfehlungen bei einem Pedelec-Unfall:

  • Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe!
    Die Gesundheit hat immer Vorrang. Kümmern Sie sich um verletzte Personen und sichern Sie die Unfallstelle, um weitere Gefahren zu vermeiden.

  • Informieren Sie die Polizei.
    Das ist besonders wichtig, wenn Personen verletzt wurden oder die Schuldfrage nicht eindeutig ist. Ein offizieller Polizeibericht kann später von entscheidender Bedeutung sein.

  • Sichern Sie Beweise.
    Machen Sie Fotos vom Unfallort, den beteiligten Fahrzeugen, den Verletzungen und der Verkehrssituation. Notieren Sie sich außerdem Namen und Kontaktdaten von Zeugen.

  • Informieren Sie Ihre Versicherung.
    Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung und, falls bekannt, auch der Versicherung des Unfallgegners.

  • Rechtsanwalt einschalten
    Vor allem bei schweren Personenschäden ist anwaltlicher Beistand unverzichtbar. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Ansprüche auch Schadensersatz und Schmerzensgeld richtig bewerten und durchsetzen.

Rechtliche Hilfe nach einem Pedelec-Unfall

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Geschädigten nach schweren Fahrrad- oder Pedelec-Unfällen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir klären für Sie:

  • Wer haftet für den Schaden?

  • Welche Ansprüche stehen Ihnen zu – von Heilbehandlungskosten bis zum Verdienstausfall?

  • Wie lassen sich Schmerzensgeld und langfristige Folgekosten beziffern?

Zögern Sie nicht, sich nach einem Unfall an uns zu wenden. Eine erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei und kann für den weiteren Verlauf entscheidend sein

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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