• Für ein optimale Entschädigung

    Anwälte an Ihrer Seite

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Personenschaden

Der Weg zu Ihrem Recht – in 3 einfachen Schritten

Effiziente Kommunikation

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular.

Kostenlose Prüfung

Kostenloser Erstcheck

Sie erhalten von uns innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche. An Wochenenden und Feiertagen antworten wir am darauffolgenden Werktag.

ITranparente Honorarregelung

Ihr Schadensersatz

Wir übernehmen bei Mandatserteilung die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzen uns ein für Ihren Schadensersatz.

Schildern Sie uns hier Ihren Fall:

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Unseren telefonischen Anfrageservice erreichen Sie unter folgenden Nummern:

02602 – 99 96 955 (Montabaur)
0221 – 65 04 88 80 (Köln)
0611 – 711 868 68 (Wiesbaden)

Wir antworten Ihnen in der Regel innerhalb von 24 Stunden – persönlich und fundiert. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung rechnen.

Unsere Ersteinschätzung: für Sie kostenlos und unverbindlich.
Kosten entstehen erst dann, wenn Sie uns mit der Unterzeichnung der Vollmacht das Mandat erteilen. Im Vorfeld sprechen wir ausführlich mit Ihnen über die Honorierung, denn das ist für Sie und auch für uns wichtig.
Wir haben gemeinsam mit unseren Mandanten immer eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Anwälte für Verletzte

Unsere Experten für Schmerzensgeld und Schadensersatz vertreten ausschließlich die Verletztenseite, niemals die Gegenseite oder die gegnerische Versicherung. Denn für uns ist es unmöglich, glaubwürdig beide Seiten zu vertreten.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren Fall – unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Kosten entstehen erst dann, wenn Sie eine Vollmacht unterzeichnen und uns damit das Mandat erteilen. Wir freuen uns, wenn wir Sie unterstützen dürfen.

Bundesweit für Sie aktiv

Unsere Anwälte sind in ganz Deutschland für Sie aktiv und vertreten Sie an allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten. Unsere WebAkte ermöglicht eine enge, vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit unabhängig von der räumlichen Distanz.

Wir möchten, dass Sie nach einem Unfall schnell und optimal entschädigt werden

Sie suchen Hilfe, weil Sie einen schweren Unfall hatten und unter den gravierenden Folgen der Verletzungen leiden. Die gegnerische Versicherung verweigert die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz  und Sie wissen nicht weiter. Sie suchen einen kompetenten und engagierten Anwalt, der sich für Sie einsetzt.

Sprechen Sie mit uns. Wir sind auf die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen nach schweren Unfällen mit Personenschäden spezialisiert.

  • Unsere Anwälte setzen sich seit 35 Jahren für die angemessene Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen Geschädigter ein.

  • Wir vertreten bundesweit nur die Geschädigtenseite, niemals den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung.

  • Es geht immer um Ihren ganz individuellen Schmerzensgeldanspruch und nicht um eine Zahl in der Schmerzensgeldtabelle.

  • Komplizierte Fälle bearbeiten wir im Team, Regulierungsgespräche und wichtige Gerichtstermine werden von 2 Anwälten wahrgenommen.

  • Unser Ziel ist es, eine schnelle außergerichtliche Lösung für Sie zu finden – nicht zuletzt deshalb, um Ihnen die Risiken und Strapazen, die mit einem Prozess verbunden sind, zu ersparen.

  • Wir verstehen uns als Ihre Berater und Partner in einer sehr schwierigen Lebenssituation.

„Ich möchte mich noch einmal für die angenehme, unkomplizierte und letztendlich doch noch so erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Jederzeit fühlte ich mich bei Ihnen gut aufgehoben und hatte von Anfang an das gute Gefühl, dass Sie meine Interessen der Versicherung gegenüber souverän und hartnäckig vertreten …“

– aus der Rückmeldung eines Mandanten

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall

Je nach Schwere der Verletzung steht Ihnen nach einem Unfall Schadensersatz zu. Das bedeutet, dass Ihnen alle materiellen und immateriellen Schäden vom Verursacher ersetzt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise Sachschäden, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden sowie sogenannte vermehrte Bedürfnisse wie Pflegekosten, Fahrtkosten etc. Diese Schadensersatzansprüche aus Personenschäden bleiben oft unberücksichtigt, obwohl Ihnen hieraus hohe Beträge zufließen können. Dies kann beispielsweise bei einem dauerhaften Verdienstausfall der Fall sein oder dann, wenn Betreuungskosten das ganze Leben lang gezahlt werden müssen.

Eine weitere Form des Schadensersatzes ist das Schmerzensgeld. Hierbei geht es um die Entschädigung der verlorenen Lebensqualität und Lebensfreude. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie einen angemessenen finanziellen Ersatz für einen erlittenen Schaden erhalten. Zwar kann Ihnen eine Schmerzensgeldzahlung die Gesundheit nicht ersetzen, doch kann Ihre wirtschaftliche Situation dadurch deutlich verbessert werden.

Seit 35 Jahren erfolgreich für Mandanten

Die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts lohnt sich in den meisten Fällen, denn mit einem Anwalt sind Sie deutlich besser gestellt: Gerade bei großen Schadensfällen versuchen Versicherer immer häufiger, die Schadenregulierung herauszuzögern oder gleich ganz abzulehnen. Wer dann versucht, sich selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinanderzusetzen, hat in der Regel keine Chance. Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Anwalt zu haben, der Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzt.

Seit 35 Jahren vertreten wir erfolgreich Mandanten mit schweren und schwersten Verletzungen nach Unfällen. Wir unterstützen Sie, wenn die gegnerische Versicherung die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verweigert und setzen uns mit aller Kraft für Ihre Entschädigung ein.

Ihre Spezialisten für Personenschäden nach Unfällen

Melanie Mathis

Rechtsanwältin und Partnerin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner

Thomas Gfrörer

Rechtsanwalt und Partner, Experte für Brandverletzungen

Ines Gläser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Ines Gläser

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, spezialisiert auf Personenschadensregulierung nach Motorradunfällen

Eleonore Wunder, Rechtsanwältin für Schmerzensgeld und Schadensersatz

Eleonore Wunder

Rechtsanwältin, spezialisiert auf Personenschadensregulierung nach Verkehrsunfällen

Valeska Strunk

Rechtsanwältin, spezialisiert auf die Vertretung von Unfallopfern

Nicht Ihrer Nähe? Kein Problem!

Wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland

Sie hatten einen schweren Unfall und suchen nun womöglich einen Anwalt in Ihrer unmittelbaren Umgebung. Das ist nachvollziehbar, aber problematisch. Denn erfahrene Experten für schwere Personenschäden finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Wir sind überzeugt: Erfahrung und Kompetenz sind gerade in diesem komplexen Rechtsgebiet weitaus wichtiger als räumliche Nähe. Denn Entfernungen spielen heutzutage ohnehin so gut wie keine Rolle mehr – zumal wir konsequent die Möglichkeiten moderner Anwaltskommunikation nutzen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Mandanten die WebAkte, eine sichere Online-Plattform, über die Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Falles informieren können, sei es via PC, Notebook, Tablet oder Smartphone. Damit sind wir in der Lage, mit Mandanten aus ganz Deutschland eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Wir sind immer in Ihrer Nähe: Wir sind Ihr Anwalt „um die Ecke“.

Persönlich sind wir in unseren Büros in Montabaur, Köln oder Wiesbaden für Sie da.

Quirmbach & Partner, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht und Personenschäden Standort Montabaur
Quirmbach & Partner, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht und Personenschäden, Büro Köln
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