Wenn eine Mutter stirbt: Warum viele Todesfälle bei der Geburt vermeidbar sind
Ein Schicksalsschlag, der alles verändert
Die Geburt eines Kindes ist zweifellos einer der schönsten Momente im Leben einer Familie – voller Hoffnung, Freude und Neubeginn. Doch manchmal mischt sich in dieses Glück auch unermesslicher Schmerz. Wenn eine Mutter während oder kurz nach der Geburt stirbt, bleiben nicht nur ein hilfloses Neugeborenes und erschütterte Angehörige zurück – sondern auch viele quälende Fragen. Was ist passiert? Hätte man ihr Leben retten können?
Ein SPIEGEL-Bericht vom April 2025 bringt bedrückende Klarheit: Viele Müttersterbefälle in Deutschland wären medizinisch vermeidbar gewesen. Schlimmer noch: Die tatsächliche Zahl der betroffenen Frauen liegt offenbar deutlich höher als die offiziellen Statistiken vermuten lassen.
Wenn eine Geburt zum Albtraum wird
Zehra B. war 26 Jahre alt, als sie im Dezember 2024 ihre Tochter zur Welt brachte. Die Geburt verlief zunächst ohne Probleme. Das Kind war gesund. Doch nach der Geburt kam es zu schweren Komplikationen. Zehra verlor massiv Blut – vermutlich, weil sich die Plazenta nicht vollständig gelöst hatte.
Noch in der Nacht folgte eine Notoperation. Zehra fiel ins Koma, erlitt Hirnschäden und starb zwei Wochen später. Ihr Bruder kämpft seither um Aufklärung – doch das Klinikpersonal zeigte sich wenig kooperativ. Erst auf Druck von Anwälten wurde die Patientenakte herausgegeben. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Offizielle Zahlen täuschen – das Problem liegt tiefer
Laut Statistischem Bundesamt sterben in Deutschland jährlich etwa 25 bis 30 Frauen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Doch eine aktuelle Studie der Berliner Charité belegt: Allein in Berlin liegt die tatsächliche Zahl deutlich höher.
Das liegt vor allem an systematischen Erfassungsfehlern: Totenscheine werden unvollständig ausgefüllt, ein Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt wird nicht dokumentiert. Ein zentrales Register fehlt. Viele Todesfälle bleiben daher statistisch unsichtbar.
Vermeidbare Tragödien: Wenn rechtzeitige Hilfe ausbleibt
In acht Fällen hätte rechtzeitiges Handeln das Leben der Frau retten können.
Noch erschütternder ist die Erkenntnis, dass viele dieser Todesfälle vermeidbar gewesen wären. In einer Studie aus dem Jahr 2021 untersuchten Charité-Mediziner 19 mütterliche Todesfälle und kamen zu dem Ergebnis, dass acht davon durch rechtzeitige medizinische Maßnahmen verhindert werden konnten. Häufige Ursachen waren:
- nicht beherrschte Blutungen,
- unbehandelte Thrombosen,
- nicht erkannte Präeklampsien oder
- mangelhafte Reaktion bei Frühwarnzeichen.
Diese Komplikationen sind bei professioneller Überwachung und zeitgerechtem Eingreifen in aller Regel behandelbar. Ihr tödlicher Verlauf ist also oft kein unausweichliches Schicksal, sondern das Ergebnis vermeidbarer Versäumnisse.
Was Angehörige wissen sollten: Rechte, Ansprüche, Hilfen
Nach dem Tod einer Mutter bricht nicht nur emotional eine Welt zusammen. Auch rechtlich und finanziell stehen viele Familien vor einem Berg von Fragen – oft, ohne zu wissen, dass ihnen Ansprüche zustehen.
- Schmerzensgeld: Auch wenn die Mutter verstorben ist, bleibt der Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen und geht auf die Erben – zum Beispiel das Kind oder den Partner – über. In der Praxis sind die Beträge jedoch oft gering und bewegen sich meist im unteren vierstelligen Bereich.
- Hinterbliebenengeld: Seit 2017 gibt es § 844 Abs. 3 BGB – das sogenannte Hinterbliebenengeld. Es soll das seelische Leid ausgleichen und steht nahen Angehörigen wie Ehegatten, Kindern, Eltern oder Geschwistern zu.
- Unterhaltsschaden: War die verstorbene Mutter unterhaltspflichtig, muss die Gegenseite – meist die Haftpflichtversicherung der Klinik – diesen Ausfall ausgleichen. Das können schnell mehrere hundert bis über tausend Euro pro Monat sein – oft über viele Jahre hinweg.
Wir kämpfen für Aufklärung – und für Ihr Recht
Seit vielen Jahren stehen wir von Quirmbach & Partner Familien zur Seite, die durch dramatische Geburtserlebnisse aus der Bahn geworfen wurden. Unsere Kanzlei ist auf Geburtsschadensrecht spezialisiert – mit juristischer Klarheit und menschlicher Stärke.
- Sie fragen sich, ob der Tod einer Mutter vermeidbar gewesen wäre? Wir schaffen Klarheit.
- Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch.
- Sie sorgen sich um die Zukunft Ihres Kindes? Wir kämpfen für Ihre finanzielle Absicherung.
Gemeinsam schaffen wir Gerechtigkeit.
Sven Wilhelmy, Fachanwalt für Medizinrecht und Partner
Alexander Rüdiger, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter der Universität Siegen